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2013-06-28

Erfüllt die Bundesregierung das Heimgesetz? Berichte über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner

Erfüllt die Bundesregierung das Heimgesetz?

HeimG § 22 Berichte

(1) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berichtet den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes alle vier Jahre, erstmals im Jahre 2004, über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner.
(2) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Ersuchen Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis für die Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist. Daten der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen nur in anonymisierter Form übermittelt werden.
(3) Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen.
HeimG - Einzelnorm

Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Link zur Startseite 
Erster (und bislang letzter?) Bericht des BMFSFJ über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner vom 15.08.2006

Kritik an Wohn- und Teilhabegesetz | kobinet-nachrichten



Kritik an Wohn- und Teilhabegesetz

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Logo des SoVD
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© SoVD
Düsseldorf (kobinet) Zum Beschluss des Landeskabinetts von Nordrhein-Westfalen, das Wohn- und Teilhabegesetz sowie das Landespflegegesetz zu novellieren, erklärte Gerda Bertram, Landesvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD) Nordrhein-Westfalen, dass der Ausbau der Pflege-WGs nicht auf Kosten der Qualität erfolgen dürfe.
Kritik an Wohn- und Teilhabegesetz | kobinet-nachrichten

2013-06-13

Anwohner protestieren gegen Wohnanlage für Behinderte - Rhein-Zeitung Koblenz - Rhein-Zeitung

Anwohner protestieren gegen Wohnanlage für Behinderte

St. Sebastian - Gegen die Wohnanlage "Rheindörfer Platz" in St. Sebastian regt sich heftiger Widerstand der Anwohner. 24 behinderte Menschen sollen dort in drei Wohngemeinschaften leben, kürzlich fand das Richtfest statt. Die unmittelbaren Nachbarn gehen davon aus, dass es sich bei dem Projekt um ein Heim handelt, fürchten erhöhte Lärmbelästigungen und werfen dem Träger Geldmacherei vor.

Anwohner protestieren gegen Wohnanlage für Behinderte - Rhein-Zeitung Koblenz - Rhein-Zeitung

2013-05-31

Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege - Dokumente - Pflege - Gesundheit - Themen - vzbv

Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege

Zu einer guten Pflege gehören auch gute Verträge

31.05.2013
Familie; Quelle: istockphoto.com/ Yuri Arcurs

Zu einer guten Pflege gehört auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in den Verträgen zwischen Bewohnern und Betreibern von Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Hier liegt noch vieles im Argen.

Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege - Dokumente - Pflege - Gesundheit - Themen - vzbv

2012-07-28

Altenheim am Kleiberg: Mehr Privatsphäre für Heimbewohner | Siegburg - Kölner Stadt-Anzeiger

 Erstellt 10.07.2012

Altenheim am Kleiberg
Mehr Privatsphäre für Heimbewohner

 

Mark Ludwigs wird in den kommenden Jahren den Heimbetrieb in der Umbauphase managen.  Foto: Johannes Schmitz
Das Altenheim am Kleiberg soll umgebaut werden. Grund dafür ist das Wohn-und Teilhabegesetz NRW, welches mehr Einzelzimmer für Pflegepatienten vorschreibt. Die finanzielle Herausforderung traut sich der Träger jedoch alleine nicht zu. Von Johannes Schmitz
 
Siegburg. 
Das Altenheim am Kleiberg wird komplett umgebaut. Anlass hierfür ist das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das mehr Einzelzimmer für Pflegepatienten in Heimen vorschreibt. Ab dem Jahr 2018 muss ein Pflegeheim zu 80 Prozent Einzelzimmer anbieten. Derzeit sind es am Kleiberg immerhin 65 Prozent.
Altenheim am Kleiberg: Mehr Privatsphäre für Heimbewohner | Siegburg - Kölner Stadt-Anzeiger

2012-07-26

HWelt - BW: Eckpunkte zum neuen Heimrecht beschlossen

BW: Eckpunkte zum neuen Heimrecht beschlossen Drucken E-Mail
Donnerstag, 26 Juli 2012
Stuttgart - Die Landesregierung hat die von Sozialministerin Katrin Altpeter vorgelegten Eckpunkte für ein neues Heimrecht gebilligt. Die umfassende Neuaus­richtung kommt nach den Worten von Ministerin Altpeter schon in der Gesetzesbezeichnung zum Ausdruck. Statt Heimgesetz soll es künftig „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz) heißen. „Wir wollen mit dem neuen Landesgesetz die Teilhabe und Selbstorganisation der Menschen in den Pflege- und Behindertenein­rich­tungen und in der Gesellschaft fördern und insbesondere die Bildung gemeinschaftlicher, selbstbestimmter Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen unterstützen“. Damit werde die Vielfalt der bereits bestehenden und sich noch entwickelnden ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefördert. Darüber hinaus stärke das neue Gesetz ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen auch als Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das neue Landesgesetz gehe deshalb weg vom „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ des alten Heimgesetzes. Das alte Heimrecht kannte entweder die Versorgung im Heim oder zuhause. Erstere fiel vollständig unter die Regelungen und den Schutzbereich des Heimrechts, letztere fiel vollständig heraus. Den vielen Zwischenformen des gemeinschaftlichen Wohnens werde dies nicht mehr gerecht, so Altpeter. Mit dem neuen Landesgesetz soll zudem die konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtungen in Richtung Inklusion und Öffnung gefördert werden. Der Teilhabegedanke und die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention würden in das Gesetz aufgenommen.

