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2011-12-13

YOU WANT TO COOPERATE? Implementing the rights of persons with disabilities

Conference: Implementing the rights of persons with disabilities

December 9, 2011 under Human Rights, News


The Essl Foundation, the World Future Council and Bank Austria are working together to organize an International Conference on January 22-23, 2012, Vienna, Austria on future just policies which successfully implement the rights of people with disabilities.
Download brochure (PDF) (TEXT ONLY)
DO YOU WANT TO COOPERATE?
The Essl Foundation, the World Future Council would like to get in touch with policy makers, international academic institutions and practitioners, NGOs and foundations to cooperate in the planning process of the event.

ENIL » European Network on Independent Living » Conference: Implementing the rights of persons with disabilities

2011-08-30

DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Status der Implementierung in Brasilien , Konrad-Adenauer-Stiftung

DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION

Status der Implementierung in Brasilien

Auch verfügbar in Português
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen war das erste Menschenrechtsabkommen, das in das brasilianische Rechtssystem mit dem Status einer Verfassungsnorm aufgenommen wurde. Stella Reicher schreibt über den Status der Implementierung.
Brasilien ist ein Land kontinentaler Ausmaße. Mit seinen 8.515.692,27 km² Fläche steht es unter der Ägide eines präsidialen Regierungssystems und ist politisch-administrativ als föderative Republik organisiert, die sich in Union (Bund), Bundestaaten (Länder), Kommunen und Bundesdistrikt gliedert. Verteilt auf 27 Bundeseinheiten (Länder) und 5.565 Kommunen hat Brasilien heute 190.755.799 Einwohner. Mit einem Wachstum von 7,5% im Jahr 2010, einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von R$ 3.675 Billionen oder rund U$ 2.200 Billionen und einem BIP pro Kopf von U$ 10.000 gehört es zu den sieben größten Wirtschaftsmächten der Welt.
Nichtsdestotrotz steht es noch immer auf der Liste der Nationen mit der größten sozialen Ungleichheit der Erde. Das 1% der Bevölkerung, das den Reichsten entspricht, erwirtschaftet das gleiche Haushaltseinkommen wie die ärmsten 50% der Bevölkerung zusammengerechnet. Dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IPEA – Instituto de Pesquisa Econômica Aplicada) zufolge leben 10 Millionen Menschen von weniger als einem Dollar pro Tag (BIP pro Kopf). Rund 54 Millionen Menschen, 30% der brasilianischen Bevölkerung, werden als arm eingestuft. Von ihnen leben 34 Millionen in Armutsbedingungen und 20 Millionen in extremer Armut. Daneben wohnen ca. 80% der Bevölkerung im städtischen Raum ohne die Gewährleistung angemessener Wohn- und Infrastrukturbedingungen. Laut Daten der UN-Habitat waren im Jahr 2005 38,5% der städtischen Wohnsitze in prekärem Zustand.
In diesem Szenarium von Armut und Ungleichheiten hat auch die Behinderung ihren besonderen Platz. Nach Zahlen der Weltbank gibt es in der Region Lateinamerikas und der Karibik mindestens 80 Millionen Menschen mit Behinderungen – oder 10% der Bevölkerung. 82% der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern leben laut den Vereinten Nationen in Armutsbedingungen oder in extremer Armut, was auch ihre Familien beeinträchtigt, und 30% der Straßenkinder haben nach UNICEF Behinderungen. Diese lateinamerikanische Realität zeigt sich ebenso in Brasilien, wo 14,5% der Bevölkerung oder 25 Milllionen Menschen eine Art von Behinderung aufweisen.
Obwohl die Behinderung unter Berücksichtigung des sozialen Gesichtspunkts und der Menschenrechte als Eigenschaft eines Menschen oder Aspekt der menschlichen Vielfalt angesehen wird, steht sie im demokratischen Brasilien des 21. Jahrhunderts noch immer als Synonym für Diskriminierung und Missachtung. Die Verletzung der Menschenrechte dieses Teils der brasilianischen Bevölkerung ist noch immer eine Realität, die geändert werden muss.
Die Bundesverfassung von 1988 – Parameter, der für alle weiteren Normen gilt, aus denen sich die brasilianische Rechtsordnung bildet – erkennt nicht nur die Prävalenz der Menschenrechte als Grundprinzip an, sondern bestimmt auch Brasiliens Handeln in internationalen Beziehungen (Art. 4, II) und die unmittelbare Anwendbarkeit der grundlegenden Rechte und Garantien (§ 1 des Art. 5), einschließlich derjenigen, die in internationalen Menschenrechtsabkommen aufgeführt sind, wie es der Fall bei der Konvention ist. Auch bestimmt sie die Prävalenz der für das Opfer günstigsten Normen oder derjenigen, die effektiv die Menschenrechte schützen, wenn es um Konflikte zwischen internen Normen und dem internationalen System geht. Jedoch werden ihre Postulate nicht umgesetzt, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf dem Spiel stehen.
