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2012-10-05

“Mama, ich will nach Hause!” » Currentgame


 

“Mama, ich will nach Hause!”

By  Last updated: 5th Oktober 2012 Die geistig behinderte Victoria (25) will unbedingt zurück zu ihrer Familie doch anstatt das zu erlauben, wird sie im katholischen Behindertenheim der Barmherzigen Brüder mit starken Medikamenten ruhig gestellt, wenn sie ihren Willen äußert. Sie darf keinen Kontakt zu ihrem Verlobten haben, ihren gemeinsamen anderthalbjährigen Sohn darf sie nur einmal im Monat sehen. Auf dem Internetblog Freiheit-fuer-Victoria.de appelliert ihre Mutter an die Grundrechte für ihre Tochter sowie an die Menschlichkeit von Gericht und Jugendamt in Erding – und kämpft für die Entlassung ihrer Tochter aus dem Heim.
(ddp direct) Schwindegg, 5. Oktober 2012. Wenn geistig behinderte Menschen Vater oder Mutter werden, entsteht oft ein großer Berg von Problemen. Patricia Blum kann ein Lied davon singen. Sie ist verzweifelt. Seit mehr als zwei Jahren ringt die 53-Jährige mit Gerichten und Ämtern darum, ihrer geistig behinderten Tochter wieder eine Familie bieten zu können. Seit Victoria 2010 im Alter von 23 Jahren von einem Nicht-Behinderten schwanger wurde und später Sohn Max das Leben schenkte, ist alles anders. Denn seit dieser Zeit, lebt Victoria auf gerichtliche Anordnung hin nicht mehr in der Obhut ihrer Mutter, sondern in einem Heim der katholischen Barmherzigen Brüder für geistig Behinderte im oberbayerischen Algasing. Ihr Sohn Max – inzwischen anderthalb Jahre alt – muss laut Entscheidung des Amtsgerichts Erding bei einer anonymen Pflegefamilie aufwachsen. Nur einmal im Monat darf die Mutter Max für eine Stunde sehen.
Zwangs-Spirale statt Menschenrecht
Victoria will unbedingt zurück zu ihrer Familie. Bei jedem Besuch, bei jedem Telefonat mit mir, fleht mich Victoria an: Mama, ich will nach Hause. Doch anstatt ihr das zu erlauben, wird sie jedes Mal mit starken Medikamenten ruhig gestellt. Zu allem Übel wurde ihr direkt nach der Geburt ihres Sohnes und gegen ihren Willen im Heim der Barmherzigen Brüder eine Zwangs-Spirale eingesetzt. Meine Tochter ist nur noch ein Häuflein Elend. Das Schicksal ihrer Tochter schildert ihre Mutter Patricia Blum auf dem Blog www.freiheit-fuer-victoria.de und appelliert an die Menschlichkeit von Gericht und Jugendamt im oberbayerischen Erding.
Auch den Kontakt mit ihrem Verlobten und Vater von Max, hat Victorias vom Gericht bestellter gesetzlicher Betreuer ihr strikt verboten. Obwohl beide sich lieben und heiraten wollen. Denn der Ex-Flugkapitän, ein ehemaliger Freund von Victorias Mutter, lebte mit ihr und Victoria gemeinsam in einer Wohngemeinschaft. Ihm erlaubt das Jugendamt Erding ebenfalls nur eine Stunde im Monat den Kontakt mit seinem Sohn Max.
Laut Grundgesetz sind geistig Behinderte in Deutschland Nicht-Behinderten gleichgestellt. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates. Auch die UN-Richtlinien über die Rechte geistig Behinderter sind eindeutig: Gleichstellung muss sein! Professor Erhard Fischer, der an der Universität Würzburg den Lehrstuhl für Sonderpädagogik leitet, befürwortet das Recht Behinderter, ebenfalls Kinder zu bekommen. Knapp 2000 Kinder geistig Behinderter leben in Deutschland, Tendenz steigend. Pauschalisieren und Generalisieren nach dem Motto: Das dürft ihr nicht, ist nicht akzeptabel, sagt Professor Fischer.
Das Recht auf Liebe und Familienglück wie alle anderen Menschen auch
Für meine geistig behinderte Tochter gelten Gleichstellung und Menschenrechte offensichtlich nicht, sagt ihre Mutter, die Victoria mit zwei Geschwistern zusammen groß gezogen hat. Doch Victoria hat das gleiche Recht auf Liebe und Familienglück wie alle anderen Menschen auch. Wir wollen als Familie zusammenleben Victoria, ihr Verlobter, Max und ich.
Auch Professor Georg Marckmann, Medizinethiker von der Ludwig-Maximilians-Universität München betont die Bedeutung der Familie im Fall von geistig behinderten Elternteilen. Wenn geistig Behinderte Kinder bekommen, stehen Liebe und Geborgenheit im Vordergrund, die Kinder durch ihre Familie bekommen können, sagt er. Wichtig ist die emotionale Bindung zum Kind. Eventuelle Defizite in der Betreuung müssen durch andere ausgeglichen werden können.
Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nicht prophylaktisch von der Familie getrennt werden. Auch bei geistiger Behinderung der Eltern nicht, schreibt Professor Joachim Walter von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg in seinem Beitrag Selbstbestimmte Sexualität als Menschenrecht im Forum Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Nach der Erfahrung von Professor Walter sind deutsche Gerichte in moralischen Fragen aber bisweilen noch rückständig. Es fällt Richtern schwer, geistig behinderten Menschen mehr zu glauben als zum Beispiel gut situierten Mitbürgern. Obendrein können sich viele nicht vorstellen, dass so genannte gesunde” Männer sich mit diesen Krüppeln” einlassen. Sie glauben, wer das tut, muss selbst psychisch krank sein.
Paradoxe Entscheidungen des Erdinger Amtsrichters
Könnte in Fall von Victoria und ihres Verlobten auch am Amtsgericht Erding eine solche Denkweise geherrscht haben? Einige Dinge würden zumindest dafür sprechen: Der zuständige Amtsrichter und der von ihm bestellte gesetzliche Betreuer Victorias bezichtigten deren Verlobten zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde inzwischen eingestellt. Paradox: Obwohl Amtsrichter Wolfgang Grimm Victorias Verlobten offensichtlich für den Vater von Max hielt und dies seiner Entscheidung zugrunde legte, Victoria von ihrer Mutter und ihrem Verlobten zu trennen, verweigerte er ihm mehrfach die Anerkennung der Vaterschaft sowie des Sorgerechts – obwohl dieser bei seiner Heimatgemeinde eine Vaterschaftsurkunde für seinen künftigen Sohn beantragt und zahlreiche Eingaben beim Amtsgericht Erding dazu gemacht hatte. Mit diesem Vorgehen verhinderte das Gericht, dass Sohn Max nach der Geburt bei seinem leiblichen Vater leben konnte.
Auf Antrag von Victorias Mutter und ihres juristischen Vertreters setzte das Gericht immerhin einen Rechtspfleger ein, der Victorias Rechte vertreten sollte. Allerdings stimmte dieser Rechtsanwalt in allen Punkten den Entscheidungen von Amtsrichter Grimm und dem von diesem eingesetzten gesetzlichen Betreuer zu, anstatt sich für Victorias Wünsche einzusetzen, die statt im Heim zu leben, sofort nach Hause wollte, schreibt Patricia Blum in ihrem Blog. Möglicherweise eine Reflexhandlung denn der betreffende Rechtsanwalt ist Partner in der Kanzlei von Bernd Grimm, einem direkten Verwandten des Amtsrichters.
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http://www.themenportal.de/familie/mama-ich-will-nach-hause-26823
-
Kontakt:
Patricia Blum
Patricia Blum
Am Schloss 1
84419 Schwindegg
+49 8082 271 9383
info@freiheit-fuer-victoria.de
www.freiheit-fuer-victoria.de
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2012-07-28

