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2013-07-10

FDP will Einweisung erschweren: Gesetzesänderung wegen Mollath? | Politik

  • 10.07.13
FDP will Einweisung erschweren

Gesetzesänderung wegen Mollath?

München - Der Fall Mollath soll offenbar Konsequenzen für das deutsche Rechtssystem haben. Angeblich sollen die Vorgaben für eine Einweisung in die Psychiatrie verschärft werden.

FDP will Einweisung erschweren: Gesetzesänderung wegen Mollath? | Politik

Autorenlesung: „Die Affäre Mollath“ – Der Mann, der zu viel wusste

Für ihr Buch "Die Affäre Gustl Mollath" wurden die beiden Journalisten der Süddeutschen Zeitung mit dem Wächterpreis der deutschen Tagespresse ausgezeichnet.
Darin beschreiben Sie wie im August 2006 Gustl Mollath verurteilt und in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingewiesen wird, wo er seit sieben Jahren sitzt. Psychiater, die ihn nie persönlich untersucht haben erstellen Gutachten nach Aktenlage. Sie verlängern seine Leidenszeit Jahr um Jahr, weil sie seine Einlassungen zu den Schwarzgeldgeschäften der Hypovereinsbank als Wahnvorstellungen abtun. Obwohl interne Untersuchungen der Bank die Daten von Herrn Mollath im Kern bestätigen, wird er nicht freigelassen.
In ihrem Buch offenbaren die beiden Journalisten Verhaltensweisen von Psychiaterinnen und Psychiatern, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, bis hin zu bayerischen Justizministerin Merk, die sich schwer mit dem Glauben an Menschlichkeit und an Rechtsstaatlichkeit vereinbaren lassen.

Autorenlesung: „Die Affäre Mollath“ – Der Mann, der zu viel wusste — Netzwerk IT

 Ministerin plant Psychiatrie-Reform: Weniger Straftäter sollen eingewiesen werden - n-tv.de

 Fall Mollath: Bremen will Strafrechtsreform - Politik - WESER-KURIER



Anm.: Die Initiative der FDP betrifft Zwangseinweisungen nach dem Strafrecht, nicht jedoch die vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention fragwürdigen Zwangseinweisungen nach dem Betreuungsrecht.


 § 1906 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung

Datei:Unterbringungen.gif

Deutsches Institut für Menschenrechte: Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform 

 

 

2013-07-09

Techniker-Krankenkasse: Zahl der Fixierungen in Heimen zu hoch - Baden-Württemberg - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

09.07.2013 
Pflege mit Gitter und Gurt

Techniker-Krankenkasse: 

Zahl der Fixierungen in Heimen zu hoch

Eingesperrt im Gitterbett oder gar mit angelegtem Gurt: Vor allem demente Pflegeheimbewohner sollen so vor Verletzungen bewahrt werden. Zwei Drittel der Südwest-Heime verzichten nicht auf Fixierungen.

Techniker-Krankenkasse: Zahl der Fixierungen in Heimen zu hoch - Baden-Württemberg - Schwäbisches Tagblatt Tübingen

2013-07-01

Wende im Fall Mollath?: Zeitungsbericht: Merk denkt an Freilassung | Nachrichten | BR.de

Wende im Fall Mollath? 

Zeitungsbericht: Merk denkt an Freilassung

Ist das die Wende im Fall Mollath? Die bayerische Justizministerin Merk dringt offenbar auf eine Freilassung Gustl Mollaths. Die Unterbringung des Mannes sei unverhältnismäßig, sagte sie der "Augsburger Allgemeinen".

Wende im Fall Mollath?: Zeitungsbericht: Merk denkt an Freilassung | Nachrichten | BR.de

2013-06-18

Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie - Dortmund | WAZ.de


Flucht endete in Schaufenster

Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie

17.06.2013 | 18:10 Uhr
Buchhändler Klaus Niehörster steht in der provisorisch eingebauten Tür. Der Verkauf im Buchhandel geht weiter, nachdem ein Raser unsanft um Einlass gebeten hatte.
Buchhändler Klaus Niehörster steht in der provisorisch eingebauten Tür. Der Verkauf im Buchhandel geht weiter, nachdem ein Raser unsanft um Einlass gebeten hatte.Foto: Peter Bandermann
 
Dortmund.  Aus der Psychiatrie ins Schaufenster: Die spektakuläre Flucht eines Bochumers vor der Polizei am Samstag hat eine interessante Vorgeschichte. Der Mann war kurz zuvor von seiner Freundin aus der psychiatrischen Station eines Krankenhauses geholt worden - angeblich mit vorgehaltener Schusswaffe.

