Posts mit dem Label Bundestag werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Bundestag werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2014-01-29

Erwin Rüddel im Bundestag jetzt Pflege-Experte der CDU | NR-Kurier.de

Erwin Rüddel im Bundestag jetzt Pflege-Experte der CDU

Der Windhagener
Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel (CDU) wurde am Dienstag (28.1.) in
der Arbeitsgruppe Gesundheit seiner Bundestagsfraktion zum
pflegepolitischen Berichterstatter der CDU/CSU gewählt. Er will die
Pflegeversicherung reformieren und dafür sorgen, dass Pflegezeiten bei
der Rentenberechnung besser berücksichtigt werden.


Erwin Rüddel im Bundestag jetzt Pflege-Experte der CDU | NR-Kurier.de

2014-01-28

Behinderte und Kranke in der NS-Zeit: Raus aus dem Schatten der Erinnerung

Ärzte Zeitung online, 27.01.2014
 

Behinderte und Kranke in der NS-Zeit

Raus aus dem Schatten der Erinnerung

Das Leiden der kranken und behinderten Menschen hatte bislang kaum
Raum im öffentlichen Gedenken an die Gräueltaten des Nazi-Regimes. Eine
Ausstellung am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
erinnert an das Schicksal dieser Menschen.


Von Susanne Werner

Raus aus dem Schatten der Erinnerung
Heil- und Pflegeanstalt Liebenau im Jahr 1940: Mit
solchen Bussen wurden Kranke und Behinderte in die Mordanstalten
transportiert.
© Archiv der Stiftung Liebenau

BERLIN. Menschen mit Behinderungen und Nervenkrankheiten
galten in der NS-Zeit als "Belastung für Volksgemeinschaft". Ihrem
grausamen Schicksal widmet sich jetzt die Wanderausstellung "erfasst,
verfolgt, vernichtet. Kranke und behinderte Menschen im
Nationalsozialismus". Sie wurde am Montag im Paul-Löbe-Haus im Deutschen
Bundestag in Berlin eröffnet.

Behinderte und Kranke in der NS-Zeit: Raus aus dem Schatten der Erinnerung

2013-10-21

Deutsches Institut für Menschenrechte - Leichte Sprache: Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Behinderten-Rechts-Konvention für den neuen Bundes-Tag

Leichte Sprache: Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Behinderten-Rechts-Konvention für den neuen Bundes-Tag

Leichte Sprache: Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Behinderten-Rechts-Konvention für den neuen Bundes-Tag
Menschen mit Behinderungen haben Rechte.
Es reicht nicht, wenn die Rechte auf dem Papier stehen.
Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen die Rechte auch bekommen.
Ab jetzt sollen die Politiker mehr tun!
Dann bekommen alle Menschen ihre Rechte.

13 Seiten
(PDF, Größe: 9,6 MB, nicht barriere-frei)
Eine barriere-freie Version finden Sie hier:

Deutsches Institut für Menschenrechte - Detailansicht

2013-07-24

Große Elternbefragung zum Leben mit einem "besonderen" Kind

Bundesweite Eltern-Umfrage

Mit einer bundesweit angelegten Umfrage des Kindernetzwerk e.V. soll die „Lebens- und Versorgungssituation von Familien von chronisch kranken und behinderten Kindern in Deutschland“ neu erfasst werden.
kindernetzwerk
Die Ergebnisse der Umfrage sollen helfen, Versorgungsdefizite zu identifizieren und den Bedarf an verbessertenVersorgungsstrukturen zu begründen. Die Daten werden nach der Bundestagswahl zur Verfügung stehen und sollen Politiker, Kostenträger und Ministerien aufrütteln. Und zwar mit handfesten Daten, die auch bei der letzten großen Umfrage im Jahr 2006 die politisch Verantwortlichen beeindruckt haben.
Bitte mitmachen!

