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2011-07-02

NETZWERK ARTIKEL 3

Samstag, 02. Juli 2011 um 06:57 Uhr

Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CRPD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.

NETZWERK ARTIKEL 3

2011-07-01

Aktion Mensch: Pressemitteilung "Breite Allianz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"

01.07.2011, Inklusion:

Breite Allianz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Organisationen planen kritische Begleitung des ersten deutschen Staatenberichtes

Eine Vielzahl von Organisationen aus der Behindertenhilfe und -selbsthilfe haben sich gestern in Berlin zusammengeschlossen, um die Berichterstattung der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisch zu begleiten. Am ersten Treffen mit etwa 120 Organisationen nahm auch die Aktion Mensch teil. Voraussichtlich übernimmt der Verein Netzwerk Artikel 3 die Koordination der gemeinsamen Arbeit an einem Parallelbericht.
„Die hohe Beteilung an dem Parallelbericht löst hoffentlich eine Dynamik aus, die sich in der Gesellschaft fortsetzt. Unser gemeinsames Ziel ist, die Bedingungen für Menschen mit Behinderung positiv zu verändern“, sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch.“

Aktion Mensch: Pressemitteilung "Breite Allianz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt die Gründung der Allianz zur Parallelberichterstattung | Deutsches Institut für Menschenrechte | Presseportal.de

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt die Gründung der Allianz zur Parallelberichterstattung

Berlin (ots) - Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat am 30. Juni 2011 die Auftaktveranstaltung zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ausgerichtet. Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CPRD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.
"Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zeigt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonevention in Deutschland kein Selbstläufer ist", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle am Donnerstag in Berlin. Weitere gemeinsame Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft seien nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Deutschland den erforderlichen Stellenwert in der Politik zu verschaffen. "Daher begrüße ich die bevorstehende Gründung einer Allianz zur Parallelberichterstattung, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann", so Aichele.
Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder "Alternativberichte" zu verfassen und vorzulegen. Deutschland muss als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig in regelmäßigen Abständen dem CRPD-Ausschuss Staatenberichte vorlegen. Die Berichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine durch den Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen umgesetzt hat. Sie werden im CPRD-Ausschuss geprüft und kommentiert. Der Parallelbericht aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss eine wichtige Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention beurteilen zu können.
Theresia Degener, deutsches Mitglied im CPRD-Ausschuss, begrüßte ebenfalls den Zusammenschluss der behindertenpolitischen Organisationen zu einer Allianz, die sich die Erstellung eines Parallelberichtes zum Ziel gesetzt hat. Dadurch werde der nationale Dialog über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gefördert, betonte Degener. "Dieser Dialog ist mindestens so wichtig wie der konstruktive Dialog in Genf zwischen unserem Ausschuss und den deutschen Regierungsvetretern."
Die Auftaktveranstaltung bot 120 Teilnehmenden die Gelegenheit, sich grundsätzlich über die Parallelberichterstattung im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren. Die Erfahrungsberichte der NGO-Zusammenschlüsse WSK-Allianz und CEDAW-Allianz sowie beispielsweise der Vortrag von Theresia Degener gaben Einblicke in die CPRD-Ausschussarbeit sowie in das Verfahren zur Erstellung eines Berichtes.
Die Monitoring-Stelle stellte auf der Veranstaltung zudem ihre Handreichung "Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vor. Sie enthält wichtige Informationen zur Erstellung des Parallelberichts und zum Verfahren der Übermittlung an den CPRD-Ausschuss. Download: http://ots.de/zo7Ru
Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V. die Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft koordinieren. Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind.
Kontakt:
Geschäftsstelle für die Koordination: 
NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. 
Website: http://www.netzwerk-artikel-3.de 
E-Mail: brk.allianz@googolemail.com 
Pressekontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte Bettina Hildebrand, 
Pressesprecherin Telefon 030 25 93 59 - 14, Mobil 01 60 96 65 00 83 
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de 

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt die Gründung der Allianz zur Parallelberichterstattung | Deutsches Institut für Menschenrechte | Presseportal.de

2011-06-07

Rechte behinderter Frauen weltweit -- kobinet

07.06.2011 - 18:15

Rechte behinderter Frauen weltweit.

Berlin (kobinet) Das Netzwerk Artikel 3 hat mit Unterstützung der Frauenstiftung „filia“ eine barrierefreie englische Fassung des „Interpretationsstandards der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht“ veröffentlicht. „Mit diesem Dokument bekommen behinderte Frauen jetzt weltweit ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie argumentieren und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation einfordern können“, erklärte heute Dr. Sigrid Arnade vom Netzwerk-Vorstand.

Schon in der Erarbeitungsphase der UN-Konvention hat sich das Netzwerk Artikel 3 für eine Verankerung der Frauenperspektive stark gemacht. Dazu wurde die Kampagne „Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!“ ins Leben gerufen. Fachtexte wurden verfasst und veröffentlicht und dreimal haben Frauen vom Netzwerk in New York an den Verhandlungen zur Behindertenrechtskonvention teilgenommen.

Im Anschluss verfassten Sigrid Arnade und Sabine Häfner den „Interpretationsstandard der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht“, der in einer Langfassung (115 Seiten) und einer Kurzfassung (23 Seiten) erhältlich ist. Mit diesem Text erhalten Staaten und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) konkrete Hinweise darauf, wie die Behindertenrechtskonvention aus Sicht und im Sinne von Frauen mit Behinderungen umzusetzen ist.

Rechte behinderter Frauen weltweit -- kobinet

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 6 - Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.
inclusion.cc

2011-03-06

behindert-barrierefrei e. V. | Blog

02.03.2011 06:43 Uhr

Behindertenrechtskonvention: "Schatten-Motto" zur Umsetzung der UN-Konvention: Ergebnis steht fest

Als eindeutiger Sieger des Wettbewerbs von Netzwerk Artikel 3 zu einem "Schatten-Motto" zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat sich der Slogan "Mein Leben - Mein Recht - Meine Wahl!" erwiesen. Auf Platz zwei kam das Motto: "Freiheit - Gleichheit - Zugänglichkeit!" und den dritten Platz belegte ein "Evergreen": Der bereits aus dem Europäischen Jahr 2003 bekannte Slogan "Nichts über uns ohne uns!"
Der Untertitel zu jedem Motto lautet jeweils: "UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen".

Das Netzwerk Artikel 3 hatte im Juni das Motto des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) "Mit Dir zum Wir.
UN-Behindertenrechtskonvention. Umsetzen. Gestalten. Leben" kritisiert:
Dieses Motto sei zum einen ohne die Beteiligung der Zivilgesellschaft entstanden und zum anderen spiegele sich das menschenrechtliche Modell von Behinderung darin nicht wider - der wichtige Punkt der Bewusstseinsbildung über die Konvention werde so in die falsche Richtung geleitet.

behindert-barrierefrei e. V. | Blog
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