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2013-12-02

Mit angezogener Handbremse in Richtung Inklusion? AWO Sachsen fordert konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat – Leipziger Internet Zeitung :: Mehr Nachrichten. Mehr Leipzig.


Mit angezogener Handbremse in Richtung Inklusion? AWO Sachsen fordert konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat

AWO Landesverband Sachsen e.V.
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am morgigen 3. Dezember nimmt die Arbeiterwohlfahrt Sachsen den Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat in den Blick. „Unsere Gesellschaft grenzt noch immer Menschen aus“, so Margit Weihnert, AWO Landesvorsitzende: „in Sachsen ist man leider in den inzwischen fünf Jahren seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Deutschen Bundestag mit angezogener Handbremse unterwegs.

Als letztes Bundesland haben wir noch keinen Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der Gleichstellung in allen Lebensbereichen. So kann Inklusion nicht gelingen.“

 Mit angezogener Handbremse in Richtung Inklusion? AWO Sachsen fordert konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat – Leipziger Internet Zeitung :: Mehr Nachrichten. Mehr Leipzig.

2013-11-24

Verwaltung enttäuscht: Niemand hat über Behinderten-Veranstaltung berichtet! | Henstedt-Ulzburger


Verwaltung enttäuscht: Niemand hat über Behinderten-Veranstaltung berichtet!

2476 Schwerbehinderte lebten zum Jahresende 2012 in der Großgemeinde. 2012 waren somit neun Prozent der gesamten Bevölkerung in Henstedt-Ulzburg schwerbehindert.  Doch trotz dieser Zahlen ist die mediale Präsenz der Thematik ganz offenbar noch mehr als ausbaufähig. Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf und Anja Riemer, Fachbereichsleiterin für Soziales in der Verwaltung, stellten jedenfalls Anfang des Monats mit Bedauern fest, dass kein einziger Pressevertreter ihrer Einladung zur Rathaus-Tagung „Henstedt-Ulzburg für Alle“ gefolgt war. Die Veranstaltung war der erste Schritt, mittelfristig die UN-Behindertenrechtskonvention in Henstedt-Ulzburg umzusetzen. Das Abkommen fordert Barrierefreiheit in sämtlichen Lebensbereichen.
Trotz der Medienabstinenz gibt es aber dennoch einen Bericht zum Aktionstag. Verfasst von der Verwaltung. Der Bitte um Veröffentlichung kommen die Henstedt-Ulzburger Nachrichten gerne nach:

„Henstedt-Ulzburg für Alle“

Verwaltung enttäuscht: Niemand hat über Behinderten-Veranstaltung berichtet! | Henstedt-Ulzburger

2013-11-05

Sportbund will Behinderten in Hamburg mehr Angebote machen - Sport - Hamburger Abendblatt

 05.11.13, 06:44

Sportbund will Behinderten in Hamburg mehr Angebote machen

Hamburg. Inklusion ist seit zwei Jahren ein zentrales Thema der Hamburger Politik. Menschen mit Behinderung sollen sich in allen gesellschaftlichen Bereichen ohne Einschränkungen bewegen können. Das fordern die Vereinten Nationen (UN). Die Behindertenrechtskonvention wurde im Jahre 2006 auch von Deutschland ratifiziert.
Im Landesaktionsplan Inklusion der Stadt Hamburg taucht der Sport bislang nicht auf. Doch der hat am Montag gehandelt. Der Hamburger Sportbund (HSB), der Behinderten- und Rehabilitationssportverband, die Special Olympics Hamburg (Sportler mit geistiger oder multipler Behinderung), der Hamburger Gehörlosen-Sportverein und der Deutsche Rollstuhl-Sportverband unterschrieben im Haus des Sports am Schlump einen "Letter of Intent". Aus dieser Absichtserklärung soll in den nächsten Monaten ein Aktionsplan für die nächsten Jahre entstehen
Sportbund will Behinderten in Hamburg mehr Angebote machen - Sport - Hamburger Abendblatt