Große Elternbefragung zum Leben mit einem "besonderen" Kind

Noch 60 Tage bis zur Bundestagswahl | kobinet-nachrichten



Noch 60 Tage bis zur Bundestagswahl

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

Barbara Vieweg
Barbara Vieweg
© ISL
Jena (kobinet) Heute in 60 Tagen findet die Bundestagswahl statt. Barbara Vieweg wünscht sich von den Parteien, dass die Parteien es nicht nur bei Lippenbekenntnissen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention belassen, sondern konkret sagen, was sie in der nächsten Legislaturperiode vorhaben. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Barbara Vieweg, der stellvertretenden Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kurz vor ihrem Urlaub darüber, was ihr bei der anstehenden Bundestagswahl wichtig ist.
Noch 60 Tage bis zur Bundestagswahl | kobinet-nachrichten

2013-07-20

Pflege-Forderungen an die Politik | kobinet-nachrichten


Pflege-Forderungen an die Politik

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Logo des Bündnisses
Logo des Bündnisses
© Bündnis für gute Pflege
Berlin (kobinet) Das Bündnis für gute Pflege hat heute in Berlin seine Forderungen an die Politik Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergeben. Die Veranstaltung auf dem Alexanderplatz war vorläufiger Abschluss der Kampagne eines breiten Bündnisses, dass sich angesichts der negativen Bilanz zur Pflegepolitik für eine spürbare Verbesserung der Situation der Betroffenen einsetzt.

Pflege-Forderungen an die Politik | kobinet-nachrichten

2013-07-17

Wahllokale behindertengerecht - Lokalnachrichten aus Verden - WESER-KURIER


Ottersberg geht mit gutem Beispiel voran

Wahllokale behindertengerecht

Von
Ottersberg. Die Bürgerinnen und Bürger sind bei der Bundestagswahl am 22. September aufgerufen, von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, um so über das politische Geschehen in den nächsten vier Jahren in Deutschland mitzubestimmen. Nach Mitteilung des Ottersberger Bürgermeisters Horst Hofmann, der auch Gemeindewahlleiter ist, sind alle acht Wahllokale in Fischerhude, Quelkhorn, Posthausen, Otterstedt, Narthauen sowie Ottersberg-Ost, Ottersberg-West und Ottersberg-Bahnhof ebenerdig und behindertengerecht zu erreichen:
Wahllokale behindertengerecht - Lokalnachrichten aus Verden - WESER-KURIER

2013-07-08

Bündnis für gute Pflege | kobinet-nachrichten


Bündnis für gute Pflege

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bündnis für gute Pflege
Bündnis für gute Pflege
© Bündnis für gute Pflege
Berlin (kobinet) Ein Bündnis für gute Pflege hat für den 20. Juli auf dem Alexanderplatz in Berlin zu einer Podiumsveranstaltung rund um das Thema Pflege eingeladen. Diese bildet den Abschluss einer dreiwöchigen Reihe von regionalen, bundesweit abgestimmten Aktionen vor den Wahlkreisbüros von Abgeordneten, die im Gesundheitsausschuss des Bundestags mitarbeiten, heißt es heute in einer Pressemitteilung:
Mit den Aktionswochen fordert das Bündnis die Politik öffentlich dazu auf, die dringend notwendigen Veränderungen einzuleiten. Dazu gehören maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige, bessere Unterstützungsleistungen und Anerkennung für pflegende Angehörige, attraktivere Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und um das finanzierbar zu machen: eine solidarische Finanzierung der Pflege.
Am 20. Juli 2013 stellen Vertreter des Bündnisses ihre Forderungen der Öffentlichkeit vor.
Bündnis für gute Pflege | kobinet-nachrichten

2013-07-02

Präventionsförderungsgesetz beschlossen - Bundesgesundheitsministerium



Pressemitteilung



Mehr Gesundheitsförderung denn je –
Bundestag beschließt das Gesetz zur Förderung der Prävention




Berlin, 28. Juni 2013


Gestern (23:45 Uhr) hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen. Das Gesetz sorgt dafür, dass künftig mehr Menschen denn je von qualitätsgesicherten Gesundheitsförderungsangeboten und Präventionsleistungen profitieren. Die Sollausgaben der Krankenkassen für die Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen steigen ab 2014 von derzeit etwa 205 Mio. Euro auf fast 500 Mio. Euro. Dies ist der bislang weitreichendste Ansatz, die Chancen der Menschen zu stärken, in allen Lebensphasen gesund zu sein und gesund zu bleiben.


Präventionsförderungsgesetz beschlossen - Bundesgesundheitsministerium

2013-06-28

Deutscher Bundestag: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. Juni

Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Grünen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (17/12068) abgelehnt. Keine Mehrheit fand gegen das Votum der Opposition auch ein Antrag der SPD (17/12380), das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten zu verbessern. SPD und Grüne halten es für unvereinbar mit der Behindertenrechtskonvention, dass in Deutschland Menschen, für die ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, sowie Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Daher sollten diese gesetzlichen Ausschlusstatbestände gestrichen werden. Die SPD wollte zudem Menschen mit Lese- und Schreibschwäche den Zugang zu Wahlen durch eine Neugestaltung der Stimmzettel vereinfachen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13809).