Als Opfern eines historischen gesellschaftlichen Ausschlussprozesses sowie ohne die Anerkennung ihrer Person als Rechtssubjekt ist es Menschen mit Behinderungen verweigert, vollständig ihre Bürgerrechte und ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter den gleichen Bedingungen anderer Menschen auszuüben. Der mangelnde Zugang zu qualitativ hochstehender Bildung, die geringe Beschäftigungsfähikeit, der prekäre Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten, zum Gesundheitssystem, zu Transportmitteln und zu angemessenem Wohnraum, sowie das Leben mit physischen, architektonischen, sprachlichen und persönlichen Barrieren hat dazu beigetragen, den Teufelskreis von Armut und Behinderung aufrechtzuerhalten.
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen war das erste Menschenrechtsabkommen, das in das brasilianische Rechtssystem mit dem Status einer Verfassungsnorm aufgenommen wurde. Sie wurde mit einem Sonderquorum von 3/5 der Stimmen der Mitglieder der beiden gesetzgebenden Häuser (Abgeordnetenkammer und Senat) in zwei Wahlgängen in Übereinstimmung mit der Verfassungsänderung Nr. 45 vom 8. Dezember 2004 ratifiziert. Dieser Erfolg ist Bemühungen von für die Förderung und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen engagierten Gruppen, Mitgliedern der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Aktivisten für Menschenrechte und für die Rechte der Menschen mit Behinderungen sowie öffentlichen und akademischen Persönlichkeiten zu verdanken, die im Jahr 2007 die Kampagne „Ich unterzeichne die Inklusion“ (Campanha Assino Inclusão) als Schnittstelle der Bewegung für die Ratifizierung des Übereinkommens gestartet hatten und damit zur Koordination und Bewusstseinsbildung von Parlamentariern und zur Überwachung des Genehmigungsverfahrens des Abkommens beitrugen. Die durch den Senat vertretene Legislative billigte den Wortlaut des Übereinkommens durch seine Verordnung Nr. 186 vom 9. Juli 2008, die durch die Exekutive mittels Erlass Nr. 6.949 vom 25. August 2009 verkündet und neben den Normen, die den höchsten Rang unter den Rechtsnormen einnehmen, rechtsverbindlich wurde.
Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens muss Brasilien nun dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seinen nationalen Bericht zur Bewertung vorlegen und somit die genannte Stelle, die für die Beurteilung und Überwachung der Umsetzung der durch dieses neue internationale Menschenrechtsabkommen gewährleisteten Rechte zuständig ist, über die erlangten Fortschritte und die festgestellten Schwierigkeiten während dieser ersten Phase der Verwirklichung der Rechte informieren. Anfang April 2011 veröffentlichte die brasilianische Regierung über das Staatssekretariat zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bekanntmachung der öffentlichen Konsultation Nr. 01/2011, veröffentlicht im Bundesamtsblatt (Diário Oficial da União) vom 5. April 2011, den Bericht, den sie beabsichtigt, dem genannten Ausschuss vorzulegen, um der Zivilgesellschaft Gelegenheit für Kommentare, Kritik und Darstellung ihrer Beiträge zu geben.
Es muss anerkannt werden, dass die Offenlegung des Berichts ein Versuch ist, in Übereinstimmung mit dem Artikel 4 des Übereinkommens, die breite Teilhabe von Menschen mit Behinderungen über ihre Organisationen zu fördern. Jedoch ist es wahr, dass während des gesamten Prozesses der Erstellung des Berichts diese Teilhabe nicht ordnungsgemäß gewährleistet war. Dies zeigt, dass trotz einiger weniger Initiativen in diesem Sinne das Defizit hinsichtlich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Prozessen und Diskussionen, die ihr Leben beeinflussen, weiterhin besteht.
Indem die brasilianische Zivilgesellschaft eine stärkere Einbindung in den Prozess der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens sucht, ist sie dabei sich für organisierte Aktionen zu mobilisieren. Ausgehend von einer strategischen Sitzung zum Thema „UN-Behindertenrechtskonvention: Fortschritte, Herausforderungen und Teilhabe der Zivilgesellschaft“ vom 17. bis zum 19. November 2010 in São Paulo, koordiniert vom Lateinamerikanischen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien (Rede Latinoamericana de Organizações Não-Governamentais de Pessoas com Deficiência e suas Famílias - RIADIS) und der Conectas Direitos Humanos, hat sich eine Arbeitsgruppe von Vertretern aus verschiedenen Regionen des Landes, Mitgliedern von nationalen Gremien zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Menschenrechte, mit dem Ziel organisiert, aus Informationen, Erfahrungen und Daten, die von Organisationen der Zivilgesellschaft eingesandt werden, einen Schattenbericht zu erstellen, der vom Inhalt des Berichts der brasilianischen Regierung ausgeht und dem Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen vorgelegt werden soll. Die für die Strukturierung und Koordination des Erstellungsprozesses des Schattenberichts zuständige Gruppe gestaltet derzeit in der Vorbereitungsphase die Formulare, die der allgemeinen Zivilgesellschaft in barrierefreier Form zum Einholen von Beiträgen zur Verfügung gestellt werden, und diskutiert Strategien zur Harmonisierung der Inhalte, die geschickt werden, mit Blick auf die spätere Erweiterung des Konsultationsprozesses.
Gesamter Text als Pdf >>