Altenheim am Kleiberg: Mehr Privatsphäre für Heimbewohner | Siegburg - Kölner Stadt-Anzeiger

 Erstellt 10.07.2012

Altenheim am Kleiberg
Mehr Privatsphäre für Heimbewohner

 

Mark Ludwigs wird in den kommenden Jahren den Heimbetrieb in der Umbauphase managen.  Foto: Johannes Schmitz
Das Altenheim am Kleiberg soll umgebaut werden. Grund dafür ist das Wohn-und Teilhabegesetz NRW, welches mehr Einzelzimmer für Pflegepatienten vorschreibt. Die finanzielle Herausforderung traut sich der Träger jedoch alleine nicht zu. Von Johannes Schmitz
 
Siegburg. 
Das Altenheim am Kleiberg wird komplett umgebaut. Anlass hierfür ist das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das mehr Einzelzimmer für Pflegepatienten in Heimen vorschreibt. Ab dem Jahr 2018 muss ein Pflegeheim zu 80 Prozent Einzelzimmer anbieten. Derzeit sind es am Kleiberg immerhin 65 Prozent.
Altenheim am Kleiberg: Mehr Privatsphäre für Heimbewohner | Siegburg - Kölner Stadt-Anzeiger

2012-02-11

Schamgefühl: Pflegepersonal muss Intimsphäre achten - badische-zeitung.de

Schamgefühl

Pflegepersonal muss Intimsphäre achten

Pflege und Privatsphäre – passt das zusammen? Für Außenstehende ist das schwer vorstellbar, jedoch tatsächlich möglich.
  1. Zum Wohl – dank ambulanter Pflege, so lässt diese Dame verlauten, kann sie ihr Bad endlich wieder genießen. Foto: dbfk
Pflege und Privatsphäre – passt das zusammen? Für Außenstehende ist das schwer vorstellbar, jedoch tatsächlich möglich. Dies veranschaulicht die Aktion "Was Pflege leisten kann" des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, die zeigen soll, wie wichtig Pflegeberufe sind.

