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2013-06-01

Erfahrungsbericht: Misshandlung in der Psychiatrie - Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE)


Rundbrief
Brief an Dieter Naber
Ausgabe 1/2013

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Herr Prof. Dr. Dieter Naber
Universitäts Krankenhaus                                                                                                                         Ehrenvorsitzende
Eppendorf                                                                                                                                          Dorothea S. Buck-Zerchin
Martinistraße 52                                                                                                                                     Brummerskamp 4
20246 Hamburg                                                                                                                                      22457 Hamburg
                                                                                                                                                                       22.10.2012
Sehr geehrter Herr Professor Naber,
heute wende ich mich vertrauensvoll an Sie, weil mich die Zustände auf der geschlossenen Aufnahmestation unter Herrn Prof. Wiedemann schon lange beunruhigen. Dass dort sehr hoch zwangsmedikamentiert wird, ist bekannt. Im letzten und vorletzten Jahr traf es meine Freundin, Frau B. (73 Jahre alt). 1971 hatte sie zusammen mit ihrem Mann den „Aktionskreis 71“ (AK 71) - die wohl älteste Selbsthilfegruppe psychiatriebetroffener Menschen in der BRD - gegründet. Diese Gründung geschah damals noch zusammen mit Prof. Dörner und mit seinen Studentinnen der Tagesklinik.
Frau B. schrieb mir dazu:
„Ich bin Ende 2010 bis April 2011 in der geschlossenen Aufnahmestation im UKE gewesen. Ich bekam so hohe Dosierungen Fluanxol - die Höchstdosis - dass ich immer wieder hinfiel. Die Pfleger spotteten über mich, klagten über ihre kaputten Rücken und halfen mir nicht hoch, nur manchmal. Einmal rief ich laut um Hilfe. Da kam zufällig jemand aus einer anderen Abteilung und half mir auf.
Einmal knallte ich im Fall mit dem Kopf gegen die Heizung. Ich wurde ohnmächtig, wachte kurz auf und sah eine Menge Blut auf dem Boden. Dann verlor ich wieder mein Bewusstsein. Ich wachte in der Chirurgie des UKE wieder auf. Ein Pfleger sagte mir, dass ich eine schwere Rücken-Operation des im Fall zugezogenen Wirbelbruchs erlitt und mein Rücken total vernarbt sei. Danach konnte ich nur noch am Gehwagen gehen und schaffte es nicht, meine beiden Beine aufs Bett zu bekommen. Ein Pfleger dieser geschlossenen Station warf mich derart heftig aufs Bett, das ich mir nochmal einen Wirbelbruch zuzog und wieder operiert wurde.
Während meiner Zeit im UKE hatte ich keinen Ausgang, nicht einmal ins Café im Vorraum der Psychiatrie. Frische Kleidung konnte ich mir nicht holen und musste in meinem schmutzigen Zeug auch vor dem Richter erscheinen. Sodass der Richter in seine Beurteilung schrieb: „Ich sei verwahrlost“.
Die Pfleger und Schwestern waren meistens sehr unfreundlich. Psychotherapie und andere Gespräche bekam ich nicht. Man gab mir nur Medikamente oder Spritzen, durch die ich mein Gedächtnis vorübergehend verlor.
Zur Nachbehandlung der beiden Wirbelbrüche war ich im Elim-Krankenhaus in Eimsbüttel. Dort hat man die Narben auf dem Rücken behandelt.
Im September 2011 kam ich nach Hause mit der Auflage, eine ambulante Rehabilitation im Albertinen-Krankenhaus zu machen. Ich wurde vier Wochen lang hin- und wieder zurückgebracht. Es tat mir gut.
Ich ging am Gehwagen und kaufte selbst für mich ein. Einmal ging ich um den Block am Stock. Als ich vor der Haustür stand, bekam ich von hinten einen Stoß und fiel mit dem Gesicht auf die Steine. Nachbarn alarmierten den Notarztdienst, der mich auf die Notaufnahme des UKE brachte. Ich kam wieder nach Hause und machte die Musik ein bisschen laut, weil ich mich freute, wieder zu Hause zu sein. Nachbarn alarmierten die Polizei, und ich kam wieder in die geschlossene Aufnahme des UKE mit Beschluss und blieb dort bis April 2012. Danach kam ich nach Bargfeld-Stegen, ohne dass man mir die Begründung nannte.
Erst kam ich in ein Zweibett-Zimmer. Dann wurde ich in verschiedene Zimmer verlegt, zuletzt in ein Dreibett-Zimmer mit zwei Männern hinter Wandschirmen. Mit der Begründung, dass ich um 18.00 Uhr am Spätnachmittag mich noch nicht zur Nachtruhe ins Bett legen wollte, wurde ich mit Gewalt ausgezogen, aufs Bett geworfen und angeschnallt. Das dauerte etwa einen Monat lang. Als feststand dass ich verlegt werden sollte, wurden die Pfleger und Schwestern freundlicher. Ausgang hatte ich nicht, wie z.B. andere Patientinnen. Ich konnte nur im kleinen Garten mit dem Gehwagen spazieren gehen. Andere Gespräche, als die mit dem Arzt einmal wöchentlich, gab es nicht. Einmal war die Richterin mit meinem Betreuer da und sagte, der
Beschluß sei noch nicht aufgehoben. Dann hieß es, ich würde ins Herrenhaus „Eichenhof für 6 Wochen verlegt. Danach bin ich inzwischen wieder in meiner Wohnung. Da im Haus ein Aufzug ist, kann ich mit dem Gehwagen hinauffahren."

