Heimbewohner und Angehörige dürfen hoffen:
Pflege-Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht
15.01.2014
· Der Münchner Rechtsanwalt Alexander Frey hat am 9. Januar 2014
Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Grund
dafür sind die seit Jahren bekannten "Verletzungen von Schutzpflichten
der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der
Bundesrepublik Deutschland auf Grund der weitgehenden Untätigkeit".
Frey ist Mitglied der Gruppe "Forum-Pflege-Aktuell", die sich seit vielen
Jahren zusammen mit anderen für die Verbesserung der Situation
pflegebedürftiger Menschen in Heimen einsetzen. Den Anstoß zu der jetzt
eingereichten Verfassungsbeschwerde gab eine Ende letzten Jahres
veröffentlichte Dissertation von Dr. jur. Susanne Moritz mit dem Titel
"Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen", in
der sie zu dem Schluss kommt: "Eine Beschwerdebefugnis ist dabei nicht
nur für die aktuell betroffenen Heimbewohner anzunehmen, sondern besteht
für alle potentiell künftig Betroffenen."
In seiner 21 Seiten starken Begründung der Verfassungsbeschwerde
führt der Münchner Anwalt viele Fälle von Menschenrechtsverletzungen
auf, die vom "Forum-Pflege-Aktuell" gesammelt bzw. an sie herangetragen
wurden. Er weist auch auf die bereits im August 2001 von ihm und seinen
Mitstreitern vor der UNO vorgebrachten Pflegemängel in Deutschland hin.
Als sie 2011 sich erneut vor der UNO über die Pflegemängel in
Deutschland beklagen, zeigt sich der Ausschuss "tief besorgt" und
"fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, unverzüglich Schritte zur
Verbesserung der Lage älterer Menschen in Pflegeheimen zu unternehmen"
(vgl. http://www.unesco.de/ua08-2012.html).
Passiert ist - trotz des von der alten Bundesregierung ausgerufenen
"Jahr der Pflege" - nicht besonders viel. Detailliert und Einzelfall
belegt führt Frey viele Missstände in Pflegeheimen auf, die seit Jahren
also auch der Bundesregierung bekannt sind.
Die Bremer
Selbsthilfe-Initiative "Heim-Mitwirkung", die sich ebenfalls seit vielen
Jahren für die Verbesserung der Rechte pflegebedürftiger Menschen und
ihre Angehörigen einsetzt, begrüßt ausdrücklich den aktuellen Vorstoß
aus München. Ihr Sprecher, Reinhard Leopold, ist Mitglied einer
Projektgruppe von Transparency Deutschland, die in einer Schwachstellenanalyse "Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreung" im letzten Jahr aufgezeigt hat. Leopold: "Es bleibt keine Zeit mehr zum Überlegen, es braucht keine neuen Studien und Image-Kampagnen, es ist an der Zeit zu handeln!"
Reinhard Leopold c/o SHG Angehörige u.
Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung
- Internet- und Öffentlichkeitsarbeit -
Rembertistraße 9
28203 Bremen
Tel.: 0421 / 33 65 91 20
Skype: Heim-Mitwirkung
eMail: presse@heim-mitwirkung.de
Internet: www.heim-mitwirkung.de
"Heim-Mitwirkung.de"
Bremer Selbsthilfe-Initiative von Angehörigen und Ehrenamtlichen, gegründet
Anfang 2006,
engagiert sich generationsübergreifend in der Heim-Mitwirkung. Ziel ist die
Verbesserung der Interessenvertretung insbesondere von Heim-Bewohnern sowie
von pflegenden und begleitenden Angehörigen.