Auf der Flucht vor einem Streifenwagen war ein 34-jähriger Bochumer am frühen Morgen in das Schaufenster der Buchhandlung gerast. Fahrer und Beifahrerin hatten Glück: Sie konnten den Mitsubishi unverletzt verlassen. Polizisten konnten das Paar festnehmen.
Der Fahrer wurde vor wenigen Tagen auf Anraten seines gesetzlichen Betreuers in die psychiatrische Station eines Bochumer Krankenhauses eingewiesen - gegen seinen Willen und offenbar auch nicht zur Freude seiner Lebensgefährtin.
Vor Verfolgungsjagd: Freundin holte Mann aus Psychiatrie - Dortmund | WAZ.de




News

16.01.2013

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf.
"Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.
"Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln", sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.
Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.

Die Monitoring-Stelle hat sich anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Pressekontakt:
Anja Viohl, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 25 93 59 - 453
Mobil: 0170 33 400 15
E-Mail: viohl@institut-fuer-menschenrechte.de

 Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-01-16

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf. - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

16.01.2013

 

Pressemitteilung:  

Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf.

"Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.

"Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln", sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.

Die Monitoring-Stelle hat sich anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2012-11-29

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Rede - Eilverfahren hinter dem Rücken der Öffentlichkeit

Rede

22.11.2012 Martina Bunge

Eilverfahren hinter dem Rücken der Öffentlichkeit

Rede zu Protokoll im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns liegt ein Gesetzentwurf zur Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht der Regierungskoalition vor. Dass wir diesen Entwurf nicht in einer normalen Sitzungswoche im Plenum debattieren, sondern in einer Haushaltswoche zu Protokoll geben, ist nur ein Aspekt in diesem parlamentarischen Verfahren, der zeigt, wie wenig Interesse die Koalition an den Betroffenen hat, für die sie diesen Antrag angeblich schreibt und wie wenig sie das Parlament achtet.

Zunächst sollte dieser Gesetzentwurf an ein laufendes Gesetzesverfahren als Änderungsantrag angehängt werden, damit dieses Thema noch weniger im Parlament und Plenum diskutiert werden kann. Dieser Änderungsantrag erreichte die Mitglieder des Rechtsausschusses als Anhang an eine Email, ohne dass in dem Emailtext etwas davon erwähnt war. Er sollte ohne Anhörung und ohne Einführung ins Parlament als völlig sachfremder Anhang des Entwurfs „eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts“ eventuell gar ohne Debatte Ende November verabschiedet werden.
Gegen dieses Verfahren wehrt sich meine Fraktion heftig.

Nun hat die Koalition einen gesonderten Gesetzentwurf vorgelegt, um wenigstens formal die Beteiligung des Parlamentes herzustellen. Im Endeffekt wird hier aber nur Hau-Ruck durch Ruck-Zuck ersetzt. Die Beteiligung des Parlamentes bleibt ebenso wie die Beteiligung der Betroffenen und Fachverbände eine Farce, wenn ein Gesetz am 22. November zu Protokoll eingebracht wird und bereits am 29. November verabschiedet werden soll. Ich habe bei der Parlamentsdokumentation nachgefragt. In den letzten drei Wahlperioden hat es genau zwei Gesetzesintiativen gegeben, die schneller durch das Parlament gepeitscht wurden: 1. Das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes 2. Das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik. Deren höchst fragliche Geschwindigkeit wurde mit einem Systemzusammenbruch begründet.

Eine solche Geschwindigkeit ist in diesem Fall aber mit nichts zu begründen. Seit den Urteilen des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts ist Zeit ins Land gegangen, ohne dass der Notstand ausgebrochen ist. Im Gegenteil. In einem Brief an den Bundestag teilt der Chefarzt der Kliniken des Landkreis Heidenheim mit, dass sich „durch die aktuelle Situation, nach der es in Baden-Württemberg keine rechtliche Grundlage für die Zwangsbehandlung mehr gibt, in der Behandlung neue Möglichkeiten zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Patienten und Behandlungsteam ergeben“. Also die mangelnde rechtlich Grundlage hat zur vertrauensvolleren Zusammenarbeit geführt und er möchte „deshalb nahe legen, zu prüfen, ob nicht auf eine gesetzliche Grundlage zur medikamentösen Zwangsbehandlung grundsätzlich verzichtet werden kann.“ Ähnliche Aussagen finden sich auch in der Stellungnahme von Prof. Dr. Lipp der Universität Göttingen. Also von Eilbedarf kann gar nicht die Rede sein. Man muss hier das Gefühl bekommen, dieses Thema soll unter der Decke gehalten werden. Vermutlich muss sich die Koalition etwas anderes einfallen lassen, weil derzeit keine Fussballeuropameisterschaft stattfindet, bei der Deutschland gegen Italien spielt.
Wir diskutieren zurecht über Organspende und Transplantation, Beschneidungen von Jungen, über den Maßregelvollzug oder über PID ausgiebig im Parlament, weil es um ethische Fragen geht, weil es um grundlegende Rechte, wie die körperliche Unversehrtheit, wie Freiheitsrechte geht. Das betrifft genauso die Zwangsbehandlung, aber dieses Thema soll in einem Schnellverfahren durch das Parlament gepeitscht werden. Psychisch kranke Menschen, die sich gegen Zwangsmaßnahmen wehren, die einen gleichwertigen Anspruch auf die Wahrung ihrer Grundrechte haben, werden so zu Menschen zweiter Klasse.