Liebe & Familie: Schamgefühl: Pflegepersonal muss Intimsphäre achten - badische-zeitung.de

2012-02-01

Probleme für Behinderten mit Umzugswünschen | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

WÜRZBURG
Probleme für Behinderten mit Umzugswünschen

Sichtlich unzufrieden mit der aktuellen Situation waren fast alle, die bei der Podiumsdiskussion „Menschenrecht Selbstbestimmt Wohnen“ der Organisation „WüSL – Selbstbestimmt Leben Würzburg“ teilnahmen. Beklagt wurde zu wenig statistisches Material, um den Bedarf an behindertengerechten Wohnungen einzuschätzen, zu wenig öffentliches Bewusstsein für die Notwendigkeit behindertengerechten Bauens und auch zu wenig staatliche Förderung, um das Ziel, barrierefreies Wohnen für alle, zu erreichen.
(..)

Wunsch nach eigener Wohnung

Es gibt hier und da auch in Würzburg behindertengerechte Wohnungen in Topqualität, doch die muss man sich leisten können, so Klaus Honsel von der Seniorenvertretung: „Wer genug Geld hat, kann in Würzburg auch mit einer Beeinträchtigung gut leben. Doch welche Möglichkeiten haben Menschen, die von Hartz IV oder einem prekären Job existieren müssen?“ Eine Feststellung, der Barbara Windbergs von WüSL zustimmte: „Was barrierefrei gebaut wird, ist in vielen Fällen keine Option für Leute mit kleinem Geldbeutel.“ Dies sei denn auch der Hauptgrund dafür, dass behinderte Menschen in Heimen wohnen bleiben, obwohl sie sich nichts mehr als eigene vier Wände wünschen.
Nicht ganz unschuldig an der laut Windbergs „katastrophalen Wohnsituation“ für Menschen mit Handicap sei aber auch die öffentliche Hand. „Mir ist es unverständlich, wie nach Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention noch immer Institutionen gefördert werden können“, erklärte sie. Menschen, die dort lebten, hätten nur „verengte Möglichkeiten“, sich zu entfalten. Was eine Zuhörerin, deren Sohn in einem Heim lebt, bestätigte: „In diesem Heim gibt es nicht einmal für jeden Bewohner ein Einzelzimmer. Was bedeutet, dass erwachsene Menschen mit einem ihnen Fremden jahrelang ein Zimmer, eine Toilette und ein Waschbecken teilen müssen. Bis heute ist das Realität!“ (...)
Probleme für Behinderten mit Umzugswünschen | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

2011-11-23

Gewalt an Frauen: Behindertenbeauftragter fordert Konsequenzen -- kobinet

23.11.2011 - 16:59

Gewalt an Frauen: Behindertenbeauftragter fordert Konsequenzen.

Berlin (kobinet) Nach Veröffentlichung der Studie zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung heute Konsequenzen gefordert. „Die alarmierenden Ergebnisse der Studie des Bundesfamilienministeriums belegen, dass Frauen mit Behinderung weitaus häufiger Opfer von Gewalt sind als nicht behinderte Frauen. Sie müssen außerdem oft in völlig unwürdigen Verhältnissen leben“, betonte Hubert Hüppe anlässlich des internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.

Die Studie offenbarte erschreckende Zustände insbesondere in Einrichtungen. Über eine eigene Wohnung verfügten laut Studie nur 10 bis 15 % der Bewohnerinnen in Einrichtungen, einem Fünftel stehe nicht einmal ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Die Bewohnerinnen könnten oft nicht einmal bestimmen, mit wem sie zusammenwohnen. Ein Fünftel der befragten Frauen gab an, keine abschließbaren Wasch- und Toilettenräume zu haben. Die Möglichkeit einer festen Paarbeziehung und einer Familiengründung sei laut Studie in aller Regel nicht gegeben. Schwangerschaften der Bewohnerinnen würden mehrheitlich abgebrochen.

„Das sind absolut unwürdige und erschreckende Zustände. Hier sind sowohl die Einrichtungen, die Aufsichtsbehörden wie auch die Kostenträger gefordert, endlich wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Gewalt und sexuellen Übergriffen ist es insbesondere wichtig, die Frau sofort zu schützen und den Täter aus ihrem Umfeld zu entfernen“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung.

Er begrüßte das vom Bundesfamilienministerium geplante Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Projekt von „Frauenbeauftragten“ des Bundesfamilienministeriums und von den Vereinen „Weibernetz“ und „Mensch zuerst“. Im Rahmen des Projektes unterstützen Frauen mit Behinderungen Mitbewohnerinnen in Heimen oder Kolleginnen in Werkstätten, die Gewalt erlebt haben oder fürchten. Hüppe erneuerte ebenso seine Forderung nach barrierefreien Frauenhäusern, die in die Lage versetzt werden, auch Frauen mit Assistenzbedarf aufzunehmen. sch