Abgestufte Kontrollmechanismen statt „Alles-oder-nichts“

Künftig werden „Unterstützende Wohnformen“ unter den heimrechtlichen Schutz gestellt. Unterstützende Wohnformen sind erstens „stationäre Einrichtungen“ (Heime) für ältere Menschen, volljährige Pflegbedürftige und volljährige Menschen mit Behinderung (wie bisher) und zweitens (neu) „ambulant betreute Wohngemeinschaften“, darunter auch Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung. Dabei gilt: Je weniger der Einzelne über seine Wohn- und Lebensform selbst bestimmt, desto stärker greifen die abgestuften Mechanismen des neuen Landesgesetzes zur Sicherung der Qualität der Pflege.

Altpeter: „Neue Wohn- und Betreuungsformen entsprechen dem Wunsch der Menschen nach Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Eigengestaltung auch im Alter und bei Betreuungsbedarf. Unser Ziel ist es, die Qualität der Pflege dort und in den stationären Heimen zu sichern und präventiv akute Gefahren für pflegebedürftige und behinderte Menschen abzuwehren.“

Erhalten bleiben deshalb für stationäre Einrichtungen wichtige qualitätssichernde Vorgaben des alten Landesheimgesetzes, so etwa die Fachkraftquote (im Fall von pflegebedürftigen Heimbewohnern müssen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten Fachkräfte sein) und Kernelemente der baulichen Gestaltung. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften kann davon abgewichen werden, weil die Bewohner bewusst eine wohnungsähnliche Umgebung gewählt haben.

Für wen das neue Landesgesetz nicht gilt - wo der Bund gefordert ist

Ministerin Altpeter teilte mit, dass die heimrechtliche Überwachung auch mit dem neuen Landesgesetz nicht auf ambulante Pflegeserviceangebote ausgeweitet wird. Wohngemeinschaften, in denen bis zu acht Bewohnerinnen und Bewohner die Lebens- und Haushaltsführung selbstbestimmt gestalten, bei der Wahl und Inanspruchnahme von Pflege- und Unterstützungsleistungen frei sind, über die Aufnahme von MitbewohnerInnen frei entscheiden können und auf eigenen Wunsch von ehrenamtlich Tätigen unterstützt werden, fielen ebenfalls nicht unter den Schutzbereich des neuen Landesgesetzes.

Ebenso wenig betroffen seien Angebote des Servicewohnens, in denen lediglich allgemeine Unterstützungsleistungen, wie z. B. die Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen, Hausmeisterdienste u. ä. verpflichtend geleistet werden, alle anderen weitergehenden Unterstützungsleistungen und die jeweiligen Anbieter aber frei wählbar sind. Auch Angebote der Tages- und Nachtpflege bleiben nach den Angaben der Ministerin als Unterstützungsformen häuslichen Wohnens außerhalb des Heimrechts, weil die Menschen hier überwiegend zuhause leben.

Altpeter: „Staatliches Ordnungsrecht kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in das häuslich-private Umfeld eingreifen. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass auch im häuslichen Kontext eine schlechte Versorgung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.“

In den meisten Fällen sei dies auf eine Überforderung der Betreuenden zurückzuführen. Hier müssten weitere unterstützende Hilfen ansetzen, etwa eine aufsuchende Beratung z.B. durch die Pflegestützpunkte, niedrigschwellige Betreuungsangebote zur Entlastung pflegender Angehöriger oder Pflegekurse zum Umgang mit schwierigen Versorgungssituationen und verstärkt Auszeiten für die Pflegenden. „Hier ist der Bund gefordert. Er muss endlich eine umfassende Pflegereform angehen und im Rahmen der Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs die Leistungen flexibler und passgenauer gestalten. Das schließt die volle Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die Leistungen der Pflegeversicherung ein.“