Auf meine Frage am Telefon: „Ob sie nach den beiden Wirbelbrüchen noch Schmerzen hätte?“ sagte sie: „Oft schwere Schmerzen. Und sie könne auch nur schwer gehen.“ Im Jahr zuvor war sie als Malerin noch nach Paris gefahren.
Sie erzählte, dass eine Ärztin im UKE ihr gesagt hätte: „Sie sind unheilbar krank und müssen Ihr Leben lang in der Psychiatrie bleiben.“ Ich frage: „Woher wissen Sie das?“ Sie antwortet: „Das habe ich in einem Buch gelesen.“
Da sie nach den beiden Wirbelbrüchen nicht mehr in die Öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen kann, sondern mit dem Taxi fahren muss und auch sonst mehr Hilfe braucht, ist eine Entschädigung notwendig.
Sehr geehrter Herr Professor Naber, eine solche Behandlung ist gewiss auch nach Ihrer Einschätzung nicht nur keine Hilfe, sondern auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 unvereinbar
weiterlesen:
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE). Homepage www.bpe-online.de

2013-02-07

Kritik an psychiatrischer Zwangsbehandlung - YouTube

 

Kritik an psychiatrischer Zwangsbehandlung

01.02.2013
Ein Psychiatrie-Überlebender klagt vor dem Landgericht Stuttgart auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Unter dessen stimmen etwa 30 Abgeordnete im Bundestag für die Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung, nachdem das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof entsprechende Gesetze für verfassungswidrig und nichtig erklärt haben. Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah erstattet Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wegen Körperverletzung. Dr. Martin Zinkler, Chefarzt der Psychiatrie in Heidenheim lehnt ein neues Gesetz zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung ab, während Dr. Tilman Steinert meint, Psychiatrie könne nicht ohne Zwang und Gewalt auskommen. Mehr Informationen zum Thema:
Kritik an psychiatrischer Zwangsbehandlung - YouTube

swr.de/landesschau-bw

2013-01-11

Wiesbadener Tagblatt - Blaue Flecken beim "Zähneputzen" - Pflegeskandal schockiert Wiesbadener Familie

Wiesbaden 

Blaue Flecken beim "Zähneputzen" - Pflegeskandal schockiert Wiesbadener Familie

08.01.2013 - WIESBADEN
Von Manfred Gerber
Als vier Tage nach Heiligabend, am 28. Dezember, Karin Graja-Jüngst ihre 87-jährige Mutter Hedwig Graja im Wiesbadener Clemenshaus besuchte, war sie schockiert: Einblutungen und Blutergüsse im Gesicht der dementen Frau. Am nächsten Tag stellte deren Enkel Benjamin, selbst gelernter Altenpfleger, Strafanzeige beim 3. Revier wegen Körperverletzung. Die Heimaufsicht wurde eingeschaltet. Ein Notarzt dokumentierte die Hämatome.
Schon am 27. Dezember hatte das Heim der Familie Graja-Jüngst mitgeteilt, die pflegebedürftige Mutter sei im Gesicht „mit einer Zahnbürste verletzt worden“, die rechte Gesichtshälfte der Frau sei „leicht gerötet“. Man solle sich aber keine Sorgen machen.
  