Bundesverfassungsgericht soll sich mit Pflegemängeln in Deutschland befassen
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2014-02-21
Klage statt Konsens: Inklusionsverhandlungen in der Sackgasse
Klage statt Konsens:
Inklusionsverhandlungen in der Sackgasse
Von: dpa
Letzte Aktualisierung:
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Klage statt Konsens: Inklusionsverhandlungen in der Sackgasse
Inklusion in NRW: Verbände wollen gegen Land klagen | Politik - Kölner Stadt-Anzeiger
Inklusion in NRW
Verbände wollen gegen Land klagen
Erstellt 20.02.2014
Wer trägt die Kosten für die Inklusion? Foto: dpa
2014-02-18
Inklusion: Wie ein Gesetz behinderte Menschen behindert - Nachrichten Bayern - Augsburger Allgemeine
Inklusion
Wie ein Gesetz behinderte Menschen behindert
Jonas Pioch leidet an einer schweren Muskelkrankheit. Der Gesetzgeber zahlt eine Hochschulhilfe nur unter besonderen finanziellen Bedingungen. Jetzt verklagt der Jurist den
Staat. Von Alexandra Lutzenberger
Staat. Von Alexandra Lutzenberger
Inklusion: Wie ein Gesetz behinderte Menschen behindert - Nachrichten Bayern - Augsburger Allgemeine
2014-02-17
Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen | kobinet-nachrichten
Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Veröffentlicht amvon Ottmar Miles-Paul
Paragraphenzeichen
© kobinet/omp
München
(kobinet) Nachdem in den letzten Monaten mehrfach über die Anrechnung
von Vermögens- und Einkommenswerten bei der Gewährleistung von
lebensnotwendigen Hilfen für Menschen mit Behinderungen berichtet wurde
und eine Petition von Constantin Grosch für ein Recht auf Sparen und gleiches Einkommen
knapp 85.000 UnterstützerInnen erreicht hat, beschäftigt sich nun das
bayerische Landessozialgericht in München am 21. Februar mit dem Thema. (...)
Das Landessozialgericht muss nun am 21. Februar um 10:15 im Sitzungssaal
001 in der Ludwigstraße 15, in München darüber entscheiden, ob es im
Zuge einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle das
Bundesverfassungsgericht anruft.
Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen | kobinet-nachrichten
2014-01-22
Kampf gegen Pflegenotstand geht weiter :: Homepage - Nachrichten - Politik - Politik :: Mittelbayerische Zeitung :: www.mittelbayerische.de
Kampf gegen Pflegenotstand geht weiter
Das Gutachten der Regensburger Juristin Susanne Moritz zeigt
Folgen: Der Sozialverband VdK und ein Münchner Anwalt legen
Verfassungsbeschwerde ein.
Pflegenotstand gegen das Grundgesetz verstößt. Foto: dpa
Regensburg.
Die Regensburger Juristin Susanne Moritz hat den ersten Schritt getan –
auf einem Weg, an dessen Ende ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
stehen könnte. Ein Urteil, in dem die Regierung aufgefordert werden
könnte, das zu tun, was seit Jahren versäumt wird: Gesetze zu
verabschieden, die den Pflegenotstand beenden oder zumindest lindern.
Kampf gegen Pflegenotstand geht weiter :: Homepage - Nachrichten - Politik - Politik :: Mittelbayerische Zeitung :: www.mittelbayerische.de
2014-01-15
Verfassungsbeschwerde: Neue Hoffnung für Pflege-Opfer | Bayern
- 14.01.14
Auftakt zu einer Revolution?
Neue Hoffnung für Pflege-Opfer
München - Es könnte der Auftakt zu einer Revolution sein: Ein Münchner Anwalt will den Staat zwingen, die Pflegebedürftigen besser zu schützen - und klagt deshalb in Karlsruhe.
© dpa
Fürsorglich: Ein Mitarbeiter eines Alten-und Pflegeheims hält die Hand einer Bewohnerin. Doch vielerorts gibt es in Heimen auch Missstände.
Der Text, den Alexander Frey über die Feiertage formuliert hat, ist 21 Seiten lang. Es ist eine Verfassungsbeschwerde, und an diesem Montag hat er sie in Karlsruhe eingereicht. Wenn es nach Frey geht, wird sie ein Erdbeben im deutschen Pflegesystem auslösen – nicht gleich, aber in naher Zukunft.
Der Münchner Anwalt Frey, 67, will erreichen, dass der Staat die Pflegebedürftigen besser schützt. Er will, dass die Menschenwürde in keinem deutschen Heim mehr mit Füßen getreten wird. „Karlsruhe muss auf den Tisch hauen“, sagt er. „Das Gericht soll dem Gesetzgeber klarmachen, dass er deutlich mehr tun muss.“ Es geht nicht um kleine Schönheitsreparaturen, nicht um Einzelfälle. Es geht ums Pflegesystem als Ganzes.Neue Hoffnung für Pflege-Opfer | Bayern
2014-01-11
Sozialverband VdK prüft weiterhin Verfassungsbeschwerde für eine bessere Pflege | epd
Sozialverband VdK prüft weiterhin Verfassungsbeschwerde für eine bessere Pflege
Sozialverband VdK prüft weiterhin Verfassungsbeschwerde für eine bessere Pflege | epd
2014-01-02
Kampf um den Arbeitsplatz - Von Amt und Hürden - München - Süddeutsche.de
Kampf um den Arbeitsplatz
Von Amt und Hürden
Zwei Klagen hat der Münchner R. (hier im Spiegelbild) bereits beim Münchner Arbeitsgericht eingereicht, entschieden ist noch über keine davon.
