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2012-08-30

Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches


Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig

(Straßburg) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen des Artikels 8 des italienischen Staatsgesetzes zur künstlichen Befruchtung verurteilt. Der Eingriff in das seit 2004 geltende Gesetz erfolgte nach der Eingabe eines fruchtbaren Ehepaares, denen 2006 jedoch ein Kind mit Mukoviszidose geboren wurde, woraufhin sie erfuhren, gesunde Träger dieser Krankheit zu sein. Eine zweite Schwangerschaft endete mit der Tötung des ungeborenen Kindes, nachdem die Krankheit durch Pränataldiagnostik auch bei diesem Kind festgestellt worden war. Sie wollten jedoch weitere Kinder haben. In der Bundesrepublik Deutschland, in Großbritannien, Frankreich, Griechenland, Portugal oder den Niederlanden hätten sie im Labor in vitro Embryonen erzeugen, auf diese und andere Krankheiten überprüfen und dann ausgewählte Embryonen der Frau einsetzen lassen können. Das Staatsgesetz 40/2004 untersagt dies in Italien und erlaubt grundsätzlich nur unfruchtbaren Paaren den Zugang zur künstlichen Befruchtung. Die beiden brachten den Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof mit der Begründung einer Diskriminierung, da das „Recht auf ein gesundes Kind“ ansonsten allgemein in Europa anerkannt sei (ausgenommen in Österreich und in der Schweiz).
Gestern verurteilte ein siebenköpfiger Senat des Gerichtshofs Italien zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000 Euro an das Ehepaar und die Anwaltsspesen von 2.500 Euro.Menschenrechtsgerichtshof: Es gibt ein „Recht“ auf eugenische Selektion – Urteil nicht rechtskräftig › Katholisches

2011-11-19

Straßburg stoppt Abschiebung eines schwer Behinderten - Integration - derStandard.at › Panorama

Ungeeignete Haftbedingung

Straßburg stoppt Abschiebung eines schwer Behinderten

18. November 2011 18:53
  • Artikelbild: Die Bedingungen in der Schubhaft waren für K. ungeeignet. Er wurde in ein Heim entlassen, wo er besser betreut werden konnte.  - Foto: DER STANDARD/Andy Urban
    Die Bedingungen in der Schubhaft waren für K. ungeeignet. Er wurde in ein Heim entlassen, wo er besser betreut werden konnte.

Nur knapp entging ein Tschetschene, der so schwer behindert ist, dass er nicht in Haft bleiben konnte, der Abschiebung aus Österreich

Wien - Zweimal seit Anfang Oktober stand der schwer behinderte Tschetschene Said Ali K. (28) bereits kurz vor der Abschiebung. Dass er noch in Österreich ist, verdankt er allein dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der stoppte am 9. November per einstweiliger Anordnung den Abtransport. Schon am Flughafen Schwechat wurde der Mann wieder freigelassen.
Das Mal davor hatte die Fremdenpolizei selbst ein Einsehen gehabt: Am 4. Oktober war K., der der seit einer Gehirnhautentzündung spastisch gelähmt ist und nur nach Einnahme von Medikamenten gehen kann, am Linzer Bahnhof festgenommen worden. Man hatte ihn in die Schubhaft gebracht, die Abschiebung wurde für den 6. Oktober festgesetzt.
Doch dann stellten sich die Haftbedingungen als für ihn völlig ungeeignet heraus: "Er kann sich selbst nicht einmal waschen. Wir haben ihn entlassen und in ein Caritas-Behindertenheim gebracht", teilte ein Fremdenpolizist dem STANDARD am 5. Oktober mit.
Dass das Abschiebekommando einen Monat später trotzdem wieder bei K. auftauchte, bezeichnet seine Rechtsberaterin Hedwig Binder vom MigrantInnenverein St. Marx als skandalös:
Straßburg stoppt Abschiebung eines schwer Behinderten - Integration - derStandard.at › Panorama

2011-10-15

70.000 Euro - Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an - Inland - Berliner Morgenpost - Berlin

70.000 Euro

Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an


Der Klinikkonzern Vivantes hat der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch 70.000 Euro angeboten und strebt damit eine außergerichtliche Einigung an. Die Berlinerin, die Missstände in ihrem Betrieb angeprangert hatte, wurde nach ihrer Kritik fristlos gekündigt.

