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2013-12-03

Auch behinderte Kinder brauchen Spielplätze | iGL Bürgerportal Bergisch Gladbach

Auch behinderte Kinder brauchen Spielplätze


Spielplätze sind auch in Bergisch Gladbach für Kinder mit Behinderungen häufig eine frustrierende Angelegenheit – weil ihnen meistens kaum mehr übrig bleibt, als den anderen Kindern zuzuschauen.
Eine Ausnahme ist der Spielplatz in Diepeschrath mit einer behindertengerechten Wippe und einem Karussell für Rollstuhlfahrer. Doch das war’s dann auch schon. Daher setzen sich der städtische Inklusionsbeirat und die Behindertenbeauftragte Hildegard Allelein schon lange dafür ein, barrierefreie Spielgeräte anzuschaffen.
Auch behinderte Kinder brauchen Spielplätze | iGL Bürgerportal Bergisch Gladbach

2013-07-17

Entspricht das Betreuungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention? 20 Jahre Betreuungsrecht - Statistik: Betreuungsverfahren 1992-2012

Entspricht das Betreuungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention?

Veröffentlicht am von

Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung.
Ob das in Deutschland geltende Betreuungsrecht den Forderungen der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entspricht, wird seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland diskutiert.
Der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat aus diesem Anlass ein Positionspapier erstellt. Insbesondere werden in diesem Papier Fragestellungen für eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht dargestellt.
Das Positionspapier stellt im Wesentlichen vier Forderungen auf:
Entspricht das Betreuungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention? | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren


Bundesamt für Justiz
Statistik: Betreuungsverfahren 1992-2012 
Betreuungsverfahren 1992-2012 - Stand: 5. Juli 2013.pdf


Fachtagung: Die Verankerung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – den Prozess mitgestalten am 25. Juni 2009 in Berlin
Arbeitsgruppe 4: Gleiche Anerkennung als Rechtsperson – Was muss sich in Betreuungsrecht und –praxis ändern?

2013-06-03

Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat zieht Bilanz - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Inklusionsbeirat zieht Bilanz

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 03.06.2013
Der Inklusionsbeirat hat mit der heutigen Konferenz ein Fazit seiner Arbeit 2010 bis 2013 gezogen. In seiner Rede würdigte der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, die Arbeit der Staatlichen Koordinierungsstelle, die seit 2008 beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelt ist: „Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt in ihrem Artikel 33 hohe Hürden für die innerstaatliche Durchführung und Überwachung dieses in Deutschland Gesetz gewordenen Übereinkommens. Die Koordinierungsstelle mit ihrem Inklusionsbeirat realisiert 1:1 die gestellten Anforderungen.“
Der Inklusionsbeirat und die ihm zuarbeitenden Fachausschüsse sind der Kern der Staatlichen Koordinierungsstelle. Hier werden Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention eingebunden. Die Staatliche Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, dankte den Mitgliedern des Inklusionsbeirates und der Fachausschüsse für ihre Tätigkeit und lobte deren Beitrag bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: „Die UN-Behindertenrechtskonvention hat unser Denken über die Rolle behinderter Menschen in der Gesellschaft verändert. Inklusion, also echte Teilhabe, hat viele Adressaten und richtet sich nicht mehr nur - wie etwa die Integration - an Menschen mit Behinderungen. Inklusion bedeutet mehr: Alle Lebensbereiche werden so gestaltet, dass alle teilhaben können und alle davon profitieren. Bis Inklusion in der Gesellschaft verankert ist, liegt aber noch ein langer Weg vor uns.“
Die Ausgestaltung der Staatlichen Koordinierungsstelle ist europaweit einmalig und hat Vorbildcharakter. Der Auftrag der Staatlichen Koordinierungsstelle ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die öffentliche Bewusstseinsbildung. Die Koordinierungsstelle soll über die UN-Behindertenrechtskonvention und den zugrundeliegenden Inklusionsgedanken informieren.
Den Bericht der Staatlichen Koordinierungsstelle finden Sie hier:
Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat zieht Bilanz - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2013-05-30

Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 30.05.2013
Der Inklusionsbeirat beim Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen fordert den Bestrebungen zur Ausweitung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen auf den ambulanten Bereich entgegenzutreten. Der Inklusionsbeirat tritt damit dem Beschluss der Justizministerkonferenz vom 15. November 2012 entgegen. Nach diesem Beschluss sollen Betreuerinnen und Betreuer für die betreute Person auch gegen deren Willen eine medizinische Behandlung zur Abwehr eines drohenden Gesundheitsschadens veranlassen können. Der Inklusionsbeirat hält eine solche Erweiterung der Befugnisse der Betreuer schon angesichts fehlender Kontrollmechanismen und den damit verbundenen Missbrauchsgefahren für nicht zu verantworten. Zudem sei kein Bedarf für eine solche Ausweitung erkennbar. 
Auf Länderebene sei außerdem darauf hinzuwirken, dass die derzeitigen Regelungen zu den Zwangsbehandlungen auf ihre Verfassungskonformität überprüft würden. Bei Neuregelungen sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat (BVerfGE 128, 282 ff. = BGB 1. I 2011, 841) strikt zu beachten, so der Inklusionsbeirat.
Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2013-05-11

SPD Meschede - SPD fordert Einrichtung eines Inklusionsbeirats


SPD fordert Einrichtung eines Inklusionsbeirats

Die Mescheder Sozialdemokraten haben die Einrichtung eines Inklusionsbeirats in der Kreisstadt beantragt.

Der Antrag im Wortlaut SPD Meschede - SPD fordert Einrichtung eines Inklusionsbeirats

2013-05-02

Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 02.05.2013
Ob das in Deutschland geltende Betreuungsrecht den Forderungen der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entspricht, wird bereits seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland diskutiert.
Der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat aus diesem Anlass ein Positionspapier erstellt. Insbesondere werden in diesem Papier Fragestellungen für eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht dargestellt.
Das Positionspapier stellt im Wesentlichen vier Forderungen auf:
  • Der Inklusionsbeirat vertritt die Auffassung, dass wesentliche Problemstellungen des Betreuungsrechts (z.B. die Regelungen über die Geschäftsfähigkeit, die Normierung zum Einwilligungsvorbehalt) einer intensiven Prüfung durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der UN-BRK zu unterziehen sind.
  • Der Inklusionsbeirat fordert die Bundesregierung auf, für Möglichkeiten einer intensiven Diskussion in der Zivilgesellschaft, in Fachwelt und Politik hinsichtlich der Konformität von Betreuungsrecht mit der UN-BRK zu sorgen.
  • Der Inklusionsbeirat setzt sich für eine umfängliche sozialwissenschaftliche Forschung mit dem Ziel ein, Ursachen von Umsetzungsdefiziten im Betreuungswesen zu identifizieren, um an deren Beseitigung arbeiten zu können.
  • Der Inklusionsbeirat unterstreicht, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen maßgebliches Ziel des Betreuungswesen ist und weist auf die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen hin (Empowerment für Menschen mit geistiger Behinderung, Kampagne mit Motto „Selbstbestimmung stärken“ und eine hohe Fachlichkeit der Betreuerinnen und Betreuer).
Das Positionspapier zum Betreuungsrecht finden Sie hier:
Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK: Betreuungsrecht und UN-BRK - Selbstbestimmung der Betroffenen achten (PDF/435KB)
Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-12-23

Minister Schneider: Mit behinderten Menschen auf Augenhöhe reden „Inklusionsbeirat NRW“ mit mehr als 40 Organisationen konstituiert

Minister Schneider: 