Reha-Leistungen in der gesetzlichen RentenversicherungBei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/6914) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8446) abgelehnt, die Deckelung de Reha-Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzuheben und die Leistungen zur Teilhabe am Bedarf der Betroffenen auszurichten.

Recht auf inklusive Bildung: Das Plenum des Bundestages hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP am 27. Juni einen Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, Kreise, Städte und Gemeinden zu unterstützen, Netzwerke und Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung vor Ort zu stärken (17/10117). Ebenfalls keine Mehrheit erlangte ein Antrag der Linksfraktion, der in einem 19-Punkte-Plan die Aufhebung des Kooperationsverbot im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern forderte, um in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen Bildungseinrichtungen barrierefrei umzubauen und auszustatten (17/11143). Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Grünen, der eine bessere Teilhabe behinderter Menschen im Bildungsbereich einforderte (17/11163). Das Plenum folgte bei den Abstimmungen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/14100).

 Psychische Belastungen in der Arbeitswelt: Der Bundestag stimmte mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Grüne am 27. Juni dafür, dass die Bundesregierung bei Unternehmen, Verwaltungen und Belegschaften für mehr betriebliche Gesundheitsförderung werben soll (17/13088). Zudem müssten Krankheiten wie Depressionen enttabuisiert werden und der Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen sowie psychischen Erkrankungen besser erforscht und die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf erleichtert werden. Abgelehnt wurden hingegen jeweils ein Antrag der SPD und der Fraktion Die Linke, die forderten, psychische Belastungen in der Arbeitswelt zu reduzieren (17/12818, 17/11042) sowie ein Antrag der Grünen, der das Alters- und alternsgerechte Arbeiten einforderte (17/10867). Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung (17/13851) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.

 Korruption im Gesundheitswesen: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen wies das Parlament am 27. Juni auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14184) einen Antrag der SPD (17/12213) zurück, Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe zu stellen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/12451) ab, korruptives Verhalten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu ahnden. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12693) keine Mehrheit, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen. In beiden Fällen folgte das Parlament einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14158).

mehr:
Deutscher Bundestag: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. Juni

2013-06-27

CDU/CSU und FDP verhindern Merkzeichen „Taubblindheit“ | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren


CDU/CSU und FDP verhindern Merkzeichen „Taubblindheit“

Veröffentlicht am von
14.000 Unterschriften waren für die Katz (und den Papierkorb).
Silvia Schmidt (Foto: Silvia Schmidt)
Silvia Schmidt kritisiert die Merkel-Regierung (Foto: Silvia Schmidt)

Am 29. März vorigen Jahres übergab die Stiftung taubblind leben im Bundessozialministerium 14.000 Unterschriften, um der Forderung nach einem eigenen Merkzeichen Nachdruck zu verleihen. Die eindrucksvolle Aktion war – wie sich heute gezeigt hat – vergebens.
Am Mittwoch hat die Koalition aus CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, Taubblindheit als eigenständige Behinderung anzuerkennen und das Merkzeichen Taubblindheit („TBI“) einzuführen, abgelehnt.
CDU/CSU und FDP verhindern Merkzeichen „Taubblindheit“ | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