Ausweitung der Informationsrechte

Die Informationsrechte von Heimbewohnern bzw. Interessenten für einen Heimplatz werden nach den Worten von Ministerin Altpeter deutlich erweitert. Ihnen müssen die Berichte der Heimaufsichtsbehörden zu den wesentlichen Prüfergebnissen, basierend auf der wiederkehrenden und anlassbezogenen Überwachung der Qualität in Heimen, vor Vertragsschluss und während des Wohnens im Heim zugänglich gemacht werden. Im „Landesgesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ wird deshalb eine neue gesetzliche Voraussetzung zum „Betrieb eines Heimes“ formuliert, wonach ein Heim nur betrieben werden darf, wenn allen Bewohnern vor dem Abschluss eines Heimvertrags die aktuelle, letzte Fassung des Berichts „über die wesentlichen Ergebnisse der heimaufsichtlichen Überprüfung“ überlassen wird. Dieser Bericht der Heimaufsichtsbehörde (u.a. zur baulichen und personellen Ausstattung, Pflege- und Betreuungsqualität, zu Hygiene, Qualitäts- und Beschwerdemanagement, Organisation, hauswirtschaftlicher Versorgung, Mitwirkung) muss zudem an geeigneter Stelle im Heim für alle Bewohner einsehbar sein.

Eine allgemeine Information einer breiten Öffentlichkeit über diesen Bericht wird von Gerichten als zu weitgehender Eingriff in das Grundrecht der freien Ausübung des Gewerbebetriebs angesehen. Altpeter betonte aber, dass die Notwendigkeit einer unangekündigten regelmäßigen und anlassbezogenen Qualitätsüberprüfung von Heimen als ordnungsrechtlicher Auftrag künftig stärker in den Vordergrund gestellt werde.

Die Ministerin unterstrich, dass es in der Regel keine doppelte Prüfung gleicher Prüfinhalte durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) gibt. Die Prüfungen der ordnungsrechtlich agierenden Heimaufsicht unterschieden sich grundlegend von der leistungsrechtlichen Prüfung des MDK, u.a. im Hinblick auf die Prüfaufträge, Prüfziele, Prüfgegenstände und Prüftiefe. Sie kündigte zugleich an, dass die wenigen derzeit noch bestehenden Überschneidungsbereiche künftig soweit wie möglich vermieden werden sollen.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

HWelt - BW: Eckpunkte zum neuen Heimrecht beschlossen

Landesregierung: Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern - Nachrichten Newsticker - News3 (DAPD) - WELT ONLINE

25.07.12

Landesregierung

Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern

WGs sollen in neues Heimrecht aufgenommen werden - Mehr Transparenz in Heimen geplant
Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern
© DAPD Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern


Stuttgart (dapd-bwb). Ambulant betreute Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen sollen nach dem Willen der grün-roten Landesregierung stärker unterstützt werden. Das Kabinett beschloss dazu die Eckpunkte des neuen Heimrechts, wie Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) am Mittwoch in Stuttgart sagte. Ziel sei, die Bildung von Wohngemeinschaften zu fördern und dort Qualitätsstandards zu sichern. Zudem ist geplant, die Informationsrechte von Heimbewohnern zu stärken. Die Techniker Krankenkasse begrüßte das geplante Gesetz.

Landesregierung: Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern - Nachrichten Newsticker - News3 (DAPD) - WELT ONLINE

2012-06-10

PARITÄTISCHER warnt vor Abkehr von UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen 08. Juni 2012 Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen für die eigene Wohnform bedroht

PARITÄTISCHER warnt vor Abkehr von UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen

08. Juni 2012

Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen für die eigene Wohnform bedroht

Der PARITÄTISCHE Sachsen befürchtet eine Einschränkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Das neue Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (BeWoG) sieht Auflagen für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen vor und drängt diese in Richtung stationärer Betreuung.

„Die vorliegende Version des BeWoG ist leider ein Rückschritt im Umgang mit neuen Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit Behinderungen“, kritisiert Birgitta Müller-Brandeck, stellvertretende Landesgeschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Sachsen, den zum Beschluss vorliegenden Gesetzentwurf. „Selbst eine Wohngemeinschaft (WG) mit nur zwei Bewohnern läuft Gefahr, den Richtlinien der stationären Pflege unterworfen zu werden. Die damit verbundenen Auflagen sind für größere Einrichtungen sinnvoll, aber für WGs unrealistisch.“ Das Gesetz stehe damit der Ausrichtung „ambulant vor stationär“, wie sie durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und von Seiten des Sozialministeriums propagiert werde, entgegen.

Zudem sieht der Wohlfahrtsverband eine Einschränkung der Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen. Wählt jemand das Leben in einer WG, dann ist das oft eine bewusste Entscheidung gegen eine stationäre Einrichtung. Diese Wahlfreiheit würde den Betroffenen somit praktisch abgesprochen, so Müller-Brandeck. Da die UN-BRK eine stärkere Selbstbestimmung vom Menschen mit Behinderung vorschreibe, seien ambulante Wohnformen wie WGs die Modelle der Zukunft und der vorliegende Entwurf des BeWoG dringend anzupassen. Dies bekräftigte der PARITÄTISCHE Sachsen erneut in einem offenen Brief an die sozialpolitischen Sprecher sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Landtagsfraktionen.

