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2013-07-16

Pannwitz-Blick noch aktuell | kobinet-nachrichten


Pannwitz-Blick noch aktuell

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Der Pannwitzblick - Titel des Taschenbuchs
Der Pannwitzblick - Titel des Taschenbuchs
© Sierck und Danquart
Berlin (kobinet) Ist der Pannwitzblick noch aktuell? Diese Frage will das Gen-ethische Netzwerk am 4. August in Berlin nach einer Vorführung des gleichnamigen Films von Didi Danquart diskutieren. Das Netzwerk gehört zu dem Bündnis, das die erste Berliner Pride Parade am vergangenen Samstag vorbereitet und weitere Veranstaltungen geplant hat. Der Regisseur und Autor des 1991 entstandenen Dokumentarfilms "Der Pannwitzblick" kommt zur Diskussion in das Kreuzberger Kino fsk am Segitzdamm.
Der „Pannwitzblick", so wird die Veranstaltung angekündigt, lag nicht nur der Aussonderung und Selektion im Nationalsozialismus zugrunde lag, sondern prägte auch in der Zeit danach die Sicht auf Behinderung als an eine Normalität anzupassende Abweichung. Angefragt sind Udo Sierck und Theresia Degener, die damals im Film interviewt wurden. Udo Sierck und Didi Danquart haben in einem Taschenbuch beschrieben, wie Gewalt gegen Behinderte entsteht.
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Pannwitz-Blick noch aktuell | kobinet-nachrichten

2013-06-05

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

01.02.2013 - 12:31

Nach jahrelangen Debatten wird in Deutschland die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) eingeführt. Gesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP kündigte am Freitag in Berlin an, dass die deutsche Bundesregierung die Verordnung über die Gentests an Embryonen mit den Wünschen des Bundesrats nach einer Prüfung in Kraft setzten werde.

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

2012-11-13

Pressemitteilung anlässlich des bevorstehenden Beschlusses der PID-Verordnung durch das Bundeskabinett - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Anlässlich des bevorstehenden Beschlusses der PID-Verordnung durch das Bundeskabinett erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 13.11.2012

„Präimplantationsdiagnostik ist eine frühe Selektion auf genetische Veranlagungen mit Krankheits- oder Behinderungswert. Aus behindertenpolitischer Sicht ist PID daher eine Diskriminierung aller Menschen mit diesen genetischen Eigenschaften.
Der Bundestag hat 2011 durch Änderung des Embryonenschutzgesetzes PID in zwei Fallkonstellationen ermöglicht: erstens bei bekannter genetischer Veranlagung von Paaren mit Kinderwunsch und zweitens zur Feststellung einer Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt (Aneuploidie-Screening).

Die kommende Verordnung der Bundesregierung kann sich nur in den durch das Gesetz festgelegten Grenzen bewegen. Sie sollte hierbei den gegebenen Spielraum nutzen, um wenigstens solche Zusicherungen der PID-Befürworter zu verwirklichen, die „enge Voraussetzungen“ versprachen wie etwa eine niedrige, begrenzte Zahl von Zentren. Schon die erwartete Zahl von wenigen hundert PID-Fällen pro Jahr legt es nahe, die absolute Zahl der Zentren streng zu begrenzen.

Zudem sollte die Meldepflicht so ausgestaltet werden, dass anhand geeigneter Erhebungsmerkmale tatsächlich beobachtet werden kann, ob PID nur in besonders „schwerwiegenden“ Indikationen zurückhaltend genehmigt und durchgeführt wird, oder ob es zu Ausuferungen kommt.

Ich appelliere an die Kabinettsmitglieder, bei der PID-Verordnung innerhalb des gesetzlich Vorgegebenen den PID-Einsatz zu begrenzen, Missbrauch und Ausweitung vorzubeugen und eine aussagefähige Berichtsgrundlage zum Erkennen gesetzgeberischen Nachsteuerungsbedarfs zu ermöglichen.“


Pressemitteilungen - Anlässlich des bevorstehenden Beschlusses der PID-Verordnung durch das Bundeskabinett erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-08-30

Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches


Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig

(Straßburg) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen des Artikels 8 des italienischen Staatsgesetzes zur künstlichen Befruchtung verurteilt. Der Eingriff in das seit 2004 geltende Gesetz erfolgte nach der Eingabe eines fruchtbaren Ehepaares, denen 2006 jedoch ein Kind mit Mukoviszidose geboren wurde, woraufhin sie erfuhren, gesunde Träger dieser Krankheit zu sein. Eine zweite Schwangerschaft endete mit der Tötung des ungeborenen Kindes, nachdem die Krankheit durch Pränataldiagnostik auch bei diesem Kind festgestellt worden war. Sie wollten jedoch weitere Kinder haben. In der Bundesrepublik Deutschland, in Großbritannien, Frankreich, Griechenland, Portugal oder den Niederlanden hätten sie im Labor in vitro Embryonen erzeugen, auf diese und andere Krankheiten überprüfen und dann ausgewählte Embryonen der Frau einsetzen lassen können. Das Staatsgesetz 40/2004 untersagt dies in Italien und erlaubt grundsätzlich nur unfruchtbaren Paaren den Zugang zur künstlichen Befruchtung. Die beiden brachten den Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof mit der Begründung einer Diskriminierung, da das „Recht auf ein gesundes Kind“ ansonsten allgemein in Europa anerkannt sei (ausgenommen in Österreich und in der Schweiz).
Gestern verurteilte ein siebenköpfiger Senat des Gerichtshofs Italien zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000 Euro an das Ehepaar und die Anwaltsspesen von 2.500 Euro.Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches

2012-08-25

Behinderte: gut versorgt und weggesperrt – sechs unterschiedliche Schicksale | Buergerstimme

Behinderte: gut versorgt und weggesperrt – sechs unterschiedliche Schicksale

behinderung, hund mit herz
Schöne heile Welt, die ohnehin gezeichnet von Armut, Kriegen und Zerstörung, die uns da zu Füßen liegt, wobei es noch die „Normalen“ und die als lästig empfundenen Behinderten gibt. Letztere werden irgendwie gut versorgt und einfach weggesperrt, mitten unter uns und doch immer noch benachteiligt.
Was gibt uns das Recht, Menschen dermaßen ausgegrenzt zu behandeln? Welch trügerisches Bild soll da vermittelt und gern vertuscht werden, was sich hinter Mauern in geschlossenen Anstalten traurig Dramatisches abspielt, von dem Nichtbehinderte nichts mitbekommen sollen, damit die normgerechte Gesellschaft ungestört ihrem Treiben nachgehen kann? Wer bestimmt die Grenzen, siebt aus und selektiert?
Die folgenden, hier beschriebenen sechs unterschiedlichen Schicksale haben sich tatsächlich so zugetragen, ihre Namen wurden ganz bewußt zu ihrem Schutz geändert, liegen allerdings der Redaktion von Buergerstimme vor.

Behinderte: gut versorgt und weggesperrt – sechs unterschiedliche Schicksale | Buergerstimme

2012-08-11

Coburger Familien gegen Selektion Behinderter | inFranken.de

Coburger Familien gegen Selektion Behinderter

publiziert: 10.08.2012 07:47 aktualisiert: 10.08.2012 16:32
    Ort: Coburg  Von: Helke Renner  Coburger Tageblatt
Bluttest Auf problemlose Art kann nun festgestellt werden, ob ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt kommen wird. Coburger Familien erzählen, warum sie gerade diese Kinder lieben.
Judith Stammberger mit ihrer jüngeren Schwester Sarah. Die beiden verstehen sich gut. Deswegen macht Judith jetzt eine Ausbildung zur Kindererzieherin. Fotos: privat
Judith Stammberger mit ihrer jüngeren Schwester Sarah. Die beiden verstehen sich gut. Deswegen macht Judith jetzt eine Ausbildung zur Kindererzieherin. Fotos: privat
Dass Eltern die Möglichkeit eingeräumt wird, anhand eines Bluttropfens in einer Petrischale über Leben und Tod eines Fötus zu entscheiden, ist für die Geschäftsführerin des Vereins "Hilfe für das behinderte Kind", Karolin Netschiporenko, nur schwer erträglich. Sie bezweifelt auch, dass die Entscheidung, den sogenannten Praena-Test zuzulassen, tatsächlich rechtens ist. Aber darum gehe es dem Coburger Verein auch nicht. "Wir wollen den Eltern eher klar machen, welche Bedeutung ihr Entschluss hat. Dass sie lebenslang daran zu knabbern haben, wenn sie sich gegen ihr Kind entscheiden." Deshalb plädieren die Mitglieder des Vereins dafür, auch Down-Syndrom-Kindern eine Chance zu geben.
Coburger Familien gegen Selektion Behinderter | inFranken.de