Gewalt an Frauen: Behindertenbeauftragter fordert Konsequenzen -- kobinet

2011-11-17

NRW verbietet Video-Überwachung in Psychiatrie - Politik | DerWesten

NRW verbietet Video-Überwachung in Psychiatrie

16.11.2011 | 15:23 Uhr
NRW verbietet Video-Überwachung in Psychiatrie
Patienten in psychiatrischen Kliniken sollen künftig nicht mehr per Video überwacht, sondern besser betreut werden.Foto: dapd
Düsseldorf. Als erstes Bundesland verbietet Nordrhein-Westfalen die Videoüberwachung von Psychiatrie-Patienten per Gesetz. Der Landtag hat am Mittwoch das bundesweit einmalige Gesetz verabschiedet. Künftig sollen Patienten in psychiatrischen Kliniken ausschließlich von Sitzwachen betreut werden.
Patienten in psychiatrischen Kliniken in NRW dürfen nicht mehr mit Videokameras überwacht werden. Als bundesweit erstes Parlament beschloss der Landtag ein gesetzliches Überwachungsverbot.
Nach Angaben von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) wurden zwischen Mai 2009 und Oktober 2010 in 15 der 99 psychiatrischen Kliniken Patienten per Video überwacht. Dabei wurden 1900 Video-Überwachungen angeordnet. SPD, Grüne, FDP und Linkspartei sehen aber darin eine schwere Beeinträchtigung der Patienten. Künftig müssen fixierte Patienten in NRW durch Sitzwachen betreut werden.

"Mehr Personal, nicht mehr Technik"

Der FDP-Gesundheitsexperte Stefan Romberg, selbst Psychiater in Hamm, sieht in Patientenzimmern Schutzräume. „Dort haben Videokameras nichts zu suchen. Wir brauchen mehr Personal, nicht mehr Technik.“ Jahrelang aber sei „Big Brother“ Standard gewesen, begründete Romberg den von der FDP eingebrachten Antrag..
NRW verbietet Video-Überwachung in Psychiatrie - Politik | DerWesten

2011-10-17

Deutscher Bundestag: Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention


Ausschuss für Arbeit und Soziales (Anhörung) - 17.10.2011

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung muss sich noch konsequenter als bisher für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen und ihren Nationalen Aktionsplan (NAP) diesbezüglich konkretisieren. Dies forderte die Mehrheit der Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, in der der Nationale Aktionsplan im Zentrum der Diskussion stand.
Mit dem Plan will die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Prozess anstoßen, um in den kommenden zehn Jahren die Idee der Inklusion, also das selbstbestimmte, gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen, im gesellschaftlichen Alltag zu verankern. Er dokumentiert sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft – insgesamt 213 Projekte aus verschiedensten Lebensbereichen.
Für Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte ist der Aktionsplan ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention, der einen Beitrag leiste, um gesellschaftliche Multiplikatoren für dieses Thema zu gewinnen. Die Ausrichtung auf die Inklusion sei richtig, müsse nun aber konsequent, also noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, forderte er. „Wir weisen schon seit Jahren darauf hin, dass die Potenziale behinderter Menschen in den Unternehmen besser genutzt werden müssen“, ergänzte Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Viele größere Unternehmen würden sich dort schon lange engagieren. Jedoch könne man ein solches Engagement nicht als allgemeine Empfehlung aussprechen, da die Bedingungen und Möglichkeiten vor Ort sehr unterschiedlich seien, sagte Robra. Theresia Degener, Professorin an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland Westfalen Lippe in Bochum, hob positiv hervor, dass der Aktionsplan die Behindertenfrage klar zu einer Menschenrechtsfrage gemacht habe und Deutschland hier eine Vorreiterrolle spiele.
Kritischer äußerte sich Sigrid Arnade, Mitbegründerin vom „Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.“: „Der NAP entspricht nicht unseren Erwartungen.“ Sie kritisierte vor allem, dass es mit den Betroffenen keine Partizipation auf Augenhöhe gegeben habe und der NAP ein „munteres Bündel“ verschiedener Maßnahmen sei, die zum Teil schon abgelaufen seien. Zudem dürfe man Menschenrechte nicht unter einen Haushaltsvorbehalt stellen, also deren Durchsetzung, wie ein selbstbestimmtes Wohnen, nicht von der Kostenfrage abhängig machen. Diesen Punkt sprach auch Felix Welti, Professor für Humanwissenschaften an der Universität Kassel, an: Es gebe ein Menschenrecht auf Privatheit und deshalb müsse man gerade beim Thema Wohnen den Kostenvorbehalt zurücknehmen.
Auf die finanzielle Situation behinderter Menschen ging auch Petra Hilbert ein, die selbst Opfer der Contergan-Affäre und deshalb an den Rollstuhl gebunden ist. Der NAP enthalte keine Aussagen zur finanziellen Absicherung behinderter Menschen. Wenn man jedoch eine selbstbestimmte Teilhabe durchsetzen will, brauche man ein separates Teilhabegesetz, so Hilbert. In dieselbe Richtung äußerte sich Claudia Tietz, Referentin beim Sozialverband Deutschland. Ein eigenständiges Leistungsgesetz sei unbedingt nötig, denn es sei schwer nachvollziehbar, dass es einkommens- und vermögensabhängige Leistungen im Fürsorgerecht gibt, sagte Tietz.

