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2013-04-26

NS-Morde an Behinderten : „Ein Führerwort schafft kein Recht“ - Nachrichten aus Brandenburg und Berlin


  • 26.04.2013
  • von Dirk Baas

NS-Morde an Behinderten  

„Ein Führerwort schafft kein Recht“

von Dirk Baas
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Hitlers Widersacher. Lothar Kreyssig rief am 30. April 1958 zur Gründung der „Aktion Sühnezeichen“ auf. Foto: epd

Der Brandenburger Richter Lothar Kreyssig stellte sich dem NS-Massenmord an Behinderten in den Weg. In der DDR gründete er die Aktion Sühnezeichen. Im Westen ist er fast vergessen
Berlin/Frankfurt a.M. - Dieser Brief hätte sein Todesurteil sein können: Lothar Kreyssig, Vormundschaftsrichter in Brandenburg an der Havel, wendet sich am 8. Juli 1940 mit einem ungeheuerlichen Verdacht an seinen Vorgesetzten. Auf fünf Schreibmaschinen-Seiten erbittet Kreyssig beim Kammergerichtspräsidenten Aufklärung über die „Aktion T 4“, den geheim organisierten NS-Massenmord an behinderten Menschen.
Ohne eine Rechtsgrundlage würden im gesamten Reich kranke und behinderte Menschen getötet, stellt Kreyssig fest. Und macht zugleich klar, dass er unter keinen Umständen daran mitwirken werde.

Kreyssig (1898-1986) gilt als der einzige von 14 000 Richtern oder Staatsanwälten, der sich konsequent und frontal Hitlers Euthanasiebefehl widersetzte.NS-Morde an Behinderten : „Ein Führerwort schafft kein Recht“ - Nachrichten aus Brandenburg und Berlin

2012-10-16

Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtiger Schritt zur Wahrung der Würde alt und gebrechlich gewordener Menschen bei der Betreuung

16.10.2012 - Pressemitteilung
Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa für gemeinsame Veranstaltung des Amtsgerichts Wetzlar und der Betreuungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises

Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtiger Schritt zur Wahrung der Würde alt und gebrechlich gewordener Menschen bei der Betreuung
Das Amtsgericht Wetzlar und die Betreuungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises richteten heute in Kooperation mit der Betreuungs- und Pflegeaufsicht eine Veranstaltung aus, in der das Modellprojekt „Werdenfelser Weg“ und Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei der Betreuung vorgestellt wurden. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Heim-, Pflegedienst- und Wohnbereichsleitungen sowie fachärztliche Gutachter.
Die Schirmherrschaft hatte das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa übernommen.
In ihrem Grußwort dankte für das Justizministerium Frau Richterin am Oberlandesgericht Gabriele Slutzky den Veranstaltern und betonte: „Am Amtsgericht Wetzlar haben Sie sich ganz aktuell zusammen mit der Betreuungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises und der Betreuungs- und Pflegeaufsicht einem Thema zugewandt, dass die Grundrechte der Betroffenen besonders in den Blick nimmt: Die freiheitsentziehenden Maßnahmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich heute bei den Richterinnen und Richtern der Betreuungsabteilung, die diese Veranstaltung nun seit etwa einem halben Jahr zusammen mit der Betreuungsbehörde vorbereiten, ganz herzlich zu bedanken. Was sie in Wetzlar begonnen haben, wirkt über Ihren Amtsgerichtsbezirk hinaus. Auch in anderen Teilen Hessens wird derzeit intensiv über Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflegepraxis nachgedacht.“
Slutzky verwies auf den „Werdenfelser Weg“. Dieser ist bereits Modellprojekt für gleichartige Initiativen in anderen Landkreisen in Deutschland und zu einem Synonym geworden für berufsübergreifende Ansätze zur Verringerung der Fixierung von alten Menschen. Das Projekt macht deutschlandweit Schule. In immer mehr Landkreisen und Städten bundesweit gehen die Gerichte mittlerweile diesen Weg. Dazu gehört auch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) Wetzlar.
Ziel ist es dabei, alte Menschen weniger zu fixieren, denn auch die Fixierung birgt Verletzungsgefahr, da die Muskelmasse abnimmt und dadurch die alten Menschen noch schwächer, noch gebrechlicher und noch sturzgefährdeter werden. Selbst beim Anlegen von Bauchgurten oder beim Hochziehen von Bettgittern kommt es immer wieder mal zu schweren Verletzungen oder alte Menschen strangulieren sich gar zu Tode.
„Die Bandbreite pflegerischer Maßnahmen, die eine Fixierung entbehrlich machen, ist größer als je zuvor“, so Richterin am Oberlandesgericht Slutzky, die dazu erläuterte: „Moderne Niedrigflurbetten machen eine bodennahe Lagerung sturzgefährdender Menschen möglich. Der Einsatz von Bettgittern kann so in geeigneten Fällen entbehrlich werden. Protektorenhüftgurte, Frakturenschutzmatten und ähnliches können sturzbedingte schwere Verletzungen verhindern. Manchmal kann es auch schlicht helfen, an den Wänden von Heimen einfache Geländer anzubringen, wo sich die Bewohner festhalten können, wenn sie unsicher laufen. Regelmäßige altersgerechte Angebote für Gymnastik und Gleichgewichtsübungen halten Menschen mobil, die ohne solche Anreize rasch dauerhaft ans Bett oder den Rollstuhl gefesselt sind.“
Letztlich müsse eine an den Problemen des Betroffenen orientierte konkrete Vermeidungsalternative für die beim Gericht beantragte freiheitsentziehende Maßnahme entwickelt werden, die von allen Beteiligten auch als umsetzbar akzeptiert werde. Dabei sollten die Maßnahmen neben höchstmöglicher Sicherheit auch Bewegungsfreiheit und Lebensqualität bieten. Das gerichtliche Verfahren nach dem Vorbild des „Werdenfelser Weges“ habe deshalb gar nicht so stark das Gericht im Blick. Es solle vielmehr die in den Einrichtungen vorhandene Kreativität und das Einfühlungsvermögen der einzelnen Pflegekräfte für den Einzelfall herausfordern und fördern. Die bestehenden und auch nachvollziehbaren Ängste vor Haftungsrisiken sollten nicht mehr länger wesentliche Entscheidungsfaktoren sein. Eine der Grundängste der Heimbetreiber und Pflegeverantwortlichen werde dabei ernst genommen, nämlich, dass eine zunächst gewissenhafte Abwägung Monate später nach einem Sturzereignis rückblickend als unverantwortlich dargestellt werde. Der gerichtliche Beschluss diene deshalb hier vor allem der Dokumentation der konkreten Risikobewertung und Güterabwägung aller Beteiligten für die Zukunft, um so späteren Regressforderungen die Tatsachengrundlage zu entziehen.
„Alle Beteiligten des Verfahrens einzubinden und gemeinsam nach Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen zu suchen, ist insoweit der entscheidende Ansatz. Deshalb unterstützt das Hessische Justizministerium sehr gern diese wichtige Veranstaltung für die weiteren Beteiligten am Betreuungsverfahren durch die Übernahme der Schirmherrschaft“, so Gabriele Slutzky abschließend.  

Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wichtiger Schritt zur Wahrung der Würde alt und gebrechlich gewordener Menschen bei der Betreuung

2012-10-13

Gefesselt im Heim - ZDF.de


Gefesselt im Heim

Ein Film von Jens Hahne

Freiheitsentzug im Pflegeheim: Täglich werden in deutschen Heimen Menschen zwangsfixiert, mit Medikamenten, Bettgittern, Gurten und anderen Methoden. Schätzungsweise 140.000 alte Menschen sind betroffen, Experten zufolge ist die Dunkelziffer noch weit höher. 


Gefesselt im Heim - ZDF.de

2012-10-09

44 Todesfälle in Zusammenhang mit Bauchgurten - Medizintechnikportal


44 Todesfälle in Zusammenhang mit Bauchgurten

28.09.2012 20:45 von Rudi Wuttke

Altenheimbewohner und Klinikpatienten werden hängen gelassen

Bereits im Jahre 2003 sah sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veranlasst, eine Empfehlung zu Bauchgurten für die Patientenfixierung im Bett herausgegeben. Kürzlich hat die Bonner Bundesoberbehörde eine aktuelle Auswertung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit solchen Produkten veröffentlicht.

Es wurden insgesamt 44 Vorkommnisse einbezogen, bei denen mit einem Bauchgurt im Bett fixierte Patienten tot an oder vor ihren Betten aufgefunden wurden und bei denen der Verdacht auf einen Zusammenhang mit dem Fixiersystem nicht ausgeschlossen werden kann. Die Vorkommnisse traten zwischen Januar 1999 und Februar 2012 auf und sind dem BfArM zum überwiegenden Teil aus polizeiinternen oder staatsanwaltschaftlichen Unterlagen bekannt geworden.
(...)
Überwiegend sind die Fälle in professionellen Einrichtungen wie Kliniken und Krankenhäusern (16) sowie Alten- bzw. Pflegeheimen (27) aufgetreten, lediglich ein Fall stammt aus einem Privathaushalt. In 27 Fällen lag eine ärztliche Verordnung oder richterliche Anordnung zur Fixierung vor oder die Patienten hatten in die Fixierung eingewilligt. Die Zeitspanne zwischen dem Auffinden der verstorbenen Patienten und der letzten Kontrolle betrug, soweit ermittelbar, im Durchschnitt bei etwa 2 ½ Stunden.
44 Todesfälle in Zusammenhang mit Bauchgurten - Medizintechnikportal