Brigitte Heinisch mit ihren Unterlagen im Fall Vivantes1
Foto: Jakob Hoff
Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch in ihrem Garten. „Deutschland braucht Gesetze, die gefährliche Pflege verhindert“, sagt die Berlinerin
Der Berliner Klinikbetreiber Vivantes strebt eine außergerichtliche Einigung mit der entlassenen Altenpflegerin Brigitte Heinisch an und hat ihr 70.000 Euro angeboten. „Wir wollen einen Rechtsfrieden mit Frau Heinisch erreichen“, sagte Sprecherin Kristina Tschenett am Dienstag in Berlin. Heinisch hatte Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber Vivantes erstattet, weil das Unternehmen zu wenig Personal habe und deshalb nicht in der Lage sei, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin wurde ihr gekündigt. Vivantes kündigte außerdem an, die Mitarbeiter besser über Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.
Spätestens seit dem 21. Juli dürfen sogenannte Whistleblower (Tippgeber, Flüsterer) auch in Deutschland auf richterlichen Schutz zählen. An diesem Tag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden, dass die Entlassung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch nicht rechtens war. Die Frau hatte auf Pflegemängel an ihrem Arbeitsplatz hinweisen wollen.

70.000 Euro - Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an - Inland - Berliner Morgenpost - Berlin

Vivantes

Der Fall Heinisch

Von Thorkit Treichel

Die vom Klinikkonzern Vivantes gekündigte Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Die vom Klinikkonzern Vivantes gekündigte Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Foto: dapd
Berlin –  
Eine Altenpflegerin machte Missstände bei Vivantes publik und wurde entlassen. Nun will der Klinikkonzern am liebsten einen weiteren Rechtsstreit vermeiden.
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hat schwere Missstände in einem Pflegeheim von Vivantes öffentlich gemacht und wurde daraufhin fristlos entlassen. Jetzt will sich ihr ehemaliger Arbeitgeber außergerichtlich mit ihr einigen. "Wir wollen Frieden schließen mit Frau Heinisch und haben ihr ein Gespräch angeboten", sagte Vivantes-Chef Joachim Bovelet am Dienstag. Aber danach sieht es zurzeit nicht aus. Während Heinischs Anwalt eine Abfindung von 200.000 Euro netto, also etwa 350.000 Euro brutto, fordert, will Vivantes seiner ehemaligen Mitarbeiterin lediglich 70.000 Euro brutto bezahlen. "Wir haben die Summe nach bestem Wissen und Gewissen in Bezug auf entgangene Einkünfte und Altersansprüche berechnet", sagte Bovelet. Eine solche Berechnung sei auch vor Gericht üblich.
Heinisch hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Im Juli gewann die 50-Jährige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Klage gegen die Bundesrepublik wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention, die Berliner Zeitung berichtete. Die Richter in Straßburg urteilten, dass Arbeitnehmer im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung Missstände im eigenen Unternehmen publik machen dürfen. Heinisch hatte Strafanzeige gegen Vivantes gestellt. Nun muss sie sich auf einen neuen Rechtsstreit einstellen. Ihr Fall wird am 21. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht neu aufgerollt. Bis zu dem Urteil aus Straßburg hatten deutsche Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts die Kündigung durch Vivantes für rechtens erklärt.
"Bewohner waren unterernährt"
Heinisch, die nach eigenen Angaben inzwischen voll erwerbsgemindert ist, sagte: "Ich habe sechs Jahre gegen meine Kündigung gekämpft und bin darüber krank geworden". Sie leide unter schweren Depressionen und müsse von ihrer kleinen Rente monatlich 180 Euro für nicht rezeptpflichtige Medikamente finanzieren.
Während ihrer Tätigkeit bei Vivantes habe sie zahlreiche Überlastungsanzeigen geschrieben, "um Schaden von den Bewohnern abzuwenden". Für 45 Pflegebedürftige seien nur zwei Mitarbeiter zuständig gewesen. "Die Bewohner waren unterernährt, sie mussten teilweise bis mittags in ihrem Kot liegen und wurden ohne richterlichen Beschluss in ihren Betten fixiert." Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen bemängelte die Zustände in dem Heim. Erst nachdem Heinisch Anzeige gestellt hatte, wurden die Missstände behoben.
berliner-zeitung.de