2012-07-31

Pressemitteilungen - Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 31.07.2012
„Der vorliegende Verordnungsentwurf zur Präimplantationsdiagnostik ist anscheinend von dem Willen getragen, die ohnehin weitgehenden Regelungen des PID-Gesetzes noch zu überschreiten. Offensichtlich versuchen hier die Befürworter einer Freigabe der PID am Bundestag vorbei eine weitergehende Öffnung durchzudrücken. Damit wird auch der Wille derjenigen konterkariert, die zwar für das PID-Gesetz gestimmt haben, es aber mit einer engen Begrenzung der PID ernst meinten“, so Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik wurde vor einem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossen. Nach dem Gesetz ist eine PID unter anderem dann nicht rechtswidrig, wenn das „hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit“, wie es im Gesetz heißt, vorliegt.
Die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik wird durch die Bundesregierung erlassen und bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Beauftragte hat sich jetzt an die Mitglieder von Bundeskabinett und Bundesrat gewandt und dringend gebeten, die mit dem Verordnungsentwurf vorgezeichnete faktische Freigabe der PID zu verhindern und auf Änderungen am Verordnungsentwurf zu dringen.
„Bei der Entscheidung über das PID-Gesetz im Deutschen Bundestag vor einem Jahr hat die damalige Mitinitiatorin des PID-Gesetzes Ulrike Flach betont, dass die PID nur in wenigen hundert tragischen Ausnahmefällen durchgeführt werde. Nachdem das Gesetz nunmehr in Kraft ist und Frau Flach Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, scheinen die Beteuerungen im Gesetzgebungsverfahren für sie keine Rolle mehr zu spielen“, so Hubert Hüppe.
Er verweist hierbei darauf, dass nach dem Verordnungsentwurf die Anzahl der PID-Zentren nicht beschränkt sei. „Dies zeigt deutlich, dass es den Verfassern des Verordnungsentwurfs tatsächlich um eine Ausweitung der PID geht. Wie sollten die Zentren andernfalls die nötige Erfahrung sammeln, um die PID durchzuführen? Wenn es sich wirklich nur um wenige hundert Ausnahmefälle handeln soll, wie beim Beschluss über das PID-Gesetz im letzten Jahr behauptet, wäre eine niedrige einstellige Zahl an Zentren absolut ausreichend“, so der Beauftragte.
Außerdem sei offenbar beabsichtigt, die Entwicklungen in der Präimplantationsdiagnostik so intransparent wie möglich zu halten, um ein zeitnahes Gegensteuern zu verhindern, so Hubert Hüppe. „Obwohl das PID-Gesetz ausdrücklich einen Bericht der Bundesregierung zu den Erfahrungen mit der PID verlangt, verhindert der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Fassung wichtige Erkenntnisse. Insbesondere bleibt im Dunkeln, bei welchen Erkrankungen und Behinderungen die bei den Zentren einzurichtenden Ethikkommissionen in den zu entscheidenden Einzelfällen von einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ ausgehen und dadurch eine PID erst möglich machen. Hier soll anscheinend bewusst verschleiert werden, um eine wirksame Kontrolle der PID von vornherein zu unterbinden. Einer zukünftigen Entwicklung hin zu einem immer massiveren Aussortieren von Menschen mit unterschiedlichsten Erkrankungen und Behinderungen ist so Tür und Tor geöffnet. Dem Bundestag wird damit die in der Begründung zum PID-Gesetz noch ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genommen, die Konsequenzen der PID zu überprüfen“, so der Beauftragte.
Wie es im Verordnungsentwurf außerdem selbst heißt, soll ein „Ethikkommissionstourismus“ vermieden werden, wenn eine Ethikkommission nicht zustimmt. Trotzdem soll es bei einer ablehnenden Entscheidung einer Ethikkommission möglich sein, eine erneute Entscheidung einer anderen Ethikkommission herbeizuführen. „Diese Konstruktion ist ein weiterer Beleg für die eigentliche Absicht der Verfasser des Verordnungsentwurfs und überdies widersprüchlich. Sie erzeugt gerade das Ethikkommissions-Hopping, das nach der Begründung der Verordnung vermieden werden soll“, so Hubert Hüppe.
Der Verordnungsentwurf enthalte im Übrigen keinerlei Bestimmung, wie mit zufällig bei der PID gewonnenen Erkenntnissen über genetische Ausstattungen, etwa einem Down-Syndrom oder dem Geschlecht, umgegangen wird, so Hubert Hüppe. „Hier wird ein Weg verfolgt, der selbst über das PID-Gesetz hinausgeht und an dessen Ende Nachwuchs auf Bestellung mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen steht“, so der Beauftragte. Er weist hierbei auch auf erste Stimmen aus der Ärzteschaft hin, die auf mögliche haftungsrechtliche Folgen für Ärzte hinweisen, wenn gewonnene Erkenntnisse, etwa über eine Behinderung, nicht weitergegeben werden.
Pressemitteilungen - Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-04-20

Kreis Viersen: Verbrechen werden erforscht

Kreis Viersen: Verbrechen werden erforscht

VON DIRK RICHERDT - zuletzt aktualisiert: 20.04.2012
Kreis Viersen (RP). Seit 29 Jahren gibt es einen internationalen Arbeitskreis, der die Greueltaten, die Psychiater im Namen der nationalsozialistischen Ideologie verübten, aufarbeitet. Experten treffen sich ab heute in Mönchengladbach.

