Posts mit dem Label PID werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label PID werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2013-06-05

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

01.02.2013 - 12:31

Nach jahrelangen Debatten wird in Deutschland die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) eingeführt. Gesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP kündigte am Freitag in Berlin an, dass die deutsche Bundesregierung die Verordnung über die Gentests an Embryonen mit den Wünschen des Bundesrats nach einer Prüfung in Kraft setzten werde.

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

2012-11-14

PID-Verordnung: Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen - Inland - FAZ

PID-Verordnung Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen

 ·  In Ausnahmefällen können künstlich erzeugte Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib künftig auf Gendefekte untersucht werden. Das Bundeskabinett hat dazu die umstrittene Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gebilligt. 

Beinahe eineinhalb Jahre nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss sollen Eltern künftig tatsächlich Gentests an Embryonen veranlassen können. Das Bundeskabinett brachte dafür am Mittwoch eine Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Juli 2011 beschlossen. Doch erst mit der Verordnung dürfen die Gentests tatsächlich vorgenommen werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Mehrere Ministerpräsidenten werfen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ vor, die Verordnung gehe über die Grenzen des Gesetzes hinaus. (...)

PID-Verordnung: Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen - Inland - FAZ

2012-10-11

PID-Verordnung kommt später | APOTHEKE ADHOC

Präimplantationsdiagnostik

PID-Verordnung kommt später

dpa, 08. Oktober 2012, 15:06 Uhr

Berlin -Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland lässt weiter auf sich warten. Die zuletzt für Mitte September angekündigte Verordnung zur Durchführung von Gentests an Embryonen ist immer noch nicht fertig. Sie soll aber „noch im Herbst“ ins Bundeskabinett, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Der Verordnungsentwurf war im Kreis der Bundesländer wie auch bei der Evangelischen Kirche auf Kritik gestoßen.

PID-Verordnung kommt später | APOTHEKE ADHOC

2012-09-02

PIDV-Stellungnahme - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.



Referentenentwurf einer Verordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverordnung – PIDV)


Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.





I. Vorbemerkung
(...)
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich im Vorfeld der gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik für ein Verbot der PID eingesetzt. Entscheidungsleitend waren die Schutzrechte des Embryos, die Risiken der dabei angewendeten Technologie sowie die Konsequenzen einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik für Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen und deren Familien sowie für die Gesellschaft als Ganzes in Abwägung mit den individuellen Konfliktsituationen von Paaren, die aufgrund bekannter genetischer Risikofaktoren zur Realisierung ihres Kinderwunsches die Präimplantationsdiagnostik in Anspruch nehmen wollen.

Der vorliegende Verordnungsentwurf, mit welchem die im Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik vom 21.11.2011 (BGBl. I S. 2228) enthaltenen grundsätzlichen Verfahrensvorgaben umgesetzt werden, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Gestalt konterkariert das in § 3 a Abs. 1 ESchG verankerte Ziel der Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik, wonach die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Auch verhindert die Verordnung in ihrer derzeitigen Gestalt die gesetzlich vorgesehene Kontrolle der PID-Anwendung in der Praxis.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert daher eine umfassende Änderung der Verordnung.


Organisation
Bundesvereinigung Lebenshilfe
31.08.2012, 09:47 Uhr

Zum Download der Stellungnahme:

PIDV-Stellungnahme - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

2012-08-29

PID-Verordnung ist Provokation

PID-Verordnung ist Provokation

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.

Entwurf zur Präimplantationsdiagnostik

ISL
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PIDV) heute als "Provokation" bezeichnet. Daran fänden nur die Abgeordneten Gefallen, die vor einem Jahr für eine viel weitergehende Zulassung der PID gestimmt haben.
Anläßlich einer Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit, die am Donnerstag in Bonn stattfindet, haben Rebecca Maskos und Gerlef Gleiss vom ISL-Bioethik-Forum in ihrer Stellungnahme weitere massive Kritikpunkte am Referentenentwurf zusammengetragen.



PID-Verordnung ist Provokation

EKD: „Die Zahl der PID-Zentren sollte begrenzt sein” | WolfenbüttelHeute

EKD: „Die Zahl der PID-Zentren sollte begrenzt sein”



Prälat Bernhard Felmberg
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Dr. Bernhard Felmberg, hat im Rahmen der Expertenanhörung zur geplanten Rechtsverordnung zur Organisation und zum Verfahren der in Ausnahmefällen rechtmäßigen Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik (PID), die heute in Bonn stattfindet, eine Stellungnahme abgegeben.