Deutscher Bundestag: Experten fordern konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

2011-08-20

Gewalt gegen alte Menschen - Bonner Initiative fordert bessere Vorbeugung (18.08.2011) | Bonn | Lokales | General-Anzeiger Bonn

Gewalt gegen alte Menschen - Bonner Initiative fordert bessere Vorbeugung

Von Delphine Sachsenröder
Bonn. Die Nachbarn hatten angerufen. Fast jeden Abend hörten sie Schreie aus der Wohnung, wo der ältere Herr seine an Alzheimer erkrankte Frau versorgte. Ein anderes Mal meldete sich eine Pflegerin, in Tränen aufgelöst. Ihr sei die Hand ausgerutscht. Seit Jahren arbeite sie im Altersheim. Wie ihr so etwas passieren konnte?
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Täter oder Opfer? Nicht selten kommt es nach Ansicht von Fachleuten bei der Pflege vor allem dementer älterer Menschen zu Aggressionen, die sich gegenseitig verstärken.  Foto: dpa
Täter oder Opfer? Nicht selten kommt es nach Ansicht von Fachleuten bei der Pflege vor allem dementer älterer Menschen zu Aggressionen, die sich gegenseitig verstärken. Foto: dpa
Die Bonner Initiative HsM Die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter "Handeln statt Misshandeln" (HsM) setzt sich für Opfer und Täter ein. Die ehrenamtlichen Helfer beraten über ein Notruftelefon unter (02 28) 69 68 68 werktags zwischen zehn und zwölf Uhr. Den Anrufen können auf Wunsch Hausbesuche und ausführliche Beratungsgespräche folgen.

Die Initiative hat auch einen umfangreichen "Bonner Ratgeber für ältere Menschen" zusammengestellt, der im Internet heruntergeladen oder als Buch bestellt werden kann. Außerdem lädt HsM interessierte Bürger oder Menschen, die in der Altenpflege arbeiten, zu Fortbildungen und Vorträgen ein. Regelmäßig berät ein Bonner Rechtsanwalt zu"Praktischen Fragen des Alters". Die Angebote sind kostenlos, auf Wunsch wird Anonymität gewährleistet. "Handeln statt Misshandeln" wurde 1997 gegründet und finanziert sich über Spenden und Beiträge.