(Foto: Stephan Rumpf)
Ein schwerbehinderter Mann wird nach 21 Jahren in derselben Firma einfach ausgesperrt. Sein Chef hält ihn für arbeitsunfähig, kündigt ihm aber nicht. Dann stellt die Presse kritische Fragen - und eine groteske Geschichte beginnt.
Von Bernd Kastner
2013-11-16
Verfassungsbeschwerde: Pflegenotstand verletzt Grundgesetz - Politik - Süddeutsche.de
Verfassungsbeschwerde möglich Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz
Die Analyse einer Rechtswissenschaftlerin zum Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig". Die Konsequenzen sind spektakulär, der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet.
Von Heribert Prantl
2013-11-07
Meerbusch: Nachbarn klagen gegen Behindertenheim
Meerbusch Nachbarn klagen gegen Behindertenheim
VON OLIVER WIEGAND - zuletzt aktualisiert: 07.11.2013
Meerbusch (RP). Am Kamperweg 27 in Osterath plant die Evangelische Stiftung Hephata den Bau eines Wohnheims für Behinderte. Zwölf Personen sollen dort in zwei Wohngruppen unterkommen. Anwohnern ist der Bau "zu wuchtig" und zu groß
(...)
Darüber hinaus argumentieren die Bürger, das geplante Behindertenwohnheim verstoße in "in Teilen gegen Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes – WTG, in der die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Heimbewohner unter besonderen Schutz gestellt werden"
Meerbusch: Nachbarn klagen gegen Behindertenheim
2013-07-23
Inklusion in Schleswig-Holstein: Gefährliches Pflaster für Rollis - taz.de
Inklusion in Schleswig-Holstein
Gefährliches Pflaster für Rollis
Eine Rollstuhlfahrerin verunglückte in Ratzeburg auf einem Behindertenparkplatz. Jetzt kämpft sie für ein Grundsatzurteil - und zieht bis vor das Bundesverfassungsgericht.
RATZEBURG taz | Wenn eine
Stadtverwaltung Parkplätze für Behinderte ausweist, müssten diese auch
behindertengerecht sein – so lässt sich das wichtigste Argument einer
Klage zusammenfassen, mit der sich in naher Zukunft das
Bundesverfassungsgericht beschäftigen soll. Damit startet die
Rollstuhlfahrerin Angelika Mincke die nächste Runde auf dem
Instanzenweg.
Inklusion in Schleswig-Holstein: Gefährliches Pflaster für Rollis - taz.de
2013-07-17
NRW: Inklusion verursacht hohe Kosten: JUNGEFREIHEIT
NRW: Inklusion verursacht hohe Kosten
„Inklusion“ an der Schultafel: Kommunen wollen nicht auf den Kosten sitzen bleiben Foto: www.pixelio.de/Dieter Schutz
DÜSSELDORF. Die Inklusion behinderter Schüler in den regulären Schulunterricht könnte für Nordrhein-Westfalen zu Mehrkosten von einigen hundert Millionen Euro führen. Vertreter der Kommunen drohen der rot-grünen Landesregierung mit einer Kostenklage, sollten sie bei den zu erwartenden Mehrausgaben alleine gelassen werden. Ein Gutachten von Bildungs- und Finanzwissenschaftlern hatte allein für die Stadt Essen jährliche Zusatzkosten von zwölf Millionen Euro berechnet.
NRW: Inklusion verursacht hohe Kosten: JUNGEFREIHEIT
2013-07-10
Bundesverfassungsbeschwerde | Selbsthilfe für Menschen mit Behinderten
Bundesverfassungsbeschwerde
10. Juli 2013
Keine Schmerzen, aber zu viel Protest – wie die Zivilgerichte eine Rollstuhlfahrerin um ihren Schmerzensgeldanspruch bringen, die beim Parken auf einem Behindertenparkplatz verletzt wurde
Müssen Behindertenparkplätze barrierefrei sein? Und wieso sind Streiterinnen gegen die Benachteiligung von Behinderten selber schuld, wenn sie auf einem kopfsteingepflasterten Behindertenparkplatz einer Kommune stürzen und sich verletzen?
