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2014-01-27

Mollath: Kampf gegen Fixierung : Vip-Raum

Mollath: Kampf gegen Fixierung

Veröffentlicht von vip


“Allein schon die Schreie, da sitzt du ohnmächig da und kannst nichts machen”,
erzählt Gustl Mollath (links). Sieben Jahre saß er in der Psychiatrie.
Jetzt, wieder in Freiheit, will er etwas tun gegen die unmenschlichen
Fixierungen, die in deutschen Krankenhäusern noch Gang und Gäbe sind.

Mollath: Kampf gegen Fixierung : Vip-Raum

2013-12-08

Ein Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit | Hintergründe zu HIV | Aids | STI | Hepatitis | Aidshilfe – d@h_blog


Ein Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit

6. Dezember 2013 von Axel Schock 
Nelson Mandela
Nelson Mandela 18.7.1918-5.12. 2013 (Foto: South Africa The Good News / www.sagoodnews.co.za)


Nelson Mandela war mehr als nur der erste schwarze Staatspräsident Südafrikas, er war zugleich Idol, Stimme und Gewissen eines ganzen Kontinents. Mit dem Tod des Friedensnobelpreisträgers verliert die Welt einen wichtigen Mitstreiter im Kampf gegen Aids. Von Axel Schock
Ein Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit | Hintergründe zu HIV | Aids | STI | Hepatitis | Aidshilfe – d@h_blog

 UN Enable - Disability and HIV/AIDS

2013-12-02

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben - BIZEPS-INFO

Text: SLIÖ · 2. Dezember 2013 13:24 Uhr

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben

Anlässlich des Internationalen Tages behinderter Menschen begrüßt Selbstbestimmt Leben Österreich die De-Institutionalisierung des Behindertenheims in Schernberg

SLIÖ

In Österreich leben über 13.000 Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen. Der Tagesablauf in diesen ist geprägt von Fremdbestimmung, sozialer Aussonderung und dem besonders hohen Risiko Gewalt zu erleben. Die umfassende Kritik Österreichs durch die Staatenprüfung der UNO im September dieses Jahres, hob bei der schleppenden Umsetzung der UN-Konvention, diesen Missstand zu Menschenrechten und Menschenwürde in Einrichtungen besonders hervor.

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben - BIZEPS-INFO

2013-11-24

Papst fordert Umorientierung bei der Pflege von alten Menschen

23 November 2013, 13:15
Papst fordert Umorientierung bei der Pflege von alten Menschen
 
 Franziskus: die alten Menschen sind kraft ihrer Taufe in vollem Sinn Verkündiger des  
 Evangeliums. Seelsorge ausgerichtet auf die Begleitung des religiösen Lebens der alten  
 Menschen mit schweren neurodegenerativen Pathologien. Von Armin Schwibach

 (...)
 Für den Papst ist es wichtig, sich für eine Pflege und Unterstützung einzusetzen, die neben 
 dem traditionellen ärztlichen Modell Räume der Würde und der Freiheit einschließe, fern
 von Verschlossenheit und Schweigen, das die zu pflegenden Menschen leider zu oft
 umgäbe. Dieses Schweigen "verwandelt sich bisweilen in eine Folter".
 Papst fordert Umorientierung bei der Pflege von alten Menschen

 Papst fordert mehr Pflege und Achtung von Demenz-Kranken

2013-07-30

Verfassungsgericht zu Psychiatrie-Einweisungen - Nadelstiche für die Freiheit - Politik - Süddeutsche.de


Verfassungsgericht zu Psychiatrie-Einweisungen Nadelstiche für die Freiheit


Viel zu leicht und zu lange werden Menschen in der Psychiatrie eingesperrt. Die Beschwerden häufen sich, weil deutsche Gerichte ihre Anordnungen lustlos begründen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kassiert diese Entscheidungen der Reihe nach - mit System.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Verfassungsgericht zu Psychiatrie-Einweisungen - Nadelstiche für die Freiheit - Politik - Süddeutsche.de

2013-07-26

Schwerbehindert: Britin durchquert Ärmelkanal auf Mini 6.50 | SegelReporter


Steuern mit dem Mund: 

Britin durchquert den Ärmelkanal auf Mini 6.50

"Segeln? Mach ich mündlich!"

Die 18jährige Natascha Lambert steuert ihre Mini-Renner mit dem Mund. Inkl. Wenden, Halsen und Segeltrimm. Lebensmutig!