Hintergrund: Das BeWoG wird am 13. Juni 2012 dem Landtag zum Beschluss vorgelegt. Es sieht vor, dass Wohngemeinschaften mit bis zu 9 Bewohnern unter die Regelungen für die stationäre Pflege fallen, sobald ein Bewohner auf eine ganztägige Unterstützung angewiesen ist. Weitreichende bauliche Vorgaben sowie Regelungen zur Fachkraftausstattung kämen zum Tragen, die für eine WG in der Praxis fast nicht umsetzbar sind und somit zum Aus für die betroffene WG führen können.

Stichwort BeWoG: Mit dem BeWoG will der Freistaat Sachsen eine Rechtsgrundlage für stationäre Pflegeeinrichtungen und Heime der Behindertenhilfe schaffen. Im Zentrum des Gesetzes steht das Wohl der Bewohner stationärer Einrichtung. Es soll ihnen den notwendigen Schutz gewähren und trifft Regelungen zur Betreuungs- und Wohnqualität.

Den offenen Brief lesen Sie hier.

Für weitere Informationen:

Thomas Neumann
(Pressesprecher PARITÄTISCHER Sachsen)
Tel.: 0351/ 49 166 54
E-Mail: Thomas.Neumann@parisax.de
www.parisax.de

2011-12-13

NRW: Eckpunkte für eine Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgestellt

PRESSEFACH

Pressemitteilung vom 13.12.2011 | 11:35
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW)
Pflege: Ministerin Steffens: Wir wollen passgenauere Strukturen für ältere Menschen fördern - Eckpunkte für eine Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgestellt


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Ihre Vorschläge für eine Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) hat Pflegeministerin Barbara Steffens heute (13.12. 2011) in Düsseldorf den am Novellierungsprozess beteiligten Verbänden, Institutionen und Interessengruppen vorgestellt. Vorausgegangen war ein mehrmonatiger intensiver Beratungsprozess mit den Betroffenen.

"Wir brauchen eine massive Veränderung in der Struktur unserer Angebote für alte und pflegebedürftige Menschen, sonst werden wir die Herausforderungen des demographischen Wandels nicht bewältigen", sagte Steffens. "Wenn wir die Pflegebedürftigen von morgen in den Strukturen von heute betreuen wollen, werden wir sehenden Auges in einen Pflegenotstand laufen. Unsere Gesellschaft würde an der Kostenlast zerbrechen. Zudem würden wir niemals die hierfür erforderliche Zahl an Pflegekräften gewinnen können. Und: Die Menschen wollen auch andere Strukturen", so Steffens weiter.

Die Pflegestruktur und auch die gesellschaftliche Teilhabe müssen viel stärker quartiersorientiert organisiert werden. "Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnumgebung leben. Deshalb müssen dort Angebote vom Einkaufsdienst bis zur hochprofessionellen ambulanten Pflege, der gesellschaftlichen Teilhabe, der gesundheitlichen Rehabilitation und der Unterstützung pflegender Angehöriger optimal verknüpft werden. Nur wenn es uns gelingt, den Menschen ein möglichst langes Leben zuhause zu ermöglichen und so die Notwendigkeit einer stationären Pflege so lange wie möglich zu verhindern, werden wir unserer Verantwortung gegenüber den Wünschen der Menschen und dem Erhalt der Funktionsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme gerecht", hob Ministerin Steffens hervor.

Im Rahmen der Reform des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes will Ministerin Steffens daher folgende Eckpunkte zur Umsetzung vorschlagen:
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) | Pflege: Ministerin Steffens: Wir wollen passgenauere Strukturen für ältere Menschen fördern - Eckpunkte für eine Reform des Landespflegerechts und des

2011-10-16

Wie ein Pflegedienst Intensivpflegebedürftige betreut - Kreis Tübingen - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