2011-09-11

TI-Deutschland: 2011-07-22 Urteil EGMR

Transparency begrüßt Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte zur Stärkung von Hinweisgebern

Hinweisgeberschutz in Deutschland muss weiter verbessert werden
Berlin, 22.07.2011 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall Heinisch gegen Deutschland als wichtigen Schritt zur Stärkung von Hinweisgebern. Die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber auf Missstände im eigenen Unternehmen hingewiesen hatte, verstößt laut EGMR gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber bei Transparency Deutschland: „Nicht selten werden Hinweisgeber zu Opfern ihres Mutes, wenn sie auf wahrgenommene Missstände aufmerksam machen. In Deutschland haben wir die verquere Lage, dass Arbeitnehmer das Risiko tragen, dass ihre Hinweise von den Vorgesetzten als Angriff auf die eigene Person oder das Unternehmen verstanden werden.“

Im Rahmen des G20-Aktionsplans gegen Korruption hat sich Deutschland verpflichtet, bis Ende 2012 gesetzliche Regeln zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen. Das jüngste Urteil des EGMR bestätigt, dass hier weiter Handlungsbedarf besteht. Transparency Deutschland fordert seit Jahren, dass der Schutz von Hinweisgebern vor Sanktionen in Deutschland verbessert werden muss.

In Deutschland werden zwei Drittel aller Wirtschaftsstraftaten durch Zufall aufgedeckt. Interne Kontrollsysteme greifen wesentlich seltener. Jedes Unternehmen und jede Behörde sollte daher Hinweisgebersysteme einrichten. Sie geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, qualifiziert über wahrgenommene Missstände zu berichten, ohne dass ihnen hieraus ein Nachteil erwächst.

„Hinweisgebersysteme müssen von ausgebildeten Personen betrieben und betreut werden, die die Spreu von Weizen trennen können. Nur so kann dem Missbrauch von Hinweisgebersystemen vorgebeugt und ihre Akzeptanz gestärkt werden“, so Hammacher.

Der EGMR in Straßburg gibt in seiner Entscheidung vom 21.07.2011 im Fall Heinisch gegen Deutschland einer deutschen Altenpflegerin Recht, der fristlos gekündigt wurde. Sie hatte darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach in dem Pflegeheim zu wenig Personal zur Verfügung stehe, um die Bewohner des Pflegeheims adäquat zu betreuen. Die Arbeitsgerichte hielten die Kündigung für gerechtfertigt. Der EGMR ist hingegen der Auffassung, dass die deutschen Gerichte nicht gerecht zwischen dem Recht der Arbeitgeberin, ihren Ruf zu schützen, und dem Recht der Altenpflegerin auf freie Meinungsäußerung abgewogen und dadurch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt haben.

Kontakt
Dr. Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel. 030 / 54 98 98 0
TI-Deutschland: 2011-07-22 Urteil EGMR

2011-09-10

heise online - Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern

08.09.2011 19:45

Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern

Meldung vorlesen und MP3-Download
Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks kritisiert die Bundesratsinitiative des Berliner Senats zum gesetzlichen Whistleblowerschutz als "hanebüchen". Entgegen der Erwartungen eines "progressiven" Vorschlags sei der Plan (PDF-Datei) der Berliner aber "nahezu eine Kopie" des Entwurfs (PDF-Datei) der großen Koalition, der auf Initiative des ehemalige Verbraucherministers Horst Seehofer (CSU) nach dem Gammelfleischskandal 2008 erfolglos in den Bundestag eingebracht worden war.
Der aktuelle Vorschlag der rot-roten Berliner Landesregierung bleibt nach Auffassung von Strack in einigen Punkten nun sogar hinter Seehofers Initiative zurück. Die Vorgabe, dass ein Arbeitnehmer vor einer Anzeige nicht nur konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat haben müsse, sondern auch nachweisen soll, dass eine Beschwerde im Betrieb die Aufdeckung der Missstände verhindern würde, mache Whistleblowing regelrecht unmöglich: "Diese völlig überhöhten Beweisanforderungen dürften Whistleblower kaum je erfüllen können", sagte Strack gegenüber heise online.
Die Vorgabe ignoriere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Anzeige gegen ein Berliner Pflegeheim erstattet hatte. Strack: "Da kann man schon den Eindruck bekommen, dass der Berliner Senat mit dem aktuellen Vorschlag von Scheinrechten für Whistleblower vor allem Wahlkampf betreiben und von seiner Verantwortung als Inhaber von Vivantes im Fall Heinisch ablenken will."