Das Oberlandesgericht Schleswig hat ziemlich schnell gefasste und höchst überraschende Antworten auf beide Fragen parat – die geschädigte Rollstuhlfahrerin Angelika Mincke hofft, dass das Bundesverfassungsgericht, diese Antworten als rechtswidrig beurteilen wird.
Dafür braucht sie aber Unterstützung, denn schon jetzt waren die Gerichtsverfahren, die die Grundsicherungsempfängerin ohne Prozesskostenhilfe durchziehen musste, recht kostspielig.
Unterstützung für die Prozesse ist auch deswegen sinnvoll, weil es um Rechtsfragen geht, die viele Menschen mit schweren Behinderungen betreffen: müssen ausgewiesene Behindertenparkplätze barrierefrei sein?
Das Oberlandesgericht Schleswig hat ziemlich schnell gefasste und höchst überraschende Antworten auf beide Fragen parat – die geschädigte Rollstuhlfahrerin Angelika Mincke hofft, dass das Bundesverfassungsgericht, diese Antworten als rechtswidrig beurteilen wird.
Dafür braucht sie aber Unterstützung, denn schon jetzt waren die Gerichtsverfahren, die die Grundsicherungsempfängerin ohne Prozesskostenhilfe durchziehen musste, recht kostspielig.
Unterstützung für die Prozesse ist auch deswegen sinnvoll, weil es um Rechtsfragen geht, die viele Menschen mit schweren Behinderungen betreffen: müssen ausgewiesene Behindertenparkplätze barrierefrei sein?
Sind Behinderte, die nicht barrierefreie Parkplätze nutzen, selber schuld, wenn ihnen deswegen etwas zustößt? Dienen Behindertenparkplätze dem Grundrecht auf Mobilität, das unter anderem in der UN-Behindertenrechtsrechtskonvention festgeschrieben ist? Und kann es sein, dass die gegen Barrieren gerichteten Aktivitäten einer Behinderten am 9. Mai in einem Gerichtsverfahren gegen sie gewendet werden, weil sie damit ja schließlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie die Gefährlichkeit von Barrieren kennt?
Es geht um die Nutzung eines Behindertenparkplatzes der Stadt Ratzeburg, der kopfsteingepflastert ist. Angelika Mincke parkte hier am 6. November 2009, weil sie in der nahegelegenen Drogerie noch etwas besorgen wollte. Es war bereits dunkel. Beim Umsetzen in den Rollstuhl rutschten dessen Vorderräder weg, Frau Mincke stürzte und zog sich einen Bruch zu. Deswegen verklagte sie die Stadt Ratzeburg, weil diese ihrer Meinung nach dafür zu sorgen hat, dass ihre Behindertenparkplätze tatsächlich auch von Behinderten genutzt werden können.
Der Rechtsstreit entwickelte sich allerdings überraschend.
Statt über die Verkehrssicherungspflichten der verklagten Kommune machten sich die Gerichte über ganz andere Fragen Gedanken.
Das Landgericht Lübeck wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück, weil es zu erkennen glaubte, dass die Antragstellerin durch die Nutzung des Parkplatzes bewußt ein Risiko eingegangen ist und damit die Risikobereitschaft der Klägerin deutlich schwerer wiegen würde, als die eventuelle Pflichtverletzung der Stadt.
Zudem bezweifelte das Gericht, dass die Antragstellerin überhaupt Schmerzensgeldansprüche geltend machen könnte, da sie „durch ihre Lähmung keine Schmerzen empfinden konnte.
Die Nachteile einer mehrtägigen schmerzfreien Bettruhe wiegen jedoch für sich nicht so schwer, dass sie ein Schmerzensgeld rechtfertigen könnten.“ (LG Lübeck vom 27. Januar 2012).
Das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte die Auffassung, dass der Stadt Ratzeburg nicht vorzuwerfen wäre, dass sie einen barrierereichen Behindertenparkplatz freigegeben hat:
„Die Gefahr warnte ausreichend vor sich selbst.“ (OLG Schleswig vom 22. März 2012).