Externer Link Weitere Informationen unter www.hsm-bonn.de
"Die Frau war untröstlich", erinnert sich Marita Halfen. Die 65-jährige Bonnerin kennt viele solcher Geschichten und die Schicksale, die dahinter stehen. Halfen sitzt am Notruf-Telefon der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter "Handeln statt Misshandeln (HsM)".
Die von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragene Bonner Organisation ist eine von bundesweit wenigen Stellen, bei denen sowohl Opfer als auch Täter bei Gewalt gegen alte Menschen Hilfe finden. "Das Thema ist immer noch ein Tabu", sagt Professor Rolf Dieter Hirsch, Chefarzt der Abteilung für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie der Bonner LVR Klinik und Mitbegründer der Initiative HsM.
Dabei geht es um mehr als Einzelfälle. Experten vermuten bei Gewalt gegen ältere Menschen eine besonders hohe Dunkelziffer. "Die Kriminalstatistik kann dazu kaum eine Auskunft geben" sagt Thomas Görgen, Professor an der Hochschule der Polizei in Münster. "Vor allem sehr alte oder demente Menschen sind meist nicht in der Lage, Anzeige zu erstatten." Sei seien jedoch besonders gefährdet, da sie sich nicht mehr wehren können.
MeinungKommentar Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Gewalt gegen alte Menschen: Gefährliches Tabu"
Der Bonner Professor Hirsch schätzt, dass jeder zweite Demenzkranke Gewalt erfahren hat. Zwischen fünf und zehn Prozent der Über-60-Jährigen, die nicht in Heimen leben, würden Opfer, meint der Experte.
Marita Halfen hat vieles gesehen. Alte Frauen mit Platzwunden im Gesicht. Wohlhabende Senioren, denen gerissene Betreuer das Vermögen entziehen. Nachbarn, die eine missliebige Mitbewohnerin über eine Entmündigung aus dem Mietshaus mobben wollen.
Doch für sie beginnt Gewalt schon viel früher. Zum Beispiel im Doppelzimmer des Altersheims. "Wer möchte schon den Rest seines Lebens mit einem völlig fremden Menschen verbringen?", fragt Halfen. Alte Menschen leiden unter der Missachtung ihrer Privatsphäre. "Etwa wenn der Pfleger im Heim beim Toilettengang des Bewohners die Tür offen stehen lässt", sagt Halfen. Sie spricht von "Gewalt durch Unterlassung", wenn bettlägerige Menschen zu wenig zu Essen und Trinken bekommen.
Im schlimmsten Fall endet Gewalt mit dem Tod. Vor fünf Jahren geriet ein Altenheim in Wachtberg-Berkum bundesweit in die Schlagzeilen. Dort hatte eine Pflegerin mehrere Bewohner erstickt. Nur duch Zufall wurden die Morde als solche erkannt.
Nicht selten ist der Tod für alte Menschen ein selbstgewählter letzter Ausweg. Jede zweite Selbsttötung in Deutschland werde von Über-60-Jährigen begangen, sagt der Bonner Professor Hirsch. Besonders gefährdet seien 80- bis 90-jährige Männer. Ursache seien oft unerkannte Depressionen. "Die werden bei alten Leuten deutlich seltener therapiert und Medikamente in falscher Dosierung verabreicht", sagt Hirsch. "Das ist eine Schande für die Gesellschaft."
Besonders kritisch sieht der Experte, dass in vielen Altersheimen unruhige Bewohner an Bett oder Stuhl gefesselt, im Fachjargon "fixiert" werden. Diese Praxis soll vor Stürzen schützen. "Viele alte Menschen haben Kriegserfahrungen", so Hirsch. "Für sie sind mit Fesseln oft schlimme Erinnerungen verbunden."
Zu den wenigen Seniorenheimen, die Fesseln aus ihrem Alltag verbannt haben, gehört das Bonner Haus Rosental. Als "massive Einschränkung des persönlichen Lebens" sieht Pflegedienstleiterin Evelyn Doelfs die Fixierung. "Es muss auch anders gehen", habe man sich in der vom evangelischen Christophoruswerk getragenen Einrichtung vor einigen Jahren gedacht. Und es geht bis heute. Zum Teil mit bemerkenswert einfachen Mitteln.
Um gefährliche Stürze zu vermeiden, schlafen unruhige alte Menschen in sogenannten Niedrigbetten knapp über dem Fußboden. Vor dem Bett fängt eine Matratze einen Fall auf. Dazu kommen Stoppersocken, eine Art Schutzgürtel gegen Oberschenkelhalsbruch und Gymnastik zum Muskelaufbau.
"In der Altenpflege findet langsam ein Umdenken statt", sagt Hirsch. In der Medizin vermisst er diesen Prozess noch. "Gerade die Hausärzte könnten wirklich etwas bewegen, aber sie trauen sich nicht, verstecken sich hinter ihrer Schweigepflicht und wissen oft nicht, was sie tun sollen", sagt der Psychiater.
Marita Halfen kritisiert den Umgang mit alten Menschen in Krankenhäusern. "Die meisten Patienten bekommen ohne medizinische Notwendigkeit einen Blasenkatheter gelegt, weil keiner Zeit hat, sie zur Toilette zu begleiten", sagt sie.
Doch die Gefahr droht nicht nur von Fremden. Manchmal sind es die eigenen Töchter, Söhne, Ehemänner oder -frauen, die zum Täter werden. Überforderung sieht Halfen gerade in der häuslichen Pflege als Auslöser für Gewalt. "Speziell für Frauen ist es gesellschaftlich nicht akzeptiert, die Eltern ins Heim zu geben", sagt sie.
"Sie hat die Mutter abgeschoben", heiße es dann in der Nachbarschaft. Sie empfiehlt Angehörigen, sich ehrlich zu fragen, ob sie der Belastung der Pflege gewachsen sind. "Darüber sind schon etlichen Ehen zu Bruch gegangen", sagt Halfen. Wer sich überfordert fühle, müsse früh genug Hilfe holen.
Wenn die Situation erst einmal außer Kontrolle gerät, komme es oft zu einer regelrechten Spirale der Gewalt. Dabei verschwimmen leicht die Grenzen zwischen Täter und Opfer, hat die ehrenamtliche Helferin beobachtet. Der Krieg beginnt mit Worten, dann kommen die ersten Handgreiflichkeiten. Etwa jedes dritte ältere Gewaltopfer übe selber Gewalt gegen den Pflegenden aus, sagt Hirsch.
Um das Verhaltensmuster zu durchbrechen, setzen Experten vor allem auf Vorbeugung. Alten Menschen empfiehlt die Initiative HsM, sich frühzeitig auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorzubereiten. "Demenz entsteht auch durch Einsamkeit", sagt Halfen. Senioren sollten soziale Kontakte pflegen, sich aber auch frühzeitig um rechtliche Absicherungen wie eine Vorsorgevollmacht bemühen, die regelt, wer sich bei Demenz um ihre Belange kümmert.
Den oft bemühten Geldmangel als Ursache für Missstände in der Pflege lassen Halfen und Hirsch nicht gelten. "Wichtig ist, dass die Leute sich trauen, sich zu beschweren", fordert Hirsch. "Es geht um das Menschenbild in unserer Gesellschaft, das sich ändern muss."
Altersdiskriminierung zeige sich schon in der Sprache: "Alterslawine, Vergreisung, Demografie-Falle - diese scheinbar harmlosen Wörter sind eigentlich kleine Grausamkeiten", sagt der 65-jährige Mediziner.
Artikel vom 18.08.2011
Gewalt gegen alte Menschen - Bonner Initiative fordert bessere Vorbeugung (18.08.2011) | Bonn | Lokales | General-Anzeiger Bonn