EKD: „Die Zahl der PID-Zentren sollte begrenzt sein” | WolfenbüttelHeute

2012-08-26

Kardinal Schönborn: Neuer Down Syndrom-Bluttest ist Eugenik - KATH.NET - Katholischer Nachrichtendienst

25. August 2012, 07:17
Kardinal Schönborn: Neuer Down Syndrom-Bluttest ist Eugenik















Erzbischof in vielgelesener Wiener U-Bahn-Zeitung: Ist das noch eine menschliche Gesellschaft, in der nur mehr Supergesunde erwünscht sind? Hier wird Selektion betrieben. Eugenik. Wird das schlimme Wort vom 'lebensunwerten Leben' wieder Wirklichkeit?

Wien (kath.net/KAP) Nach Einführung des neuen "Down Syndrom"-Bluttests am vergangenen Montag hält die Kritik an dem umstrittenen Testverfahren weiter an. Nun hat sich auch der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, in der Wiener Gratis-U-Bahn-Zeitung "Heute" mit einer scharfen Kritik zu Wort gemeldet.

"Ist das noch eine menschliche Gesellschaft?" fragt Schönborn, in der "nur mehr topfitte, supergesunde, leistungsstarke Menschen" erwünscht sind.
 

Zugleich zeigte sich der Kardinal besorgt über den durch den Bluttest verschärften Trend zur Selektion behinderten Lebens: "Hier wird Selektion betrieben. Eugenik. Wird das schlimme Wort vom 'lebensunwerten Leben' wieder Wirklichkeit?"
KATH.NET - Katholischer Nachrichtendienst

Pro familia :PID Stellungnahme

pro familia Stellungnahme
zum Entwurf einer Rechtsverordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. Juli 2012

"(...)
Insgesamt setzt der Entwurf der Rechtsverordnung die Vorgaben durch das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) umfassend um. Da eine PID nach Auffassung von pro familia ausdrücklich unter Betrachtung der individuellen Situation des Paares bzw. der Frau zulässig sein sollte und es nicht um definierte Krankheiten gehen darf, begrüßt pro familia, dass im Verordnungsentwurf die Formulierung des „Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit“ und der „schwerwiegenden Schädigung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird“ nicht weiter konkretisiert wurde.

Der aus Sicht von pro familia notwendige Nachbesserungsbedarf besteht in den genannten Punkten in Bezug auf
 die Qualifikation der Ethikkommissions-Mitglieder,
 den Nachweis der Qualifikation für psychosoziale Beratung in den Zentren für Präimplantationsdiagnostik gem. der (Muster-)Richtlinie der BÄK,
 die Ergänzung eines Angebots psychosozialer Beratung durch qualifizierte Beratungsstellen,
 die Sozialverträglichkeit der Kosten sowohl in Bezug auf die Antragsstellung als auch auf die Durchführung der PID und
 die Möglichkeit einer alleinigen Antragstellung der Frau bei heterologer Insemination."

PIDV_Stellungnahme.pdf (application/pdf-Objekt)

2012-08-25

Umfrage zur Präimplantationsdiagnostik: Sechs Länder gegen den Minister - taz.de


Sechs Länder gegen den Minister

Mindestens sechs Bundesländer wollen die PID strenger handhaben als Gesundheitsminister Bahr. Sie befürchten einen „Medizintourismus“.von E. Gamperl / H. Haarhoff

Eizellen werden auf eine künstliche Befruchtung vorbereitet.  Bild:  dpa
BERLIN taz | Der Streit über die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht weiter: Mindestens sechs Bundesländer lehnen die PID-Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ab oder fordern erhebliche Nachbesserungen.
Das ergab eine Umfrage der taz bei den 16 Landesgesundheitsministerien. Die Kritik aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen und Berlin richtet sich vor allem gegen Bahrs Plan, weder die Zahl der PID-Zentren begrenzen zu wollen noch die Anzahl der Ethikkommissionen.
Umfrage zur Präimplantationsdiagnostik: Sechs Länder gegen den Minister - taz.de

PID: BÄK mahnt praktikable Kriterien an

Ärzte Zeitung, 24.08.2012 
 

 

PID

BÄK mahnt praktikable Kriterien an

BERLIN (fst). Die Bundesärztekammer (BÄK) wirbt für die rasche Umsetzung praktikabler Regelungen für die Präimplantationsdiagnostik (PID).
Das Verfahren sei seit Inkraftreten des PID-Gesetzes im vergangenen Jahr zwar unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, es fehlten aber Ausführungsbestimmungen. Diese zu schaffen müsse "oberstes politisches Ziel sein", heißt es in einer BÄK-Stellungnahme zur PID-Rechtsverordnung.

