16.10.2012 - Pressemitteilung
Schirmherrschaft
des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa für
gemeinsame Veranstaltung des Amtsgerichts Wetzlar und der
Betreuungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtiger Schritt zur Wahrung der Würde alt und gebrechlich gewordener Menschen bei der Betreuung
Das Amtsgericht Wetzlar und die Betreuungsbehörde des
Lahn-Dill-Kreises richteten heute in Kooperation mit der Betreuungs- und
Pflegeaufsicht eine Veranstaltung aus, in der das Modellprojekt
„Werdenfelser Weg“ und Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen
bei der Betreuung vorgestellt wurden. Die Veranstaltung richtete sich
insbesondere an Heim-, Pflegedienst- und Wohnbereichsleitungen sowie
fachärztliche Gutachter.
Die Schirmherrschaft hatte das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa übernommen.
In ihrem Grußwort dankte für das Justizministerium Frau Richterin am
Oberlandesgericht Gabriele Slutzky den Veranstaltern und betonte: „Am
Amtsgericht Wetzlar haben Sie sich ganz aktuell zusammen mit der
Betreuungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises und der Betreuungs- und
Pflegeaufsicht einem Thema zugewandt, dass die Grundrechte der
Betroffenen besonders in den Blick nimmt: Die freiheitsentziehenden
Maßnahmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich heute bei den
Richterinnen und Richtern der Betreuungsabteilung, die diese
Veranstaltung nun seit etwa einem halben Jahr zusammen mit der
Betreuungsbehörde vorbereiten, ganz herzlich zu bedanken. Was sie in
Wetzlar begonnen haben, wirkt über Ihren Amtsgerichtsbezirk hinaus. Auch
in anderen Teilen Hessens wird derzeit intensiv über Alternativen zu
freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflegepraxis nachgedacht.“
Slutzky verwies auf den „Werdenfelser Weg“. Dieser ist bereits
Modellprojekt für gleichartige Initiativen in anderen Landkreisen in
Deutschland und zu einem Synonym geworden für berufsübergreifende
Ansätze zur Verringerung der Fixierung von alten Menschen. Das Projekt
macht deutschlandweit Schule. In immer mehr Landkreisen und Städten
bundesweit gehen die Gerichte mittlerweile diesen Weg. Dazu gehört auch
das Betreuungsgericht (Amtsgericht) Wetzlar.
Ziel ist es dabei, alte Menschen weniger zu fixieren, denn auch die
Fixierung birgt Verletzungsgefahr, da die Muskelmasse abnimmt und
dadurch die alten Menschen noch schwächer, noch gebrechlicher und noch
sturzgefährdeter werden. Selbst beim Anlegen von Bauchgurten oder beim
Hochziehen von Bettgittern kommt es immer wieder mal zu schweren
Verletzungen oder alte Menschen strangulieren sich gar zu Tode.
„Die Bandbreite pflegerischer Maßnahmen, die eine Fixierung
entbehrlich machen, ist größer als je zuvor“, so Richterin am
Oberlandesgericht Slutzky, die dazu erläuterte: „Moderne
Niedrigflurbetten machen eine bodennahe Lagerung sturzgefährdender
Menschen möglich. Der Einsatz von Bettgittern kann so in geeigneten
Fällen entbehrlich werden. Protektorenhüftgurte, Frakturenschutzmatten
und ähnliches können sturzbedingte schwere Verletzungen verhindern.
Manchmal kann es auch schlicht helfen, an den Wänden von Heimen einfache
Geländer anzubringen, wo sich die Bewohner festhalten können, wenn sie
unsicher laufen. Regelmäßige altersgerechte Angebote für Gymnastik und
Gleichgewichtsübungen halten Menschen mobil, die ohne solche Anreize
rasch dauerhaft ans Bett oder den Rollstuhl gefesselt sind.“
Letztlich müsse eine an den Problemen des Betroffenen orientierte
konkrete Vermeidungsalternative für die beim Gericht beantragte
freiheitsentziehende Maßnahme entwickelt werden, die von allen
Beteiligten auch als umsetzbar akzeptiert werde. Dabei sollten die
Maßnahmen neben höchstmöglicher Sicherheit auch Bewegungsfreiheit und
Lebensqualität bieten. Das gerichtliche Verfahren nach dem Vorbild des
„Werdenfelser Weges“ habe deshalb gar nicht so stark das Gericht im
Blick. Es solle vielmehr die in den Einrichtungen vorhandene Kreativität
und das Einfühlungsvermögen der einzelnen Pflegekräfte für den
Einzelfall herausfordern und fördern. Die bestehenden und auch
nachvollziehbaren Ängste vor Haftungsrisiken sollten nicht mehr länger
wesentliche Entscheidungsfaktoren sein. Eine der Grundängste der
Heimbetreiber und Pflegeverantwortlichen werde dabei ernst genommen,
nämlich, dass eine zunächst gewissenhafte Abwägung Monate später nach
einem Sturzereignis rückblickend als unverantwortlich dargestellt werde.
Der gerichtliche Beschluss diene deshalb hier vor allem der
Dokumentation der konkreten Risikobewertung und Güterabwägung aller
Beteiligten für die Zukunft, um so späteren Regressforderungen die
Tatsachengrundlage zu entziehen.
„Alle Beteiligten des Verfahrens einzubinden und gemeinsam nach
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen zu suchen, ist insoweit
der entscheidende Ansatz. Deshalb unterstützt das Hessische
Justizministerium sehr gern diese wichtige Veranstaltung für die
weiteren Beteiligten am Betreuungsverfahren durch die Übernahme der
Schirmherrschaft“, so Gabriele Slutzky abschließend.
Pressestelle:
Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695,
Fax: (0611) 32 2691
E-Mail:
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Alternativen
zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtiger Schritt zur Wahrung der
Würde alt und gebrechlich gewordener Menschen bei der Betreuung