Schwerbehindert: Britin durchquert Ärmelkanal auf Mini 6.50 | SegelReporter

2013-07-06

Nina Hagen kämpft für Gustl Mollath - Politik Inland - Bild.de


Vor der Bayern-Vertretung in Berlin | Nina Hagen kämpft
für Gustl Mollath

...der seit Jahren zwangsweise in der Psychiatrie sitzt



Nina Hagen: Protest vor der Bayerischen Landesvertretung

Nina Hagen Protest vor der bayerischen Landesvertretung

Quelle: Bild.tv
Der Fall beschäftigt die Gerichte, die Medien – und Nina Hagen (58). Vor der Bayern-Vertretung in Berlin demonstrierte die Punk-Ikone am Samstag für „Freiheit und Gerechtigkeit für Gustl Mollath“.

Nina Hagen kämpft für Gustl Mollath - Politik Inland - Bild.de

2012-12-12

UN-Behindertenrechtskonvention – GRÜNE: Endlich Freiheit und Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen | Gateo

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UN-Behindertenrechtskonvention – GRÜNE: Endlich Freiheit und Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen



Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft der schwarz-gelben Landesregierung vor, keine Antwort auf die Frage zu haben, wie eine inklusive Gesellschaft gemeistert werden kann. “Ein zukunftsfähiges Konzept für den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist nicht erkennbar. Der Aktionsplan der Landesregierung muss aus unserer Sicht in einem transparenten Prozess, in einem offenen gesellschaftlichen Dialog weiterentwickelt werden. In seiner jetzigen Form bleibt er in weiten Teilen völlig beliebig und oberflächlich. Im Grunde ist dieser Aktionsplan eher eine Bestandsaufnahme und Zusammenstellung von Aufgabenbeschreibungen. Konkrete oder zeitlich terminierten Handlungsempfehlungen fehlen”, kritisiert Kordula Schulz-Asche, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN.
DIE GRÜNEN bemängeln, dass in Hessen immer noch zu viele Menschen von der gleichberechtigten Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen sind. Dazu Schulz-Asche:
UN-Behindertenrechtskonvention – GRÜNE: Endlich Freiheit und Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen | Gateo

2012-11-07

Zwangsbehandlung durch die Hintertür? | Telepolis

Zwangsbehandlung durch die Hintertür?

Anders als die Beschneidung von Kindern ist die Zwangsbehandlung von als psychisch krank erklärten Menschen hierzulande kein großes Thema

    Die heute im Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat in der Öffentlichkeit kaum für Diskussionen gesorgt. Auslöser der Initiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012. Es hatte entschieden, dass Psychiatriepatienten nicht gegen ihren Willen behandelt werden dürfen.
    Ein ähnliches Urteil hatte bereits im letzten Jahr das Bundesverfassungsgericht gefasst. Damit ist jede Zwangsbehandlung gesetzwidrig. Nun müssen Gesetze formuliert werden, die diesen Urteilen Rechnung tragen. Doch die heute unter Federführung des Bundesjustizministeriums verfasste Änderung will die Zwangsbehandlung unter bestimmten Umständen wieder ermöglichen und wird denkbar unterschiedlich interpretiert.
    Hilfe oder Folter?
    In einer Pressemitteilung aus dem Bundesjustizministerium wird von Hilfe für die Betroffenen gesprochen.
    "Mit dem heute vorgelegten Entwurf wird Betroffenen konkret geholfen. Wenn jemand wegen einer Krankheit seinen freien Willen verliert, muss der Staat zum Wohle des Patienten helfend eingreifen können. Die Neuregelungen knüpfen an die bisherige Rechtsprechung an. Künftig können psychisch Kranke unter engen Voraussetzungen auch dann ärztlich behandelt werden, wenn ihnen die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt."
    Für Rene Talbot von den Psychiatrieerfahrenen ist die Änderung dagegen schlicht gesetzwidrig. Damit werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das jede Zwangsbehandlung ausschließt, konterkariert. Den Verweis auf die Hilfe für die Betroffenen hält Talbot für zynisch. "Es ist schon merkwürdig, dass die Verbände dieser Betroffenen, denen damit angeblich geholfen werden soll, gegen diese Änderung protestieren", erklärt er gegenüber Telepolis.
    Tatsächlich schlagen zahlreiche Organisationen Alarm, in denen sich von Menschen zusammengeschlossenen haben, die mit psychiatrischen Maßnahmen Erfahrungen sammeln mussten:

    Zwangsbehandlung durch die Hintertür? | Telepolis

    Gesetzentwurf im Betreuungsrecht - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.Beck

    Zwangsbehandlungen: Psychiater fordern ein neues Gesetz

     Ärzte begrüßen Regeln zur Zwangsbehandlung - sueddeutsche.de



    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

    Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.(...)
    Insbesondere
    (...)
    d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 1 - Zweck

    Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
    Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 1 - Zweck

     

    2012-10-31

    Freiheitskämpfer für Selbstbestimmung und Menschlichkeit -- kobinet


    31.10.2012 - 10:33

    Freiheitskämpfer für Selbstbestimmung und Menschlichkeit.

    Von Sascha Lang

    Hesperange/Luxemburg (kobinet) „Da beim ersten Mal meine Bemühungen nicht ausreichten, beschloss ich zum zweiten Mal in den Hungerstreik zu treten. Dort sind mir dann etwa 10 Mitstreiter gefolgt.“

    Diese Worte kommen nicht etwa von einem historisch allseits bekannten Freiheitskämpfer wie Mahatma Gandhi oder Nelson Mandela, sondern von Marcel Nuss, 57, der in Frankreich nun seit Jahrzehnten mit schwersten Beeinträchtigungen samt Pflegebett und Beatmungsgerät lebt und am letzten Samstag auf Einladung der Organisation Nëmme Mat Eis! und der Abteilung Behinderter Arbeitnehmer des OGB-L im Centre Culturel Nicolas Braun in Hesperange referierte.

    „Als 2001 nach 23 Jahren Ehe meine Frau beschloss, sich von mir scheiden zu lassen, hatte ich die Wahl: Entweder würde ich bis ans Ende meiner Tage in einer Einrichtung verkommen, oder ich musste von der Regierung ein grundlegendes Umdenken erkämpfen.“
    Freiheitskämpfer für Selbstbestimmung und Menschlichkeit -- kobinet

    2012-10-26

    Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie | Diakonie-Fachinformationsdienst

    Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie

    Durch die zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2011 und die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes zur Zwangsbehandlung aus dem Jahr 2012 hat die Debatte um die Grundrechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen deutlich an Relevanz gewonnen.
    Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellt das psychiatrische Hilfesystem aber auch das deutsche Betreuungswesen vor die Herausforderung, noch einmal neu über Selbstbestimmung und Autonomie versus Unterstützung, Schutz und Fürsorge nachzudenken. (...)
    Anbei finden Sie das  aktuelle politische Positionspapier: „Freiheit, Sicherheit und Schutz der Unversehrtheit der Person – Konsequenzen der Artikel 14 und 17 der UN-Behindertenrechtskonvention für die Psychiatrie“, mit dem die Diakonie auf den gesetzgeberische Handlungsbedarf aufmerksam macht.
    Das Papier wurde im Rahmen der Projektarbeit des Diakonie Bundesverbandes erarbeitet. (...)
    19.10.2012

    Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie | Diakonie-Fachinformationsdienst


    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

    Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere

    d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

    2012-10-16

    Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtiger Schritt zur Wahrung der Würde alt und gebrechlich gewordener Menschen bei der Betreuung

    16.10.2012 - Pressemitteilung
    Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa für gemeinsame Veranstaltung des Amtsgerichts Wetzlar und der Betreuungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises

    Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtiger Schritt zur Wahrung der Würde alt und gebrechlich gewordener Menschen bei der Betreuung
    Das Amtsgericht Wetzlar und die Betreuungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises richteten heute in Kooperation mit der Betreuungs- und Pflegeaufsicht eine Veranstaltung aus, in der das Modellprojekt „Werdenfelser Weg“ und Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei der Betreuung vorgestellt wurden. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Heim-, Pflegedienst- und Wohnbereichsleitungen sowie fachärztliche Gutachter.
    Die Schirmherrschaft hatte das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa übernommen.
    In ihrem Grußwort dankte für das Justizministerium Frau Richterin am Oberlandesgericht Gabriele Slutzky den Veranstaltern und betonte: „Am Amtsgericht Wetzlar haben Sie sich ganz aktuell zusammen mit der Betreuungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises und der Betreuungs- und Pflegeaufsicht einem Thema zugewandt, dass die Grundrechte der Betroffenen besonders in den Blick nimmt: Die freiheitsentziehenden Maßnahmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich heute bei den Richterinnen und Richtern der Betreuungsabteilung, die diese Veranstaltung nun seit etwa einem halben Jahr zusammen mit der Betreuungsbehörde vorbereiten, ganz herzlich zu bedanken. Was sie in Wetzlar begonnen haben, wirkt über Ihren Amtsgerichtsbezirk hinaus. Auch in anderen Teilen Hessens wird derzeit intensiv über Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflegepraxis nachgedacht.“
    Slutzky verwies auf den „Werdenfelser Weg“. Dieser ist bereits Modellprojekt für gleichartige Initiativen in anderen Landkreisen in Deutschland und zu einem Synonym geworden für berufsübergreifende Ansätze zur Verringerung der Fixierung von alten Menschen. Das Projekt macht deutschlandweit Schule. In immer mehr Landkreisen und Städten bundesweit gehen die Gerichte mittlerweile diesen Weg. Dazu gehört auch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) Wetzlar.
    Ziel ist es dabei, alte Menschen weniger zu fixieren, denn auch die Fixierung birgt Verletzungsgefahr, da die Muskelmasse abnimmt und dadurch die alten Menschen noch schwächer, noch gebrechlicher und noch sturzgefährdeter werden. Selbst beim Anlegen von Bauchgurten oder beim Hochziehen von Bettgittern kommt es immer wieder mal zu schweren Verletzungen oder alte Menschen strangulieren sich gar zu Tode.
    „Die Bandbreite pflegerischer Maßnahmen, die eine Fixierung entbehrlich machen, ist größer als je zuvor“, so Richterin am Oberlandesgericht Slutzky, die dazu erläuterte: „Moderne Niedrigflurbetten machen eine bodennahe Lagerung sturzgefährdender Menschen möglich. Der Einsatz von Bettgittern kann so in geeigneten Fällen entbehrlich werden. Protektorenhüftgurte, Frakturenschutzmatten und ähnliches können sturzbedingte schwere Verletzungen verhindern. Manchmal kann es auch schlicht helfen, an den Wänden von Heimen einfache Geländer anzubringen, wo sich die Bewohner festhalten können, wenn sie unsicher laufen. Regelmäßige altersgerechte Angebote für Gymnastik und Gleichgewichtsübungen halten Menschen mobil, die ohne solche Anreize rasch dauerhaft ans Bett oder den Rollstuhl gefesselt sind.“
    Letztlich müsse eine an den Problemen des Betroffenen orientierte konkrete Vermeidungsalternative für die beim Gericht beantragte freiheitsentziehende Maßnahme entwickelt werden, die von allen Beteiligten auch als umsetzbar akzeptiert werde. Dabei sollten die Maßnahmen neben höchstmöglicher Sicherheit auch Bewegungsfreiheit und Lebensqualität bieten. Das gerichtliche Verfahren nach dem Vorbild des „Werdenfelser Weges“ habe deshalb gar nicht so stark das Gericht im Blick. Es solle vielmehr die in den Einrichtungen vorhandene Kreativität und das Einfühlungsvermögen der einzelnen Pflegekräfte für den Einzelfall herausfordern und fördern. Die bestehenden und auch nachvollziehbaren Ängste vor Haftungsrisiken sollten nicht mehr länger wesentliche Entscheidungsfaktoren sein. Eine der Grundängste der Heimbetreiber und Pflegeverantwortlichen werde dabei ernst genommen, nämlich, dass eine zunächst gewissenhafte Abwägung Monate später nach einem Sturzereignis rückblickend als unverantwortlich dargestellt werde. Der gerichtliche Beschluss diene deshalb hier vor allem der Dokumentation der konkreten Risikobewertung und Güterabwägung aller Beteiligten für die Zukunft, um so späteren Regressforderungen die Tatsachengrundlage zu entziehen.
    „Alle Beteiligten des Verfahrens einzubinden und gemeinsam nach Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen zu suchen, ist insoweit der entscheidende Ansatz. Deshalb unterstützt das Hessische Justizministerium sehr gern diese wichtige Veranstaltung für die weiteren Beteiligten am Betreuungsverfahren durch die Übernahme der Schirmherrschaft“, so Gabriele Slutzky abschließend.  

    Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
    Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
    Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
    E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

    Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtiger Schritt zur Wahrung der Würde alt und gebrechlich gewordener Menschen bei der Betreuung

    2012-08-21

    Psychiater fordern Regelung für Zwangsbehandlungen | epd

    Psychiater fordern Regelung für Zwangsbehandlungen
    Justizministerin kündigt sorgfältige Prüfung an
    München/Karlsruhe (epd). Psychiater dringen auf eine neue gesetzliche Regelung zur Zwangsbehandlung von psychisch Kranken. Wenn jemand sich selbst oder andere gefährde, müssten Ärzte ihn auch gegen seinen Willen behandeln können, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, Peter Falkai, dem epd. Mit einer raschen Regelung ist indes nicht zu rechnen, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im "Focus" deutlich machte. (...)
    Nach Falkais Worten ist etwa die Hälfte aller Patienten in der Psychiatrie nach Betreuungsrecht untergebracht. «Wir müssen für die Behandlungen gegen den Willen des Patienten eine Lösung finden - denn wir haben diese Patienten einfach.»
    Die Ärztliche Direktorin des Isar-Amper Klinikums München-Ost, Margot Albus, sagte dem «Focus», sie erwarte, «dass der Gesetzgeber schnellstens handelt. Einen Runden Tisch mit langwierigen Verhandlungen» dürfe es hier nicht geben. Die Klinik, mit 1.300 Betten eine der größten der Republik, habe aufgund der jüngsten BGH-Entscheidung bereits viele schwerkranke Patienten mit Wahnvorstellungen und irrealen Ängsten entlassen müssen.
    (...) Laut "Focus" werden etwa 45.000 Patienten mit gesetzlichem Betreuer in Deutschland jährlich gegen ihren Willen in psychiatrischen Kliniken stationär aufgenommen.


    Psychiater fordern Regelung für Zwangsbehandlungen | epd


    FEM fatale: So lässt sich die Fixierung Ihrer Eltern im Pflegeheim vermeiden | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren


    FEM fatale: So lässt sich die Fixierung Ihrer Eltern im Pflegeheim vermeiden

    Ein Tisch am Rollstuhl oder ein Bettgitter sollen Senioren im Pflegeheim vor Stürzen schützen. Wirkungsvoll sind sie aber oft nicht. Angehörige müssen die Heimleitung deshalb auf Alternativen ansprechen.



    40 Prozent der Heimbewohner wurden innerhalb eines Jahres mindestens einmal Opfer einer “Freiheitsentziehenden Maßnahme” (FEM)

    FEM fatale: So lässt sich die Fixierung Ihrer Eltern im Pflegeheim vermeiden | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

    2012-08-07

    Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. - Schreiben an Bundespräsident Joachim Gauck

    Grafiklink: ForseA-Logo - Link nach Home 

    Bundesverband
    Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


    ForseA e.V., Hollenbach, Nelkenweg 5, D-74673 Mulfingen

    per eMail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

    Bundespräsident
    Joachim Gauck
    Spreeweg 1
    10557 Berlin



    Diesen Brief schreibt Ihnen
    Gerhard Bartz
    Vorsitzender


    Hollenbach, den 1. August 2012

    Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

    mit Schreiben vom 19. April gratulierten wir Ihnen zu Ihrem Amt als neuer Präsident unseres Landes. Wir berichteten, dass die Bundesregierung nicht daran denkt, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention genannt, ernsthaft mit Leben zu erfüllen. Mit Schreiben vom 30.04.2012 (Geschäftszeichen 13-451 05-150-1/12) wurde dieser Brief von Frau Petra Maria Jung aus Ihrem Hause beantwortet. Angesichts der damaligen sicherlich hohen Anzahl der Gratulationen ein nachvollziehbares Vorgehen.
    Nach einem Vierteljahr, in dem Sie tiefere Einsichten in das Wesen unserer sozialen Wirklichkeit gewinnen konnten, wenden wir uns nochmals hoffnungsvoll an Sie. Behindertenpolitisch leben wir seit Legislaturbeginn in einem Zustand der Stagnation. Am Anfang hatte die Regierung noch Scheinaktivitäten gezeigt, als sie an den Selbsthilfeverbänden vorbei beispielsweise einen "Nationalen Aktionsplan" erstellt hat. Nach verheerenden Kritiken aus den Reihen behinderter Menschen wurde auch dieses Thema öffentlich nicht weiter verfolgt.
    Wir können uns nicht noch weiteren Stillstand leisten.
    Behinderte Menschen in unserem Land haben große Hoffnungen in diese Konvention gesetzt. Bislang handelt nur die Rechtsprechung entsprechend. Diese interpretiert bestehende (von der Regierung nach wie vor als aktuell bezeichnete) Sozialgesetze im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Leider haben Menschen mit Behinderung überwiegend weder die Zeit noch das Geld, ihr Recht gerichtlich zu erstreiten. Denn erstens verstreicht deren oft knapp bemessene Lebenszeit und zweitens muss für eine anwaltschaftliche Vertretung viel Geld zusätzlich bezahlt werden. Recht ist in diesem Land für Arme mitunter unerschwinglich geworden.
    Kostenträger – allen voran die Träger der Sozialhilfe – nutzen dies sehr oft schamlos aus. Dabei können sie sich noch dazu auf die Bundesregierung berufen, die sich der unverfälschten Umsetzung der Konvention nach wie vor verweigert. Viele Menschen werden daher beispielsweise immer noch von Amts wegen von Heimeinweisung bedroht, weil sie sich die rechtliche Gegenwehr nicht leisten können. Und wenn ein überörtlicher Sozialhilfeträger von der ersten Instanz zur Einhaltung bestehender Gesetze verurteilt wird, geht dieser eben in die nächste Instanz. Diese Verhandlungen können in der Regel nur dadurch für ihn gewonnen werden, wenn der behinderte Mensch aufgeben muss.

     Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
    Sie haben in Ihrer Antrittsrede die Freiheit gepriesen. Diese Freiheit gilt für alle Menschen! Unsere Verfassungsrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt und auch nicht nach Belieben interpretiert werden. Von wenigen Ausnahmen (wie beispielsweise das SGB IX) hat sich auf dem Gebiet der Rechte behinderter Menschen in den letzten Jahrzehnten nicht sehr viel getan. Nach wie vor werden wir von Kostenträgern als lästige Bettler behandelt, die überzogene Forderungen stellen. Wir sind von der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung abgehängt. Nach wie vor müssen wir lesen, dass unsere Vorstellungen von einem Leben mitten in der Gemeinde "dem Steuerzahler" nicht zugemutet werden können.

    Und nach wie vor wird nahezu die gesamte Eingliederungshilfe dafür ausgegeben, dass Menschen draußen vor der Stadt und möglichst noch hoch auf einem Berg in ein "Heim" ausgegliedert werden. Wie soll eine Gesellschaft Inklusion lernen, wenn selbst für Kinder Aussonderungseinrichtungen in Gestalt von Sonderkindergärten geschaffen werden, die nach wie vor amtlicherseits mit Menschen versorgt werden?
    Im Vertrauen auf den Pragmatismus der Politik haben Kommunen und Wohlfahrtsindustrie Überkapazitäten geschaffen. Dies kann und darf nicht zum Nachteil der Menschen mit Behinderungen führen. Durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurden behinderte Menschen hierzulande in ihren Menschenrechten bestärkt. Wir lassen uns diese nicht ausreden oder abhandeln.
    Wir erhoffen uns von Ihnen tatkräftige Unterstützung! Dass Sie fähig sind, auch außerhalb des politischen Mainstreams zu denken, haben Sie bereits unter Beweis gestellt. Lassen Sie behinderte Menschen daran partizipieren!
    Als größter deutscher Verband der Behindertenselbsthilfe in Sachen Assistenz erhoffen wir von Ihnen eine positive und dezidierte Antwort. Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    FORUM SELBSTBESTIMMTER ASSISTENZ BEHINDERTER MENSCHEN E.V.

    2012_08_01_an_Bundespraesident.pdf (application/pdf-Objekt)

    2012-07-28

    BGH: Heimbewohner dürfen nur mit richterlicher Genehmigung fixiert werden | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

    BGH: Heimbewohner dürfen nur mit richterlicher Genehmigung fixiert werden

    In Pflegeheimen werden Demenzkranke oft mit Gurten oder Gittern daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Dabei handelt es sich um Freiheitsentzug, entschied der Bundesgerichtshof – ein überfälliges Urteil.