PID: BÄK mahnt praktikable Kriterien an

2012-08-04

Recht auf Leben für alle gefordert -- kobinet

03.08.2012 - 21:19

Recht auf Leben für alle gefordert.

Berlin (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei Die Linke lehnte heute den vorliegenden Entwurf einer Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kategorisch ab. Mit dieser Verordnung sollen die engen Vorschriften des PID- Gesetzes noch verwässert werden, so eine Pressemitteilung.

„So ist die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen nicht gemeint; wir fördern jeden Menschen, wir akzeptieren jeden Menschen, wir sondern nicht vorher aus, nicht per Gesetz und auch nicht nach Vorschriften“, sagte die Irene Müller als Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft. (...)
Recht auf Leben für alle gefordert -- kobinet


 SPIEGEL ONLINE
Entwurf für Rechtsverordnung Ministerium regelt Gentests an Embryonen
Eizelle unterm Mikroskop (Archivbild): Enge Grenzen für Präimplantationsdiagnostik
DPA
Eizelle unterm Mikroskop (Archivbild): Enge Grenzen für Präimplantationsdiagnostik
Eine Rechtsverordnung soll festlegen, wie Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas genau ablaufen dürfen. Gesundheitsminister Daniel Bahr hat dazu nun einen Entwurf verschickt. Die Anwendung des Verfahrens ist nur in engen Grenzen erlaubt.
Berlin - Der Bundestagsbeschluss zur Zulassung von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas war hart umkämpft. Nun, sieben Monate später, hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) einen Entwurf für die mit Spannung erwartete Rechtsverordnung zur Regelung des Verfahrens vorgelegt. Die Verordnung ist Voraussetzung zur Zulassung der umstrittenen Methode und enthält Vorgaben für die Zentren, die eine sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen wollen.

Bei dem Verfahren untersuchen Ärzte im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte. Der Bundestagsbeschluss erlaubt die Anwendung aber nur in sehr engen Grenzen: Paare dürfen die Methode nur dann nutzen, wenn aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Die neue Rechtsverordnung soll nun die Details regeln.
spiegel.de

PID im internationalen Vergleich

Im Rahmen des Monitoring "Gendiagnostik und Gentherapie" erarbeitet das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) einen Vergleich der rechtlichen Regulierung und praktischen Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in sieben ausgewählten Ländern. Damit soll eine Informationsgrundlage für Überlegungen zu einer bundesdeutschen Regulierung von PID geschaffen werden. Eine erste vorläufige Charakterisierung der Situation in den untersuchten Ländern liegt bereits vor, die wir an dieser Stelle dokumentieren wollen.
In die Untersuchung wurden sowohl Länder mit vergleichsweiser restriktiver Regelung oder Verbot der PID einbezogen als auch solche, in denen die PID rechtlich nicht geregelt ist, beziehungsweise der bestehende rechtliche Rahmen die Durchführung von PID zulässt, ohne dabei im Einzelnen Indikationen oder Voraussetzungen für die Untersuchung an Embryonen festzuschreiben. Von Nachteil ist, dass die Datenlage zur praktischen Anwendung von PID in den einzelnen Ländern recht unterschiedlicher Qualität ist. Oft besteht keine Pflicht zur Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen, und Aussagen über Anzahl, Indikation und Erfolg der Untersuchungen bleiben lückenhaft.(..)
PID im internationalen Vergleich | GeN




 

 

 

Was heißt Eugenik?