heise online - Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern

2011-08-09

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

Pres­se­er­klä­rung
Eu­ro­päi­scher Ge­richtshof für Men­schen­rechte ent­scheidet im kom­menden Jahr über die Be­schwerde deut­scher Con­ter­ganopfer
alt

Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V. (CND)
Ge­mein­nüt­ziger und mild­tä­tiger Verein
Ost­fil­dern, den 09.06.2011



Pres­se­er­klä­rung
Wie der Eu­ro­päi­sche Ge­richtshof für Men­schen­rechte in Straß­burg mit­ge­teilt hat, wird über die Be­schwerde von 11 Con­ter­ganop­fern aus dem Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V. vor­aus­sicht­lich im Ver­laufe des kom­menden Jahres ent­schieden.
Damit, so der Vor­sit­zende des Con­ter­gan­netz­werkes Deutsch­land e.V., Chris­tian Stürmer, ­sind die ersten Vor­prü­fungen im Sinne der Be­schwer­de­führer ab­ge­schlossen.
Hin­ter­grund des Ver­fah­rens ist, dass der deut­sche Staat sämt­liche An­sprüche der Con­ter­ganopfer gegen die Schä­di­gungs­firma Grün­en­thal per Ge­setz auf­ge­hoben hat und seine hieraus fol­genden Haf­tungs­ver­pflich­tungen nur völlig un­zu­rei­chend er­füllt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

2011-07-29

Pflegeheime: Seinen Arbeitgeber anzuzeigen muss kein Entlassungsgrund sein -Daheim statt Heim e. V. -

Pflegeheime: Seinen Arbeitgeber anzuzeigen muss kein Entlassungsgrund sein


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Aufsehen erregenden Urteil entschieden: Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiterin nicht fristlos entlassen, weil diese Mißstände anprangert und Anzeige erstattet, weil das Unternehmen diese Missstände nicht abstellt.

Straßburg, Juli 2011. Geklagt hatte eine Pflegekraft, die bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH beschäftigt war. Mehrfach hatte sie darauf hingewiesen, dass in dem Altenheim, in dem sie arbeitete, drastische Pflegemängel durch Überlastung der Mitarbeiter vorliegen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bestätigte die Missstände, die Geschäftsleitung wies die Vorwürfe zurück.
Die Pflegerin erstattete Strafanzeige wegen Betrugs gegen die GmbH. Der Grund: Das Unternehmen leiste wissentlich nicht die in ihrer Werbung versprochene hochwertige Pflege, erbringe also nicht die bezahlten Dienstleistungen und gefährde die Patienten. Auch habe der Konzern systematisch versucht, die Probleme zu verschleiern, indem Pflegekräfte dazu angehalten worden seien, Leistungen zu dokumentieren, die so nicht erbracht worden seien. Der Pflegerin wurde fristlos gekündigt. Die Arbeitsgerichte in Deutschland sahen das als rechtens an, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht.
Besonders interessant an dem Fall ist die Urteilsbegründung. Ihre drei wichtigsten Argumente: Erstens bestehe ein öffentliches Interesse an Informationen über die in Rede stehenden Mängel, und dieses Interesse sei höher zu bewerten als das Interesse des Unternehmens am Schutz seiner Geschäftsinteressen. Zweitens widerspreche die fristlose Kündigung dem Recht auf freie Meinungsäußerung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Drittens schließlich habe die Kündigung eine abschreckende Wirkung auf andere Mitarbeiter des Unternehmens und deren Bereitschaft gehabt, ihrerseits auf Mängel hinzuweisen.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde dazu verurteilt, der Altenpflegerin 10.000 Euro für den immateriellen Schaden und 5.000 Euro für die Erstattung der Kosten zu bezahlen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Daheim statt Heim e. V. - Thema Detailseite

2011-07-25

Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Altenpflegerin zu Unrecht entlassen"

Montag, 25. Juli 2011
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Altenpflegerin zu Unrecht entlassen
Straßburg – Ein Mitarbeiter darf Missstände an seinem Arbeitsplatz anprangern, ohne deshalb mit einer fristlosen Kündigung rechnen zu müssen. Zu dieser Ansicht gelangten die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall einer Altenpflegerin.