    Tut uns leid. Aber dieses Bild musste mal in diesem Zusammenhang gezeigt werden. (Foto: PeTA Deutschland e.V./pixelio.de)

    Demente Heimbewohner dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute veröffentlichten Urteil. Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mit einem Beckengurt seien freiheitsentziehende Maßnahmen, die eine gerichtliche Prüfung erfordern (Az. XII ZB 24/12).
    (...)
    Nach im Frühjahr veröffentlichten Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen werden rund 140.000 Menschen mit Gittern, Gurten oder anderen Barrieren daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Bei 14.000 von ihnen fehle die richterliche Genehmigung, stellte der Medizinische Dienst fest.
    BGH: Heimbewohner dürfen nur mit richterlicher Genehmigung fixiert werden | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren


     JuraForum.de

    Keine regelmäßige Fixierung Kranker ohne Genehmigung

    www.juraforum.de

    2012-07-17

    Zwangsbehandlung von Betreuten verboten

    Ärzte Zeitung, 17.07.2012   

     

    Zwangsbehandlung von Betreuten verboten

    Betreute dürfen nicht mehr gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei am Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden - und dabei eine Rolle rückwärts vollzogen.
    BGH: Keine Zwangsbehandlung von Betreuten
    Der Bundesgerichtshof gab seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der der Betreuer eine Zwangsbehandlung durchsetzen konnte.
    © nicolasjoseschirado / fotolia.com
    KARLSRUHE (mwo). Betreute dürfen nicht mehr gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden.
    Die gesetzlichen Grundlagen hierfür reichen bislang nicht aus, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen entschied.
    Er gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der der Betreuer eine Zwangsbehandlung durchsetzen konnte.
    In beiden Fällen wehrten sich psychisch Kranke gegen ihre Behandlung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Vor Gericht wollten die Betreuerinnen die Zwangsbehandlung dennoch durchsetzen.
    Im Rahmen des Aufgabenbereichs (Wirkungskreis) der Gesundheitsfürsorge dürfe der Betreuer zwar gegebenenfalls auch anstelle des Betreuten einer ärztlichen Behandlung zustimmen, erklärte hierzu der BGH.
    Nach früherer Rechtsprechung sei dies auch gegen den Willen der Betroffenen möglich gewesen. (..)
    Davon rückte der BGH nun aber ab. (...)
    Zwangsbehandlung von Betreuten verboten


     taz logo klein
    Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde schätzt, dass jährlich rund 50.000 Betreuungsfälle von Zwangsmedikation betroffen sind.
    Unter Ärzten sorgt das Urteil für Unruhe, denn sie dürfen ab sofort keine Zwangsmedikationen mehr vornehmen.
    Johannes Georg Bischoff vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener begrüßte hingegen die Entwicklung. „Darauf haben wir lange gewartet. Die Freiheit, eine eigene Entscheidung zu fällen, muss an erster Stelle stehen. Auch wenn das bedeuten kann, dass eine Person länger in einer Anstalt bleibt“, sagte er.

    Das Bundesjustizministerium will die „Konsequenzen, die gegebenenfalls aus dem Urteil gezogen werden müssen“ nun prüfen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. „Uns ist völlig klar: Das muss schnell gehen.“

    Zwangsbehandlung in der Psychiatrie : Gericht stärkt Patientenrechte






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    BGH: Betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung ist unzulässig

     

     

     Sozialverband VdK Deutschland - Solidarität macht stark!

    Keine Zwangsbehandlung von Betreuten

     

    UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


    Zwangsbehandlung illegal


    Demonstration vor dem Sozialministerium während einer Anhörung unter Ausschluß aller Kritiker am 14.5.2012
    Vor dem Sozialministerium während einer Anhörung unter Ausschluß aller Kritiker am 14.5.2012
     www.zwangspsychiatrie.de

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    Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht in einer neuen Publikation die Ergebnisse einer Untersuchung über die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen. Untersucht wurden für beide Personengruppen die Bereiche Wohnen, Arbeitsmarkt, rechtliche Vertretung, Betreuung, politische Partizipation und finanzielle Möglichkeiten. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl Menschen mit geistiger Behinderung als auch Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen in allen genannten Bereichen stark benachteiligt sind und nur selten die Wahl oder die Kontrolle über ihr eigenes Leben haben.

    www.bizeps.or.at



     

    Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems

    07/06/2012 - June 2012

    This report, based on fieldwork in nine EU Member States, summarises the experiences of involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems.