Das Landgericht Lübeck wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück, weil es zu erkennen glaubte, dass die Antragstellerin durch die Nutzung des Parkplatzes bewußt ein Risiko eingegangen ist und damit die Risikobereitschaft der Klägerin deutlich schwerer wiegen würde, als die eventuelle Pflichtverletzung der Stadt.
Zudem bezweifelte das Gericht, dass die Antragstellerin überhaupt Schmerzensgeldansprüche geltend machen könnte, da sie „durch ihre Lähmung keine Schmerzen empfinden konnte.
Die Nachteile einer mehrtägigen schmerzfreien Bettruhe wiegen jedoch für sich nicht so schwer, dass sie ein Schmerzensgeld rechtfertigen könnten.“ (LG Lübeck vom 27. Januar 2012).
Das Oberlandesgericht Schleswig bestätigte die Auffassung, dass der Stadt Ratzeburg nicht vorzuwerfen wäre, dass sie einen barrierereichen Behindertenparkplatz freigegeben hat:
„Die Gefahr warnte ausreichend vor sich selbst.“ (OLG Schleswig vom 22. März 2012).
Die geschädigte Rollstuhlfahrerin klagte also auf eigene Kosten – und unterlag in erster Instanz, weil sie nicht genau genug beschreiben konnte, wie ihre Rollstuhlvorderräder auf dem Kopfsteinpflaster abgeglitten waren.
Dagegen ging Angelika Mincke mit Hilfe der Kanzlei Menschen und Rechte in die Berufung – und erlebte einen bemerkenswert kurzen Rechtsstreit.
Am 29. April 2013 war die Berufung begründet worden, mit Beschluss vom 6. Juni 2013 wies das OLG Schleswig sie ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zurück. Dass das Gericht in der kurzen Zeit keine Gelegenheit hatte, sich mit den neuen rechtlichen Argumenten zu befassen, überrascht nicht. Stattdessen nahm es sich alte Tatsachen vor:
Dass die Klägerin an den Vorbereitungen für den Protesttag am 9. Mai 2009 teilgenommen hatte, in dem es um Barrierefreiheit ging, reichte den Berufungsrichtern für ihre Entscheidung aus: „ Entscheidend ist, dass sie um die Ungeeignetheit von Kopfsteinpflaster als Belag für Behindertenparkplätze wusste und dass sich mit diesem Wissen die Gefährlichkeit dieses Belags für Aus- und Einstieg vom PKW zum Rollstuhl und zurück aufdrängen musste.“
Am 29. April 2013 war die Berufung begründet worden, mit Beschluss vom 6. Juni 2013 wies das OLG Schleswig sie ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zurück. Dass das Gericht in der kurzen Zeit keine Gelegenheit hatte, sich mit den neuen rechtlichen Argumenten zu befassen, überrascht nicht. Stattdessen nahm es sich alte Tatsachen vor:
Dass die Klägerin an den Vorbereitungen für den Protesttag am 9. Mai 2009 teilgenommen hatte, in dem es um Barrierefreiheit ging, reichte den Berufungsrichtern für ihre Entscheidung aus: „ Entscheidend ist, dass sie um die Ungeeignetheit von Kopfsteinpflaster als Belag für Behindertenparkplätze wusste und dass sich mit diesem Wissen die Gefährlichkeit dieses Belags für Aus- und Einstieg vom PKW zum Rollstuhl und zurück aufdrängen musste.“
Selber schuld also – und Pech gehabt.
Dass sich der verklagten Stadt die Gefährlichkeit des von ihr immerhin geschaffenen Parkplatzes auch hätte aufdrängen müssen, erscheint dem Oberlandesgericht dagegen unerheblich. Also bleibt der Behindertenparkplatz in Betrieb.
Sollte dort jemals ein Nichtbehinderter parken, für den dieser Behindertenparkplatz zweifelsohne geeigneter ist, als für Rollstuhlfahrer, wird ihn die Stadt Ratzeburg aber sicher sofort abschleppen. Denn, so unter anderem das Bundesverwaltungsgericht und die ständige Rechtsprechung zum Thema „Abschleppen von Behindertenparkplätzen“, nur durch ständiges Freihalten der Schwerbehindertenparkplätze kann sichergestellt werden, dass der betroffenen Nutzerkreis stets einen angemessenen Parkplatz findet.