Eine Gedenkstätte befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen "Kinderfachabteilung" der rheinischen Psychiatrie in Waldniel-Hostert. Sie ist morgen Ziel einer Exkursion des internationalen Forscher-Arbeitskreises.  Foto:  BUSCH

Eine Gedenkstätte befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen "Kinderfachabteilung" der rheinischen Psychiatrie in Waldniel-Hostert. Sie ist morgen Ziel einer Exkursion des internationalen Forscher-Arbeitskreises. Foto: BUSCH
Ein Arbeitskreis von Experten widmet sich einem beklemmenden Thema: Er erforscht das mörderische Vernichtungsprogramm der Nationalsozialisten, die unter dem makabren Titel "Euthanasie" (schönes Sterben) die Selektion von "lebenswertem und lebensunwertem Leben" betrieben. Schuldig gemacht am Tod von deutschlandweit mehr als 250 000 Menschen mit geistiger Behinderung haben sich viele Ärzte, Pfleger und anderes Personal in psychiatrischen "Anstalten".
Dass später in der jungen Bundesrepublik nur ganz wenige dieser Mörder verurteilt wurden, muss von Angehörigen und nachfolgenden Generationen als Hohn empfunden werden.

Kreis Viersen: Verbrechen werden erforscht

2012-03-25

Keine neue Selektion - Bluttest auf Trisomie 21 sortiert Menschen aus -- kobinet

21.03.2012 - 00:05

Keine neue Selektion - Bluttest auf Trisomie 21 sortiert Menschen aus.

Berlin (kobinet) Zum heutigen Welt-Down-Syndrom-Tag hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vor einer neuen und verschärften Form der Selektion gewarnt. “Statt wie in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, die Bemühungen um Inklusion von Menschen mit Trisomie 21 zu verbessern, arbeitet das Bundesforschungsministerium daran mit, das Lebensrecht einer Personengruppe gleich ganz in Frage zu stellen”, stellt Rebecca Maskos, bioethische Sprecherin der ISL fest.
Keine neue Selektion - Bluttest auf Trisomie 21 sortiert Menschen aus -- kobinet

2011-10-14

Kita-Fachtagung: Inklusion in die Herzen bringen - HL-live.de

Kita-Fachtagung: Inklusion in die Herzen bringen

Gut 140 Teilnehmende - überwiegend Kita-Mitarbeitende verschiedener Träger - waren gekommen, um unter dem Motto "Es ist normal, verschieden zu sein" Expertenvorträge zu hören und sich Gedanken über das Thema Inklusion zu machen.

Die vierjährige Lena ist spastisch gelähmt, aber geistig fast ihrem Alter entsprechend entwickelt. Im Kindergarten helfen ihr die anderen Kinder, wenn sie etwas nicht kann. Zum Beispiel mit dem Puppenhaus spielen: Ein anderes Mädchen bewegt für sie die Figuren. Das ist nur ein Beispiel für gelungene Inklusion, erzählt von der Bremer Erziehungswissenschaftlerin Kathrin Effenberger auf dem Fachtag des Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenwerks (Kitawerk) Lübeck in den Media Docks.

"Das Ziel ist eine Gesellschaft, an der alle teilhaben und in die sich alle einbringen können" - dieses Zitat der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, verwendeten sowohl Diplom-Heilpädagogin Daniela Kobelt-Neuhaus als auch Dr. Timm Albers, Juniorprofessor für Frühkindliche Bildung an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, in ihren Vorträgen. Mehrfach wurde deutlich: Die Bundesregierung hat Absichtserklärungen gemacht, in diesem Jahr sogar einen nationalen Aktionsplan zur Durchsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht. Die praktische Umsetzung von Inklusion - also dem "Einschluss" von beeinträchtigten Menschen in die Gesellschaft - ist aus Sicht der Refrenten bislang aber nur eine Vision. Nach den Worten von Daniela Kobelt-Neuhaus hierzulande gar eine Illusion: "Das deutsche Bildungssystem ist von Selektion und Separation geprägt", so die vierfache Mutter, die auch einen behinderten Sohn hat.
Kita-Fachtagung: Inklusion in die Herzen bringen - HL-live.de

2011-09-09

Kuhlmann: Die Grenzen unserer Lebensform: Unter welchen Zugzwang setzt uns die PID? - Sachbuch - Feuilleton - FAZ.NET

Kuhlmann: Die Grenzen unserer Lebensform

Unter welchen Zugzwang setzt uns die PID?

Zwei Drittel aller Präimplantationsdiagnostiken im Ausland werden schon heute als Screening bei künstlicher Befruchtung angewandt. Zwei Bücher entwerfen das Panorama einer selektierenden embryonalen Qualitätskontrolle.