2013-10-31

Nationaler Aktionsplan für Pflege | kobinet-nachrichten



Nationaler Aktionsplan für Pflege

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Jürgen Gohde
Jürgen Gohde
© KDA
Köln (kobinet) Damit Menschen in Würde altern und lange ihre Selbstständigkeit erhalten können, braucht Deutschland einen Nationalen Aktionsplan für die Pflege. "Wir alle wissen, dass die Zahl der älteren Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen steigt. Wir können nicht länger auf eine Reform warten, die die Situation der pflegebedürftigen Menschen und an der Pflege beteiligten Personen vor Ort grundlegend verbessert", so heute Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), in einer Pressemitteilung.
weiterlesen:

Nationaler Aktionsplan für Pflege | kobinet-nachrichten

2013-08-17

Arnstadt: Mitspracherecht gefordert | Thüringer Allgemeine


Arnstadt: Mitspracherecht gefordert

Sieben Jahre ist es her, dass in New York über die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt wurde. Ratifiziert wurde das Papier auch von der Bundesrepublik. Mit weitreichenden Folgen. Die Bundesländer, aber auch die Landkreise und Kommunen müssen Aktionspläne erstellen. Ziel ist es, Barrieren für Behinderte zu beseitigen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dass die Konvention ratifiziert wurde, freut Manfred Zitzmann und Helga Liebhäuser von der Arnstädter Selbsthilfegruppe "Miteinander für ein selbstbestimmtes Leben" sehr. "Wir möchten aber gerne einbezogen werden, wenn vor Ort Aktionspläne erstellt werden. Es wäre kontraproduktiv, wenn etwas für uns gemacht wird, ohne dass mit uns geredet wird", sagt Helga Liebhäuser Arnstadt: Mitspracherecht gefordert | Thüringer Allgemeine

2013-07-29

Aktionsplan: SAP will Behinderte stärker integrieren - computerwoche.de

Aktionsplan

SAP will Behinderte stärker integrieren

29.07.2013 | von 
Die SAP hat als erster DAX-Konzern und einer der ersten Arbeitgeber in Deutschland einen Aktionsplan veröffentlicht, um Menschen mit Behinderung aktiv zu fördern.

Aktionsplan: SAP will Behinderte stärker integrieren - computerwoche.de

2013-07-18

SAP hat Aktionsplan zur UN-Konvention | kobinet-nachrichten


SAP hat Aktionsplan zur UN-Konvention

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Logo von SAP
Logo von SAP
© SAP
Walldorf (kobinet) Das Walldorfer Softwareunternehmen SAP hat vor kurzem einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet und veröffentlicht. Darauf hat Olaf Guttzeit vom UnternehmensForum, das sich u.a. für die Entwicklung von Aktionsplänen von Unternehmen einsetzt, die kobinet-nachrichten hingewiesen.

SAP hat Aktionsplan zur UN-Konvention | kobinet-nachrichten

2013-07-03

Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention Stadt München


Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Stadtrat


Am 2. Juli 2013 wird dem Stadtrat der Landeshauptstadt München der 1. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt.

Titelblatt Aktionsplan

Schon seit über einem Jahr entwickelt die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten und dem Behindertenbeirat sowie anderen betroffenen Bürgerinnen und Bürger breitgefächerte Maßnahmen. Diese Aktivitäten sollen zur Verwirklichung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen beitragen. Die bayerische Metropole hat immerhin ihren Ruf als eine der behindertenfreundlichsten Städte Europas zu verteidigen.
Mit dem Aktionsplan ist ein erster Schritt vollzogen, der die dauerhafte und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Alltag wie am öffentlichen Leben sicherstellt und garantiert.
Damit dies gelingen kann, wird die Landeshauptstadt München als eine der ersten deutschen Großstädte ein Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention etablieren. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an unvoreingenommen aufeinander zugehen und gemeinsam ihr Leben gestalten können.
Siehe auch:

    Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention Stadt München

    2013-07-02

    München verabschiedet Aktionsplan | kobinet-nachrichten


    München verabschiedet Aktionsplan

    Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
    Oswald Utz
    Oswald Utz
    © Photographer: Markus Gann
    München (kobinet) Der Stadtrat der Landeshauptstadt München wird in seiner heutigen Sitzung voraussichtlich für eine der ersten deutschen Großstädte einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschließen. Schon seit über einem Jahr hat die Münchner Stadtverwaltung im Rahmen eines eigenständigen Projektes gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten und dem Behindertenbeirat sowie anderen betroffenen Bürgerinnen und Bürger breitgefächerte Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung beitragen sollen, entwickelt. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach im Vorfeld des für heute erwarteten Stadtratsbeschlusses mit dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München Oswald Utz über den Aktionsplan und dessen Erfahrungen mit der Entwicklung.