Schläge beim Zähneputzen?

Wiesbadener Tagblatt - Blaue Flecken beim "Zähneputzen" - Pflegeskandal schockiert Wiesbadener Familie

2012-11-10

Patientenrechte: Demonstration gegen ärztliche Zwangsbehandlung, Berlin 15.11.2012

Wenn Euch Eure körperliche Unversehrtheit wichtig ist,

kommt am Donnerstag,
15.11.2012, um 8.15 Uhr

zur DEMONSTRATION

vor die 
Hessische Landesvertretung,
In den Ministergärten 5, 
  10117 Berlin

(zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz)




 In den Ministergärten 5, D-10117 Berlin

Dort treffen sich ohne TV-Kameras die Justizminister der Länder, um in einem Eilverfahren faktisch die 4 neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und Bundesgerichtshofes zur Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka (an jedem Bürger!!!) außer Kraft zu setzen!

Psychopharmaka haben für die betroffenen Menschen schreckliche Folgen. Sie verändern Persönlichkeit und Körper, bewirken Bewusstseins-, Mimik- und andere -Veränderungen, was höchstrichterlich Körperverletzung genannt wurde. Eben daraufhin hat der Bundesgerichtshof die gesetzliche Grundlage zur Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka abgeschafft! Noch nie davon gehört? Ist ja klar! Sowas wird nicht rumposaunt, eher vor uns geheim gehalten!

Nun wollen die Minister im Eilverfahren (also ohne wenn und aber) quasi heimlich ein Gesetz durchwinken, das so eine Zwangsbehandlung wieder ermöglicht! Das Gesetz ist reiner Horror für uns Alle! Es reicht, dass ein Psychiater bescheinigt, dass wir „einwilligungsunfähig“ sind und schon ist jede/r dran!!!

Das bedeutet für uns alle: Tyrannei!

Am Donnerstag, dem 15.11.2012 um 8:15 Uhr muss es unsererseits donnern! Oder willst Du, dass auch an Dir zwangsweise Psychopharmaka eingesetzt werden dürfen?
 
Die Demo wird organisiert von: 
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de
 IAAPA Polska: anty-psychiatria.info
Irren-Offensive: antipsychiatrie.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW: psychiatrie-erfahrene-nrw.de
Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt: weglaufhaus.de
Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de

Infotelefon: 0152 / 34 112 007. Ruf an, wenn Du Fragen hast.


Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
psychiatrie-erfahrene.de



Zwangsbehandlung durch die Hintertür? | Telepolis



Nichts über uns ohne uns! - Allianz der Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention - BRK-Allianz

78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft, die in der BRK-Allianz zusammenarbeiten, haben fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat Plenum des Rates in Genf eingereicht.
Ein Auszug: 



"Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Artikel 12)

18. Im deutschen Betreuungsrecht ist der/die Betreuer/in den Wünschen, dem subjektiven Wohl und der Rehabilitation des/der Betreuten verpflichtet (§ 1901 Abs. 2-4 BGB). Gleichzeitig vertritt der/die Betreuer/in in seinem/ihrem Aufgabenkreis die betreute Person gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Das deutsche Betreuungsrecht enthält zwar Elemente der Unterstützung, ist aber vom Grundsatz der ersetzten Entscheidung („substituted decision making“) geprägt. Zur Umsetzung von Art. 12 Abs. 3 UN-BRK, demzufolge die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen („supported decision making“) sind deshalb weitere gesetzliche Änderungen erforderlich. Eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts ist insbesondere auch deshalb notwendig, weil die Zahl der Betreuungen stetig ansteigt (1.200.000 am Jahresende 2005, 1.300.000 am Jahresende 20101).

19. Die Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit im deutschen bürgerlichen Recht gehen davon aus, dass Personen sich dauerhaft in einem „die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ befinden können. Diese Personen sind von der Teilnahme am Rechtsverkehr ausgeschlossen, ihre Willenserklärungen sind nichtig (§§ 104 f. BGB). Dem steht das Fähigkeitskonzept des Art. 12 Abs. 2 und 3 UN-BRK entgegen, das verlangt, die Frage nach der Fähigkeit zur freien Willensbestimmung in jedem Einzelfall situationsbezogen zu prüfen und die ggf. notwendige Unterstützung zur Herstellung der rechtlichen Handlungsfähigkeit zu leisten.