Sollte dort jemals ein Nichtbehinderter parken, für den dieser Behindertenparkplatz zweifelsohne geeigneter ist, als für Rollstuhlfahrer, wird ihn die Stadt Ratzeburg aber sicher sofort abschleppen. Denn, so unter anderem das Bundesverwaltungsgericht und die ständige Rechtsprechung zum Thema „Abschleppen von Behindertenparkplätzen“, nur durch ständiges Freihalten der Schwerbehindertenparkplätze kann sichergestellt werden, dass der betroffenen Nutzerkreis stets einen angemessenen Parkplatz findet.
Angelika Mincke legt jetzt mit der Kanzlei Menschen und Rechte Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ein.
Rechtanwalt Dr. Oliver Tolmein zu den Gründen:
„Die Entscheidung des OLG Schleswig ist nicht mit dem Grundrecht auf Mobilität vereinbar und sie erscheint in ihrer Argumentation zum Thema Behindertenparkplätze willkürlich. Es kann nicht hingenommen werden, dass mit dieser Entscheidung Gemeinden einen Freibrief dafür erhalten, Behindertenparkplätze mit Barrieren zu errichten und den Behinderten, die sich dagegen wehren, vorgehalten wird, im Zweifelsfall seien sie zur Minimierung ihrer Risiken verpflichtet und dürften die Parkplätze halt nicht nutzen.“
„Die Entscheidung des OLG Schleswig ist nicht mit dem Grundrecht auf Mobilität vereinbar und sie erscheint in ihrer Argumentation zum Thema Behindertenparkplätze willkürlich. Es kann nicht hingenommen werden, dass mit dieser Entscheidung Gemeinden einen Freibrief dafür erhalten, Behindertenparkplätze mit Barrieren zu errichten und den Behinderten, die sich dagegen wehren, vorgehalten wird, im Zweifelsfall seien sie zur Minimierung ihrer Risiken verpflichtet und dürften die Parkplätze halt nicht nutzen.“
Da Angelika Mincke GrundsicherungsEmpfängerin ist und die Kosten des Rechtsstreits schon erheblich waren, wird aufgerufen, das Verfahren durch Spenden zu unterstützen. Eventuelle Überschüsse werden an Kobinet-Nachrichten e.V. weitergeleitet oder in einen Fonds mit dem weitere behindertenrechtlichen Verfahren unterstützt werden, in denen die bedürftigen Kläger aus willkürlich erscheinenden Gründen keine Prozesskostenhilfe erhalten.
Spendenkonto
Kanzlei Menschen und Rechte
Konto Nr. 104 322 2460
BLZ 200 505 50
Verwendungszweck BVF Mincke/Ratzeburg
oder
Aktiv Barrierefrei Selbstbestimmt Leben e.VKreissparkasse Herzogtum Lauenburg
KTO 00 810 421 45
BLZ 230 527 50
Verwendungszweck BVF Mincke/Ratzeburg
2013-07-05
Wuppertal will Land wegen Inklusionskosten verklagen - Nachrichten - WDR.de
Wuppertal will Land wegen Inklusionskosten verklagen:
Die Stadt Wuppertal will das Land verklagen, wenn die Landesregierung sich nicht an den Kosten der Inklusion beteiligt. Das geht aus einer Vorlage der Verwaltung für den Schul- und Bildungsausschuss des Rates hervor, die dem WDR am Donnerstag (04.07.2013) bekannt wurde.
Wuppertal will Land wegen Inklusionskosten verklagen - Nachrichten - WDR.de
njuuz » Stadt schadet dem Gedanken der Inklusion!
Landtag NRW: Inklusion
2013-05-31
Übernahme von Internetkosten durchgesetzt | kobinet-nachrichten
Übernahme von Internetkosten durchgesetzt
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-PaulÜbernahme von Internetkosten durchgesetzt | kobinet-nachrichten
2012-11-12
Sozialrecht: Schwerbehinderte hat Anspruch auf Behinderten-Kfz - Nachrichten Geld - Ratgeber Recht - Sozialrecht - DIE WELT
12.11.12
Sozialrecht: Schwerbehinderte hat Anspruch auf Behinderten-Kfz - Nachrichten Geld - Ratgeber Recht - Sozialrecht - DIE WELT
Sozialrecht
Schwerbehinderte hat Anspruch auf Behinderten-Kfz
Auch Schwerstbehinderte, die nicht selbst Auto fahren können, haben einen Anspruch auf ein behindertengerechtes Fahrzeug, wenn es ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Von Esther Wellhöfer, Juristische Redaktion anwalt.de
Foto: ©Fotolia.com/Rafal Olechowski Ein behindertengerechtes Fahrzeug kann behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben ermöglichen
Eine mittellose, schwerstbehinderte junge Frau hat vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg erfolgreich die Kostenübernahme für ein behindertengerecht ausgebautes Auto erstritten. (...)
