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2014-02-24

Erzbistum Köln: Kirche will Senioren und Behinderte vor Missbrauch schützen | Politik - Berliner Zeitung

Erzbistum Köln: Kirche will Senioren und Behinderte vor Missbrauch schützen

Von 


Im Erbistum Köln – hier der Kölner Dom – leben 2,1 Millionen Katholiken.

Im Erbistum Köln – hier der Kölner Dom – leben 2,1 Millionen Katholiken.
Foto: dpa
Das Erzbistum Köln will schutzbefohlene Erwachsene in ihren Einrichtungen
mit Präventionsmaßnahmen vor sexuellem Missbrauch schützen. Das Personal
in Krankenhäusern, Senioren- und Behinderteneinrichtungen soll dafür
extra geschult werden.

Erzbistum Köln: Kirche will Senioren und Behinderte vor Missbrauch schützen | Politik - Berliner Zeitung

Katholische Kirche: Schutz vor sexuellem Missbrauch | Missbrauch - Frankfurter Rundschau

Katholische Kirche : UN werfen Vatikan Vertuschung von Missbrauch vor - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT

Studie : Jede zweite behinderte Frau Opfer von Missbrauch - Nachrichten Panorama - Weltgeschehen - DIE WELT

Pfleger sollen Behinderte missbraucht haben / Übersicht / Der Norden / Nachrichten - HAZ - Hannoversche Allgemeine

Missbrauch von geistig Behinderten: Ideale Opfer - taz.de

Was kritisieren wir am Ausdruck „Missbrauch“? | netzwerkB | netzwerkB

Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung - Weibernetz e.V. - die bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen

2013-06-29

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern


28.06.13  

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Kategorie: Psychiatrie, Chronische Erkrankungen, Menschen mit Behinderung, Selbsthilfe
Von: Claudia Zinke

Der GKV-Spitzenverband wird den neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung am 1. Juli 2013 veröffentlichen.



Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit vielen Jahren Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen. Die Selbsthilfeförderung zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfebewegung in Deutschland zu berücksichtigen. Der Leitfaden beschreibt den Rahmen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf verschiedenen Förderebenen (Bundes-, Landes- und Ortsebene). Er definiert die Inhalte und Verfahren der Förderung und trägt zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis bei. Die Anwendung soll die Transparenz des Förderverfahrens erhöhen.


Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen erstellt. Er ist als Anlage beigefügt.





Anlage





Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

2013-01-07

Inklusion und die Bundestagswahlen 2013 - YouTube


Inklusion und die Bundestagswahlen 2013

Published on Jan 3, 2013
Inklusion / UN BRK und die Realität Leider hat die Bundesregierung die Rechte von Menschen mit Behinderung bisher nicht sehr ernst genommen. Von daher ist es wichtig das wir uns alle Gedanken machen wo wir unser Kreuzchen machen. Ein wenig Zeit haben wir noch, da die Bundesregierung es leider bis heute noch nicht geschafft hat sich auf einen Wahltermin zu einigen. "Wahl zum 18. Deutschen Bundestag Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Danach findet eine Neuwahl frühestens sechsundvierzig und spätestens achtundvierzig Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. Die Wahlperiode des 17. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009 begonnen. Frühester Termin für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wäre - sofern es nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommt - somit Mittwoch, der 28. August 2013, der späteste Termin Sonntag, der 27. Oktober 2013. Etwa ein Dreivierteljahr vor der Wahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung innerhalb der oben genannten Zeitspanne den Tag der Bundestagswahl fest. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Da grundsätzlich die Termine für Bundestagswahlen nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren sollen, wird der Wahltag wahrscheinlich nicht vor Sonntag, dem 8. September 2013 liegen. Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die kommende Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 28. März 2012. Die Wahlen für die Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, also somit ab dem 28. Juni 2012 (§ 21 Absatz 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz). Hier finden Sie Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2013." Auf unserer Seite http://www.abs-sh.eu/blog/ findet ihr bis zur Wahl die aktuellen News.

Inklusion und die Bundestagswahlen 2013 - YouTube

Präsentation beklagt Untätigkeit der Regierung -- kobinet

07.01.2013 - 14:02

Präsentation beklagt Untätigkeit der Regierung.

Giesensdorf (kobinet) Der Verein "Aktiv Barrierefrei Selbstbestimmt Leben e.V" hat eine Präsentation veröffentlicht, in der in Bezug auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zahlreiche Mängel aufgeführt sind. Der Verein stellt in einer Pressemitteilung unter anderem fest: "Leider hat die Bundesregierung die Rechte von Menschen mit Behinderung bisher nicht sehr ernst genommen. Von daher ist es wichtig, das wir uns alle Gedanken machen, wo wir unser Kreuzchen bei der anstehenden Bundestagwahl machen." Angeprangert wird beispielsweise, dass Restaurants und Hotels nicht erreichbar sind, Behinderteneinrichtungen dagegen weiter ausgebaut werden. gba

Präsentation auf Youtube
Internetseite des Vereines Aktiv Barrierefrei Selbstbestimmt Leben e.V.