Empfehlungen:
  • Das deutsche Betreuungsrecht ist entsprechend dem Konzept des „supported decision making“ weiterzuentwickeln. Menschen mit Behinderungen ist ohne Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht Zugang zur unterstützten Entscheidung zu verschaffen.
  • Die Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit im deutschen bürgerlichen Recht sind entsprechend anzupassen. Dies ist auch deshalb notwendig, weil diese Regelungen nicht nur dem Schutz der Person dienen sollen, sondern auch dem Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs.

Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 14) / Schutz der Unversehrtheit der Person (Artikel 17) 
 
20. Die Unterbringung von Menschen gegen ihren geäußerten Willen ist in Deutschland auf der Rechtsgrundlage von verschiedenen Gesetzen gegeben. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, ist eine Unterbringung zum Schutz vor Selbst- oder Fremdgefährdung angelegt. In der zivilrechtlichen Unterbringung nach dem BGB ist die Unterbringung zum Schutz der untergebrachten Person vor einer Selbstschädigung möglich. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland 193.373 Zwangseinweisungen, im Jahr 2009 bereits 236.377 Zwangseinweisungen. Die Gesamtzahl ist seit 1992 stets ansteigend2
 
21. Vielfach wird die Rechtspraxis den Vorschriften nicht gerecht. Unterbringungen erfolgen zu schnell und ohne umfassende Prüfung, ob alle anderen Möglichkeiten zur Hilfe hinreichend ausgeschöpft wurden. In manchen Unterbringungsverfahren werden die untergebrachten Personen von RichterInnen erst dann gesehen, wenn sie schon vorläufig untergebracht wurden und auch bereits eine medikamentöse Behandlung erhalten haben.

22. Eine Neuregelung der rechtlichen Vorschriften nach Vorgabe von Artikel 14 UN-BRK muss sicherstellen, dass die Unterbringung als Ausnahme nur dann erfolgt, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Hilfestellung und Unterstützung geprüft wurden und sich als nicht hinreichend geeignet erwiesen haben. Gesetzgeber, Leistungsträger und staatliche Stellen müssen gewährleisten, dass in allen Regionen Deutschlands die Hilfen wohnortnah, in ausreichendem Umfang und in fachlicher Qualität zur Verfügung stehen, um Unterbringungen zu vermeiden.

23. Behandlungen gegen den geäußerten Willen einer psychisch erkrankten Person / einer Person mit Behinderung (Zwangsbehandlungen, Zwangsmedikationen) verstoßen gegen Artikel 17 UN-BRK. 

Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben dazu in den Jahren 2011/12 eindeutige Grundsätze aufgestellt3. Danach müssen erst noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, auf deren Grundlagen eine Behandlung gegen den erklärten Willen möglich sein kann. Zugleich müssen aber auch wirksame rechtliche Vorkehrungen geschaffen werden, die die Einhaltung der bestehenden Gesetze gewährleisten.

Empfehlungen:
  • Das Recht der Unterbringung nach dem Betreuungsrecht ist grundlegend insoweit zu überarbeiten, dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt und auch im Übrigen die Voraussetzungen von Artikel 14 UN-BRK berücksichtigt werden müssen.
  • Die Unterbringungsgesetze der Länder4 sind nach Vorgaben von Artikel 14 der UN-BRK grundlegend zu überarbeiten.
  • Die Zulässigkeit und Voraussetzungen von Zwangsbehandlungen bedürfen der dringenden Überarbeitung durch die Gesetzgeber in Bund und Ländern nach den Vorgaben der obersten deutschen Gerichte und des Artikels 17 UN-BRK.
     
  • Zu allen gesetzlichen Neuregelungen sind mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und der Menschen mit Behinderungen gemeinsam Kriterien zu erarbeiten.
1 Quelle: Bundesamt für Justiz, Auswertung: Deinert in http://www.bdb-ev.de/220_Basisinformationen.php –3Fakten.pdf
2 Quelle: Bundesministerium für Justiz, Sondererhebung „Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 1998 – 2005“
3 Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 23.03.2011 (Az. 2 BvR 882/09) sowie vom 12.10.2011 (Az. 2 BvR 633/11) sowie Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 20.06.2012, Az. XII ZB 99/12 sowie Az. XII ZB 130/12
4 zum Beispiel die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKGs)"