 Gegendarstellung von Maria Michalk | kobinet-nachrichten

2013-06-17

Deutscher Bundestag: Grüne fordern Aussetzung des Pflege-TÜV

Grüne fordern Aussetzung des Pflege-TÜV


Gesundheit/Antrag - 12.06.2013

Berlin: (hib/SUK) Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der so genannte Pflege-TÜV gescheitert. Sie fordert deshalb in einem Antrag (17/13760), die Pflegenoten auszusetzen und neue Kriterien der Qualitätsprüfung für die Pflege einzuführen. Eine „bloße Überarbeitung oder Neubewertung“ der bisherigen Kriterien werde „nichts an der derzeit fehlgeleiteten Qualitätsmessung ändern.Die Abgeordneten schreiben, die Regelung zur Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verfolge die Absicht, Qualitätsentwicklung und -Sicherung in der Pflege im ambulanten und stationären Bereich für die Verbraucher transparent zu machen. Die damit verbundenen Qualitätsprüfungen würden mindestens einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung bei allen stationären und ambulanten Diensten durchgeführt. Es sei das Ziel gewesen, durch „die verständliche, übersichtliche sowie vergleichbare Veröffentlichung der Ergebnisse“ der Prüfung die Transparenz für die Verbraucher zu erhöhen. In Anlehnung an das Schulnotensystem werde die Qualität verschiedener Versorgungsbereiche erhoben, bewertet und veröffentlicht. Mit dem so genannten Pflege-TÜV sollte eine Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geschaffen werden, die ihn die Wahl für ein Angebot erleichtern sollte.
Tatsächlich aber reiße die Kritik an den Pflegenoten nicht ab - und sei überdies begründet. Immer wieder werde bemängelt. dass die Noten die tatsächliche Qualität der geprüften Einrichtungen oder Dienste „nicht abbilden“; zudem seien die Entstehung der Prüfkriterien, deren Gewichtung, Validität und Zuverlässigkeit strittig. Auch von wissenschaftlicher Seite seien die Transparenzkriterien und die Bewertungssystematik „sehr umstritten“.
Damit, so heißt es in dem Antrag, habe das derzeitige System zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität „nichts zum Verbraucherschutz und zur Transparenz beigetragen“. Daran würden auch kurzfristige Nachbesserungen nichts ändern. Nach Ansicht der Parlamentarier führt an einer Reform „kein Weg vorbei“. Die Bundesregierung soll daher die bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität reformieren und ein Qualitätssicherungssystem entwickeln, das sich am aktuellen Stand der Wissenschaft ausrichte. In diesen Prozess seien die maßgeblichen Organisationen und Selbsthilfeverbände für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen „gleichberechtigt mit einzubeziehen“.
Gleichzeitig wollen die Grünen die Errichtung eines „unabhängigen und multidisziplinär besetzten Instituts für Qualität in der Pflege“, das künftig Vorschläge für Qualitätsanforderungen erarbeiten soll. Außerdem fordern sie, die Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenlassen im Zuge der Reform der Qualitätssicherung anzupassen.
Im Antrag heißt es, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums und des Familienministeriums zwischen 2008 und 2010 durchgeführte Projekt „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ schlage ein Indikatorensystem vor, das Aussagen über die Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen ermögliche. Davon würden sich auch die Pflegekassen eine Umstrukturierung von Prüfinhalten und einen Zuwachs von bewertbaren Informationen für das Prüfverfahren erhoffen. Doch seit dem Abschluss des Projekts gebe es keine Weiterentwicklung, die gewonnenen Ergebnisse hätten „keinen Eingang“ in die bisherige Qualitätssicherung gefunden.

Deutscher Bundestag: Grüne fordern Aussetzung des Pflege-TÜV

2013-06-15

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses für inklusive Bildung an Deutschen Auslandsschulen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses für inklusive Bildung an Deutschen Auslandsschulen

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 13.06.2013
Schulträger Deutscher Auslandsschulen müssen zukünftig eine Konzeption vorlegen, wie sie inklusiven Unterricht umsetzen werden. Dies sieht eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Auslandsschulgesetz vor, über die am heutigen Donnerstag abschließend im Deutschen Bundestag beraten wird.

„Kinder mit und ohne Behinderungen werden zukünftig die Chance haben, gemeinsam an Deutschen Auslandsschulen zu lernen, sofern dies noch nicht gegeben ist. Die geplante Änderung des Gesetzentwurfs ist ein wichtiges Signal, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch an Deutschen Auslandsschulen Maßstab ist“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe.

Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses für inklusive Bildung an Deutschen Auslandsschulen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2013-06-14

Bundestag will weniger rechtliche Betreuung - MOZ.de

14.06.2013 12:09 Uhr

Bundestag will weniger rechtliche Betreuung

Berlin (dpa) Alte, kranke und behinderte Menschen sollen seltener als bisher vom
Gericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dies beschloss der Bundestag
am frühen Freitagmorgen. Nach der Neuregelung müssen nun Alternativen intensiver
geprüft werden - etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste.