Die bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH beschäftigte Pflegekraft hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass in dem Altenheim, in dem sie arbeitete, drastische Pflegemängel durch Personalüberlastung vorherrschen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen bestätigte die Missstände.

Die Geschäftsleitung des Vivantes Konzerns wies die Vorwürfe hingegen zurück. Daraufhin erstattete die Pflegerin Strafanzeige wegen besonders schweren Betruges gegen die GmbH, mit der Begründung, sie leiste wissentlich nicht die in ihrer Werbung versprochene hochwertige Pflege, erbringe also nicht die bezahlten Dienstleistungen und gefährde die Patienten.
Deutsches Ärzteblatt: Nachrichten "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Altenpflegerin zu Unrecht entlassen"

2011-07-24

Neues EGMR-Urteil: Darf jetzt jeder über seine Firma motzen? - Job & Karriere - Bild.de

Urteil erlaubt Arbeitnehmer-Kritik Darf jetzt jeder über seine Firma motzen?

Brigitte Heinisch
Altenpflegerin Brigitte Heinisch auf einer Pressekonferenz am Donnerstag. Sie hatte ihren Arbeitgeber angezeigt und wurde deshalb entlassen – zu Unrecht
Foto: dpa
23.07.201120:09 Uhr
Von GUIDO ROSEMANN
Wer als Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt, kann künftig nicht mehr so einfach entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag in Straßburg, dass die Entlassung einer Berliner Altenpflegerin rechtswidrig war: Sie hatte auf Pflegemängel hinweisen wollen und deshalb ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt.
Die Frau war beim Klinikkonzern Vivantes beschäftigt, dessen Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Sie wurde 2005 fristlos gekündigt, nachdem sie Strafanzeige wegen besonders schweren Betruges gegen Vivantes erstattet hatte. Als Begründung gab sie an, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.
Heinisch kritisierte dabei unfassbare Missstände, die sich in einer Qualitätsprüfung der Aufsichtsbehörden anschließend auch bestätigten (Bericht liegt BILD.de vor).
Unter anderem mussten Heimbewohner oft bis nachmittags in ihrem Kot und Urin liegen, weil es zu wenig Pflegepersonal gab, das heillos überfordert war. Senioren wurden Katheter gelegt, obwohl es dafür zum Zeitpunkt des Besuchs der Aufsichtsbehörde überhaupt keine ärztliche Indikation gab – man hatte wohl einfach keine Kapazitäten, um regelmäßig die Windeln zu wechseln.
Trotzdem erhielt der Konzern die Kündigung gegen Brigitte Heinisch aufrecht – bis gestern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Deutschland dazu, der Pflegerin 10 000 Euro Entschädigung und 5000 Euro für die entstandene Kosten zu zahlen. Das Verhalten der Pflegekraft sah das Gericht als durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt an.
Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer? Darf ich meine Firma kritisieren, sogar verklagen?
BILD.de befragte Michael W. Felser, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, von Kuendigung.de:
BILD.de: „Herr Felser, ist das ein extremer Ausnahmefall oder darf jetzt jeder öffentlich seinen Arbeitgeber kritisieren?"
Michael W. Felser: „Also erstmal eines vorneweg: Dass Frau Heinisch bis nach Straßburg musste, um Recht zu bekommen, ist ein Skandal.