    München verabschiedet Aktionsplan | kobinet-nachrichten

    2013-06-27

    Warum dürfen Autisten nicht wählen? | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt


    WÜRZBURG
    Warum dürfen Autisten nicht wählen?

    Sechste Bürgerwerkstatt zum Aktionsplan Inklusion thematisiert die politische Teilhabe

     Sie sind Nichtwähler wider Willen: Sowie sie einen rechtlichen Betreuer in allen Belangen haben, ist es Menschen mit Behinderung nicht erlaubt, ihre Stimme abzugeben. Das ist dem Würzburger Grünen-Stadtrat Michael Gerr zufolge in kaum einem anderen Land so. Politische Teilhabe werde zudem dadurch erschwert, dass Wahlveranstaltungen in nicht barrierefreien Räumen stattfinden, so der Rollstuhlfahrer bei der sechsten Bürgerwerkstatt zur Erstellung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion.
    Warum dürfen Autisten nicht wählen? | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

    2013-06-15

    Fachkommission zur Inklusion eingesetzt | kobinet-nachrichten


    Fachkommission zur Inklusion eingesetzt

    Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
    Karl Finke
    Karl Finke
    © Kobinet
    Hannover (kobinet) Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke haben eine Fachkommission Inklusion eingesetzt und wollen damit das Thema Inklusion mit Leben füllen.
    "Über Inklusion reden viele. Aber wir wollen Inklusion mit Leben füllen", sagten Cornelia Rundt und Karl Finke. Ziel der neu gegründeten Fachkommission sei es, konkrete Schritte zur Umsetzung gelebter Inklusion auszuarbeiten. Der Überarbeitungsprozess des Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll durch die Kommission gesteuert werden.
    weiterlesen:
    Fachkommission zur Inklusion eingesetzt | kobinet-nachrichten

    2013-06-02

    Niedersachsen: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention - Presseinformationen | Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

    Antwort auf die mündliche Anfrage: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention


    Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Gudrun Pieper (CDU) geantwortet.
    Die Abgeordnete Gudrun Pieper (CDU) hatte gefragt:
    Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention - Was ist konkret zu erwarten?
    Laut Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Februar 2013 soll zur unverzüglichen Überarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention unter Federführung des Sozialministeriums eine Fachkommission mit den Betroffenen und den Verbänden eingerichtet werden.
    Ich frage die Landesregierung:
    1. In welchem Verhältnis wird die Fachkommission zu dem Landesbeirat gemäß § 12 NBGG stehen, und wer wird ihr angehören?
    2. Wie sieht der konkrete Zeitplan bis zur Verabschiedung des Aktionsplans aus, und wann ist die Verabschiedung nunmehr vorgesehen?
    3. Zu welchen Bereichen und mit welchen Inhalten sind Zielvereinbarungen durch die angekündigte Novellierung des NBGG vorgesehen oder angedacht?
    Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
    Die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die in diesem Zusammenhang zu verwirklichende Inklusion hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wird eine Fachkommission eingerichtet, die den lediglich im Status einer Entwurfsfassung vorliegenden Aktionsplan der Landesregierung der letzten Wahlperiode grundlegend überarbeiten wird. Die Auftaktveranstaltung der Fachkommission findet am 13.06.2013 statt.
    Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
    Zu 1.:
    Die in der Vorbemerkung beschriebene Aufgabe der Fachkommission macht deutlich, dass es sich um einen inhaltlich und zeitlich begrenzten Auftrag handelt, der für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder mit einem beachtlichen Arbeitsaufwand verbunden sein wird. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen wird die Fachkommission leiten.
    Bei dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen handelt es sich nach § 12 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) um ein Gremium unter Vorsitz des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, das jeweils für die gesamte Dauer einer Wahlperiode des Landtages einzurichten ist und die oder den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen unterstützt. Auch die Mitglieder des Landesbeirates nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr. Die oder der Landesbeauftragte wiederum ist nach § 10 Abs. 1 NBGG in der Wahrnehmung des Amtes unabhängig.
    Fachkommission und Landesbeirat werden im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabenstellungen getrennt voneinander arbeiten. Der gegebenenfalls erforderliche Informationsaustausch zwischen den beiden Gremien wird insbesondere über den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten sein.
    Zu 2.:
    Die Fachkommission wird sich nach ihrer konstituierenden Sitzung über einen Arbeits- und Ablaufplan verständigen. Diese Absprache bleibt abzuwarten.
    Zu 3.:
    Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des NBGG wird derzeit erarbeitet. Entsprechend der bereits erwähnten Koalitionsvereinbarung wird er eine Regelung über die Schließung von Zielvereinbarungen enthalten. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass mit dem NBGG das Ziel verfolgt wird, Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderungen an einer gleichen Teilhabe hindern.
    Zielvereinbarungen können vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung dazu beitragen, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
    30.05.2013