erschienen

Brasilien, 29. August 2011

DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION, Publikationen, Auslandsbüro in Brasilien , Konrad-Adenauer-Stiftung

2011-07-06

Vereinte Nationen finden Deutschland unsozial | MDR.DE

UN-Bericht Vereinte Nationen finden Deutschland unsozial

Die Vereinten Nationen haben Deutschland für seine Sozilpolitik hart gerügt. Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen prangert in seinem Maibericht mangelnde Unterstützung für Arbeitslose, Migranten, Alte, Pflegebedürftige und Kinder an.
Ein nimmt bei den Hausaufgaben im Fach Mathematik seine Finger zur Hilfe
Bericht bemängelt fehlende Untersützung für Kinder
Der Ausschuss fordert von Deutschland Konzepte zur Überwindung von Armut und Diskriminierung. Einer der brisantesten Vorwürfe lautet, jedes vierte Kind würde ohne Frühstück zur Schule gehen. Nachdrücklich fordern die UN Maßnahmen, damit "Kinder, besonders aus armen Familien, richtige Mahlzeiten erhalten". Mit Besorgnis vermerken die UN, dass Angaben der Bundesregierung zufolge 13 Prozent der Deutschen unter der Armutsgrenze leben. Allerdings sagt der Bericht nicht, welche Kriterien dazu herangezogen wurden.
(...)

Nichtregierungsorganisationen am Bericht beteiligt

Der UN-Sozialausschuss untersucht im Abstand von einigen Jahren die Umsetzung des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 durch die Vertragsstaaten. Dazu gehört auch Deutschland. Kritiker bemängeln, dass neben den 18 Experten des UN-Ausschusses auch Nichtregierungsorganisationen mitgearbeitet haben. Das sind unter anderem der Verein "Intersexuelle Menschen", das "Sex Worker Forum Vienna", der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und Attac. Außerdem seien für die Kinderarmut Zahlen zugrunde gelegt worden, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Anfang Mai selbst als zu hoch wieder zurückgezogen habe.

Vereinte Nationen finden Deutschland unsozial | MDR.DE
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