Bundestag will weniger rechtliche Betreuung - MOZ.de


Zur Startseite

Paritätischer Gesamtverband: Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück - wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention wurden nicht ansatzweise umgesetzt

Aktion für Menschenrecht Gebärdensprache | kobinet-nachrichten



Aktion für Menschenrecht Gebärdensprache

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Aktion Gebärdensprache heute in Berlin begann vor dem Reichstag
Aktion Gebärdensprache heute in Berlin begann vor dem Reichstag
© kobinet/sch
Berlin (kobinet) Eine selbstverständliche und uneingeschränkte Nutzung der Deutschen Gebärdensprache haben heute in Berlin weit über 5.000 Demonstranten gefordert. Die Aktion des Deutschen Gehörlosen-Bundes begann auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude, wo der Bundestag mit dem Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 und der Ratifikation der nun seit mehr als vier Jahren in Deutschland geltenden Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Gebärdensprache als Menschenrecht festgeschrieben hat. Doch die alltägliche Wirklichkeit sieht anders aus.
Aktion für Menschenrecht Gebärdensprache | kobinet-nachrichten

Paritätischer Gesamtverband: Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück - wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention wurden nicht ansatzweise umgesetzt

Zur Startseite
04.06.13

Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Von: Eberhard Ewers

Am 3. Juni 2013 trugen die im Rechtsausschuss geladenen Experten ihre Positionen und Vorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, welchen die Bundesregierung am 6.3.2013 beschlossen hatte, vor. Die Sachverständigen begrüßten überwiegend das Ziel, die seit Jahren ansteigende Zahl der rechtlichen Betreuungen zu senken. Betont wurde jedoch auch, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden und der Betreuungsvereine nicht zu erreichen sein wird.


Die zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages geladenen Sachverständigen begrüßten überwiegend den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 17/13419). Der Gesetzentwurf sei jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen. Unter diesem Aspekt wurde der Ausbau der Betreuungsbehörden durch qualifiziertes Personal und eine verpflichtende Berichterstattung ("Obligatorischer Sozialbericht") gegenüber dem Amtsgericht bei der Erstbestellung eines rechtlichen Betreuers begrüßt. Von mehreren Sachverständigen jedoch betont wurde, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen im Sinne ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden nicht zu erreichen sein wird. Dies gelte auch für die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine und deren Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu rekrutieren. Auch der Paritätische weist in seiner Stellungnahme deutlich darauf hin, dass die Förderung der Querschnittsarbeit innerhalb der Bundesländer stark variiert und in vielen Regionen nicht ausreichend gesichert ist.

Einige der Sachverständigen wiesen auch deutlich darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf weit hinter den erhofften Änderungen des deutschen Betreuungsrechts im Sinne einer Anpassung an die Richtlinien der UN-Behindertenkonvention zurückbleibt. Auch der Paritätische hat diesen Aspekt in seiner Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht (siehe Anlage).

Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen in den Bundestag zur Abstimmung kommen wird.


Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Auszug aus der Stellungnahme des Paritätischen:

"Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde 
sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung 
der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird hierzu vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.
Der Paritätische unterstützt die durch die vorgeschlagenen Änderungen stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts. Die konkreten Vorschläge werden im Wesentlichen begrüßt.
Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der
Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“
weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt.
. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise
versucht wurden umzusetzen.
Das Ziel, die Rahmenbedingungen für Menschen mit (und ohne) Behinderungen  für eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben positiv zu gestalten,  wird nach Auffassung des Paritätischen durch diesen Gesetzentwurf nicht erreicht. 

In der Koalitionsvereinbarung von 2009 ist formuliert: „Politische Entscheidungen, die
Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten 
 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen.“
(...)" 

14.06.2013 12:09 Uhr

Bundestag will weniger rechtliche Betreuung

Berlin (dpa) Alte, kranke und behinderte Menschen sollen seltener als bisher vom Gericht
einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dies beschloss der Bundestag am frühen
Freitagmorgen.
Nach der Neuregelung müssen nun Alternativen intensiver geprüft werden -
etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste.
Bundestag will weniger rechtliche Betreuung - MOZ.de

Ministerin muss Auskunft geben: Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss - Deutschland - Politik - Handelsblatt


Ministerin muss Auskunft geben 

Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss

Bayerns Justizministerin Merk muss heute zum Fall Mollath aussagen. Die bizarre Geschichte von Deutschlands bekanntestem Psychiatriepatienten ist bald auch Thema im Bundestag – wegen Zweifel an der bayerischen Justiz.
Ministerin muss Auskunft geben: Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss - Deutschland - Politik - Handelsblatt

2013-06-12

Deutscher Bundestag: Personalausstattung in einigen Kliniken problematisch

Personalausstattung in einigen Kliniken problematisch


Die Personalausstattung im Pflegebereich stellt sich in einigen deutschen Kliniken als problematisch dar. Dies wurde in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 12. Juni 2013, deutlich. Ob eine Mindestpersonalbemessung dabei aber Abhilfe schaffen kann, ist unter Experten höchst strittig. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/12095) zu einer gesetzlichen Mindestpersonalbemessung.