16.10.2011 

Das Haus der Stille

Wie ein Pflegedienst Intensivpflegebedürftige betreut


Jedes Augenzwinkern ist wichtig: Wachkoma-Patienten haben kaum Möglichkeiten, sich anderen Menschen mitzuteilen. Im Gomaringer Haus Eschenlaub leben drei Männer, die rund um die Uhr Betreuung und Pflege brauchen.
Gabi Schweizer
In einem Pflegeheim müsste das Badezimmer behindertengerecht ausgestattet sein. In einer WG für ... Bild: Franke
Gomaringen. Ein Patient – nennen wir ihn der Einfachheit halber Peter – sitzt gern im Hängesessel. Er kann das nicht mehr selbst sagen. Aber Jenny Rodriguez-Jorge glaubt trotzdem, dass es so ist. Sie achtet darauf, ob der Mann sich gemütlich zusammensinken lässt oder ob die Muskeln angespannt bleiben. Peter lässt sich in den Stoff fallen. Das ist ein gutes Zeichen.
Nicht heute. Die Presse ist da. Die Angehörigen aller drei Patienten möchten nicht, dass zu viel über die Bewohner des Haus Eschenlaub im Blatt kommt. Etwas, das sie identifizieren könnte. Das ist verständlich. Zwei der drei Männer können keine eigenen Wünsche mehr äußern, jedenfalls nicht verbal. Alle Belange des täglichen Lebens müssen Angehörige und Pfleger/innen für sie übernehmen. Doch was um sie vorgeht, bekommen sie mit. Alles? Angehörige und Pfleger gehen davon aus.
Das Haus Eschenlaub in Gomaringen bietet Platz für drei Menschen, die rund um die Uhr Betreuung und Pflege brauchen – beispielsweise, weil sie nach einem Herzinfarkt oder einem Unfall ins Wachkoma fielen. Aber auch für Menschen, die aus einem anderen Grund rund um die Uhr betreut werden müssen. Dafür soll die Umgebung häuslich, die Pflege individuell sein und persönliche Wünsche berücksichtigen – Ausflüge zu Familienfeiern sollen auch drin sein.
Im Prinzip bietet der AKD (Ambulanter Krankenpflege-Dienst) damit etwas ganz Ähnliches an wie die Wachkoma-WG, die Ceres, der Verein zur Hilfe für Cerebralgeschädigte, im alten Forsthaus in Mössingen einrichtet. Es gibt allerdings einige Unterschiede:
Wie ein Pflegedienst Intensivpflegebedürftige betreut - Kreis Tübingen - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

2011-09-08

Neues Heimgesetz - GRÜNE: Unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich | Hessen Tageblatt


Wiesbaden – „Der Gesetzentwurf von CDU und FDP für ein neues Heimgesetz ist unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich.
Trotz der umfangreichen Änderungen des eigenen Entwurfs schon nach unserer Kritik in der ersten Lesung bleibt er, was er war: Großer Murks. In dieser Form darf er nie Gesetz werden“, erklärt anlässlich der heutigen Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.
Weiterhin sei erheblich zweifelhaft, ob Altenwohnheime, Seniorenresidenzen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen seien, vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst seien. „Wenn die stationären Behinderteneinrichtungen außen vor bleiben, aber das betreute Wohnen in Wohngemeinschaften soll überwacht werden, stellt das die Verhältnisse komplett auf den Kopf. Die Einrichtungen, die schon von den Pflegekassen und dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) umfangreich überprüft werden, sollen jetzt auch von der Heimaufsicht kontrolliert werden. Aber die Einrichtungen, die der Überwachung durch diesen Dienst nicht unterliegen, weil sie keine Pflegeeinrichtungen sind, blieben auch von der Heimaufsicht unbehelligt“, so der Abgeordnete.
Bei der heutigen Anhörung sei von den Sachverständigen auf zahlreiche Unzulänglichkeiten des Entwurfs hingewiesen worden. Schon die Bezeichnung des Gesetzes als „Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen“ sei komplett irreführend, weil es weder um gesetzliche Betreuung noch um Pflegeleistungen, sondern nur um den institutionellen Rahmen dieser Leistungen gehe. Auch ansonsten sei klar geworden, dass der Entwurf von CDU und FDP außer schönen Worten wenig Substanz zu bieten habe. Der Entwurf der SPD-Fraktion werde dagegen als wesentlich systematischer und logischer bewertet, als derjenige der Koalition. „Ich habe erhebliche Zweifel, ob CDU und FDP aus ihrem Entwurf durch Änderungen noch etwas Vernünftiges machen können. Am besten wäre es, ihn zurückziehen“, meint Jürgens
Neues Heimgesetz - GRÜNE: Unvollständig, unsystematisch und unübersichtlich | Hessen Tageblatt

2011-06-28

CAR€ Invest - Übergreifendes Bündnis gegen Fachkraftmangel heute gestartet

Mittwoch, 08.06.2011 12:50

Übergreifendes Bündnis gegen Fachkraftmangel heute gestartet

Heute startete in Berlin ein groß angelegtes Bündnis gegen den Fachkraftmangel in der Pflege: der Arbeitgeberverband Pflege, der Paritätische Gesamtverband und das Augustinum als namhaftes Unternehmen aus der Diakonie fordern die Bundes- und Landespolitik auf, endlich diesen Notstand der Branche anzugehen. "Wir brauchen dringend kurzfristige Lösungen", hieß es eben in einem Pressegespräch in Berlin. Mehr dazu hier im Volltext, offen für alle Bezieher.