DIE LINKE hat eine Kleine Anfrage zu Zwangsbehandlungen und Zwangseinweisungen gestellt – mit erschreckenden Ergebnissen. In Bayern wurden 2011 nach dem hier diskutierten Betreuungsrecht 11 mal mehr Menschen zwangseingewiesen als in Thüringen. Im Westen Deutschlands wurden zweieinhalb mal so häufig Menschen zwangseingewiesen wie im Osten. Zu Zwangsbehandlungen und ihrem Nutzen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, aber es gibt keinen Grund anzunehmen, dass hier die Abweichungen zwischen den Bundesländern geringer sind. Wir müssen davon ausgehen, dass ein großer Teil von Patientinnen und Patienten, die in einem Bundesland zwangsbehandelt wurden, dies in anderen Teilen Deutschlands erspart geblieben wäre. Wenn wir gesundheitliche Unterschiede als Ursache dieser Unterschiede ausschließen, weil es für mich keinen Grund gibt, dass in Westdeutschland mehr als doppelt so viele Menschen psychisch krank sein sollen wie im Osten, müssen andere Gründe ein Rolle spielen. Das ist intensiv zu hinterfragen.

In diesem Zusammenhang möchte ich an den Soziologen Michel Foucault erinnern, der Verrücktheit (Psychose) und psychische Normalität nicht als objektive Diagnosen, sondern als subjektive Urteile ansieht. Laut Foucault dient die Abgrenzung zwischen Normalität und Verrückheit auch zur gesellschaftlichen Kontrolle. Die klinische Psychiatrie könne so als normstiftende Machtinstanz dienen.

Wir dürfen massive Einschränkungen der Freiheitsrechte, der Selbstbestimmung nicht auf offensichtlich unsichere Kriterien und mangelnde Belege der Wirksamkeit der Behandlungen stützen und so anderen Motiven die Tür öffnen. Das ist genau die Debatte, die geführt werden muss. Mit Betroffenen, mit Fachverbänden und in der Öffentlichkeit. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass Deutschland wegen der Geschichte der Psychiatrie in der NS Zeit eine besondere Verantwortung trägt und mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Dieses Gesetzesverfahren wird dem in keiner Weise gerecht.

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Rede - Eilverfahren hinter dem Rücken der Öffentlichkeit

2012-11-20

Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.11.2012
Der Fachausschuss Freiheitsrechte des Inklusionsbeirats beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen will, dass das Thema Zwangsbehandlung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in einer Anhörung von Betroffenen erörtert wird.
Der Fachausschuss Freiheitsrechte kritisiert, dass die jetzt vorliegende Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Fraktionsentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP nicht auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft worden sei. Das Thema Zwangsbehandlung sei aufgrund der Grundrechtsrelevanz nicht geeignet für ein parlamentarisches Schnellverfahren. Es bedürfe einer ausführlichen Diskussion mit den Betroffenen, den Angehörigen, den Fachverbänden und den beteiligten Berufsgruppen.
Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, unterstützt diese Forderung: „ Auch wenn hinsichtlich einer Neuregelung Eile geboten scheint, so darf doch das grundlegende Motto der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ nicht außer Acht gelassen werden. Gerade in dem hochsensiblen Bereich der ärztlichen Zwangsmaßnahmen, der die grundlegenden Artikel 14, der Freiheit und Sicherheit der Person und Artikel 17, dem Schutz der Unversehrtheit der Person der Konvention berührt, sind alle Kriterien zu gesetzlichen Neuregelungen mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und den Menschen mit Behinderungen gemeinsam zu erarbeiten.“
Es gebe Erfahrungsberichte Betroffener, wonach in der Praxis Unterbringungen und damit einhergehende Zwangsbehandlungen zu schnell und ohne umfassende Prüfung erfolgten, so Hüppe weiter.