www.gedenkort-t4.eu

2012-07-31

Pressemitteilungen - Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 31.07.2012
„Der vorliegende Verordnungsentwurf zur Präimplantationsdiagnostik ist anscheinend von dem Willen getragen, die ohnehin weitgehenden Regelungen des PID-Gesetzes noch zu überschreiten. Offensichtlich versuchen hier die Befürworter einer Freigabe der PID am Bundestag vorbei eine weitergehende Öffnung durchzudrücken. Damit wird auch der Wille derjenigen konterkariert, die zwar für das PID-Gesetz gestimmt haben, es aber mit einer engen Begrenzung der PID ernst meinten“, so Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik wurde vor einem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossen. Nach dem Gesetz ist eine PID unter anderem dann nicht rechtswidrig, wenn das „hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit“, wie es im Gesetz heißt, vorliegt.
Die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik wird durch die Bundesregierung erlassen und bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Beauftragte hat sich jetzt an die Mitglieder von Bundeskabinett und Bundesrat gewandt und dringend gebeten, die mit dem Verordnungsentwurf vorgezeichnete faktische Freigabe der PID zu verhindern und auf Änderungen am Verordnungsentwurf zu dringen.
„Bei der Entscheidung über das PID-Gesetz im Deutschen Bundestag vor einem Jahr hat die damalige Mitinitiatorin des PID-Gesetzes Ulrike Flach betont, dass die PID nur in wenigen hundert tragischen Ausnahmefällen durchgeführt werde. Nachdem das Gesetz nunmehr in Kraft ist und Frau Flach Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, scheinen die Beteuerungen im Gesetzgebungsverfahren für sie keine Rolle mehr zu spielen“, so Hubert Hüppe.
Er verweist hierbei darauf, dass nach dem Verordnungsentwurf die Anzahl der PID-Zentren nicht beschränkt sei. „Dies zeigt deutlich, dass es den Verfassern des Verordnungsentwurfs tatsächlich um eine Ausweitung der PID geht. Wie sollten die Zentren andernfalls die nötige Erfahrung sammeln, um die PID durchzuführen? Wenn es sich wirklich nur um wenige hundert Ausnahmefälle handeln soll, wie beim Beschluss über das PID-Gesetz im letzten Jahr behauptet, wäre eine niedrige einstellige Zahl an Zentren absolut ausreichend“, so der Beauftragte.
Außerdem sei offenbar beabsichtigt, die Entwicklungen in der Präimplantationsdiagnostik so intransparent wie möglich zu halten, um ein zeitnahes Gegensteuern zu verhindern, so Hubert Hüppe. „Obwohl das PID-Gesetz ausdrücklich einen Bericht der Bundesregierung zu den Erfahrungen mit der PID verlangt, verhindert der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Fassung wichtige Erkenntnisse. Insbesondere bleibt im Dunkeln, bei welchen Erkrankungen und Behinderungen die bei den Zentren einzurichtenden Ethikkommissionen in den zu entscheidenden Einzelfällen von einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ ausgehen und dadurch eine PID erst möglich machen. Hier soll anscheinend bewusst verschleiert werden, um eine wirksame Kontrolle der PID von vornherein zu unterbinden. Einer zukünftigen Entwicklung hin zu einem immer massiveren Aussortieren von Menschen mit unterschiedlichsten Erkrankungen und Behinderungen ist so Tür und Tor geöffnet. Dem Bundestag wird damit die in der Begründung zum PID-Gesetz noch ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genommen, die Konsequenzen der PID zu überprüfen“, so der Beauftragte.
Wie es im Verordnungsentwurf außerdem selbst heißt, soll ein „Ethikkommissionstourismus“ vermieden werden, wenn eine Ethikkommission nicht zustimmt. Trotzdem soll es bei einer ablehnenden Entscheidung einer Ethikkommission möglich sein, eine erneute Entscheidung einer anderen Ethikkommission herbeizuführen. „Diese Konstruktion ist ein weiterer Beleg für die eigentliche Absicht der Verfasser des Verordnungsentwurfs und überdies widersprüchlich. Sie erzeugt gerade das Ethikkommissions-Hopping, das nach der Begründung der Verordnung vermieden werden soll“, so Hubert Hüppe.
Der Verordnungsentwurf enthalte im Übrigen keinerlei Bestimmung, wie mit zufällig bei der PID gewonnenen Erkenntnissen über genetische Ausstattungen, etwa einem Down-Syndrom oder dem Geschlecht, umgegangen wird, so Hubert Hüppe. „Hier wird ein Weg verfolgt, der selbst über das PID-Gesetz hinausgeht und an dessen Ende Nachwuchs auf Bestellung mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen steht“, so der Beauftragte. Er weist hierbei auch auf erste Stimmen aus der Ärzteschaft hin, die auf mögliche haftungsrechtliche Folgen für Ärzte hinweisen, wenn gewonnene Erkenntnisse, etwa über eine Behinderung, nicht weitergegeben werden.
Pressemitteilungen - Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2011-09-09

Kuhlmann: Die Grenzen unserer Lebensform: Unter welchen Zugzwang setzt uns die PID? - Sachbuch - Feuilleton - FAZ.NET

Kuhlmann: Die Grenzen unserer Lebensform

Unter welchen Zugzwang setzt uns die PID?

Zwei Drittel aller Präimplantationsdiagnostiken im Ausland werden schon heute als Screening bei künstlicher Befruchtung angewandt. Zwei Bücher entwerfen das Panorama einer selektierenden embryonalen Qualitätskontrolle.