Erstmals haben sich die Privaten und Repräsentanten der Freien Wohlfahrt zu einem bundesweiten Bündnis zusammengeschlossen, um mit mehr Nachdruck endlich Lösungen für das Kernproblem der Pflegebranche einzufordern. "Der Fachkraftmangel in der Pflege betrifft uns alle, unabhängig von der Trägerschaft", so der Arbeitgeberverbands-Vorsitzende Thomas Greiner. "Wir haben es mit einem echten Notstand für die Branche zu tun. Und die Politik tut nichts." Das neue Bündnis werde den Druck auf die Bundes- und Landespolitik erhöhen, sich dieses Themas endlich anzunehmen.

Sechs Monate nach dem Start ins Jahr der Pflege seien von Seiten der Politik zu dem drängendsten Thema der Branche immer noch keine Bemühungen, zu erkennen - von Lösungen ganz zu schweigen. "Wir fordern die fünf beteiligten Bundesministerien sowie die Landesministerien auf, einen Fachkraftgipfel einzuberufen, um kurzfristige Maßnahmen zu verabschieden", sind sich Thomas Greiner und Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, einig.

Das neue Bündnis hat konkret drei Forderungen, die die Situation sehr schnell und ohne Zusatzkosten verbessern würden:
1. Anerkennung aller in der EU erreichten Abschlüsse von Pflegefachkräften für Jobs in Deutschland. "Solange die zügige Anerkennung in den Ländern nicht erfolgt, kann auch von Freizügigkeit des Arbeitsmarktes in der Pflege nicht gesprochen werden", so Greiner. Der Pflegearbeitsmarkt in Deutschland sei durchaus für Fachkräfte etwa aus Tschechien interessant - dort verdienen sie 800 Euro monatlich, in Deutschland würden sie 2500 Euro verdienen - wenn sie denn arbeiten dürften.
2. Qualifizierung von geeigneten Pflegehilfskräften zu Fachkräften in sechs Monaten on the Job. "Das ist rechtlich jetzt schon möglich, wird aber in den Ländern blockiert", so Dr. Helmut Braun, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Pflege.
3. Senkung der Fachkraftquote: Es sei für die Pflegeunternehmen vor Ort kaum möglich, die Fachkraftquote zu halten, da faktisch keine Fachkräfte zu bekommen sein.

"Wir suchen alle nach Fachkräften und wollen sie uns ja nicht gegenseitig abjagen", machte Werner Hesse die Situation vor Ort deutlich. Deshalb sei der Paritätische diesem Bündnis beigetreten.
Die Bündnispartner vertreten derzeit bereits über 450.000 Arbeitnehmer in der Pflege - ABVP 250.000, der Paritätische 200.000, das Augustinum rund 4.000. Das Bündnis ist offen für den Zutritt weiterer Partner, mit weiteren Unternehmen und Verbänden unter der Flagge der Caritas, der Diakonie, der AWO und des DRK seien schon Sondierungsgespräche gelaufen.
CAR€ Invest Online Dienst


Pflege-Fachkräftemangel ist hausgemacht
Angehörige und Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung: Betroffene wehren sich

(22.06.2011)
PflegeNotStand
Die Arbeitgeber im „Bündnis gegen Fachkräftemangel“ müssten ihre Hausaufgaben machen und aufhören zu jammern. Das fordern Arbeitnehmervertreter, Verbraucherschützer, Betroffenenvertreter und andere, vertreten durch die Bremer Initiative "Angehörige und Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung":

"Solche Arbeitgeber sollen endlich auch ihrer sozialen Verantwortung
nachzukommen. Genügend Mitarbeiter aus- und weiterzubilden, ihnen zukunftsorientierte, attraktive Arbeitsplätze anbieten und sie „pfleglich“ zu behandeln, ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der Arbeitgeber. Mit dem faktenverdrehenden Gejammere muss endlich Schluss sein. Die Politik ist gefordert und sollte Arbeitgeber endlich stärker in die Ausbildungs-Pflicht nehmen und für Pflege- Rahmenbedingungen sorgen, die qualitätsorientierte Pflege ermöglicht.

Der Grund für die Arbeitgeberschelte liegt in einer aktuellen Medienmitteilung der Privaten Arbeitgeber und Repräsentanten der Freien Wohlfahrt (Arbeitgeberverband Pflege, der Paritätische Gesamtverband und das Augustinum der Diakonie), veröffentlicht im „CARE Invest Newsflash“. Hier ist zu lesen: „Gemeinsam gegen den Notstand: Großes Bündnis gegen Fachkraftmangel gestartet“. Der Politik wirft dieses Arbeitgeber-Bündnis Untätigkeit vor. Ihre Forderung ist unter anderem, dass Pflege-Hilfskräfte bereits nach sechs Monaten im Job als Pflege-Fachkräfte bezeichnet und die so genannte Fachkraftquote abgesenkt werden soll.