    2012-04-21

    SWR2 Wissen: "Nicht zu Ende gedacht" - SWR2 :: Programm :: Sendungen A-Z :: Wissen | SWR.de

    SWR2 Wissen "Nicht zu Ende gedacht"

    Die Folgen der Psychiatriereform
    Sendung vom Samstag, 21.4. | 8.30 Uhr | SWR2
    Von Hans-Volkmar Findeisen
    Das gibt es im Bereich der medizinischen Versorgung sonst nirgendwo. Während ansonsten immer größere Klinikkomplexe entstehen, werden die psychiatrischen Anstalten derzeit radikal dezentralisiert. Die Patienten sollen wohnortnah versorgt werden und ein ansonsten normales Leben führen. "Freiheit heilt", eine alte Forderung der Psychiatrie-Reform-Bewegung, scheint endlich Wirklichkeit zu werden. Aber so einfach ist das nicht. Alle Beteiligten sind überfordert. Insbesondere Heilerziehungspfleger und Sozialarbeiter sollen einen Großteil der anstehenden Integrationsaufgaben schultern. Die Frage ist, wie gut sie dafür ausgebildet und entlohnt werden.
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    2012-04-20

    Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) | Gesundheit: Ministerin Steffens: Weg zu einer menschlicheren Psychiatrie gemeinsam weitergehen - große Fortschritte bei der psychiatrischen Versorgung

    Pressemitteilung vom 19.04.2012 | 15:40 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW)
    Gesundheit: Ministerin Steffens: Weg zu einer menschlicheren Psychiatrie gemeinsam weitergehen - große Fortschritte bei der psychiatrischen Versorgung erreicht


    Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

    Anknüpfend an das Motto "Der Mensch im Mittelpunkt - Fortschritte in der psychiatrischen Versorgung" eines Werkstattgesprächs von Expertinnen und Experten der psychiatrischen Versorgung in der Universitätsklinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Bochum stellte Gesundheitsministerin Barbara Steffens heute (19. April 2012) fest:

    "Trotz der großen Fortschritte bei der psychiatrischen Versorgung dürfen wir nicht nachlassen, psychisch Kranke im Alltag, im Arbeitsleben, in der Nachbarschaft zu unterstützen und zu integrieren sowie ihr Selbstbestimmungsrecht zu achten und zu stärken. Dies muss die Richtschnur unseres Handels sein. Die Einbindung der Betroffenenverbände ist dabei unverzichtbar."

    Psychisch Kranke bestmöglich und ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen, ihre freie Willensbildung und ihre Menschenwürde zu achten - dazu verpflichtet auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese müsse zeitnah umgesetzt werden, so die Ministerin.

    "Der 1975 von der Psychiatrie-Enquete angestoßene Reformprozess von der anstaltszentrierten verwahrenden zur gemeindenahem personenzentrierten Psychiatrie muss konsequent fortgeführt werden", sagte die Ministerin und lud die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Werkstattgesprächs ein, den Weg zu einer menschlicheren Psychiatrie gemeinsam weiterzugehen.

    Dass jährlich etwa 21.000 psychisch kranke Menschen (zehn Prozent aller Einweisungen) in Nordrhein-Westfalen zwangsweise in psychiatrische Kliniken oder Fachabteilungen eingewiesen werden, dürfe nicht als Normalität hingenommen werden.

    "Durch ein enges psychosoziales Hilfenetz können krisenhafte Entwicklungen frühzeitig erkannt und passgenaue Hilfen angeboten werden. Die menschliche Zuwendung muss stets Vorrang vor Zwangsmaßnahmen haben", sagte Steffens. Daher werde das Land eine noch bessere Vernetzung der differenzierten Angebote der ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen nach Kräften unterstützen.

    Zur Hintergrundinformation: An dem Werkstattgespräch nehmen Expertinnen und Experten aus allen an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Handlungsbereichen (Politik, Ärzteschaft, Gesundheitsämter, komplementäre Einrichtungen, Betroffenenverbände und Kliniken) teil.


    Ministerium für Gesundheit,
    Emanzipation, Pflege und Alter
    des Landes Nordrhein-Westfalen
    Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
    Tel. 0211 8618-50
    Fax 0211 86185-4444
    Mail info@mgepa.nrw.de



    Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) | Gesundheit: Ministerin Steffens: Weg zu einer menschlicheren Psychiatrie gemeinsam weitergehen - große Fortschritte bei der psychiatrischen Versorgung

    2012-04-12

    Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege vermeiden -- kobinet

    11.04.2012 - 10:44

    Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege vermeiden.

    Mainz (kobinet) Freiheitsentziehende Maßnahmen sind nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Malu Dreyer ein schwerer Eingriff in die Rechte eines pflegebedürftigen Menschen. Deshalb hat das Sozialministerium bereits vor einigen Jahren eine landesweite Initiative für neue Wege und Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen auf den Weg gebracht. Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege vermeiden -- kobinet
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