
Pressemedlung zum DSB-Bundeskongress 2011
22.08.2011
UN Menschenrechtskonvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Was bringt der 10-jährige Maßnahmeplan des Bundeskabinetts?
Im Februar 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen anerkannt. Die Vereinten Nationen mussten feststellen, dass selbst in den reichen Industriestaaten, Menschen mit Behinderungen vorrangig als "Objekte" der Fürsorge oder der Medizin und nicht als "Inhaber" von Rechten betrachtet wurden. Es geht seither nicht mehr nur darum, dass sich Ausgeschlossene integrieren müssen (Anpassungsdruck), sondern dass die Gesellschaft von vornherein allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen hat (Inklusion: lat. "Einschluss"). Wo bisher die Integration der Behinderten in die Gesellschaft vordergründig war, beruht die Philosophie nunmehr auf dem Verständnis und der Akzeptanz von Normen und Werten in Bezug auf Menschen mit Behinderungen.
Zwei Jahre danach, am 16.06.2011, wurde ein Maßnahmenplan für die 10-jährige Umsetzung der Konvention vom Bundeskabinett beschlossen. Er wurde von Behindertenverbänden und dem Inklusionsbeirat, der von Menschen mit Behinderungen gebildet wird, nicht besonders zufriedenstellend aufgenommen. Allgemein wurde kritisiert, dass er wenig konkrete Maßnahmen und eher Absichtserklärungen beinhaltet. In Art. 3 der Allgemeinen Grundsätze heißt es z. B.: "Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft.". Was heißt das konkret? Das fragen sich die Betroffenen. Welche Rechte, welche Pflichten habe ich oder die Gesellschaft?
Viel Gesprächsstoff für eine Podiumsdiskussion, die der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. (DSB e. V.) anlässlich seines diesjährigen Bundeskongresses in Dresden am 16.09.2011 von 16:00 bis 17:30 Uhr im Marta-Fraenkel-Saal des Deutschen Hygiene Museums Dresden, Lingnerplatz 1, 01069 Dresden veranstaltet. Interessierte, Betroffene und Angehörige von Betroffenen sind eingeladen, an dieser Diskussion teilzuhaben und mitzudiskutieren. Es wird im Grundsatz um die Frage gehen, wie sehen die in der UN-Konvention festgeschriebenen Menschenrechte konkret für hörgeschädigte Menschen aus?
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