Pressemitteilungen - Fachausschuss Freiheitsrechte beim Behindertenbeauftragten fordert Anhörung Betroffener zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-08-19

Psychiatrie-Chef Falkai fordert neues Gesetz zu Zwangsbehandlungen | aktuell.evangelisch.de

Psychiatrie-Chef Falkai fordert neues Gesetz zu Zwangsbehandlungen

Die Zwangsbehandlung von psychisch kranken Patienten muss nach Ansicht des Psychiatrie-Professors Peter Falkai gesetzlich neu geregelt werden.
19.08.2012 | von Bettina Markmeyer | epd
Wenn jemand sich selbst oder andere gefährde, müssten Psychiater ihn auch gegen seinen Willen behandeln, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof hatten Zwangsbehandlungen jüngst in mehreren Urteilen als verfassungswidrig eingestuft, weil die gesetzliche Grundlage fehle.

Psychiatrie-Chef Falkai fordert neues Gesetz zu Zwangsbehandlungen | aktuell.evangelisch.de


UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

2012-08-18

Stoppersocken statt Bettgitter | WAZ.de

Bündnis gegen Fixierung

Stoppersocken statt Bettgitter

16.08.2012 | 17:37 Uhr
Stoppersocken statt Bettgitter
Sie gehören dem Bündnis gegen unnötige Fixierung an: Jörg Rademacher, Christiane Wendt, Ingrid Wüllscheid und Silke Capani (von links).Foto: Thomas Schmidtke
 
Gelsenkirchen-Erle. Ab ins Bett, an beiden Seiten das Gitter hoch gestellt und vielleicht auch noch Bauch- oder Beckengurt angelegt: Gegen dieses Bild vom Umgang mit pflegebedürftigen Menschen will das „Bündnis gegen unnötige Fixierung“ ankämpfen und dabei für Aufklärung sorgen, bei Betroffenen ebenso wie bei Angehörigen, Heimmitarbeitern, Ärzten und Richtern. Das Bündnis ist hervorgegangen aus dem Arbeitskreis Altenarbeit innerhalb der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft. Auch wenn eine Fixierung nur auf eine richterliche Entscheidung hin vorgenommen werden kann: Sie stellt immer einen Eingriff in das individuelle Freiheitsrecht eines Menschen dar. Aus diesem Grund setzt sich das Bündnis für alternative, schonendere Maßnahmen und vor allem auch für einheitliche Verfahrensabläufe ein.
Stoppersocken statt Bettgitter | WAZ.de

2012-06-09

"Überall, wo es Freiheitsentzug gibt, sind Menschenrechte in Gefahr" - Sozialpolitik & Armut - derStandard.at › Inland

"Überall, wo es Freiheitsentzug gibt, sind Menschenrechte in Gefahr"

Stefan Hayden, 11. April 2012, 19:23
  • Artikelbild
    foto: apa/fohringer
    Gertrude Brinek bei ihrer Angelobung als Volksanwältin im Juli 2008.

Vor allem der soziale Bereich sei ein blinder Fleck, sagt Volksanwältin Gertrude Brinek

Ab 1. Juli wird das Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft erweitert. Dann werden auch präventiv - mit Unterstützung des Menschenrechtsbeirats - staatliche und private Einrichtungen auf Einhaltung der Menschenrechte kontrolliert. Im Interview mit derStandard.at erklärt die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Gertrude Brinek, wo es unentdeckte Missstände gibt, was bei menschenrechtlichen Prüfungen wichtig ist und welchen Einfluss die Volksanwaltschaft auf das Parlament hat.
derstandard.at: Wo sind derzeit die Lücken im Menschenrechtsschutz in Österreich?
Brinek: Man hat das Hauptaugenmerk bisher stark auf Abschiebungen und das Handeln der Polizei gerichtet. Menschenrechte gehen weiter und sind überall, wo es Freiheitsentzug gibt, in Gefahr. Da geht es um Krisenzentren, Kinder- und Jugendwohlfahrt. Überall dort, wo ich einen Teil meiner Autonomie abgebe, in psychiatrischen Einrichtungen, Altenpflegeheimen oder Demenzstationen. Wenn man auf einer psychiatrischen Station erkennt, dass die Menschen in Bettzeug liegen, das nicht gewechselt wird, wenn sie unterernährt sind, dann ist das menschenwürdelos, das sind Menschenrechtsverletzungen.
derstandard.at: In welchen Bereichen erwarten Sie, dass die meisten Missstände aufgedeckt werden?
Brinek: Von den 4.200 Einrichtungen, die neu dazukommen, entfallen etwa 2.500 auf Pflege und Soziales. Diese Einrichtungen wurden bisher ja nicht wirklich geprüft, und Personen, die sich an der Grenze zwischen Psychiatrie und Demenzstation bewegen, sind nicht die typischen Leute, die der Volksanwaltschaft schreiben. Sondern die werden von der Besuchskommission entdeckt. Ich erwarte, dass aus diesem Feld der erste große Schwung an Beschwerden, an Missstandsfeststellungen und an Empfehlungen entsteht. Noch dazu, wo etwa Anhaltezentren der Polizei über die Jahre vom Menschenrechtsbeirat alt und den Kommissionen geprüft wurden. Die sind ziemlich gut geprüft, die Einrichtungen aus dem sozialen Bereich waren aber bisher ein blinder Fleck.
"Überall, wo es Freiheitsentzug gibt, sind Menschenrechte in Gefahr" - Sozialpolitik & Armut - derStandard.at › Inland