Kuhlmann: Die Grenzen unserer Lebensform: Unter welchen Zugzwang setzt uns die PID?
09. September 2011
Der 2009 verstorbene, selbst spastisch gelähmte Philosoph und Publizist Andreas Kuhlmann stellt fest: „Der demokratische Konsens, dass Minderheiten nicht diskriminiert und dann, wenn sie benachteiligt sind, gar besonders gefördert werden sollen, wird in Frage gestellt, wenn breitgestreute Testverfahren dafür sorgen, dass behinderte Menschen gar nicht erst geboren werden. Ihnen wird gewissermaßen der Zugang zur Solidargemeinschaft versperrt. Und dies ist auch dann ein Problem, wenn man nicht davon ausgeht, dass dadurch das Lebensrecht menschlicher Föten verletzt wird oder dass als reale Folge dieser Selektionspraxis auch lebenden Behinderten Unterstützung entzogen wird. Der ,Skandal' besteht vielmehr darin, dass die Gesellschaft zu erkennen gibt, dass ihre Bereitschaft zu praktizierter Solidarität nicht der Ausdruck einer gleichsam unbedingten Akzeptanz behinderter Personen ist. Zunächst wird versucht, die Geburt dieser Menschen zu verhindern, und erst, wenn dies misslingt, wird ihnen - wenn es gut geht - Unterstützung zuteil.“ Dieser ursprünglich in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ veröffentlichte Text unter der Überschrift „Reproduktive Autonomie?“ ist einer von mehreren Aufsätzen Kuhlmanns, die nun in dem Band „An den Grenzen unserer Lebensform“ gesammelt vorliegen.

Kuhlmann: Die Grenzen unserer Lebensform: Unter welchen Zugzwang setzt uns die PID? - Sachbuch - Feuilleton - FAZ.NET

2011-08-29

CSU contra Schavan Test für Down-Syndrom entzweit die Union - Politik - Tagesspiegel

CSU contra Schavan

Test für Down-Syndrom entzweit die Union
Berlin - Wegen der Förderung eines neuen Schwangerschaftsfrühtests auf das Down-Syndrom hat Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) nun auch Ärger mit der Schwesterpartei. Mit den Tests würden „Eltern unter Druck gesetzt, Behinderte diskriminiert und Abtreibungszahlen in die Höhe getrieben“, sagte der CSU-Politiker und Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Johannes Singhammer, dem Tagesspiegel.
Die öffentliche Förderung verbiete sich „auch aus Gründen, die in der deutschen Vergangenheit liegen“, betonte Singhammer unter Anspielung auf die Euthanasieprogramme der Nationalsozialisten. Außerdem sei es „geltendes Recht und von allen im Abtreibungsrecht vereinbart, dass eine Selektion menschlichen Lebens wegen Behinderung niemals stattfinden darf“.
Zuvor hatte bereits der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), seine Parteifreundin heftig kritisiert. Bei dem mit 230 000 Euro geförderten Testverfahren der Konstanzer GATC Biotech AG handle es sich um „Rasterfahndung, mit dem einzigen Ziel, Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“, sagte Hüppe dem Tagesspiegel.

CSU contra Schavan - Politik - Tagesspiegel

2011-08-27

Down-Syndrom: Heftige Kritik an Schavan - Politik - Tagesspiegel

Down-Syndrom Heftige Kritik an Schavan

Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) steht in der eigenen Partei in der Kritik - jetzt auch wegen ihrem Vorschlag, Frühtests auf das Down-Syndrom zu fördern. - Foto: dpa
Weil Forschungsministerin Annette Schavan Frühtests auf das Down-Syndrom fördert, ist bereits von "Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten Form" die Rede - und zwar in der Union.
Mit der Förderung eines Schwangerschaftsfrühtests auf das Down-Syndrom hat sich Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) heftige Kritik aus den eigenen Reihen zugezogen. "Das ist Behinderten-Diskriminierung in der schlimmsten Form", sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, dem Tagesspiegel. Bei dem mit 230 000 Euro geförderten Verfahren der Konstanzer GATC Biotech AG gehe es „nicht um Therapie, sondern um Selektion“, erklärte der CDU-Politiker. Da Menschen mit Down-Syndrom nicht therapierbar seien, handle es sich ganz offensichtlich um „Rasterfahndung, mit dem einzigen Ziel, Menschen mit Behinderung auszusortieren und zu töten“.
Dies mit öffentlichen Geldern zu fördern, sei „nicht hinnehmbar“.
Er könne die Entscheidung des Ministeriums auch deshalb nicht verstehen, sagte Hüppe, weil sich Schavan nahezu zeitgleich im Juli dieses Jahres im Bundestag gegen Gentests an Embryonen gewandt hatte – zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel. Bei der Debatte über das Für und Wider der Präimplantationsdiagnostik (PID) hätten alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder den Wert behinderten Lebens betont, erinnerte auch der Bundesvorsitzende der Behinderten-Vereinigung Lebenshilfe, Robert Antretter. Mit der Förderung des neuen Tests werde „de facto vermittelt, dass es behindertes Leben zu verhindern gilt“. Darin sehe er „einen deutlichen Widerspruch“. Die neue Methode werde „aller Voraussicht nach dazu führen, dass noch mehr Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben werden“, prophezeite Antretter. Schätzungen zufolge führen positive Tests auf Trisomie 21 schon jetzt in mehr als 90 Prozent der Fälle zum Schwangerschaftsabbruch. Dabei bestehe durch das Down-Syndrom keine Gefahr für Mutter und Kind, die eine Abtreibung rechtfertige, sagte Hüppe. Auch ein „Leiden“ von Betroffenen sei nicht feststellbar. Die Kinder seien „nur anders veranlagt, sie haben ein Chromosom mehr“.