2012-10-17

Einseitige Empfindungen unserer Gesellschaft -- kobinet

14.10.2012 - 14:14

Einseitige Empfindungen unserer Gesellschaft.

von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Hollenbach (kobinet) Dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen sprach das Oberlandesgericht Frankfurt vor wenigen Tagen eine Entschädigung zu. Er wurde von den Vernehmungsbeamten mit Schmerzen bedroht, falls er das Versteck des von ihm entführten Kindes nicht offenbare. Dieses Kind hatte Gäfgen zu diesem Zeitpunkt schon ermordet. Selbstverständlich ist dieses Urteil richtig. Niemand darf in Deutschland foltern, auch nicht damit drohen. Wie schaut es jedoch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft aus? Beispielsweise in der Lebenssituation von behinderten Menschen mit Assistenzbedarf? Hier werden Menschen von Amts wegen genötigt, belogen, betrogen, erpresst und mit Körperverletzung durch unterlassene Hilfeleistungen bedroht. Die Liste der Straftatbestände erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ForseA hat sich bei der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erkundigt, wie sie die Strafbarkeit des Behördenhandelns einschätzt. Die Antwort lautete lapidar: „Ich bitte Sie um Verständnis, dass es mir als Bundesministerin der Justiz nicht möglich ist, zu der von Ihnen vorgebrachten Frage der strafrechtlichen Relevanz behördlicher Handlungen Stellung zu nehmen. Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden zu prüfen, ob der Verdacht einer Straftat begründet ist oder nicht.“ ForseA hatte nicht in einem konkreten Einzelfall gefragt. Dennoch sah sich die Ministerin nicht imstande, eine juristische Bewertung abzugeben. Welch‘ ein Kontrast zur Entschädigung Gäfgens! Ebenfalls in Hessen wird William Geier gegen seinen Willen in einer Behindertenanstalt festgehalten. Man will ein Exempel statuieren. So etwas gab es früher mal. In der heutigen Zeit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen eine Bankrotterklärung der hessischen Sozialpolitik.

Einseitige Empfindungen unserer Gesellschaft -- kobinet

2012-10-02

Kontrolle im Seniorenheim - sueddeutsche.de

 SZ vom 02.10.2012

Kontrolle im Seniorenheim

Hinweise auf Mängel bei der Pflege in Augsburger BRK-Einrichtung

München - Weniger als ein Jahr nach der Verurteilung eines Altenpflegers wegen vorsätzlicher und versuchter Körperverletzung an Heimbewohnern ist die Einrichtung des Bayerischen Kreuzes (BRK) im Augsburger Stadtteil Haunstetten erneut ins Visier der Heimkontrolle geraten. Nach Hinweisen auf Mängel in der Pflege und einer äußerst barschen Behandlung alter Menschen war bereits am Donnerstag der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit Mitarbeitern der städtischen Heimkontrolle und des Gesundheitsamtes unangemeldet im Haus Seniorenwohnen Haunstetten erschienen. 'Wir schätzen die Qualität dieses Hauses schon sehr schwankend ein', erklärte am Montag Winfried Fischer, der Leiter des MDK-Referates, das für externe Qualitätssicherung zuständig ist.

Nach dem zurückliegenden Skandal vor etwas mehr als 18 Monaten hatte das BRK die entscheidenden Führungspositionen in der Einrichtung erneuert und das Haus auch optisch komplett umgestaltet - mit neuen Farben und Möbeln. Die Rechnung schien aufzugehen:



Kontrolle im Seniorenheim - sueddeutsche.de

2012-09-19

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen! | Nachrichten, die uns bewegen

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - 

Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!

Eingereicht von Blogredaktion am 18. Sep 2012 - 18:50 Uhr            
Bild 0 für Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen!








Neue Rechtsprechung, bitte weitersagen!!!

Am 17.7. 2012 hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass auch psychiatrische Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht keinerlei rechtliche Grundlage hat, sondern illegal ist.
Wenn Ärzte trotzdem zwangsbehandeln sollten, also Sie zwingen Pillen zu schlucken, gar Spritzen verabreichen oder Ihnen Elektroschocks geben, dann kann und sollte dies als Körperverletzung zur Anzeige gebracht werden.