2012-06-03

DasErste.de - Reportage & Dokumentation - Entmündigt: Wenn Betreuung zum Albtraum wird (04.06.2012)

Entmündigt: Wenn Betreuung zum Albtraum wird (NDR/WDR)

Film von Enrico Demurray
Sendeanstalt und Sendedatum: Sendetermin Montag, 4. Juni 2012, 23.30 Uhr im Ersten
(...)

Seit gut 20 Jahren spricht man zwar nicht mehr von Entmündigung, sondern von Betreuung, aber das Ergebnis ist oft das gleiche. Die per Gericht verordnete Betreuung reicht von leichten rechtlichen Einschränkungen bis hin zur faktischen Entmündigung.

Und wer sich einmal im Netz des Betreuungssystems verfangen hat, kann sich nur schwer daraus wieder befreien. So kritisiert der Jurist Prof. Volker Thieler, dass mit dem Betreuungsrecht stärker in die Freiheitsrechte des einzelnen eingegriffen werde als bei Strafgefangenen.

Monika P. und Ihre Ehemann (Bild: NDR/Enrico Demurray) lupe Bildunterschrift: Monika P. kämpft seit Jahren darum, ihren Mann selbst betreuen zu können. ]

Seit Einführung des Gesetzes 1992 hat sich die Zahl der Betreuten verdreifacht; 1,3 Millionen Menschen stehen derzeit unter rechtlicher Betreuung. Und viele von ihnen, meinen Experten, zu Unrecht.

Altenheime und Krankenhäuser drängen auf Betreuungen, damit sie rechtlich abgesichert sind, für Anwälte ist es ein lohnendes Geschäft, Angehörige verfolgen ihre eigenen Interessen.

Für seinen Film "Entmündigt - Wenn Betreuung zum Alptraum wird" hat Enrico Demurray die Praxis des Betreuungsrechts unter die Lupe genommen und dabei auch einige Menschen über einen längeren Zeitraum begleitet. Die Erfahrungen, die sie machen müssen, sprechen für eine ernstliche Überprüfung des Betreuungsrechts.
DasErste.de - Reportage & Dokumentation - Entmündigt: Wenn Betreuung zum Albtraum wird (04.06.2012)

2012-05-24

Studie: Deutlich weniger Fixierungen in Heimen möglich -Altenheim Online - Aktuelle Nachrichten

Studie: Deutlich weniger Fixierungen in Heimen möglich

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24.05.2012

Eine aktuelle Studie zeigt: Fixierungen lassen sich vielfach vermeiden, ohne dass der Pflegealltag beeinträchtigt wird. Fixiergurte und Bettgitter für alte Menschen im Heim sind nach einer aktuellen Studie in vielen Fällen unnötig. Mit besserer Schulung der Mitarbeiter lasse sich die Zahl der freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FEM) deutlich reduzieren, ohne das es zu mehr Stürzen oder Psychopharmaka-Verordnung komme. Die Studie der Universitäten Witten/Herdecke und Hamburg wurde in der Fachzeitschrift "Journal of the American Medical Association (JAMA)" veröffentlicht. Altenheim Online - Aktuelle Nachrichten


Neue Studie In Deutschland wird mehr fixiert, als notwendig wäre

23.05.2012 ·  Schätzungsweise 400 000 Menschen werden täglich in Pflegeheimen an Bett und Rollstuhl gefesselt oder mit Bettgittern am Aufstehen gehindert. Einer Studie zweiter deutscher Universitäten zufolge sind viele Fälle davon vermeidbar. 
www.faz.net



Freiheitseinschränkende Maßnahme

Freiheitseinschränkende Maßnahmen oder Freiheitsentziehende Maßnahmen (kurz FEM) können "Fixierungen", das Einsperren im Zimmer / auf der Station, das Wegnehmen von Gehhilfen, Kleidung oder die Gabe sedierender Medikamente (Chemische Fixierung) sein. Alle freiheitseinschränkenden Maßnahmen stehen zunächst im Gegensatz zu der in den Grundrechten der Verfassung verankerten staatlichen Freiheitsgarantie. Eine solche Maßnahme kann den objektiven Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB erfüllen und wäre dann strafbar, wenn für die Fixierung kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. In der Pflege geht es dabei um legale Maßnahmen, die aber nicht nur aus den strafrechtlichen Gründen als letztes Mittel sondern aus ethischen Überlegungen heraus und wegen der Verletzung der Person/der Persönlichkeit nur mit einer sehr engen Indikation eingesetzt werden dürfen. Die "Indikation" dazu prüft in der Regel der behandelnde Arzt; evtl. falls nicht anders machbar oder wenn es durch die Umstände vorgeschrieben ist, ein Amtsarzt.
Bei einer mehrmaligen oder dauerhaften Anwendung geht es in der Regel um Bestimmungen aus dem Bereich des Betreuungsrechtes, die vom zuständigen Amtsgericht überprüft und genehmigt werden müssen.