    Presseinformationen | Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

    2013-05-31

    Sachsen-Anhalts Behindertenbeirat für Teilhabegesetz | kobinet-nachrichten


    Sachsen-Anhalts Behindertenbeirat für Teilhabegesetz

    Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
    Magdeburg (kobinet) Der Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt hat in seiner letzten Sitzung Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl aus Sachsen-Anhalt zum Gespräch eingeladen. Dabei äußerte der Beirat Kritik zum Stand der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Der Aktionsplan der Bundesregierung enthalte vorwiegend Absichtserklärungen.

    Sachsen-Anhalts Behindertenbeirat für Teilhabegesetz | kobinet-nachrichten

    2013-05-28

    Bayerischer Aktionsplan „kein großer Wurf“ | Sozialverband VdK Bayern e.V.

    Bayerischer Aktionsplan „kein großer Wurf“

    VdK: Die Ziele hin zu einer inklusiven Gesellschaft müssen klarer benannt werden

    Menschen mit Behinderung sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben, die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung haben und über ihr Leben selbst bestimmen können. Das nennt man Inklusion. Am 12. März hat das bayerische Sozialministerium nun die Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in einem 100-seitigen bayerischen Aktionsplan beschlossen. Der Aktionsplan ist kein verbindliches Gesetz, sondern dient als Leitbild.

    Symbolfoto: Eine Schultafel mit der Aufschrift
    © Dieter Schütz / pixelio.de

    Kritik des VdK

    „Der Aktionsplan der Staatsregierung soll ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft in Bayern sein“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsregierung. Doch der VdK Bayern ist kritisch: Der bayerische Aktionsplan sei „kein großer Wurf“ und auch „keine große Reform“. Er sei eher eine Zusammenfassung von bereits bestehenden Projekten. „Allgemein werden viele Themen im Aktionsplan angesprochen und gelobt, die im Umgang mit allen Menschen selbstverständlich sein müssten. Das nun als großes Ereignis zu deklarieren, geht an den Anforderungen eines Aktionsplanes vorbei“, sagt Marian Indlekofer, Referent für die Belange von Menschen mit Behinderung beim VdK Bayern.
    weiterlesen:
    Bayerischer Aktionsplan „kein großer Wurf“ | Sozialverband VdK Bayern e.V.

    2013-05-24

    Mit "Gert" wird jede Treppe zum Hindernis - Nachrichten aus Stuttgart und der Umgebung - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

    24.05.2013 
    Aktionsplan Inklusion

    Mit "Gert" wird jede Treppe zum Hindernis


    Stuttgarts Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer hat jetzt mit einem gerontologischen Testanzug (Gert) ausprobiert, wie Senioren sich fühlen. Die Stadt soll mit Hilfe eines Aktionsplans barriereärmer werden.