Da nun jede Rechtsunsicherheit beseitigt ist, hat auch die Staatsanwaltschaft keinen Ermessensspielraum mehr und muss ein Strafverfahren eröffnen, wenn die Anzeige richtig formuliert wurde. Eine von einem Rechtsanwalt ausgearbeitete Musteranzeige kann hier:

kostenlos heruntergeladen, dem persönlichen Fall angepasst, ausgedruckt und unterschrieben an jeder Polizeidienststelle abgegeben oder der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zugestellt werden.

Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratung
Quelle: Werner-Fuss-Zentrum

Zwangsbehandlung ist strafbare Körperverletzung - Psychiater bei der Staatsanwaltschaft anzeigen! | Nachrichten, die uns bewegen

2011-10-11

Polizisten ringen zwei Behinderte nieder - Service - sueddeutsche.de

Polizisten ringen zwei Behinderte nieder

11.10.2011 06:10
19-Jähriger und sein blinder Vater werden bei Einsatz verletzt - angeklagt ist aber die Familie
Ein womöglich unverhältnismäßig harter Polizeieinsatz beschäftigt das Münchner Amtsgericht. Angeklagt sind in diesem Fall, der seit Montag verhandelt wird, aber nicht die neun Beamten, die am 11. Januar 2010 in die Wohnung an der Truderinger Straße eindrangen und sich auf einen Blinden und auf einen geistig Behinderten warfen. Die Verfahren wegen Körperverletzung gegen die Polizisten wurden alle eingestellt. Indessen muss sich das Ehepaar, das dort mit seinen drei Söhnen wohnte, wegen Widerstands und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

Polizisten ringen zwei Behinderte nieder - Service - sueddeutsche.de

2011-07-09

Tausendfache Körperverletzung an alten Menschen darf nicht länger ignoriert werden – Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssen für Ermittlungsdruck sorgen | Katholisches

Tausendfache Körperverletzung an alten Menschen darf nicht länger ignoriert werden – Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssen für Ermittlungsdruck sorgen

(Berlin/ Hamburg) “Was mit pflegebedürftigen, alten Menschen in Deutschland geschieht, ist tausendfache Körperverletzung. Und das täglich”, sagt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zu der gestern von der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vorgestellten Studie. Die Forscher hatten 8.500 tote Senioren untersucht und alarmierende Beweise für Pflegemängel wie schwere Druckgeschwüre, desolate Gebisse und Unterernährung festgestellt. “Erschreckend an dieser Studie ist vor allem, daß die Ergebnisse nicht neu sind”, kommentiert Brysch. “Die Katastrophe in der Pflege ist bekannt. Was folgt, wenn wieder einmal ein Pflegeskandal an die Oberfläche kommt, ist immer das Gleiche: Zunächst gibt es einen kollektiven Aufschrei des Entsetzens, und dann gehen alle wieder zur Tagesordnung über.”
Jetzt müssten endlich Lehren gezogen werden, fordert Brysch. “Falschparken wird in Deutschland konsequenter bestraft als Körperverletzung gegenüber pflegebedürftigen Menschen. Es gibt keinen Ermittlungsdruck. Damit sich das ändert, müssen Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden. Zuständig hierfür sind die Bundesländer. Die Justizminister müssen ihre Generalstaatsanwaltschaften dazu anweisen. Nur wenn kompromißlos gegen die andauernde Körperverletzung an alten Menschen vorgegangen wird, kann sich die momentane Situation ändern.”
(PM/JF)

Tausendfache Körperverletzung an alten Menschen darf nicht länger ignoriert werden – Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssen für Ermittlungsdruck sorgen | Katholisches

2011-06-14

Hospizstiftung will mehr Schutz vor Misshandlung

Ärzte Zeitung, 14.06.2011


Hospizstiftung will mehr Schutz vor Misshandlung

BERLIN (HL). Anlässlich des am Mittwoch (15. Juli) stattfindenden Welttages gegen Misshandlung alter Menschen hat die Deutsche Hospizstiftung den Aufbau von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gefordert, die Straftaten im Bereich von Pflegeeinrichtungen kompetenter und effektiver verfolgen sollen.
Ferner sei ein Dienstleistungshaftpflichtgesetz nötig, mit dem die Träger von Pflegeeinrichtungen für Körperverletzungen haftbar gemacht werden können.
Diese Haftung soll verschuldensunabhängig gelten. Derzeit müsse der Patient oder dessen Angehöriger Fehler von Ärzten und des Pflegepersonals nachweisen, so Eugen Brysch von der Hospizstiftung,

Hospizstiftung will mehr Schutz vor Misshandlung
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