www.pflegewiki.de

2012-01-31

Deutsches Ärzteblatt: Todesfälle bei Gurtfixierungen (20.01.2012)

MEDIZIN: Originalarbeit

Todesfälle bei Gurtfixierungen


Deaths Due to Physical Restraint


Dtsch Arztebl Int 2012; 109(3): 27-32; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0027
(..)
In Alten-/Pflegeheimen und in Krankenhäusern ist der Gebrauch von Maßnahmen, die die individuelle Bewegungsfreiheit von alten und/oder psychisch kranken, meist dementen Menschen einschränken, noch immer Bestandteil des Pflegealltags. (..)
Im rechtsmedizinischen Obduktionsgut werden immer wieder Todesfälle von Pflegebedürftigen insbesondere im Zusammenhang mit mechanischen Fixierungen festgestellt.
Deutsches Ärzteblatt: Todesfälle bei Gurtfixierungen (20.01.2012)

2012-01-28

Hinter verschlossenen Türen: Psychiatrie Verlag

19. Januar 2012

Hinter verschlossenen Türen

Zwangsbehandlung, UN-Konvention, Akutpsychiatrie im Selbstversuch und DSM-5 sind nur ein paar Stichworte zu der frisch gedruckten Ausgabe der Psychosozialen Umschau. Wie immer finden Sie den Gratisartikel ...

... hier im Anhang oder auf der Zeitschriftenseite der Psychosozialen Umschau 1/ 2012.
Die Themen:
»Freiheits- und Schutzrechte im Lichte von UN-Konvention und Bundesverfassungsgericht« - so lautet das erste Thema der Rubrik »Psychiatrie aktuell« in 2012:
Seit fast drei Jahren entfaltet die UN-Behindertenrechtskonvention eine Kraft, die wenigsten ihr wohl die zugetraut hätten. Die größte Virulenz hat die Behindertenrechtskonvention in der Frage der Rechtmäßigkeit von Zwangsmaßnahmen entwickelt.(...)
Alle Themen sowie den Artikel »Hinter verschlossenen Türen« finden Sie im PDF Download.
Hinter verschlossenen Türen: Psychiatrie Verlag

2011-12-10

Tod durch Polizeischüsse: Opfer war psychisch krank - AZ-Web.de

Tod durch Polizeischüsse: Opfer war psychisch krank

(dpa) | 04.12.2011, 12:53

Monheim/Düsseldorf. Die Polizistin, die am Donnerstag in Monheim einen Mann erschossen hat, hat nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in Notwehr gehandelt.
Die Beamtin habe in Todesangst gehandelt, die Ermittlungen würden eingestellt, sagte Staatsanwältin Britta Schreiber am Sonntag. Nach Angaben der Polizei haben sich bei dem Einsatz dramatische Szenen abgespielt. Der 59 Jahre alte, psychisch kranke Mann hatte die Beamtin zuvor mit einem Messer verletzt.

Der Monheimer sollte an dem Donnerstag in die Psychiatrie gebracht werden. Zunächst wollten zwei Betreuer gemeinsam mit der über 80 Jahre alten Mutter des psychisch Kranken den Mann dazu bewegen, seine ärztliche Behandlung fortzusetzen und sich der stationären Einweisung zu fügen. Dazu lag ein Gerichtsbeschluss vor.

Als der Mann öffnete und die Betreuer sah, stieß er seine Mutter zur Seite und griff die beiden Männer an. Danach verschanzte er sich wieder in seiner Wohnung. Zwei angeforderte Polizeistreifen mit drei Beamtinnen und einem Beamten ließen die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen. Der Mann war zuvor nie gewalttätig geworden.