2011-07-24

TV-Skandal: Vera Int-Veen jagt Behinderten für RTL-Doku - Panorama - DerWesten

TV-Skandal Vera Int-Veen jagt Behinderten für RTL-Doku

Panorama, 22.07.2011, Arne Poll
Vera hilft geprellten Eigentümern bei der Suche nach Mietprellern. Fotos: RTL
Vera hilft geprellten Eigentümern bei der Suche nach Mietprellern. Fotos: RTL
Essen. Die Debatte ums Lügenfernsehen nimmt neue Fahrt auf. Bislang unveröffentlichte Szenen aus der RTL-Produktion „Mietprellern auf der Spur“ offenbaren das skrupellose Vorgehen der Fernsehmacher. Moderatorin Vera Int-Veen (43) stürmt mit ihrem Team trotz Verbots in die Privatwohnung einer nicht anwesenden bettlägerigen Frau und jagt dann noch dem geistig behinderten Sohn hinterher.
„Es ist eindeutig rechtswidrig, wie die Bilder entstanden sind. Die Betroffenen müssen das nicht dulden“, sagt der Kölner Medienanwalt Professor Ralf Höcker auf Nachfrage dieser Zeitung.
TV-Skandal: Vera Int-Veen jagt Behinderten für RTL-Doku - Panorama - DerWesten

2011-07-13

Menschen mit Behinderung: Liebe am Ende des Flurs | RP ONLINE

Menschen mit Behinderung

Liebe am Ende des Flurs

(..)
Die junge Frau holt ein Fotoalbum aus ihrem Zimmer. Ein gelbes Bild mit einer Porträtaufnahme der Beiden vor rotem Herz klebt auf der ersten Seite. In goldenen Lettern steht "Verlobung" darüber. Dann folgen die Party-Fotos: Sonja in ihrem Killerkleid am Arm ihres Vaters, Sven im Frack, Eltern, Geschwister, Freunde, die gratulieren, das Buffet, Herz-Luftballons, Sonja und Sven, wie sie sich küssen.
Gefeiert haben die beiden daheim, in einem Haus des Düsseldorfer Vereins Lebenshilfe in Benrath. 16 Menschen mit Behinderung leben dort. Jeder hat ein eigenes Zimmer, zwei teilen sich jeweils ein Bad, im Erdgeschoss gibt es eine Küche und ein Esszimmer für alle. Die Küchendienste werden aufgeteilt.
Menschen mit Behinderung: Liebe am Ende des Flurs | RP ONLINE

