Menschen mit Behinderung
Experten fordern Reform der Sachwalterschaft
18. November 2011 11:24
Monitoring-Ausschuss: Ziel ist mehr Selbstbestimmung - "Der Großteil weiß, was er will"
60.000 Menschen dürfen in Österreich Entscheidungen nicht selbst treffen - sie haben einen Sachwalter oder eine Sachwalterin. Das widerspricht (teilweise) der UN-Menschenrechtskonvention.
Der "Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung" (
monitoringausschuss.at) hat bei seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag das Thema aufgegriffen und Alternativen diskutiert.
Selbstbestimmung ist Menschenrecht
"Eine persönliche Assistenz würde viele Sachwalterschaften überflüssig machen oder zumindest die Zahl dramatisch reduzieren", sagt Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses im Gespräch mit derStandard.at.
Die Funktion des Sachwalters können Angehörige, aber auch Sachwaltervereine oder ein juristischer Vormund erfüllen. Die UN-Menschenrechtskonvention besagt, dass "alle Menschen das Recht haben selbst zu entscheiden". Ein Sachwalter soll helfen Entscheidungen zu treffen. Die Praxis sieht oft anders aus, berichten Menschen mit Lernschwierigkeiten bei der öffentlichen Sitzung über die Probleme.
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