Tod durch Polizeischüsse: Opfer war psychisch krank - AZ-Web.de



Kundgebungsdemo am 15.9.2011- Bild 1


Vernichtung aller Akten der Sozial Psychiatrischen Dienste wg. tödlicher Nebenwirkung


Berlin, 7.9.2011:

Mit Entsetzen mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass am 24. August 2011 in Berlin-Reinickendorf und heute in Mannheim jeweils ein Mensch von der Polizei erschossen wurde. [Bericht von heute hier] Beide Male lag dem Einsatz der Polizei der illegitime und nach Behindertenrechtskonvention sogar illegale Versuch einer gewaltsamen Psychiatrisierung - veranlasst vom Sozialpsychiatrischen Dienst - zu Grunde, der dazu führte, dass die Betroffenen sich zurecht in Ihrer Wohnung verbarrikadierten und sich - möglicherweise mit überzogenen Mitteln - gegen dieses Unrecht verteidigten. Beide Male wurde diese Notwehr der Betroffenen von den Polizisten schrecklich falsch verstanden und führte zu deren unverhältnismäßigen und tödlich endenden Schusswaffengebrauch.
zwangspsychiatrie.de

2011-12-02

Aussprache zur Behindertenrechtskonvention im Bundestag - Bundesanzeiger Verlag

01.12.11

Aussprache zur Behindertenrechtskonvention im Bundestag

In der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages fand - zwei Tage vor dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung - eine Aussprache zu mehreren Anträgen statt, die im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention stehen.
Der Antrag der SPD-Fraktion (Bt.-Drs. 17/7942, S. 10) enthält einen eigenen Abschnitt "Justiz-, Schutz- und Freiheitsrechte", der Änderungsvorschläge rund um das Betreuungsrecht behandelt und Anpassungsbedarf im Detail konstatiert.

Aussprache zur Behindertenrechtskonvention im Bundestag - Bundesanzeiger Verlag

2011-10-29

Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung

 

Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung  

Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur
Zwangsbehandlung vom 23.03.2011 geben Anlass, neue Fragen zur Unterbringung und zur Zwangs-
behandlung intensiv zu diskutieren.  Auf vielen Ebenen, auf Tagungen, Veranstaltungen und in Auf-
sätzen wird aus unterschiedlichen Perspektiven lebhaft gerungen. Es wird darum gehen, die ver-
schiedenen Blickwinkel und Argumente zu sammeln und zu bewerten.
Der 12. Vormundschaftsgerichtstag in Brühl im November 2010 hatte die UN-BRK und ihre Auswir-
kungen auf das Betreuungswesen zum Thema, mit einem Schwerpunkt im Unterbringungsrecht.  Die
Ergebnisse werden in unserer Veröffentlichungsreihe „Betrifft: Betreuung“ als Band 11 „Behinderten-
rechtskonvention und Betreuung“ veröffentlicht, um allen die Teilnahme an der Diskussion und eine
Vertiefung der Thematik zu ermöglichen.
Die Unterbringung nach § 1906 BGB und die Vorschriften der Unterbringungsgesetze der Länder ste-
hen auf dem Prüfstand. Es gibt gewichtige Stimmen, die eine Vereinbarkeit dieser Gesetze mit der
UN-BRK verneinen, weil sie an das Merkmal einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seeli-
schen Behinderung anknüpfen. Die Entscheidung  des BVerfG zur Zwangsbehandlung hat darüber
hinaus Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit der Ländergesetze. Hier sind Neuregelungen und
Gesetzesänderungen erforderlich, um verfassungskonforme gesetzliche Grundlagen für eine
Zwangsmedikation, die nach dieser Entscheidung unter bestimmten engen Bedingungen als rechtlich
statthaft angesehen wird, zu schaffen.
Aus der Sicht des BGT, dessen wesentliches Anliegen die Verwirklichung und Stärkung der Persön-
lichkeitsrechte der betroffenen Menschen ist, geht es in der Diskussion der juristischen Regelungen
nicht um dogmatische Argumente, sondern um die Auswirkungen und die Handhabung der juristi-
schen Regelungen in der Praxis. Auch die UN-BRK selbst fordert nicht nur die Überprüfung der Ge-
setzgebung, sondern fordert die Staaten ausdrücklich auf, eine an den Vorgaben orientierte Praxis
sicherzustellen. Radikale Forderungen, die gesetzlichen Regelungen zu streichen, die an die Behinde-
rung anknüpfen, dienen nicht den Interessen der Betroffenen. Gleichzeitig müssen aber die Freiheits-
rechte und die Vermeidung von Grundrechtseingriffen ernster genommen werden als es bisher häu-
fig der Fall ist. Wir müssen uns auf allen Ebenen von einer gut gemeinten Fürsorge verabschieden,
die die Selbstbestimmung der Betroffenen nicht beachtet. Es heißt also endlich ernst machen mit
dem, was schon immer Inhalt und Ziel des Betreuungsrechts war, nämlich die Verwirklichung der
Selbstbestimmung der Betroffenen.
§ 1906 BGB - ultima ratio - orientiert an den Vorstellungen der Betroffenen
Schon nach den jetzigen rechtlichen Vorgaben muss eine freiheitsentziehende Unterbringung nach
dem Betreuungsrecht das letzte Mittel zum Schutz der Betroffenen sein. Das Ziel der Unterbringung
hat sich ausschließlich am subjektiv zu bestimmenden Wohl und dem (mutmaßlichen) Willen des
Betroffenen zu orientieren. Häufig verkannt wird, dass ein Betreuer bei allen seinen Handlungen und
Entscheidungen an § 1901 Abs. 2 und 3 BGB gebunden ist. Also muss auch der Entscheidung, eine
Unterbringung durchzuführen und einen entsprechenden Genehmigungsantrag zu stellen, die Frage
vorausgehen, wie der Betroffene selber handeln würde, wenn er aktuell nicht auf Grund seiner psy-
chischen Erkrankung, geistigen oder seelischen Behinderung in seiner freien Willensbildung einge-
schränkt wäre. Dieser Maßstab gilt auch für Sachverständige, Verfahrenspfleger und das genehmi-
gende Gericht. Der große Vorteil der Betreuung, der dem Geist der UN-BRK entspricht, ist also, dass
nicht nach objektiven Kriterien oder allein nach ärztlicher Empfehlung über den Betroffenen geurteilt
werden darf, sondern zu fragen ist, ob der Betreute (ohne krankheitsbedingte Beeinträchtigung sei-
nes Willens) im Falle einer Eigengefährdung für sich den Schutz -verbunden aktuell mit einer Frei-
heitseinschränkung- wählen würde, oder für ihn die Freiheit vorrangige Priorität hätte und er eine
Gefährdung oder einen Schaden in Kauf nehmen würde. Diese Orientierung an den Wünschen und
Vorstellungen der Betroffenen ist die maßgebliche Errungenschaft des Betreuungsrechtes, die nicht
zugunsten vermeintlicher Gleichbehandlung mit nicht behinderten Menschen aufs Spiel gesetzt wer-
den sollte.
Die Unterbringungsbefugnis des Betreuers stellt vorrangig nicht ein Eingriffsrecht dar, sondern die
Möglichkeit, den Anspruch des Betroffenen auf Schutz und Behandlung auch gegen seinen aktuell
krankheitsbedingt entgegenstehenden Willen umzusetzen. Der Betreuer macht die Rechte des Be-
troffenen geltend – auch bei der Unterbringung.
Der BGT ist sich im Klaren darüber, dass in der Praxis diese Grundsätze zu häufig nicht eingehalten
werden. Im Unterbringungswesen sind diese Mängel fatal, weil sie zu unberechtigten Eingriffen in die
wesentlichen Grundrechte der Betroffenen führen. Ziel allen Bemühens muss deshalb eine Verbesse-
rung der Praxis sein, um Grundrechtseinschränkungen zu verringern und so weit wie möglich zu ver-
meiden und damit Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Es gilt zu fragen, an welchen Stellen es einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt, um die ge-
nannten Grundsätze deutlicher zu machen und ihre Einhaltung besser zu sichern. (...)
Fazit
Die berechtigte Kritik am Unterbringungswesen ist ernst zu nehmen. Mit der UN-BRK und der BVerfG
Entscheidung zur Zwangsmedikation sind alle Beteiligten aufgerufen, vorhandene Mängel zu beseiti-
gen. Dies kann auch durch Gesetzesänderungen erfolgen – bei einem Teil der Ländergesetze sind
Änderungen auch zwingend geboten. Vor einer radikalen Streichung der Vorschriften, die –bei richti-
ger Anwendung– ausschließlich dazu dienen, die Betroffenen vor Selbstvernichtung und Selbstschä-
digung zu schützen und ihnen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, ist allerdings zu warnen. Bei
Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit, sowie der Orientierung
an den Vorstellungen der Betroffenen und der Einhaltung der Verfahrensvorschriften ist das Be-
treuungsrecht im Wesentlichen mit der UN-BRK vereinbar. Sie leben aus demselben Geist.
Mängel gibt es in der Umsetzung. Eine Verbesserung für die betroffenen Menschen ist vorrangig
durch eine gesicherte Qualität aller Akteure des Unterbringungsprozesses zu erreichen.  Fachliche
Standards sind einzufordern. Es ist sicherzustellen, dass das Handeln und die Entscheidungsfindung
nach den oben genannten Kriterien auf allen Ebenen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Zu fordern ist eine verbesserte Qualität des psychiatrischen Hilfesystems hinsichtlich der Vorbeugung
schwerer krisenhafter Verläufe und ihrer Behandlung und ihre Verankerung in Landesgesetzen über
Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen
und ihre Beachtung einerseits sowie die Organisation des Hilfesystems und seine Zugangsmöglichkei-
ten andererseits können nur Hand in Hand die Freiheitsrechte der Betroffenen sichern und ihre
Selbstbestimmung stärken.

Hannover, den 12.10.2011

Positionen des Betreuungsgerichtstags zu Unterbringung und Zwangsbehandlung

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