Die von diesen Arbeitgebern vorgeschlagene Strategie, die vorrangig auf Altenpflegekräfte aus dem Ausland setzt, ist ein Irrweg. Er wird keine wesentliche Entlastung bei der Fachkraftsuche bringen. In unseren Nachbarländern werden oft deutlich bessere Arbeitsbedingungen als bei uns geboten. Nicht ohne Grund wandern hier ausgebildete, motivierte Pflege-Fachkräfte dorthin ab. Das Interesse des Arbeitgeber-Gremiums scheint lediglich in der Ausweitung des Niedriglohns zu bestehen. Eine Umdefinition von Pflege-Hilfskräften zu Pflege-Fachkräften durch ein nur 6-monatiges „Training-on-the- Job“ würde den Beruf der Pflegefachkraft noch unattraktiver machen, als er so schon ist – das darf es auf keinem Fall geben! Im übrigen sollte diesen Arbeitgebern auch bekannt sein, dass für die Versorgung hochaltriger, multimorbider, pflegebedürftiger Menschen künftig nicht weniger, sondern mehr Fachkräfte in der Pflege benötigt werden.

Trotz des steigenden Bedarfs an Fachkräften ist die Ausbildungsquote in der Altenpflege in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Für Arbeitsuchende bietet der Pflegebereich beruflich kaum Anreize. Das schlechte Image der Branche liegt neben der immer größeren Arbeitsbelastung auch an den unattraktiven Arbeitsbedingungen sowie der im Vergleich zu anderen Berufen schlechten Entlohnung. Kopfgeldprämien zur Anwerbung von Arbeitskräften und teure Imagekampagnen können das nicht ändern.

Bei Finanzierungsfragen der Altenpflegeausbildung ist auch die Politik mit in der Pflicht, entsprechende Regelungen zu schaffen beziehungsweise konsequent umzusetzen. Eine bereits jetzt in den Bundesländern mögliche Ausbildungsumlage muss für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend eingeführt werden. Auch dass die dringend gesuchten Nachwuchskräfte in einigen Bundesländern noch für ihre Ausbildung selbst bezahlen müssen, ist dringend abzuschaffen und bundesweit einheitlich zu regeln.

Die Verbesserung der Ausbildungssituation, der Arbeits- sowie der politischen Rahmenbedingungen sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür, vorhandene Pflegekräfte in ihrem Beruf hier in Deutschland halten zu können und den Pflegeberuf an sich wieder aufzuwerten."

Quelle: Angehörige und Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung
(www.heim-mitwirkung.de)

pflegen-online.de  
"Die Fachkraftquote in der stationären Altenhilfe ist zum Spielball unterschiedlicher Interessen geworden. Immer großzügiger wird ausgelegt, welche Qualifikation bzw. Berufsgruppe als Fachkraft angerechnet  werden  soll.  Dieses  Vorgehen  lehnt  der  Deutsche  Berufsverband  für  Pflegeberufe  (DBfK)
entschieden ab. Die Quote gilt als Element zur Sicherung von Pflegequalität. Angesichts der wachsenden Zahl an kognitiv eingeschränkten Bewohnern und der Übernahme von Patienten nach immer kürzeren Krankenhausaufenthalten sind die Anforderungen quantitativ und qualitativ gewachsen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sind Fachwissen auf dem Stand aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse sowie breitgefächerte Kompetenzen, beispielsweise im Bereich Kommunikation, Organisation, Anleitung und Beratung, erforderlich. Dies sind zentrale Aufgaben der professionell Pflegenden.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) setzt sich dafür ein, nur Fachkräfte der Pflegeberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung oder einem grundständigen Pflegestudium für das Kontingent der Pflegefachkräfte in der stationären Altenpflege anzuerkennen.

Im Heimgesetz wurde ein Anteil von 50% als Mindestanforderung zur Fachkraftquote festgelegt. In der
stationären Altenpflege wird nun dieses Minimum als Maximum umgesetzt. Hinsichtlich dessen fordert
der DBfK, die Fachkraftquote ausdrücklich als Pflegefachkraftquote mit einer Untergrenze von 50% zu
definieren. Darüber hinaus ist die Pflegefachkraftquote in Abhängigkeit vom Pflegebedarf der Bewohner
mittels eines validen Personalbemessungssystems abzustimmen und dementsprechend anzuheben.