Kuhlmann: Die Grenzen unserer Lebensform: Unter welchen Zugzwang setzt uns die PID?
09. September 2011
Der 2009 verstorbene, selbst spastisch gelähmte Philosoph und Publizist Andreas Kuhlmann stellt fest: „Der demokratische Konsens, dass Minderheiten nicht diskriminiert und dann, wenn sie benachteiligt sind, gar besonders gefördert werden sollen, wird in Frage gestellt, wenn breitgestreute Testverfahren dafür sorgen, dass behinderte Menschen gar nicht erst geboren werden. Ihnen wird gewissermaßen der Zugang zur Solidargemeinschaft versperrt. Und dies ist auch dann ein Problem, wenn man nicht davon ausgeht, dass dadurch das Lebensrecht menschlicher Föten verletzt wird oder dass als reale Folge dieser Selektionspraxis auch lebenden Behinderten Unterstützung entzogen wird. Der ,Skandal' besteht vielmehr darin, dass die Gesellschaft zu erkennen gibt, dass ihre Bereitschaft zu praktizierter Solidarität nicht der Ausdruck einer gleichsam unbedingten Akzeptanz behinderter Personen ist. Zunächst wird versucht, die Geburt dieser Menschen zu verhindern, und erst, wenn dies misslingt, wird ihnen - wenn es gut geht - Unterstützung zuteil.“ Dieser ursprünglich in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ veröffentlichte Text unter der Überschrift „Reproduktive Autonomie?“ ist einer von mehreren Aufsätzen Kuhlmanns, die nun in dem Band „An den Grenzen unserer Lebensform“ gesammelt vorliegen.

Kuhlmann: Die Grenzen unserer Lebensform: Unter welchen Zugzwang setzt uns die PID? - Sachbuch - Feuilleton - FAZ.NET

2011-08-27

Down-Syndrom: Heftige Kritik an Schavan - Politik - Tagesspiegel

Down-Syndrom Heftige Kritik an Schavan

Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) steht in der eigenen Partei in der Kritik - jetzt auch wegen ihrem Vorschlag, Frühtests auf das Down-Syndrom zu fördern. - Foto: dpa
Weil Forschungsministerin Annette Schavan Frühtests auf das Down-Syndrom fördert, ist bereits von "Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten Form" die Rede - und zwar in der Union.
Mit der Förderung eines Schwangerschaftsfrühtests auf das Down-Syndrom hat sich Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) heftige Kritik aus den eigenen Reihen zugezogen. "Das ist Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten Form", sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, dem Tagesspiegel. Bei dem mit 230 000 Euro geförderten Verfahren der Konstanzer GATC Biotech AG gehe es „nicht um Therapie, sondern um Selektion“, erklärte der CDU-Politiker. Da Menschen mit Down-Syndrom nicht therapierbar seien, handle es sich ganz offensichtlich um „Rasterfahndung, mit dem einzigen Ziel, Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“.
Dies mit öffentlichen Geldern zu fördern, sei „nicht hinnehmbar“.
Er könne die Entscheidung des Ministeriums auch deshalb nicht verstehen, sagte Hüppe, weil sich Schavan nahezu zeitgleich im Juli dieses Jahres im Bundestag gegen Gentests an Embryonen gewandt hatte – zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel. Bei der Debatte über das Für und Wider der Präimplantationsdiagnostik (PID) hätten alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder den Wert behinderten Lebens betont, erinnerte auch der Bundesvorsitzende der Behinderten-Vereinigung Lebenshilfe, Robert Antretter. Mit der Förderung des neuen Tests werde „de facto vermittelt, dass es behindertes Leben zu verhindern gilt“. Darin sehe er „einen deutlichen Widerspruch“. Die neue Methode werde „aller Voraussicht nach dazu führen, dass noch mehr Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben werden“, prophezeite Antretter. Schätzungen zufolge führen positive Tests auf Trisomie 21 schon jetzt in mehr als 90 Prozent der Fälle zum Schwangerschaftsabbruch. Dabei bestehe durch das Down-Syndrom keine Gefahr für Mutter und Kind, die eine Abtreibung rechtfertige, sagte Hüppe. Auch ein „Leiden“ von Betroffenen sei nicht feststellbar. Die Kinder seien „nur anders veranlagt, sie haben ein Chromosom mehr“.

Down-Syndrom: Heftige Kritik an Schavan - Politik - Tagesspiegel

2011-08-22

Klaus Lachwitz kämpft weltweit für die Rechte behinderter Menschen - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. - lifePR

Firmenlogo Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.