Down-Syndrom: Heftige Kritik an Schavan - Politik - Tagesspiegel

2011-07-07

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert neue Regelung zur Präimplantationsdiagnostik

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert neue Regelung zur Präimplantationsdiagnostik

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 07.07.2011
„Die neue PID-Regelung wird zu einer massiven Ausweitung der Selektion menschlichen Lebens führen. Sie geht davon aus, dass Embryonen aussortiert werden dürfen, wenn bei mindestens einem Elternteil eine genetische Disposition vorhanden ist und für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ besteht. Wer glaubt, die neue Regelung werde auf wenige Fälle zu beschränken sein, sollte sich die Entwicklung bei der Pränataldiagnostik anschauen, die vor 40 Jahren für extreme Ausnahmefälle eingeführt wurde und heute eine Regeluntersuchung geworden ist“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich des heutigen Beschlusses zur Präimplantationsdiagnostik im Deutschen Bundestag. Die Regelung sortiere nach lebensunwertem und lebenswertem menschlichen Leben. Es stehe die Vermeidbarkeit von menschlichem Leben mit Krankheiten und Behinderungen im Vordergrund, kritisierte der Behindertenbeauftragte. Er ist sich sicher, dass schon bald auch der gesellschaftliche Druck auf Paare mit Behinderung steigen werde, PID zu nutzen. „Spätestens mit der UN-Behindertenrechtskonvention gehört die mit der Regelung zum Ausdruck kommende diskriminierende Sichtweise eigentlich nicht mehr zum gesellschaftlich akzeptablen Bild von Menschen mit Behinderungen“, verdeutlichte Hubert Hüppe. Er hoffe, dass die Unterstützer der neuen Regelung, die ihre Entscheidung davon abhängig gemacht haben, dass sich PID auf wenige Fälle beschränken lasse, den Mut haben, ihre Entscheidung zu korrigieren, wenn sich – wie abzusehen – schon bald das Gegenteil herausstellen wird, so der Behindertenbeauftragte.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert neue Regelung zur Präimplantationsdiagnostik



Ärzte Zeitung, 07.07.2011



Bundestag stimmt für PID in Ausnahmefällen

BERLIN (af). Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist künftig in Deutschland mit Einschränkungen zugelassen. Dies hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.
Bundestag sagt Ja zur PID in Ausnahmefällen
Abstimmung im Bundestag zur Präimplantationsdiagnostik. Die Befürworter haben sich durchgesetzt.
© dpa
Mit 326 zu 260 Stimmen bei acht Enthaltungen setzte sich der Gruppenentwurf von Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Die Linke) und Jerzy Montag (Grüne) durch.
Er sieht vor, dass die PID in Ausnahmefällen möglich sein soll. Bedingungen sind die Veranlagung der Eltern für eine schwerwiegende Erbkrankheit. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen sich interessierte Paare beraten lassen.
Eine Ethikkommission muss jedem Einzelfall zustimmen. Außerdem muss ein schriftliches Einverständnis der Frau zu den Verfahren vorliegen. Nur wenige Zentren mit Lizenzen sollen dem Gesetzentwurf zufolge diese Eingriffe vornehmen dürfen.
aerztezeitung.de


Ärzte Zeitung online, 07.07.2011



PID-Debatte: Schlagabtausch und Tränen

Die Entscheidung ist gefallen: Der Bundestag hat für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt.
Liveticker: Debatte im Bundestag zur PID
Ethik im Plenum: Bundestag debattiert über die PID.
© dpa
Die Debatte im Ticker zum Nachlesen:


Menschen mit Behinderungen haben sich ganz klar vor der Abstimmung gegen eine solche Position gestellt, ohne dass die SPD diese "Betroffenenstimme" ueberhaupt wahrgenommen hat. Wie auch beim Diskriminierungschutz kommt es aber gerade bei diesen Minderheitenthemen nicht darauf an, was die Mehrheit (auch innerhalb einer Partei) denkt, sondern wie die betroffene Minderheit darueber denkt.
noexclusion.com 

07.07.2011 - 19:35

Zunehmender Selektionsdruck durch PID–Entscheidung befürchtet.