Mit behinderten Menschen auf Augenhöhe reden

„Inklusionsbeirat NRW“ mit mehr als 40 Organisationen konstituiert
Düsseldorf, 20.12.2012
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat erstmals den „Inklusionsbeirat NRW“ einberufen. Dieser berät die Landesregierung künftig bei ihren Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. „Damit bekommen die behinderten Menschen in unserem Land eine gewichtige Stimme – und ihre Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen erhält ein solides Fundament“, sagte der Minister heute (20. Dezember 2012) bei der Konstituierung. „Wir wollen mit den Betroffenen auf Augenhöhe reden. Dies sind zentrale Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir in NRW sehr ernst nehmen“, so Schneider weiter.
„Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache“, so der Minister. „Deshalb unterstützt und berät der Inklusionsbeirat die Landesregierung bei der Umsetzung, Evaluierung und Fortschreibung des Aktionsplans ‚Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv’.“ Beispiele sind die Bestandserhebung zur Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung zu aktuellen Themen aus der Behindertenpolitik oder auch Vorschläge zu neuen Projekten.
Geesken Wörmann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung: „Eine inklusive Gesellschaft soll auf allen Ebenen gestaltet werden. Die Barrieren in den Köpfen der Menschen sind die hartnäckigsten, sie müssen konsequent beseitigt werden. Der Inklusionsbeirat wird die Landesregierung bei diesen Aufgaben konstruktiv und kritisch begleiten und den großen Erfahrungsschatz seiner Mitglieder einbringen.“
Horst Ladenberger, Vorsitzender des Landesverbandes „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ NRW e.V.: „Mit dem Aktionsplan bekennt sich die Landesregierung eindeutig zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Inklusionsbeirat sind Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen breit vertreten. Das spiegelt die Breite der Themen wider, die für eine inklusivere Gesellschaft von Bedeutung sind.“
Norbert Killewald, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Die Landesregierung will die direkte Abstimmung und einen intensiveren Austausch mit den Behinderten in NRW. Dies hat sie ab sofort. Für uns Behinderte gilt nun: wir werden nun früher beteiligt und das ist gut!“
Im Inklusionsbeirat sind mehr als 40 Organisationen vertreten, die Einfluss auf die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen haben, darunter die Selbsthilfeorganisationen, Verbände zur Vertretung der Interessen Behinderter auf Landesebene, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Kirchen und viele mehr. Vier Fachbeiräte werden dem Inklusionsbeirat zu bestimmten Themenfeldern zuarbeiten: Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Qualifizierung sowie Partizipation. Die Geschäftsstelle des Beirats ist beim nordrhein-westfälischen Sozialministerium angesiedelt.
Mehr zum Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es auch im Internet: www.mais.nrw.de

Ministerium | Service | Presse | | |

2012-11-20

Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.11.2012
Der Fachausschuss Freiheitsrechte des Inklusionsbeirats beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen will, dass das Thema Zwangsbehandlung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in einer Anhörung von Betroffenen erörtert wird.
Der Fachausschuss Freiheitsrechte kritisiert, dass die jetzt vorliegende Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Fraktionsentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP nicht auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft worden sei. Das Thema Zwangsbehandlung sei aufgrund der Grundrechtsrelevanz nicht geeignet für ein parlamentarisches Schnellverfahren. Es bedürfe einer ausführlichen Diskussion mit den Betroffenen, den Angehörigen, den Fachverbänden und den beteiligten Berufsgruppen.
Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, unterstützt diese Forderung: „ Auch wenn hinsichtlich einer Neuregelung Eile geboten scheint, so darf doch das grundlegende Motto der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ nicht außer Acht gelassen werden. Gerade in dem hochsensiblen Bereich der ärztlichen Zwangsmaßnahmen, der die grundlegenden Artikel 14, der Freiheit und Sicherheit der Person und Artikel 17, dem Schutz der Unversehrtheit der Person der Konvention berührt, sind alle Kriterien zu gesetzlichen Neuregelungen mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und den Menschen mit Behinderungen gemeinsam zu erarbeiten.“
Es gebe Erfahrungsberichte Betroffener, wonach in der Praxis Unterbringungen und damit einhergehende Zwangsbehandlungen zu schnell und ohne umfassende Prüfung erfolgten, so Hüppe weiter.

Pressemitteilungen - Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-09-19

Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.09.2012
Die Inklusionsbeirat fordert die Streichung zweier Regelungen im Bundeswahlgesetz über das Wahlrecht für Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) will die anstehende Änderung des Wahlrechts für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zum Anlass nehmen, die Regelungen des §13 Nr.2 und Nr.3 Bundeswahlgesetz zu streichen. „Diese Regelungen sind aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der in Deutschland seit März 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr haltbar,“ so der Inklusionsbeirat in seinem Brief an den Bundestagspräsidenten.
Die Mitglieder des Inklusionsbeirats argumentieren, aufgrund der in Artikel 29 a UN-BRK ist das Recht auf politische Teilhabe an allgemeinen Wahlen präzisiert worden. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen heißt das: Auch Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht, sich aktiv und passiv an Wahlen „gleichberechtigt mit anderen“ zu beteiligen. Diskriminierungen egal welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der UN-BRK ausdrücklich untersagt (Artikel 5 UN-BRK).
Weiter heißt es in dem Brief: „Die UN-BRK zwingt uns daher, existierende Rechtsauslegungen internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen zu überdenken und bestehende Beschränkungen zugunsten von Inklusion und Partizipation behinderter Menschen aufzuheben.“
Die zu streichenden Vorschriften lauten im Einzelnen:

Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-09-08

Barrieren entdecken und beseitigen | Echo Online - Nachrichten aus Südhessen


07. September 2012  | e

Barrieren entdecken und beseitigen

Inklusion – Beirat konstituiert sich und legt Schwerpunkte fest – Bildung und Arbeitsmarkt
Der Inklusionsbeirat bei seiner konstituierenden Sitzung mit Erstem Kreisbeigeordnetem Walter Astheimer (rechts).  Foto: Rolf Heintzenberg
| Vergrößern | Der Inklusionsbeirat bei seiner konstituierenden Sitzung mit Erstem Kreisbeigeordnetem Walter Astheimer (rechts). Foto: Rolf Heintzenberg
KREIS GROSS-GERAU. 

Der Kreis Groß-Gerau soll ein „inklusives“ Gemeinwesen werden. Gemeint ist die Umsetzung der von den Vereinten Nationen 2006 beschlossenen und von der Bundesrepublik 2009 ratifizierten Konvention zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.
Mit dem Inklusionsbeirat geht der Kreis nun einen weiteren Schritt in diese Richtung:  .Barrieren entdecken und beseitigen | Echo Online - Nachrichten aus Südhessen

2012-06-21

Wandsbek: Neuer Beirat für Menschen mit Behinderungen | WUZ




Wandsbek: Neuer Beirat für Menschen mit Behinderungen

Das Bezirksamt bereitet derzeit die Einrichtung des Inklusionsbeirates vor und bittet um Vorschläge, welche Personen in den Beirat berufen werden sollen. Wandsbek: Neuer Beirat für Menschen mit Behinderungen | WUZ

2012-04-20

Diana Krüger kämpft täglich gegen Barrieren, die sie mit ihrem Sohn überwinden muss: "Man fühlt sich mit seinen Sorgen allein" | Volksstimme.de - Nachrichten aus Sachsen-Anhalt - Burg

Diana Krüger kämpft täglich gegen Barrieren, die sie mit ihrem Sohn überwinden muss


"Man fühlt sich mit seinen Sorgen allein"

20.04.2012 04:14 Uhr |
Von Franziska Ellrich


Gefährlichste Situation am Tag: Die ganze Familie hilft mit, um den hohen Absatz mit André im Rollstuhl zu überwinden.


Gefährlichste Situation am Tag: Die ganze Familie hilft mit, um den hohen Absatz mit André im Rollstuhl zu überwinden. | Foto: F. Ellrich
André Krüger sitzt seit seinem zweiten Lebensjahr im Rollstuhl. Seine Mutter Diana Krüger und Birgit Kiel sind zwei Leser, die auf den Artikel "Burg ist auf einem barrierefreien Weg" reagiert haben. Lässt sich aus ihren Erfahrungen lernen?
Burg l "Die Stadt aus den Augen der Betroffenen betrachten" soll das Ziel des neuen Inklusionsbeirates sein. So erhofft es sich zumindest Kathrin Haase vom Allgemeinen Behindertenverband. Die vielen Reaktionen auf den Artikel vom 13. April über den Beirat zeigen, dass es vor diesem Hintergrund noch viel zu tun gibt.
Diana Krüger kämpft täglich gegen Barrieren, die sie mit ihrem Sohn überwinden muss: "Man fühlt sich mit seinen Sorgen allein" | Volksstimme.de - Nachrichten aus Sachsen-Anhalt - Burg

2012-04-16

Neuer Inklusionsbeirat soll in die Stadtplanung einbezogen werden: Burg ist auf einem barrierefreien Weg | Volksstimme.de - Nachrichten aus Sachsen-Anhalt - Burg

Neuer Inklusionsbeirat soll in die Stadtplanung einbezogen werden


Burg ist auf einem barrierefreien Weg

13.04.2012 04:17 Uhr |


Von Franziska Ellrich


Kathrin Haase vom Behindertenverband, Edeltraud Kaufmann im Rollator und Fahrradfahrer Gerhard Garz sind froh über einen der neuen barrierefreien Straßenübergänge in der Schulstraße.