Klaus Lachwitz kämpft weltweit für die Rechte behinderter Menschen

Als Chef-Jurist und Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe verabschiedet er sich jetzt in den Ruhestand - als Präsident von Inclusion International macht er ehrenamtlich weiter

(lifepr) Berlin/Marburg, 22.08.2011, Klaus Lachwitz (65) streitet seit 30 Jahren für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung. Der Chef-Jurist und Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe hat sich nun in den Ruhestand verabschiedet. Als ehrenamtlicher Präsident des Weltverbandes Inclusion International wird er sich jedoch weiter für behinderte Menschen stark machen. "Ich wünsche Herrn Lachwitz so viel Erfolg in seinem internationalen Amt wie in seiner Tätigkeit für die Lebenshilfe. In die Arbeit der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung hat er viele Impulse eingebracht und so Erfolge möglich gemacht", sagte zum Abschied Robert Antretter, der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. "Wir schicken mit Herrn Lachwitz einen Botschafter der Lebenshilfe in eine Welt, die auch im Bereich der Behindertenhilfe immer enger vernetzt ist und mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen menschenrechtliche Leitlinien hervorgebracht hat, von denen vor 20 Jahren noch niemand zu träumen wagte."

Mit Klaus Lachwitz steht erstmals ein Deutscher an der Spitze von Inclusion International. Die Organisation hat ihren Sitz in London und vertritt mehr als 200 Mitgliedsverbände in 115 Ländern. In seiner Amtszeit will Lachwitz die globale Umsetzung der UN-Konvention vorantreiben. Der Jurist hat selbst daran mitgearbeitet und sieht in dem internationalen Abkommen eine wahre Schatztruhe, um dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft ohne Barrieren näher zu kommen: "Mit diesem wertvollen Dokument werden Menschen mit Behinderung weltweit wahrgenommen - und es hat den Verbänden und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen Zugang zu den Vereinten Nationen verschafft."

Klaus Lachwitz ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Die Kollegen bescheinigen ihm die besondere Fähigkeit zur verständlichen Darstellung komplexer juristischer Sachverhalte und einen Hang zum Querdenken mit Blick über den Tellerrand. Er selbst sagt über sich: "Meine Triebfeder sind die Anliegen, Sorgen und Wünsche von Menschen mit Behinderung. Die Verbindung von Praxisarbeit und Fachlichkeit hat mich immer gereizt." In Deutschland hat der Lebenshilfe-Mann in den zurückliegenden Jahrzehnten viel bewegt. Er gehört zu den kraftvollen Motoren für mehr Teilhabe von behinderten Menschen. Oft war es Klaus Lachwitz mit seiner juristischen Abteilung, der die Anliegen behinderter Menschen gegenüber den Politikern im Bundestag kraftvoll vertrat. An der Einführung des Benachteiligungsverbots behinderter Menschen im Grundgesetz etwa war die Lebenshilfe maßgeblich beteiligt.

Die neue Doppelspitze in der Bundesgeschäftsführung der Lebenshilfe bilden jetzt Ulrich Bauch und Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust.

Die Lebenshilfe mit deutschlandweit 135.000 Mitgliedern versteht sich als Selbsthilfevereinigung geistig behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, als Fachorganisation sowie als Trägerverband für 3200 Einrichtungen und Dienste. Dort engagieren sich rund 60.000 hauptamtliche und etwa 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(..)

Über Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.

Im Internet finden Sie unter www.lebenshilfe.de (Rubrik: Presse) ein druckfähiges Foto von Klaus Lachwitz - außerdem ein Interview mit ihm und dem Bundesvorsitzenden Robert Antretter, in dem sich der Jurist an seinen ersten Arbeitstag vor 30 Jahren erinnert, an die Aufbruchsstimmung in der Lebenshilfe nach dem Mauerfall und an die Verhandlungen über die UN-Konvention in New York. Darüber hinaus würdigen ihn Weggefährten wie der amtierende Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe oder seine Vorgängerin als Präsidentin von Inclusion International, die Kanadierin Diane Richler.

Weitere Meldungen dieses Unternehmens


Firmeninfo

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Leipziger Platz 15
D-10117 Berlin
www.lebenshilfe.de

Klaus Lachwitz kämpft weltweit für die Rechte behinderter Menschen - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. - lifePR

2011-08-11

Wächterfunktion bei Präimplantationsdiagnostik -- kobinet

11.08.2011 - 08:55

Wächterfunktion bei Präimplantationsdiagnostik.