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die heutige Entscheidung des Bundestages für eine “begrenzte Zulassung” der Präimplantationsdiagnostik scharf kritisiert und verweist dazu auf die Erfahrungen mit der Pränataldiagnostik (PND): “Die BefürworterInnen des heute verabschiedeten Antrages wollen eine Anwendung nur in Ausnahmefällen vorsehen”, stellt Rebecca Maskos vom bioethischen Forum der ISL fest. “Schaut man sich jedoch die Entwicklung der Pränataldiagnostik an, die während ihrer Anfangszeit auch nur als Diagnostik für 'Sonderfälle' gedacht war, so ist diese mittlerweile zum Reihenscreening geworden. Rund 80 Prozent aller Schwangeren gelten mittlerweile als zu untersuchende 'Risikoschwangerschaften', rund 90 Prozent der Schwangerschafen, bei denen es einen Verdacht auf Trisomie 21 gibt, werden abgebrochen”.

Mit der PID werde den bereits erfolgreich eingesetzten Selektionsmethoden eine weitere zur Seite gestellt, so Maskos. Behindertes Leben werde nicht mehr selbstverständlicher Teil der menschlichen Vielfalt, sondern ein zu vermeidendes Risiko und selbstverschuldeter 'Unfall' gesehen. Allein die Tatsache, dass Diagnosemöglichkeiten wie PID und PND verbreitet eingesetzt werden, bewirke eine neue Kultur im Umgang mit Behinderung und Krankheit: Behinderte Menschen und deren Eltern müssen sich zunehmend rechtfertigen. Der Druck auf sie ist in den vergangenen Jahrzehnten bereits gestiegen und wird weiter zunehmen.

“Gerade Mütter von Kindern mit Behinderung werden jetzt schon öfter nach der Vermeidbarkeit ihres Kindes gefragt und ihr Kind wird als ökonomischer Schaden gesehen”, betont Maskos. Abgesehen von der Zuschreibung der Verantwortlichkeit von Frauen für eine “risikolose” Schwangerschaft seien die PID und die künstliche Befruchtung sowohl für die Mutter als auch für das Kind riskante Methoden, die weitere Behinderungen und Krankheiten nach sich ziehen können. “Die von den PID-BefürworterInnen hochgehaltene 'Frauenfreundlichkeit' der PID können wir daher nicht bestätigen”, erklärt Maskos.

Statt der gesellschaftlichen Einteilung von Leben in lebenswert und lebensunwert fordert die ISL eine breite Akzeptanz und Unterstützung von allen Menschen mit Behinderungen. “Wir Menschen mit Behinderungen sehen durch die PID ein weiteres Mal unser Lebensrecht in Frage gestellt”, so Maskos. “Wir wollen ein Ende der permanenten Urteile über unsere Lebensqualität durch nichtbehinderte vermeintliche ExpertInnen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der gemeinschaftliche und solidarische Lösungen für den Umgang mit Behinderung, Krankheit, Alter und Assistenz und Pflege gefunden werden, statt die davon Betroffenen erneut auszusortieren”. sch
  
kobinet-nachrichten.org

07.07.2011 - 20:06

PID-Freigabe gegen Geist der Behindertenrechtskonvention.

Berlin (kobinet) Die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verstößt nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Markus Kurth gegen den Geist der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Der behindertenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion befürchtet, dass die Zulassung der PID eine mehr oder weniger offene gesellschaftliche Diskussion über lebenswertes und lebensunwertes Leben auslösen wird.

"Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und einen aktiven Beitrag für die Anerkennung von Menschen mit Behinderung zu leisten", so Kurth heute in einer Pressemitteilung. Das heutige Abstimmungsergebnis im Bundestag stärke diese Selbstverpflichtung nicht – "im Gegenteil: Behinderung wird mit Leid gleichgesetzt, das angeblich vermeidbar sei und das es zu verhindern gelte".

Die Befürworter argumentieren, ihnen ginge es nicht um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, so Kurth. Wenn dem so wäre, müssten sie konsequent dafür eintreten, alle diskriminierenden Tatbestände zu beseitigen. Menschen mit Behinderungen dürften nicht mehr gegen ihren Willen in Pflegeheime abgeschoben werden, müssten Zugang zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und zu optimaler Förderung in einem inklusiven Schulsystem haben.