    Mit "Gert" wird jede Treppe zum Hindernis - Nachrichten aus Stuttgart und der Umgebung - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

    2013-04-11

    Landeshauptstadt legt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor - Stadt, Verwaltung & Rat - Dresden

    Pressemitteilungen

    05.04.2013

    Landeshauptstadt legt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

    Stadtrat soll voraussichtlich im Juni über den Aktionsplan entscheiden
     
    Als eine der ersten deutschen Großstädte wird die Landeshauptstadt Dresden einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegen. Sozialbürgermeister Martin Seidel, die Dresdner Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Sylvia Müller und der Vorsitzende des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt Dresden, Uwe Ostmann stellten die Eckpunkte des Planes heute, 5. April 2013, vor.
    Martin Seidel: „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Menschen mit und ohne Behinderungen in Zukunft in allen Lebensbereichen und von Geburt an ein selbstbestimmtes Zusammenleben zu ermöglichen. Dieser Aufgabe fühlen wir uns in Dresden schon seit Jahren verpflichtet. Dank des Aktionsplanes haben wir jetzt einen Überblick über alle von der Kommune beeinflussbaren Komponenten. Wir wissen, wo wir stehen. Und wir wissen sehr konkret, in welche Richtung wir zielgerichtet und schrittweise hinarbeiten wollen. Langfristig soll sich Dresden als ein inklusives Gemeinwesen auszeichnen."
    In Dresden leben etwa 75 000 Menschen mit einer Behinderung. Knapp 33 000 gelten als geh- bzw. außergewöhnlich gehbehindert. Sie sollen beispielsweise von Verbesserungen der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum profitieren. Hier geht es um die behindertengerechte Gestaltung von Straßen und Plätzen, von Haltestellen für Busse und Straßenbahnen, Bibliotheken oder Bädern. Sie alle sollen schrittweise barrierefrei zugänglich werden.
    Der Katalog der notwendigen Einzelmaßnahmen ist lang. Um den Überblick zu wahren, wurde der Aktionsplan den verschiedenen Lebensbereichen folgend in sieben Handlungsfelder gegliedert. Darunter finden sich zum Beispiel „Bildung", „Mobilität und Barrierefreiheit" sowie „Kultur, Sport, Freizeit". Der Aktionsplan baut auf einem Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt Dresden auf. Auf dieser Basis hat die Verwaltung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Sylvia Müller für jedes Handlungsfeld Ziele gesetzt und Maßnahmen abgeleitet.
    In die Erarbeitung des Aktionsplanes waren die Stadtarbeitsgemeinschaft der Dresdner Behindertenselbsthilfe, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen, die Stadtliga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Kreissportbund Dresden, der Kreiselternrat Dresden und der Stadtschülerrat einbezogen. Sie alle haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Entwurf der Verwaltung zu ergänzen. Ihre Vorschläge wurden geprüft und soweit möglich eingearbeitet.
    „Wichtig ist jetzt, den Aktionsplan mit Leben zu füllen. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat stehen wir als Gesamtverwaltung in der Pflicht. Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat werde ich die Umsetzung des Aktionsplanes und seine Fortschreibung intensiv begleiten", so Sylvia Müller. Den finanziellen Rahmen des Aktionsplans bestimmt der Doppelhaushalt 2013/14. Eine Reihe von Maßnahmen wurde bereits vorab eingeordnet. Andere lassen sich ohne zusätzliche finanzielle Mittel realisieren. Zum Beispiel eine geplante Projektarbeit von Schülern mit Behinderung, die Nutzbarkeit von Spielplätzen oder die Angaben in künftig geplanten Broschüren der Landeshauptstadt Dresden zur Barrierefreiheit von Örtlichkeiten.
    „Allen Beteiligten ist bewusst, dass die im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen nur ein erster Schritt sein können, um die gestellten Ziele vollständig zu erreichen. Der Aktionsplan wird deshalb nach drei Jahren fortgeschrieben werden. In diese Arbeit werden wir uns als Behindertenbeirat selbstverständlich genauso intensiv einbringen, wie wir das bereits bei der Erarbeitung des Planes getan haben", so Uwe Ostmann.
    Voraussichtlich im Juni 2013 soll der Stadtrat über den Aktionsplan entscheiden. Bis dahin durchläuft die Vorlage der Verwaltung alle betroffenen Fachausschüsse. Zuerst wird der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften den Aktionsplan am 8. April 2013 in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Der Behindertenbeirat wird sich voraussichtlich am 29. Mai 2013 mit dem Aktionsplan befassen.
     