Präsentation beklagt Untätigkeit der Regierung -- kobinet

2012-12-23

Minister Schneider: Mit behinderten Menschen auf Augenhöhe reden „Inklusionsbeirat NRW“ mit mehr als 40 Organisationen konstituiert

Minister Schneider: 

Mit behinderten Menschen auf Augenhöhe reden

„Inklusionsbeirat NRW“ mit mehr als 40 Organisationen konstituiert
Düsseldorf, 20.12.2012
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
NRW-Sozialminister Guntram Schneider hat erstmals den „Inklusionsbeirat NRW“ einberufen. Dieser berät die Landesregierung künftig bei ihren Vorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. „Damit bekommen die behinderten Menschen in unserem Land eine gewichtige Stimme – und ihre Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen erhält ein solides Fundament“, sagte der Minister heute (20. Dezember 2012) bei der Konstituierung. „Wir wollen mit den Betroffenen auf Augenhöhe reden. Dies sind zentrale Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir in NRW sehr ernst nehmen“, so Schneider weiter.
„Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache“, so der Minister. „Deshalb unterstützt und berät der Inklusionsbeirat die Landesregierung bei der Umsetzung, Evaluierung und Fortschreibung des Aktionsplans ‚Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv’.“ Beispiele sind die Bestandserhebung zur Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung zu aktuellen Themen aus der Behindertenpolitik oder auch Vorschläge zu neuen Projekten.
Geesken Wörmann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung: „Eine inklusive Gesellschaft soll auf allen Ebenen gestaltet werden. Die Barrieren in den Köpfen der Menschen sind die hartnäckigsten, sie müssen konsequent beseitigt werden. Der Inklusionsbeirat wird die Landesregierung bei diesen Aufgaben konstruktiv und kritisch begleiten und den großen Erfahrungsschatz seiner Mitglieder einbringen.“
Horst Ladenberger, Vorsitzender des Landesverbandes „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ NRW e.V.: „Mit dem Aktionsplan bekennt sich die Landesregierung eindeutig zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Inklusionsbeirat sind Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen breit vertreten. Das spiegelt die Breite der Themen wider, die für eine inklusivere Gesellschaft von Bedeutung sind.“
Norbert Killewald, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Die Landesregierung will die direkte Abstimmung und einen intensiveren Austausch mit den Behinderten in NRW. Dies hat sie ab sofort. Für uns Behinderte gilt nun: wir werden nun früher beteiligt und das ist gut!“
Im Inklusionsbeirat sind mehr als 40 Organisationen vertreten, die Einfluss auf die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen haben, darunter die Selbsthilfeorganisationen, Verbände zur Vertretung der Interessen Behinderter auf Landesebene, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Kirchen und viele mehr. Vier Fachbeiräte werden dem Inklusionsbeirat zu bestimmten Themenfeldern zuarbeiten: Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Qualifizierung sowie Partizipation. Die Geschäftsstelle des Beirats ist beim nordrhein-westfälischen Sozialministerium angesiedelt.
Mehr zum Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es auch im Internet: www.mais.nrw.de

Ministerium | Service | Presse | | |

2012-10-28

Bundespräsident Joachim Gauck kündigt Engagement für behinderte Menschen an - Pressebilder unter | Pressemitteilung Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV

Bundespräsident Joachim Gauck kündigt Engagement für behinderte Menschen an - Pressebilder unter www.2012.dbsv.org

Berlin (ots) - Anlässlich des einhundertjährigen Bestehens des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) hat Bundespräsident Joachim Gauck angekündigt, sich zukünftig verstärkt für behinderte Menschen einzusetzen. In seiner Festrede sagte das Staatsoberhaupt: "Ich möchte mein Amt nutzen für das Thema Inklusion, ich möchte ihm Gehör verschaffen."
"Inklusion" ist der zentrale Begriff der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und bezeichnet die selbstverständliche Beteiligung behinderter Menschen an allen gesellschaftlichen Prozessen. Der völkerrechtliche Vertrag wurde von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert.
DBSV-Präsidentin Renate Reymann begrüßt die Ankündigung Gaucks: "Wir hoffen, dass die Situation behinderter Menschen durch das Engagement des Bundespräsidenten nun auch in der deutschen Politik die breite Aufmerksamkeit bekommt, die sie verdient."
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist die älteste bundesweite Selbsthilfevereinigung. Am 26. Oktober 2012 wurde mit einem Festakt im Berliner Humboldt Carré das einhundertjährige Jubiläum des Verbandes begangen. Zu den Gästen zählten der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, Berlins Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja, sowie blinde Persönlichkeiten wie die Fahnenträgerin des deutschen Paralympischen Teams, Daniela Schulte.
Pressebilder und Hintergrundinfos unter www.2012.dbsv.org
Pressekontakt:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) 
Volker Lenk, Pressesprecher
E-Mail: v.lenk@dbsv.org 
Tel.: (030) 28 53 87-140 
Fax:  (030) 28 53 87-200 