"Leider ist nicht zu erkennen, dass die Befürworter der Freigabe der PID sich jetzt mehrheitlich für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für diese Ziele einsetzen", stellt der Abgeordnete fest. sch
  
kobinet-nachrichten.de 

2011-06-24

Ein perfektes Designerbaby, bitte! - BIZEPS-INFO

Text: Dr. Franz-Joseph Huainigg · 22. Juni 2011 21:28 Uhr

Ein perfektes Designerbaby, bitte!

Nicht alles, was wir können, müssen wir auch tun. Dieser Kommentar ist in der Presse erschienen.
Forscherin
Die Präimplantationsdiagnostik (PID), das heißt die genetische Testung eines in vitro entstandenen und in den Uterus einer Frau zu implantierenden Embryos, ist in Österreich verboten, unter anderem deshalb, weil die Gefahr der eugenischen Selektion "lebensunwerten Lebens" gesehen wird.
Ein oft genanntes Argument für die Zulassung der PID ist, dass auch die Pränataldiagnostik (PND) erlaubt sei, die häufig mit dem Abbruch der Schwangerschaft endet, wenn das Kind behindert ist. Es sei also humaner, der Frau die lange Wartezeit auf einen Befund und in der Folge einen Spätabbruch zu ersparen, indem ihr von vornherein ein gesunder Embryo eingesetzt wird.
Zwischen PID und PND bestehen gravierende Unterschiede. Denn bei der Pränataldiagnostik wird der Konflikt (Kind ja oder nein) nicht absichtlich herbeigeführt. Bei einer PND wird ein bereits gezeugter Embryo oder Fötus untersucht, dessen Leben nicht von vornherein zur Disposition steht.
Bei der PID hingegen besteht noch keine Schwangerschaft, sondern es werden bewusst Embryonen zum Zweck der Selektion gezeugt
Ein perfektes Designerbaby, bitte! - BIZEPS-INFO

Präimplantationsdiagnostik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

Embryonen-Selektion

Eizellen, die im Reagenzglas befruchtet wurden, dürfen in Deutschland auf Gendefekte untersucht und aussortiert werden, so ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Selektion nach Geschlecht oder Augenfarbe bleibt weiterhin strafbar. Kritiker warnen, damit sei der erste Schritt zum deutschen Designerbaby vollzogen.

Präimplantationsdiagnostik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

2011-04-12

Hüppe Vielen geht es um "Nachwuchs nach Qualitätskriterien" - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung | Interview | Deutschlandradio Kultur

12.04.2011 · 06:50 Uhr
Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung (Bild: Deutscher Bundestag) Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung (Bild: Deutscher Bundestag)

Hüppe: Vielen geht es um "Nachwuchs nach Qualitätskriterien"

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert Befürworter der Präimplantationsdiagnostik

Zwei Tage vor der Abstimmung im Bundestag hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), seine ablehnende Haltung gegenüber der Präimplantationsdiagnostik (PID) bekräftigt. "Ich glaube, Vielen, die jetzt die PID einführen wollen, geht es weniger um Menschen mit Behinderung als um das Thema: Wie schaffe ich Nachwuchs nach Qualitätskritierien?"
Hüppe Vielen geht es um "Nachwuchs nach Qualitätskriterien" - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung | Interview | Deutschlandradio Kultur

2011-03-15

Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "Kauder warnt bei PID"

Kauder warnt bei PID Hamburg – Vor der ersten Debatte des Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik (PID) am Donnerstag hat Unions-Fraktions-Chef Volker Kauder seine Forderung nach einem Verbot der umstrittenen Methode bekräftigt. „Mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle fängt menschliches Leben an - und menschliches Leben darf weder manipuliert noch selektiert werden“, sagte Kauder dem Hamburger Abendblatt vom Montag.

Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "Kauder warnt bei PID"

PADERBORN: "Behinderung akzeptieren" | Neue Westfälische: Zeitung, Tageszeitung für Paderborn, Hövelhof, Delbrück, Altenbeken, Salzkotten, Büren, Bad Wünnenberg, Bad Lippspringe, Borchen, Schloß Neuhaus, Elsen, Sande, Dahl, Neuenbeken, Lichtenau - Neue We

PADERBORN
"Behinderung akzeptieren"
Katholische Frauen starten Unterschriftenaktion gegen "PID"

Ersten 200 Unterschriften übergeben | FOTO: KFD

Paderborn (NW). Der Paderborner Diözesanverband der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) hat eine Unterschriften-Aktion für ein Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestartet. Die ersten 200 Unterschriften übergaben die kfd-Diözesanvorsitzende Marlis Meermeier und Diözesanpräses Roland Schmitz dem Paderborner CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Linnemann.



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