    UN-Behindertenkonvention
    Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich. Quelle: www.bmas.de
    Weitere Informationen unter

    Landeshauptstadt legt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindert - Stadt, Verwaltung & Rat - Dresden

    2013-03-28

    UN-Behindertenrechtskonvention - Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen (DIMR)

    UN-Behindertenrechtskonvention - Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen (DIMR)


    Deutsches Institut für Menschenrechte - 25. März 2013
    Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen: 6 Bundesländer noch ohne Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der UN-BRK

    Berlin - Anlässlich des 4. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März würdigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Anstrengungen von Bund und Ländern zur Umsetzung der Konvention. "Die bis heute geleisteten Anstrengungen in Bund und Ländern sowie die Bemühungen von nichtstaatlichen Akteuren, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Politik und Verwaltung zu verankern, sind positiv zu würdigen", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Mittlerweile gebe es auf Bundesebene und in zehn Bundesländern Aktions- und Maßnahmenpläne.
    Zugleich kritisiert Aichele, dass sechs Bundesländer (Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein) bisher keine Umsetzungsstrategie in Kraft gesetzt hätten. Das sei ein echtes Manko. "Für die Umsetzung der Konvention ist es entscheidend, welche konkreten Verbesserungen sich für die Menschen vor Ort ergeben", mahnt Aichele. Hier seien in den letzten vier Jahren große Probleme beispielsweise in den Bereichen inklusive Bildung, Schutz vor Gewalt, politische Mitwirkung, Barrierefreiheit, gesundheitliche Versorgung erkennbar geworden. "Ohne ein ambitioniertes planerisches und koordiniertes Vorgehen der Regierungen in Bund und Ländern sowie die Koordination der beiden Ebenen ist eine erfolgreiche Umsetzung der Konvention kaum vorstellbar", resümiert Aichele.

    Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
    Übersicht der Monitoring-Stelle:
    Stand Aktionspläne/Maßnahmenpläne in Bund und Ländern (März 2013)
    Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/monitoring.html
    *
    Quelle:
    Pressemitteilung vom 25. März 2013
    Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
    Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
    Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
    E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
    www.institut-fuer-menschenrechte.de

    SCHATTENBLICK - MELDUNG/063: UN-Behindertenrechtskonvention - Monitoring-Stelle fordert verstärkte Anstrengungen (DIMR)

    2013-03-20

    Deutscher Bundestag: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert


    Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert


    Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung) - 19.03.2012

    Berlin: (hib/TYH) Gut sieben Monate, nachdem das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) beschlossen hat, haben die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales den Fortschritten ein gemischtes Zeugnis ausgestellt. Grundlage für die Veranstaltung am Montagnachmittag waren vier Oppositionsanträge (17/7942, 17/7872, 17/7889, 17/7951), die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beschäftigen. Die NAP sei ein wichtiges Instrument, sagte Peter Bartmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Jedoch müssten die darin enthaltenen Maßnahmen verbindlich festgelegt werden und über das staatliche Engagement hinausgehen. Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisierte, dass das Problem bei der Umsetzung des NAP unter anderem darin liege, dass die verantwortlichen Stellen nicht hinreichend mit Personalmitteln ausgestattet seien. Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung bedauerte, dass „bei Weitem nicht alle Anregungen von Menschen mit Behinderung in den NAP Eingang gefunden haben“. Er forderte eine Intensivierung der Diskussion darüber, wie der NAP verbessert werden könne.
    Kritik an einzelnen Aspekten äußerte Ingo Nürnberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Er sah unter anderem Handlungsbedarf beim Persönlichen Budget, das 2001 eingeführt wurde und Leistungsempfängern die Möglichkeit gibt, anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget zu wählen. Der Einzelsachverständige Detlef Eckert forderte eine Neufassung des Behinderungsbegriffs. In Deutschland werde Behinderung meist als Defizit gesehen, kritisierte er. Michael Conty, ebenfalls Einzelsachverständiger, bemängelte, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wo das Leistungsrecht von Menschen mit Behinderung geregelt wird, nur für Leistungen zur Teilhabe gelte, sofern sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergebe. Dies seien faktisch Schlupflöcher für Leistungsträger. Die Einzelsachverständige Verena Göppert bedauerte, dass Länder von kommunaler Seite eine eigenfinanzierte Umsetzung der Inklusion an Schulen verlangten.
    Positiv äußerte sich dagegen Raimund Becker von der Bundesagentur für Arbeit. Die Situation von Menschen mit Behinderung habe sich auf dem Arbeitsmarkt verbessert, sagte er. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies darauf hin, dass viele Behinderte über gute Qualifikationen verfügten. Diese zu nutzen sei vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine zentrale Aufgabe. Ebenfalls positiv äußerte sich Marion Götz vom Deutsche Rentenversicherung Bund. Bei den Leistungen zur Teilhabe würde auf die individuellen Wünsche der Betroffenen eingegangen. Das umfasse unter anderem Alter, Geschlecht oder Familie.
    Der Vorschlag der SPD-Fraktion, zu prüfen, wie Leistungen zur sozialen Teilhabe einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt werden könnten, stieß ebenfalls auf Kritik. Dies könne Kosten in Höhe von 300 Millionen bis eine Milliarde Euro bedeuten, sagte Matthias Münning von der Bundesgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Er schlug daher die Realisierung des Bundesteilhabegeldes als „realisierbaren und schnelleren Schritt“ vor. Kritik an den Oppositionsanträgen kam auch von der Sozialrechtlerin Minou Banafsche. Viele Fragen blieben offen, vor allem die sozialrechtliche Schnittstelle sei problematisch, sagte sie.
    Deutscher Bundestag: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert

    2013-02-15

    Göttingen startet mit Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention - StadtRadio Göttingen - 107,1 MHz

    Göttingen startet mit Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

    Geschrieben von Marianne Steinke
    Datum: Freitag, 08. Februar (08.02.2013)
    Die Stadt Göttingen beginnt jetzt mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wie Stadtdezernent Siegfried Lieske heute mitteilte, wird es in einem ersten Arbeitsschritt um den Schwerpunktbereich „Bildung und lebenslanges Lernen“ gehen. Dazu startet in dieser Woche (...)
    weiterlesen:

    Göttingen startet mit Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention - StadtRadio Göttingen - 107,1 MHz

    2013-02-05

    Unterzeichnung Zielvereinbarungen in Modellregionen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

    Landesaktionsplan web.jpg

    Unterzeichnung Zielvereinbarungen in Modellregionen

    Am 24. Januar 2013 hat der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner mit Vertreterinnen und Vertretern von insgesamt sechs Landkreisen und Städten Zielvereinbarungen zur Einrichtung von Modellregionen unterzeichnet.
    In den Modellregionen soll mit unterschiedlichen Projekten jeweils ein Schwerpunkt des Landesaktionsplanes zum Thema Barrierefreiheit umgesetzt werden. Die Schwerpunktsetzungen der einzelnen Kommunen sind mit der Hessischen Landesregierung abgestimmt. Dabei ist es ganz wichtig, dass bei der Umsetzung der Projekte alle erforderlichen Akteure und insbesondere die Verbände und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen eingebunden werden. Es besteht unter den Beteiligten Einverständnis darüber, dass der Abbau von Barrieren, allen Menschen in der Gesellschaft dient und sich daher der Apell auch an alle Mitglieder der Gesellschaft richtet, sich aktiv an dem angestoßenen Prozess zu beteiligen, diskriminierungsfreie Lebensumstände zu schaffen. Dazu gehört es auch, die noch bestehenden‚ „Barrieren in den Köpfen“ zu beseitigen.
    Durch die konkrete Erprobung in den Modellregionen werden nun Möglichkeiten zum Abbau noch bestehender Barrieren geschaffen und erprobt. Die vielfältigen Herangehensweisen der Kommunen an das Thema Barrierefreiheit werden damit unterstützt und für alle sichtbar gemacht. Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind zur Unterstützung der Umsetzung des Landesaktionsplans eine Million Euro zur Verfügung gestellt worden. Davon werden auch die Modellregionen in den kommenden Jahren mit durchschnittlich 100.000 Euro im Projektzeitraum von zwei Jahren gefördert. und nun in Zielvereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften und der Hessischen Landesregierung festgehalten. Die Ergebnisse aus den Projekten in den Modellregionen werden durch das Hessische Sozialministerium aufbereitet und veröffentlicht werden und dann allen Interessierten zur Verfügung stehen.
    Die Modellregionen im Einzelnen:

    Unterzeichnung Zielvereinbarungen in Modellregionen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
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