Den  Vorschlag,  Pflegehilfskräfte  mit  langjähriger  Erfahrung  als  Fachkräfte  anzuerkennen,  um  dem
Fachkräftemangel zu begegnen, weist der DBfK entschieden zurück. Pflegehilfskräften fehlt trotz langjähriger Pflegepraxis die notwendige fachliche Expertise, um Tätigkeiten einer Fachkraft verantwortlich durchführen zu können. Wer übernimmt die Haftung bei Qualitätsmängeln oder schwerwiegenden Pflegefehlern? Werden sukzessive Pflegefachkräfte durch geringer qualifizierte Pflegehilfskräfte ersetzt, so wird es für die Einrichtungen immer schwieriger, die durch die Kostenträger gestellten Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Zudem wird das Image des Pflegeberufes durch solche Maßnahmen deutlich herabgesetzt, woraus ein zunehmender Nachwuchsmangel resultiert. "
Position des DBfK zur Fachkraftquote in der stationären Altenhilfe 


Alle Bewerberprofile für Pflegedienstleiter/in  

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Heimpersonalverordnung

pflegewiki.de

 

Zu wenig Personal im Pflegeheim rechtfertigt geringere Vergütung

Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat mit Urteil vom 23.05.2011 - AZ L 8 P 29/08 – entschieden, dass eine personelle Unterversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen zu einer Kürzung der Entgelte führen kann.
In einer heute veröffentlichten Mitteilung hat das LSG Hessen ausgeführt, dass die Pflegeheime nach dem Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet seien, in Vereinbarungen mit den Verbänden der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern die personelle Ausstattung im Pflege- und Betreuungsbereich festzulegen. Diese Vereinbarungen finden Eingang in die Festlegung der Vergütungssätze des Pflegeheimes, welche von den Heimbewohnern, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zu zahlen sind.

Wird der vereinbarte Personalschlüssel unterschritten, so sind die Pflegevergütungen für die Dauer der Pflichtverletzung zu kürzen.

Der Kürzungsbetrag ist von der Pflegeeinrichtung an die Pflegekassen, die Sozialhilfeträger und bis zur Höhe ihres Eigenanteils an die betroffenen Pflegebedürftigen (anteilig) zurückzuzahlen. Über die Höhe des Kürzungsbetrages ist Einvernehmen anzustreben. Kommt eine Einigung zwischen dem Pflegeheim, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern nicht zustande, entscheidet hierüber die Schiedsstelle, deren Schiedsspruch vor dem Landessozialgericht angefochten werden kann.

Im konkreten Fall ging es um eine stationäre Pflegeeinrichtung mit 150 Betten. Mit einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung von August 2004 verpflichtete sie sich, in der Zeit von August 2005 bis September 2006 56,39 Vollzeitstellen für Pflegekräfte und Mitarbeiter in der sozialen Betreuung bereitzustellen und zu besetzen. Für die Folgezeit bis Dezember 2006 bestand die entsprechende Verpflichtung für 52,69 Vollzeitstellen.

Bei einer Qualitätsprüfung des Heimes durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Oktober 2005 wurden erhebliche Mängel im Pflegebereich und eine Stellenunterbesetzung festgestellt. Dies führte zu weiteren Ermittlungen des zuständigen Sozialamtes unter Auswertung von Dienstplänen und Personalunterlagen der Pflegeeinrichtung. Die Kreisverwaltung gelangte zu dem Ergebnis, das Pflegeheim habe im Durchschnitt 3,5 Vollzeitkräfte zu wenig eingesetzt und in hohem Maße von den Pflegekräften Überstunden erbringen lassen. Dies rechtfertige einen Kürzungsbetrag von 2,58 € für alle Pflegestufen pro Berechnungstag (bei insgesamt 68.618 Berechnungstagen knapp 180.000 €).
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2011-06-27

Landes-CDU sieht UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt | CelleHeute

Landes-CDU sieht UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt

27. Juni 2011 • Autor: Extern • Kategorien: Rathaus & Politik
Als „haltlose Äußerungen“ haben die stellvertretenden Vorsitzenden der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos und Karl-Heinz Klare, heute die Kritik des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Uwe Schwarz bezeichnet, der die Umsetzung von Rechten behinderter Menschen durch die Landesregierung kritisiert hatte.
„Seit Jahren führen wir in dieser Frage einen konstruktiven Dialog mit den Sozialverbänden“, erklärte Mundlos. „Wir haben erreicht, dass die Vorgaben der UN-Übereinkunft über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Präambel in das neue Niedersächsische Heimgesetz einfließen.“ Klare ergänzte: „Wir haben zudem eine parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht, damit der in der UN-Konvention gebrauchte Begriff ,Menschen mit Behinderung‘ durchgängig in allen einschlägigen Bundesgesetzen verwendet wird“.
Mundlos und Klare erinnerten an die Ankündigung von Ministerpräsident McAllister auf dem Verbandstag des Sozialverbandes, wonach CDU und FDP noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung vorlegen würden.
Landes-CDU sieht UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt | CelleHeute
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