Sozialrecht: Schwerbehinderte hat Anspruch auf Behinderten-Kfz - Nachrichten Geld - Ratgeber Recht - Sozialrecht - DIE WELT
2012-10-01
Mutter einer behinderten Tochter kämpft um mehr staatliche Leistungen - Nachrichten Mindelheim - Augsburger Allgemeine
Soziales
Mutter einer behinderten Tochter kämpft um mehr staatliche Leistungen
Weil sie mehrere Entscheidungen der Behörden als ungerecht empfindet, ist die Unterallgäuerin vor Gericht gezogen. Die 50-Jährige sieht sich als Sprachrohr aller Betroffenen Von Kathrin Kratzer
- „Viele behinderte Menschen können sich nicht wehren“, sagt die Mutter einer schwerbehinderten Tochter aus dem Unterallgäu. Vor Gericht kämpft die 50-Jährige um mehr staatliche Leistungen.
Zwischen 2010 und 2011 habe Hubers Tochter noch den vollen Regelsatz erhalten, erklärt Basener. Mehrere Gerichte hatten bestätigt, dass volljährige Behinderte auch dann die volle Summe bekommen, wenn sie zu Hause wohnen. Mit der Hartz-IV-Reform jedoch verringerte sich der Betrag. Gegen diese Kürzung zieht Ursula Huber mit ihrer Anwältin nun beim Sozialgericht in Augsburg zu Felde. Damit sieht sich die Unterallgäuerin nicht nur als Sprachrohr ihrer Tochter, sondern aller Behinderten, die von der Senkung betroffen sind. „Viele Behinderten können sich in so einem Fall nicht wehren“, sagt Huber.
Soziales: Mutter einer behinderten Tochter kämpft um mehr staatliche Leistungen - Nachrichten Mindelheim - Augsburger Allgemeine
2012-09-28
Wartefristen: Behinderte schimpfen über Kreisverwaltung • Lauenburg • Lokales • LN-Online
Wartefristen: Behinderte schimpfen über Kreisverwaltung
Vereinigung moniert die Arbeit der Behörde: „Die lassen es immer bis zur Klage kommen.“
Drei Frauen klagen über den Kreis und dessen Umgang mit behinderten Menschen: von links Sabine Hübner, Angelika Mincke und Petra Marek.
Foto: Norbert Dreessen
Wartefristen: Behinderte schimpfen über Kreisverwaltung • Lauenburg • Lokales • LN-Online
2012-09-05
Paralympics 2012: Gold-Speerwerferin Birgit Kober wegen Ärzte-Pfusch im Rollstuhl? - Sport - Bild.de
Unsere Gold-Speerwerferin kämpft vor Gericht gegen die Klinik
Wegen Ärzte-Pfusch im Rollstuhl?
05.09.2012 — 00:01 Uhr
Von SEBASTIAN KAYSER
Der Jubel kannte keine Grenzen, die Tränen schossen in ihr Gesicht. Speerwerferin Birgit Kober (42) holte bei den Paralympics Gold mit Weltrekord (27,03 Meter).
„Dieser Moment ist so viel größer als man selbst“, sagt die Münchnerin.
Doch bald hat sie einen noch härteren Kampf zu bestehen. Vor Gericht gegen das Klinikum Rechts der Isar, das sie durch Ärzte-Pfusch in den Rollstuhl gebracht haben soll.
Rückblick: Juni 2007. Kober muss nach einem Epilepsie-Anfall auf die Intensivstation. „Dort hat wohl ein Arzt einen Schreibfehler begangen“, sagt sie. Deshalb soll sie die 25-fache Dosis eines toxischen Medikaments bekommen haben!
Paralympics 2012: Gold-Speerwerferin Birgit Kober wegen Ärzte-Pfusch im Rollstuhl? - Sport - Bild.de
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