Neues EGMR-Urteil: Darf jetzt jeder über seine Firma motzen? - Job & Karriere - Bild.de

Medienspiegel: Vivantes gegen Heinisch

pflegepolitik.wordpress.com

Vivantes räumt frühere Pflegemängel ein 

greenpeace-magazin.de

2011-07-23

Interview: Pflegerin fordert Rehabilitation: "Ich erwarte eine klare Entschuldigung von Wowereit" - taz.de

  • 21.07.2011

Interview: Pflegerin fordert Rehabilitation

"Ich erwarte eine klare Entschuldigung von Wowereit"

Altenpflegerin Brigitte Heinisch hat Missstände in einem Vivantes-Altenheim aufgedeckt und wurde gekündigt. Nach vielen Prozessen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für sie entschieden. Jetzt fordert sie ihre volle Rehabilitation.von Manuela Heim
taz: Frau Heinisch, Ihr Arbeitgeber hatte Ihnen gekündigt, weil Sie Strafanzeige wegen Betrugs an den Heimbewohnern gestellt haben. Nach vier Jahren Klage durch alle Instanzen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Kündigung gegen die Menschenrechte verstieß. Jetzt werden Sie für Ihren Mut bewundert.
Brigitte Heinisch: Es gibt doch viele wie mich. Wir werden mit Preisen ausgezeichnet, aber unser Arbeitsleben ist verwirkt, weil die deutschen Gerichte gegen uns entscheiden. Ich bin arbeitslos und schwer erkrankt, weil ich meinen Job gemacht habe. Weil ich meiner Pflicht gegenüber den mir anvertrauten Bewohnern nachgekommen bin.
Gab es damals ein Schlüsselerlebnis für die Strafanzeige?
Wir hatten schon vorher unsere Chefs informiert, dass wir überlastet sind bei rund zwei Mitarbeitern auf 45 Bewohner. Dass die älteren Menschen nicht die Schmerzmittel bekommen, die ihnen zustehen, oder zu lange auf ihr Trinken warten mussten, weil einfach keine Zeit war. Als wir daraufhin die Anweisung erhielten, den Mund zu halten, hat es mir gereicht.
Hatten Sie keine Angst, sich und Ihre Kollegen damit selbst zu belasten?
Ich habe meine Kollegen nicht belastet, sondern das System. Wir Altenpfleger sollen diese menschenverachtende Gesundheitspolitik jeden Tag am Bett der Bewohner umsetzen. Wir sollen nicht nur, wir müssen es, weil wir in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen stecken. Es ist einfach ein Fehler, die Daseinsfürsorge unter Profitinteressen zu stellen.

Interview: Pflegerin fordert Rehabilitation: "Ich erwarte eine klare Entschuldigung von Wowereit" - taz.de

  • 22.07.2011

Nach dem EU-Urteil für Altenpflegerin

Kein "Sorry" für ihre Entlassung

Trotz Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs sieht der Senat keine Verantwortung im Fall der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch. Vivantes bietet Gespräch an. von Dena Kelishadi

Von der Hand in den Mund: Alltag in der Altenpflege   Bild:  dpa
Der Senat will sich nicht für eine Wiederanstellung der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch einsetzen. Zwar bedauere er, dass der Gerichtsprozess so lange gedauert habe und sie physisch und psychisch geschädigt worden sei, sagte Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff (Linke) am Freitag der taz. Offiziell entschuldigen für das erlittene Unrecht will er sich bei ihr jedoch nicht.
Heinisch war 2005 von ihrem Arbeitgeber, einem Vivantes-Altenpflegeheim, fristlos gekündigt worden, nachdem sie auf Missstände bei der Pflege der SeniorInnen aufmerksam gemacht und eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte. Ihre Klage ..
/www.taz.de

2011-07-22

Urteil: Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern | Karriere | ZEIT ONLINE

Urteil Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer dürfen auf Missstände in ihren Unternehmen öffentlich aufmerksam machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einer Whistleblowerin recht.
Der Eingangsbereich zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg
Der Eingangsbereich zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte Whistleblower – Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.

Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, erstattet. Das Unternehmen habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin hatte das Unternehmen, das der Stadt Berlin gehört, der Altenpflegerin fristlos gekündigt.
Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu.
Zwar hätten die Vorwürfe gegen Vivantes rufschädigende Wirkung, so der Straßburger Gerichtshof. Jedoch sei "das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen so wichtig (...), dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt".
(...)

Urteil: Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern | Karriere | ZEIT ONLINE
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