Deutscher Bundestag: Personalausstattung in einigen Kliniken problematisch

2013-06-05

Deutscher Bundestag: Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten


Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten


Innenausschuss (Anhörung) - 03.06.2013

Berlin: (hib/STO) Vorstöße der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine „Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten“ beziehungsweise „zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ stoßen bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dies wurde am Montag bei einer Sachverständigenanhörung deutlich. Während die Mehrheit der Experten dabei für eine Streichung von Gesetzesregelungen zum Ausschluss vom Wahlrecht plädierten, empfahl eine Minderheit der Sachverständigen, vor einem etwaigen Handeln des Gesetzgebers den Abschluss einer „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“ abzuwarten. Wie die Grünen-Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/12068) schreibt, sind nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz „all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist“. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Ausschlusstatbestände seien nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen und stünden „im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei. Sie sollen daher nach dem Willen der Grünen-Abgeordneten gestrichen werden.
Ebenso argumentiert die SPD-Fraktion, die in einem Antrag (17/12380) von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs fordert, der ausschließt, dass der Verlust des Wahlrechts künftig ausschließlich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen im Bundes- und im Europawahlgesetz möglich ist. Auch soll die Regierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf zur Änderung der beiden genannten Wahlgesetze mit dem Inhalt vorlegen, dass durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbildern der Kandidaten auf den Stimmzetteln die Wiedererkennung von Parteien und Bewerbern „und somit die Stimmabgabe erleichtert wird“.
In der Anhörung sagte Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die zwei Ausschlüsse vom Wahlrecht seien mit den bürgerlichen Menschenrechten nicht zu vereinbaren, „weil sie mehrheitlich Menschen mit Behinderungen treffen und damit eine menschenrechtliche Diskriminierung vorliegt, die unsere Rechtsordnung nicht länger tolerieren darf“.
Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität warb dafür, die entsprechenden Paragraphen „vollständig zu streichen“. Sie entsprächen „in keiner Weise mehr“ den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Feststellung der Betreuung erfolge von den Richtern ohne Rücksicht auf die Frage der Wahlmündigkeit. Eine Entscheidung, die nichts mit dem Wahlrecht zu tun habe, aber einen Ausschluss vom Wahlrecht zur Folge habe, sei eines Rechtsstaates unwürdig.
Gregor Rüberg vom Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund betonte, zu keinem Zeitpunkt des Betreuungsverfahrens werde geprüft, ob die Wahlfähigkeit vorliegt. Er halte eine Streichung der Vorschrift zum Wahlrechtsausschluss von Betreuten „für absolut erforderlich“, weil diese Regelung zu viele Menschen betreffe.
Bernd Schulte, wissenschaftlicher Referent in München, nannte die Argumente für eine ersatzlose Abschaffung der Vorschriften über den Wahlrechtsausschluss „erdrückend“. Er halte ein möglichst rasches gesetzgeberisches Handeln für geboten.
Professor Heinrich Lang von der Universität Greifswald plädierte dagegen dafür, die beiden Regelungen jetzt nicht zu streichen. Man solle lieber „abwarten, was die Forschung zu dem Thema bringt“, fügte Lang hinzu und verwies darauf, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Forschungsvorhaben ausgeschrieben habe. Dann solle man erneut über das Thema diskutieren.
Professor Gerd Strohmeier von der Technischen Universität Chemnitz sagte, das Wahlrecht sei ein „äußerst sensibles Feld“ und der Ausschluss vom Wahlrecht sei „möglicherweise der sensibelste Teil dieses Feldes“. Er bedürfe einer Regelung, die auf einer soliden Datenbasis basiere, die gegenwärtig noch nicht vorliege. „Erst wenn die Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen vorliegt, werden wir sachlich und fundiert über eventuell notwendige Reformen diskutieren können“, unterstrich Strohmeier.
Deutscher Bundestag: Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten

2013-06-01

Deutscher Bundestag: Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen

Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen


Wie kann die steigende Zahl rechtlicher Betreuungen eingedämmt werden? Verspricht eine Stärkung des Einflusses der zuständigen Fachbehörden im Zuge von gerichtlichen Verfahren vor der Entscheidung über die Bestellung rechtlicher Betreuer Abhilfe, wie dies ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht (17/13419)? Mit dieser Problematik befasst sich am Montag, 3. Juni 2013, eine Anhörung des Rechtsausschusses. Unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt dieses öffentliche Hearing, zu dem zehn Sachverständige geladen sind, um 17 Uhr in Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

60 Prozent der Betreuten sind über 60

Sind Erwachsene nicht mehr zur eigenständigen Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten in der Lage, dann erhalten Sie einen rechtlichen Betreuer, der in einem Gerichtsverfahren bestellt wird. Gründe für die Ernennung solcher Betreuer können körperliche, geistige und seelische Behinderungen oder psychische Krankheiten sein.
Der Trend zu einer Zunahme rechtlicher Betreuungen wurzelt nicht zuletzt im demografischen Wandel, also im immer höheren Anteil Älterer an der Bevölkerung: Inzwischen sind über 60 Prozent der betreuten Personen über 60 Jahre alt.

Zahl angeordneter Betreuungen gestiegen

Die Zahl der angeordneten rechtlichen Betreuungen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, wenn auch nicht mehr in so starkem Maße wie in früheren Zeiten. Nach Angaben der Regierung kletterte die Zahl der Betreuungen zwischen 2005 und 2011 von rund 1,2 Millionen auf etwa 1,3 Millionen.
Diese Entwicklung wird für die Länder immer teurer, in deren Justizhaushalten sich wachsende Kostenbelastungen niederschlagen. Da jede Betreuung in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreift, verstärkt sich mit zunehmenden Fallzahlen auch diese heikle Tendenz.

"Erfordernis eines Betreuers gründlicher prüfen"

Unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz hat eine Expertenrunde erörtert, wie das Betreuungsrecht weiterentwickelt und verbessert werden kann. Mit Rückdeckung der Justizminister der Länder hat das Bundesressort nun einen Gesetzentwurf erarbeitet. Im Kern will die Regierung erreichen, dass künftig gründlicher geprüft wird, ob die Bestellung eines rechtlichen Betreuers tatsächlich erforderlich ist oder ob es dazu Alternativen gibt.
Eine zentrale Rolle bei diesen Bemühungen kommt den Betreuungsbehörden zu, die bei der Entscheidung über die Anordnung rechtlicher Betreuung mehr Einfluss bekommen sollen. Diese Instanzen mit ihrem Fachwissen über soziale Hilfen sollen nach Möglichkeit andere Wege zur Unterstützung Betroffener ohne Betreuer aufzeigen. Dazu kann auch der Vorschlag gehören, ehrenamtliche Betreuer zu berufen.

Betreuungsbehörde soll gehört werden müssen

Wie aber soll gewährleistet werden, dass die Betreuungsbehörden bei gerichtlichen Verfahren über die Bestellung rechtlicher Betreuer tatsächlich mehr Mitsprache erhalten? Laut Gesetzentwurf soll künftig vor der gerichtlichen Anordnung einer rechtlichen Betreuung die zuständige Betreuungsbehörde verpflichtend angehört werden müssen.
Diese Ämter haben jeweils einen Bericht zu erstellen, der bestimmten Qualitätskriterien genügen muss. Es soll zudem gesetzlich vorgeschrieben werden, dass die Betreuungsbehörden durch Fachkräfte vertreten werden.  (kos/27.05.2013)
Zeit: Montag, 3. Juni 2013, 17 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Thorsten Becker, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e. V., Gießen
  • Dr. Andrea Diekmann, Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin
  • Dr. Jörg Grotkopp, Richter am Amtsgericht Ratzeburg
  • Harald Reske, Richter am Amtsgericht Köln
  • Roland Schlitt, Rechtspfleger am Amtsgericht Kassel
  • Sebastian Tenbergen, LL.M., Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., Düsseldorf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
  • Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete, Deutscher Landkreistag, Berlin

Deutscher Bundestag: Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...