Bund der Pflegeversicherten- Pflege -

... dann ging ich ins Gefängnis ...
Johann B., 79, ging nicht ins Gefängnis. Er ging in ein Alten- und Pflegeheim. Für Johann B. aber war das dasselbe. Und wenn wir seinem Denken folgen, verstehen wir, warum er denkt, wie er denkt.
Zunächst einmal sollten wir uns bewusst machen, dass wir unsere Alten- und Pflegeheime zu Bedürfnisanstalten degradiert haben. Bedürfnisbefriedigung ist das Wort zum Sonntag! Auf Befriedigung seiner elementarsten Bedürfnisse wird der Mensch in Pflegeeinrichtungen reduziert. Der Mensch als bedürftiges Wesen. Bedürfnisbefriedigung als Ersatz für Menschenwürde. Satt! Sauber! Trocken! Schon der Begriff der Pflegebedürftigkeit deutet unbarmherzig darauf hin. Johann B. hat recht. Bedürfnisanstalt oder Gefängnis. Wo ist da der Unterschied?
Am Tag bevor Johann B., 79, ins Pflegeheim ging, hatte er seinen Perseus in ein Tierheim gebracht. Tränenreich. Voller Abschiedschmerz Er wusste, er würde seinen Kameraden nicht wiedersehen. Elf Jahre lang hatten sie das Leben miteinander geteilt. Und dann diese sinnlose Endgültigkeit. Warum? Was sprach dagegen, im Pflegeheim seinen Hund bei sich zu haben? Pflegeheim. Tierheim. Wenn Heime solche Opfer fordern, dann fehlt ihnen das eigentlich Wesentliche.
„Das heutige Anstalts- und Heimsystem“, so Pflege-Wissenschaftler der Universität Bielefeld, „entstand als Problemlösung des 19. Jahrhunderts für den Ausgleich zwischen Stärkeren und Schwächeren. Unter den Bedingungen der beginnenden Industrialisierung und Marktwirtschaft mochte das segensreich gewesen sein - und sicherlich oft lebensrettend. Viele Gründe zwingen jedoch im 21. Jahrhundert das Heimsystem auf den Prüfstand, um zu klären, ob und in welchem Umfang es heute noch den Belangen der Alten und Pflegebedürftigen angemessen sein kann - und überhaupt muss. In all den Bereichen der Hilfebedürftigkeit sind längst ambulante kommunale Alternativen, die eine Integration der Betroffenen ermöglichen, bekannt. Sie werden bisher aber nur unzureichend angeboten. Insofern sind wir in den Umbau des Heimsystems bereits eingestiegen, es ist aber an der Zeit, ihn systematisch zu erfassen und behutsam zu steuern, damit nicht gerade die Verletzlichsten in der Gesellschaft seine Opfer werden. Der Umbau ist insbesondere gesetzgeberisch sowie sozialpolitisch zu begleiten, wie dies z.B. in einigen skandinavischen Staaten bereits geschieht.“
In Deutschland jedoch wird in Pflegeheimen im 21. Jahrhundert das 19. Jahrhundert gelebt. Die Deutschen sind davon überzeugt, dass „diejenigen Anstalten, welche würdigen Siechen und Gebrechlichen Unterkunft bieten... sich durchweg mit leichteren Strafen, wie Ermahnung, Verweis unter vier Augen, Verweis in Gegenwart der übrigen Insassen oder des Anstaltsvorstandes, Verweigerung des Urlaubs, Verbot des Empfanges von Besuch, Verbot des Rauchens usw. begnügen“ (Buehl/Eschle 1903).
„Diese Alten, denen es auf der Stirne geschrieben steht, dass der Staub nun bald wieder muss zur Erde werden, befinden sich meistens in einem glücklichen Kindeszustande. Wie Kinder können sie auch durch Entbehrung kleiner Dinge sehr aus der Stimmung kommen. Deshalb sind sie für jegliche Freundlichkeit, und namentlich auch für Mitteilung materieller Hilfen und kleiner Erquickungen meist sehr dankbar.“ (Büttner 1890).
Es ist in deutschen Alten- und Pflegeheimen heute wie vor 150 Jahren kein Leben so normal wie möglich möglich.
Denn ein Leben so normal wie möglich ist kein Leben im Heim oder in einer Wohngruppe. Das Komplettangebot von Wohnraum, Pflege, sozialen Beziehungen und Tagesgestaltung, wie es in Pflegeeinrichtungen angeboten wird, war nicht Johann B.’ Sache. Er hatte beispielsweise nichts übrig für Tanznachmittage. Er war ein Individuum. Er war keiner, den sie auf Fitness oder vorprogrammierter Unterhaltung trimmen konnten. Er wollte diese Art pauschaler Unterbringung und Betreuung nicht. Ebenso wenig wollte er sein Wohnzimmer mit Leuten teilen, die er vor seinem Einzug nicht einmal gekannt hatte. Schon gar nicht wollte er mit ihnen sein Schlafzimmer teilen. Johann B., 79. wollte nicht nur seine Möbel selbst aussuchen, sondern auch seine Wohnung. Er war, als er ins Pflegeheim ging, in eine Falle geraten. Er fühlte sich rechtlos. Zu spät erkannte er, dass Heime rechtsfreie Räume sind. Die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wie sie ihm im Grundgesetz garantiert wurde, war hier obsolet. Seine Bürgerrechte waren ihm abhanden gekommen. (..)
bund-der-pflegeversicherten.de

2011-06-23

Vorarlberger Psychiatrie braucht Erneuerung - Österreich-Chronik - derStandard.at › Panorama

Lange Mängelliste

Vorarlberger Psychiatrie braucht Erneuerung

16. Juni 2011, 18:51

Landesrechnungshof fordert Masterplan für Jugendpsychiatrie und Kliniksanierung

Bregenz - Zimmer ohne WC und eine Dusche für 16 Patienten, das ist nur ein Mangel, den der Landesrechnungshof Vorarlberg in seinem Prüfbericht über die psychiatrische Versorgung anführt. Nur ein Teil des Landeskrankenhauses Valduna wurde saniert, die Psychiatrie I entspreche noch dem baulichen Standard der 1970er-Jahre. Es fehle an sanitären Einrichtungen, an Privatsphäre und an geschützten Außenanlagen für die rund 100 Patienten. Die Prüfer schlagen rasche bauliche Maßnahmen vor.
Verbessert müssten aber auch die Strukturen werden
Vorarlberger Psychiatrie braucht Erneuerung - Österreich-Chronik - derStandard.at › Panorama

2011-04-19

Heime werden zu Quartiershäusern- Daheim statt Heim e. V. -

Heime werden zu Quartiershäusern



Mehr Privatleben für Pflegebedürftige Senioren: Das will die Caritas mit dem Konzept „Quartiershäuser“ erreichen.

In der Praxis bedeute das eine Abkehr von klassischen Altenheimen hin zu mehr Selbstbestimmung und Privatsphäre, teilte die Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft (CBT) auf der Fachmesse “Altenpflege“ in Nürnberg mit. Demnach sollen die alten Menschen, darunter lern- und körperbehinderte Menschen, in sogenannten Quartiershäusern zusammenleben.
Daheim statt Heim e. V. - Thema Detailseite

2011-03-15

betreuungsmissbrauch.de

Betreuung in Deutschland

Derzeit stehen in Deutschland ca. 1,2 Mio. Bürgerinnen und Bürger unter Betreuung. In der Regel empfinden diese Bürgerinnen und Bürger die Betreuung nicht als eine Wohltat, sondern als eine Entrechtung, als ein völlig unzulässiges Eindringen des Staates in die Privatsphäre der Familie und als eine Bevormundung mit dem Ziel der Vermögensschädigung durch Berufsbetreuer...


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