Bundespräsident Joachim Gauck kündigt Engagement für behinderte Menschen an - Pressebilder unter | Pressemitteilung Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV

2012-07-20

Zentrum lädt ein zum Gespräch über lokale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention | Gießen | Gießener Zeitung

Zentrum lädt ein zum Gespräch über lokale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Gießen | Das Zentrum selbstbestimmt Leben Gießen e.V. lädt ein zum Gespräch über die lokale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Erster Termin des neuen Arbeitskreises ist der 6. August 2012 (Montag) ab 19 Uhr in der Walltorstraße 17 in Gießen (DGB-Haus, Nähe Marktplatz, barrierefrei). Der Arbeitskreis soll immer am ersten Montag des Monats anstelle des offenen Treffens stattfinden. Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt wichtige Rechte, Regeln und Ziele zum gemeinsamen Leben von Menschen mit und ohne Behinderung. Nachdem Deutschland schon vor mehreren Jahren diese Konvention unterzeichnet hat, erlangte sie Gesetzeskraft und muss auch lokal und regional umgesetzt werden.
Es gibt für das alltägliche Leben von Menschen mit Behinderung ganz unterschiedliche Anknüpfungspunkte bezüglich der Umsetzung der UN-BRK. Manche haben Ärger mit Arbeit oder Arbeitslosigkeit, andere wollen in die Regelschule, wieder anderen geht es ums Wohnen oder um Freizeit und Kultur. Zu all diesen Themen macht die Konvention Aussagen.
Beim Arbeitskreis können positive und negative Erfahrungen ausgetauscht, gemeinsam diskutiert und Überlegungen angestellt werden. Inklusion und Selbstbestimmung sind zwei wichtige Punkte, die in der UN-BRK besonders betont werden. Die Umsetzung der Konvention bedeutet Inklusion und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen.
Der Arbeitskreis bietet die Möglichkeit, zusammen die Gesamtsituation vor Ort zu erfassen, wie inklusiv das Leben in Gießen und Umgebung aufgestellt ist, wie selbstbestimmt Betroffene in ihren Lebensbereichen agieren können. Gemeinsam ist es leichter etwas zu bewegen.
Deshalb ist es für das Zentrum wichtig, nicht nur abzuwarten, was passiert oder wann durch die Politik Maßnahmen ergriffen werden. Inklusion fängt hier schon an, mit einem Arbeitskreis, der Engagement und Selbstvertretung fördert.
Wir bitten besondere Bedarfe (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Dokumente in leichter Sprache etc.) vorher mitzuteilen. Das Zentrum selbst gibt keinerlei inhaltliche Vorgaben vor, die Mitglieder wollen eine Vernetzungsstruktur damit aufbauen für eine bessere Interessenvertretung. Falls inhaltliche Fragen durch Referenten und Fachwissen notwendig wird, will das Zentrum dieses organisieren und damit die inhaltliche Arbeit bereichern und erleichtern. Forderungen, Beschlüsse und Debatten innerhalb des Arbeitskreises sollen mit Hilfe des Zentrums in die Öffentlichkeit gebracht und gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung und anderen Stellen und Einrichtungen vertreten werden. Über die Emailadresse arbeitskreis@zsl-giessen.de können gerne weitere Rückfragen an das Zentrum gerichtet werden.
Das Zentrum weist darauf hin, dass der Verein auf Spenden angewiesen ist. Wir bitten um Unterstützung unserer Arbeit als Interessenvertretung und für den Beratungsdienst. Mit jeder Spende wird die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung vor Ort gestärkt und damit auch das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung.Zentrum lädt ein zum Gespräch über lokale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention | Gießen | Gießener Zeitung

2011-11-04

Positionspapier „Inklusion in der Bildung“

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.

Deutsche Gesellschaft 

Positionspapier „Inklusion in der Bildung“

Das Positionspapier „Inklusion in der Bildung“ wurde aktualisiert.
Dank der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. ist es nun auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in leichter Sprache verfügbar.
Wenn Sie auf ‚Kapitelmarken DGS-Video' klicken, können Sie sich die Kapitel im Video einzeln ansehen:
  1. Was verstehen wir unter Inklusion?
  2. Inklusion von Anfang an: Frühförderung und Beratung
  3. Schulische Bildung
  4. Aufbau von Kompetenzzentren
  5. Nachschulische Bildung

Positionspapier „Inklusion in der Bildung“
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