Hannover (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) will in Sachen Präimplantationsdiagnostik eine Wächterfunktion einnehmen und fordert die Mitarbeit behinderter Menschen im Ethikrat ein. Der Bundestag hatte am 7. Juli der begrenzten Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) zugestimmt.

In seiner Sitzung am 6. August in Hannover diskutierten die Mitglieder des Soziapolitischen Ausschusses des BSK diese Entscheidung und ihre Konsequenzen. Hervorgehoben wurde dabei die Rolle des BSK in einer Wächterfunktion und die Forderung, Menschen mit Behinderung im Ethikrat einzubeziehen. "Konkret bedeutet der Gesetzentwurf, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten jedoch in begründeten Einzelfällen künftig erlaubt ist. Der BSK sieht dies parallel zur Schwangerschaftsunterbrechung, die in Deutschland zwar ebenso verboten ist, jedoch bis zum dritten Monat und bei medizinisch besonderer Indikation auch später, nicht unter Strafe steht", sagte Karl Finke, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Wächterfunktion bei Präimplantationsdiagnostik -- kobinet

2011-07-18

Behinderte in die PID-Ethikkommission -- kobinet

18.07.2011 - 11:48

Behinderte in die PID-Ethikkommission.

Essen (kobinet) Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), fordert eine breitere Besetzung der zu schaffenden Ethikkommission, die über die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Einzelfall entscheiden soll: "Neben Ärzten, Philosophen und Pflegepersonal müssen Leute zum Beispiel von der Lebenshilfe oder dem Behindertenrat dazugehören. Sie vertreten Menschen mit Behinderungen, die nach dem PID-Gesetz eigentlich gar nicht mehr auf der Welt wären", sagte Zöller, der massive Kritik an der PID-Zulassung übte.

Behinderte in die PID-Ethikkommission -- kobinet

2011-07-13

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – UN-Behindertenrechtskonvention