Kathrin Haase vom Behindertenverband, Edeltraud Kaufmann im Rollator und Fahrradfahrer Gerhard Garz sind froh über einen der neuen barrierefreien Straßenübergänge in der Schulstraße. | Foto: F. Ellrich
Hohe Bordsteinkanten, fehlende Behindertenparkplätze, Treppen ohne Handläufe - das alles soll bald der Vergangenheit angehören. Burg will nun Stück für Stück, besser Meter für Meter, barrierefrei werden.
Neuer Inklusionsbeirat soll in die Stadtplanung einbezogen werden: Burg ist auf einem barrierefreien Weg | Volksstimme.de - Nachrichten aus Sachsen-Anhalt - Burg

2012-03-07

Inklusionsbeirat tagt erstmals | Südwest Presse Online

Autor: SWP | 07.03.2012

Ulm.
Morgen, Donnerstag, trifft sich der neu firmierte Inklusionsbeirat für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Ulm zu seiner ersten öffentlichen Sitzung. Beginn ist um 16 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
Inklusionsbeirat tagt erstmals | Südwest Presse Online

2012-03-03

Gesundheitsminister Bahr nimmt Dokumentation zur Gesundheit für behinderte Menschen entgegen - Treffen mit Inklusionsbeirat - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Gesundheitsminister Bahr nimmt Dokumentation zur Gesundheit für behinderte Menschen entgegen - Treffen mit Inklusionsbeirat

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 01.03.2012
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat in dieser Woche persönlich die Dokumentation der Tagungsreihe „Teilhabe braucht Gesundheit!“ des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, entgegengenommen.
„Die Dokumentation gibt die Erfahrungen und Forderungen vieler Menschen mit Behinderung im Gesundheitswesen wieder, die bei der Tagung dabei waren. Deshalb kann sie auch Leitfaden und Impuls für die Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums sein“, betonte Hüppe anlässlich der Übergabe an Bahr am Amtssitz des Beauftragten in Berlin. Er verwies darauf, dass mit dem Versorgungsstrukturgesetz bereits etliche Forderungen der Tagungsreihe aufgenommen werden konnten. Hierzu gehörten etwa Änderungen bei Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Arznei- und Heilmitteln, die zu einer besseren Versorgung führen, Verbesserungen der zahnärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen, der langfristigen Heilmittelversorgung und der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten.

Pressemitteilungen - Gesundheitsminister Bahr nimmt Dokumentation zur Gesundheit für behinderte Menschen entgegen - Treffen mit Inklusionsbeirat - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2011-12-02

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Pressemitteilung des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle

Pressemitteilung des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 02.12.2011
Inklusionsbeirat kritisiert Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung
Auf ihrer gestrigen Sitzung kritisierten die Mitglieder des Inklusionsbeirats die am 25. November 2011 veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven
Bildung. Insbesondere fehle ein uneingeschränktes Zugangsrecht zur Regelschule, lautet ein zentraler Kritikpunkt des Inklusionsbeirats der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention. Schließlich haben laut UN-BRK alle Kinder mit und ohne Behinderungen das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule.
Es sei enttäuschend, dass eine Chance verpasst wurde, das Menschenrecht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem, wie es Artikel 24 UN-BRK festschreibt, konsequent umzusetzen. Bei einer Inklusionsquote von unter 20 Prozent könne man Deutschland im europäischen Vergleich als „Entwicklungsland“ bezeichnen, so der Inklusionsbeirat.
Der Inklusionsbeirat fordert deshalb die Bundesländer auf, die gesetzlichen und faktischen Voraussetzungen für ein inklusives Bildungssystem zu schaffen und hierfür gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Maßnahmeplan zu erarbeiten.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Pressemitteilung des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle

2011-08-23

Das Schwerhörigen-Netz - Portal für Schwerhörige, Ertaubte und CI-Träger


Pressemedlung zum DSB-Bundeskongress 2011
22.08.2011
UN Menschenrechtskonvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Was bringt der 10-jährige Maßnahmeplan des Bundeskabinetts?
Im Februar 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen anerkannt. Die Vereinten Nationen mussten feststellen, dass selbst in den reichen Industriestaaten, Menschen mit Behinderungen vorrangig als "Objekte" der Fürsorge oder der Medizin und nicht als "Inhaber" von Rechten betrachtet wurden. Es geht seither nicht mehr nur darum, dass sich Ausgeschlossene integrieren müssen (Anpassungsdruck), sondern dass die Gesellschaft von vornherein allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen hat (Inklusion: lat. "Einschluss"). Wo bisher die Integration der Behinderten in die Gesellschaft vordergründig war, beruht die Philosophie nunmehr auf dem Verständnis und der Akzeptanz von Normen und Werten in Bezug auf Menschen mit Behinderungen.
Zwei Jahre danach, am 16.06.2011, wurde ein Maßnahmenplan für die 10-jährige Umsetzung der Konvention vom Bundeskabinett beschlossen. Er wurde von Behindertenverbänden und dem Inklusionsbeirat, der von Menschen mit Behinderungen gebildet wird, nicht besonders zufriedenstellend aufgenommen. Allgemein wurde kritisiert, dass er wenig konkrete Maßnahmen und eher Absichtserklärungen beinhaltet. In Art. 3 der Allgemeinen Grundsätze heißt es z. B.: "Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft.". Was heißt das konkret? Das fragen sich die Betroffenen. Welche Rechte, welche Pflichten habe ich oder die Gesellschaft?
Viel Gesprächsstoff für eine Podiumsdiskussion, die der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. (DSB e. V.) anlässlich seines diesjährigen Bundeskongresses in Dresden am 16.09.2011 von 16:00 bis 17:30 Uhr im Marta-Fraenkel-Saal des Deutschen Hygiene Museums Dresden, Lingnerplatz 1, 01069 Dresden veranstaltet. Interessierte, Betroffene und Angehörige von Betroffenen sind eingeladen, an dieser Diskussion teilzuhaben und mitzudiskutieren. Es wird im Grundsatz um die Frage gehen, wie sehen die in der UN-Konvention festgeschriebenen Menschenrechte konkret für hörgeschädigte Menschen aus?
Weitere Informationen, Anmeldeformulare und das komplette Programm sind unter www.schwerhoerigen-netz.de/BUNDESKONGRESS zu finden.
Rückfragen zum Kongress beantwortet Ihnen:
Ellen Lamm, Tel.: 0351-5017793, Fax: 0351-8900372,
E-Mail: kongress2011@schwerhoerige-dresden.de
Postadresse:
DSB Ortsverein Dresden, z. H. Frau Ellen Lamm,
Kügelgenweg 3 L, 01108 Dresden
V.i.S.d.P. und Rückfragen zum Thema:
Renate Welter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Vizepräsidentin
E-Mail: renate.welter@schwerhoerigen-netz.de

Das Schwerhörigen-Netz - Portal für Schwerhörige, Ertaubte und CI-Träger

2011-07-17

Behindertenverbände torpedieren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention

Behindertenverbände torpedieren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention

Autor: am 17. Juli 2011 – 12:26
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen hat massive Probleme mit den deutschen Behindertenverbänden. So droht der Inklusionsbeirat des Bundesbehindertenbeauftragten, seine Arbeit einzustellen. Das berichtet der “Spiegel”.
Grund des Ärgers ist der vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention. Das Papier lässt nach Einschätzung des Inklusionsbeirats “jegliche Ambitionen” vermissen, die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland umzusetzen, heißt es in einer “grundsätzlichen Stellungnahme”. “Leider hat es nur eine Pro-forma- Beteiligung Behinderter gegeben”, klagt Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben. Kritik an dem “dürren Papier” äußert auch die Sprecherin des Deutschen Behindertenrats, Barbara Vieweg. Ihre Organisation wird dem Wunsch der Regierung nicht nachkommen und keine Stellungnahme zum Entwurf des Staatenberichts des Bundes abgeben. In diesem Bericht will Deutschland die Uno über die Fortschritte bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention informieren. “Was nutzt ein Papier, das ohnehin niemand in der Regierung zur Kenntnis nimmt?”, argumentiert Vieweg. Stattdessen beabsichtigten die Behindertenverbände einen eigenen Bericht an die Uno zu schicken. (dts Nachrichtenagentur)

Behindertenverbände torpedieren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention
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