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2011-05-04

Forum behinderter Juristinnen und Juristen stellt Gesetz zur Sozialen Teilhabe vor - ISL e.V.

Forum behinderter Juristinnen und Juristen stellt Gesetz zur Sozialen Teilhabe vor

Dienstag, den 03. Mai 2011 um 09:38 Uhr
Bundespressekonferenz@Rolf BarthelDas Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe vorgestellt. Ziel des Vorschlages ist es, das Menschenrecht auf ‚Soziale Teilhabe‘ aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Sozialrecht und vorrangig im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu verankern.
„Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz diskutiert über die Neugestaltung der Eingliederungshilfe schon seit längerem, allerdings nur sehr verkürzt und vor allem unter finanziellen Aspekten“, betonte Horst Frehe, Sprecher des Forums. „Unser Gesetzentwurf setzt wesentliche Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention für diesen Bereich um. Neben den medizinischen Rehabilitationsleistungen sowie den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen ist bisher nur das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe am Arbeitsleben festgeschrieben. Das reicht nicht aus! Behinderte Menschen müssen auch in einem Verein Sport oder Musik machen dürfen, sie sollen auch Ehrenämter ausfüllen können und sie müssen ihre Familie versorgen können. Diese Ansprüche sichern wir, indem wir ein umfassendes Recht auf Soziale Teilhabe einführen.“
Die Arbeit am Gesetzentwurf wurde angeregt und wesentlich unterstützt von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und dem Forum selbstbestimmter Assistenz (ForseA). Unterstützt wurde die Arbeit darüber hinaus vom Weibernetz, dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) ist ein partei- und verbandsübergreifender Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen aus der Praxis, die als Richterinnen und Richter, als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verwaltungs- oder Verbandsjuristinnen und -juristen arbeiten oder gearbeitet haben und selbst behindert sind. Die ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zusammenschluss dient der Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung der Behindertenverbände, Behinderteninitiativen und Behindertenselbsthilfegruppen. Bereits im Jahr 2000 hat das FbJJ eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die später im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, 2002) oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) in Teilen umgesetzt wurden.
Der Gesetzentwurf ist erhältlich über das FbJJ (c/o horst.frehe@kabelmail.de) und die beteiligten Verbände:
www.forsea.de - www.isl-ev.de - www.weibernetz.de - www.dbsv.org - www.bsk-ev.org
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Gesetz zur Sozialen Teilhabe - Entwurf FbJJ.doc)Gesetz zur Sozialen Teilhabe - Entwurf FbJJ.doc [ ] 341 Kb
Diese Datei herunterladen (Gesetz zur Sozialen Teilhabe - Entwurf FbJJ.pdf)Gesetz zur Sozialen Teilhabe - Entwurf FbJJ.pdf [ ] 356 Kb

Forum behinderter Juristinnen und Juristen stellt Gesetz zur Sozialen Teilhabe vor - ISL e.V.

Weibernetz e.V. - die bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen

Kommt zur Demonstration am 10. Mai in Berlin: Rettungsschirm für Alle!
Anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai ruft ein breites Bündnis zu einer Großdemonstration in Berlin auf. Unter dem Motto „Rettungsschirme für Alle!“ wird gegen bestehende Diskriminierungen protestiert und u.a. die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert.
Weibernetz e.V. gehört dem Bündnis der Unterstützerinnen an.

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2011-03-08

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Bundeskinderschutzgesetz muss behinderte Kinder und behinderte Eltern in den Blick nehmen
Mutter mit Kindern auf dem SpielplatzAm 21. Februar 2011 wurde in einer ersten Verbände-Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Referentenentwurf für ein Bundeskinderschutzgesetz beraten.
Weibernetz e.V. kritisiert, dass Eltern mit Behinderung und behinderte Kinder und Jugendliche noch nicht ausreichend berücksichtigt sind.

„Es wäre nicht nur eine verpasste Chance, wenn behinderte Kinder und behinderte Eltern im geplanten Bundeskinderschutzgesetz nicht ausreichend sichtbar würden. Vielmehr hat sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention verpflichtet, zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte im gleichen Umfang wahrnehmen können wie alle anderen auch“, resümiert Martina Puschke vom Weibernetz e.V.


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