Logo der BundestagsfraktionUns geht's ums Ganze
Markus Kurth
8. Juli 2011

UN-Behindertenrechtskonvention

Vizepräsidentin Petra Pau:
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Markus Kurth das Wort.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-legen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir hängt immer noch die gestrige Debatte zur Präimplantationsdiagnostik nach, und mir klingen noch gut die Beschwörungen der Befürworter ei-ner Freigabe der PID im Ohr, die oft gesagt ha-ben, sie wollten Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren, und auf die Verhältnisse in Skandinavien verwiesen haben, um zu zeigen, dass PID und ein vernünftiger Standard von Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen möglich sind. Eigentlich müssten alle diejenigen, die dies beteuert und mit dem Beispiel Skandinavien argumentiert haben, den Aktionsplan der Bundesregierung auf das Schärfste kritisieren und eine ganz andere Rich-tung einschlagen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)
Angesichts ihres Auftritts während der gestri-gen PID-Debatte fordere ich die Ministerin Ursula von der Leyen, die jetzt nicht hier ist, auf, den Aktionsplan zurückzuziehen und zu überarbeiten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich will ein Zitat anführen, das mich schon – das muss ich wirklich so sagen – mit Bitterkeit erfüllt hat. Sie sagte über die PID:
Ein Totalverbot geht eher von einem un-mündigen Menschen aus. Wir
– also die PID-Befürworter –
gehen von einem mündigen Menschen aus.
Im Zusammenhang mit der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung und vor allen Dingen im Zusammenhang mit dem weitgehend ambitionslosen Aktionsplan ist das schockierend. Der mündige Bürger darf entscheiden, was lebenswertes Leben und was nicht lebenswertes Leben ist. Dem Menschen mit Beeinträchtigungen, dem Menschen mit Behinderung bleibt in vielen Lebensbereichen die Mündigkeit einfach versagt.
(Beifall der Abg. Silvia Schmidt [Eisleben] [SPD])
Der Mensch mit Behinderung muss im Heim oder sogar im Pflegeheim bleiben, wenn der Sozialhilfeträger die Kosten einer eigenen Häuslichkeit für unangemessen hält. Er muss sein Einkommen für die Teilhabe an gesellschaftlichem, sozialem und kulturellem Leben einsetzen. Allein die Tatsache, dass er behindert ist, macht ihn sein Leben lang zum Sozialhilfeempfänger.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Ein Mensch mit Behinderung mit Assistenzbe-darf kann keinen Masterabschluss machen, wenn er kein eigenes Geld einsetzen kann, weil die Assistenz nur bis zum ersten berufsbildenden Abschluss gewährt wird. Ein psychisch behinder-ter Mensch kann gegen seinen Willen in eine Kli-nik eingewiesen werden. Die Liste der Beispiele von Bevormundungen und Menschenrechtsver-stößen ließe sich fortsetzen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Wenn die Bundesregierung und die sie tra-genden Koalitionsfraktionen Menschen mit Be-hinderungen als mündige Bürger mit vollen Men-schenrechten wirklich anerkennen und die Ver-wirklichung dieser Menschenrechte vorantreiben wollten, dann müssten sie den Nationalen Aktionsplan völlig neu entwerfen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Sie müssten vor allen Dingen damit anfangen, die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aus dem Fürsorgerecht herauszulösen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Der Menschenrechtsansatz verbietet es, dass Teilhabe und Selbstbestimmung vom Einsatz von Einkommen abhängig gemacht werden.
Ich habe manchmal schon den Eindruck: Wir stehen am Scheideweg. Wir müssen uns ernsthaft mit der Möglichkeit auseinandersetzen, dass eine Zeit der Rückschritte bei der Entwicklung von Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung anbrechen könnte. Nicht nur die gestrige Entscheidung für die PID ist aus meiner Sicht ein Indiz dafür. Auch der Bestand an mühsam erkämpften sozialen Rechten ist ständig in Gefahr.
Ein bedrohliches Zeichen waren und sind die Vorschläge der AG „Standards“ der Gemeindefinanzkommission. Würden diese Vorschläge im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe umgesetzt werden, dann bedeutete dies ein beispielloses Rollback: die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, eine verstärkte Anrechnung des Einkommens der Eltern, die Anrechnung des Arbeitsförderungsgeldes bei Werkstattbeschäftigten, die Anrechnung des Kindergeldes und vieles andere mehr bei gleichzeitiger völliger Abwesenheit von wirksamen Strukturveränderungen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Die Bundesregierung treibt die Rechtsentwicklung an dieser Stelle leider nicht voran. Man hat stellenweise den Eindruck, als wüssten Sie überhaupt nicht, worum es geht, beispielsweise wenn Sie davon sprechen, dass Sie Problemen beim persönlichen Budget durch eine verbesserte Informations- und Kommunikationstechnologie begegnen wollen. Als ob das das Problem beim persönlichen Budget wäre! Wenn es nicht so traurig wäre, dann müsste man eigentlich darüber lachen.
Ich komme zum Schluss. Wir müssen – ich spreche auch die wackeren Sozialpolitiker der Union an – vom Parlament aus die Rechtsentwicklung vorantreiben. Von der Regierung ist dies jedenfalls nicht zu erwarten.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – UN-Behindertenrechtskonvention

2011-07-10

SPD-Sprecherin persönlich enttäuscht von PID-Entscheidung -- kobinet

08.07.2011 - 13:44

SPD-Sprecherin persönlich enttäuscht von PID-Entscheidung.

Berlin (kobinet) Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, erklärte heute ihre "persönliche Enttäuschung" über die gestrige Entscheidung des Parlaments für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). "Anscheinend wird von einigen noch immer das Leben mit Behinderung als etwas generell Leidvolles, als ein unglückliches Leben angesehen. Wir alle müssen unsere Aktivitäten verstärken, um jedem Mitglied unserer Gesellschaft klar zu machen, dass dies nicht so ist! Unser Ziel muss die inklusive Gesellschaft sein, in der die Teilhabe aller Menschen selbstverständlich ist, in Bildung, Arbeit und sozialem Leben", betonte Schmidt.

Niemand dürfe aussortiert, ausgeschlossen oder in eine Sonderwelt abgeschoben werden, so die SPD Sprecherin. Dazu verpflichte die UN-Behindertenrechtskonvention als moralische Richtschnur.

SPD-Sprecherin persönlich enttäuscht von PID-Entscheidung -- kobinet

2011-07-09

PID-Beschluss im Bundestag - Wünsch dir was | The European

PID-Beschluss im Bundestag

Wünsch dir was

Der Bundestag hat die Präimplantationsdiagnostik abgesegnet – leider! Es ist eine Grundsatzentscheidung mit weitreichenden Konsequenzen: Behinderung wird als Makel abgestempelt, eine dauerhafte Beschränkung der Methode wird nicht haltbar sein. (..)Diejenigen, die sich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland eingesetzt haben, tragen nun eine besondere Verantwortung dafür, die UN-Konvention insbesondere auch in dieser Hinsicht umzusetzen.

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...