2012-08-18

Stoppersocken statt Bettgitter | WAZ.de

Bündnis gegen Fixierung

Stoppersocken statt Bettgitter

16.08.2012 | 17:37 Uhr
Stoppersocken statt Bettgitter
Sie gehören dem Bündnis gegen unnötige Fixierung an: Jörg Rademacher, Christiane Wendt, Ingrid Wüllscheid und Silke Capani (von links).Foto: Thomas Schmidtke
 
Gelsenkirchen-Erle. Ab ins Bett, an beiden Seiten das Gitter hoch gestellt und vielleicht auch noch Bauch- oder Beckengurt angelegt: Gegen dieses Bild vom Umgang mit pflegebedürftigen Menschen will das „Bündnis gegen unnötige Fixierung“ ankämpfen und dabei für Aufklärung sorgen, bei Betroffenen ebenso wie bei Angehörigen, Heimmitarbeitern, Ärzten und Richtern. Das Bündnis ist hervorgegangen aus dem Arbeitskreis Altenarbeit innerhalb der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft. Auch wenn eine Fixierung nur auf eine richterliche Entscheidung hin vorgenommen werden kann: Sie stellt immer einen Eingriff in das individuelle Freiheitsrecht eines Menschen dar. Aus diesem Grund setzt sich das Bündnis für alternative, schonendere Maßnahmen und vor allem auch für einheitliche Verfahrensabläufe ein.
Stoppersocken statt Bettgitter | WAZ.de

2012-07-26

Urteile: BGH: Fixierung von Heimbewohnern nur mit Richter-Genehmigung - Politik - Aktuelle Politik-Nachrichten - Augsburger Allgemeine

BGH: Fixierung von Heimbewohnern nur mit Richter-Genehmigung

Demente Heimbewohner dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Demente Heimbewohner dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Foto: Angelika Warmuth/Archiv dpa
Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mit einem Beckengurt seien freiheitsentziehende Maßnahmen, die eine gerichtliche Prüfung erfordern (Az. XII ZB 24/12). (...)
Nach im Frühjahr veröffentlichten Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen werden rund 140 000 Menschen mit Gittern, Gurten oder anderen Barrieren daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Bei 14 000 von ihnen fehle die richterliche Genehmigung, stellte der Medizinische Dienst fest.Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung schätzt sogar, dass bis zu 40 Prozent der insgesamt 700 000 Pflegeheimbewohner fixiert werden.(...)
Urteile: BGH: Fixierung von Heimbewohnern nur mit Richter-Genehmigung - Politik - Aktuelle Politik-Nachrichten - Augsburger Allgemeine


Presseschau 

KOMMENTAR FIXIERUNG

Donnerstag, 26.07.2012, 19:06

Die Überprüfung zählt 
 
Der Bundesgerichtshof hat der unbegrenzten Fixierung von Heimbewohnern einen Riegel vorgeschoben.
Ein solch schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen muss künftig zwingend von einem Gericht gebilligt werden. Die Zustimmung Angehöriger reicht nicht mehr. Das ist gut so und dient dem Schutz der Menschen, die sich nicht mehr wehren können. Zumindest in der Theorie.
...
Presseschau: KOMMENTAR FIXIERUNG - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/diverses/presseschau-kommentar-fixierung_aid_788299.html

2012-07-17

Zwangsbehandlung von Betreuten verboten

Ärzte Zeitung, 17.07.2012   

 

Zwangsbehandlung von Betreuten verboten

Betreute dürfen nicht mehr gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei am Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden - und dabei eine Rolle rückwärts vollzogen.
BGH: Keine Zwangsbehandlung von Betreuten
Der Bundesgerichtshof gab seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der der Betreuer eine Zwangsbehandlung durchsetzen konnte.
© nicolasjoseschirado / fotolia.com
KARLSRUHE (mwo). Betreute dürfen nicht mehr gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür reichen bislang nicht aus, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen entschied.
Er gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der der Betreuer eine Zwangsbehandlung durchsetzen konnte.
In beiden Fällen wehrten sich psychisch Kranke gegen ihre Behandlung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Vor Gericht wollten die Betreuerinnen die Zwangsbehandlung dennoch durchsetzen.
Im Rahmen des Aufgabenbereichs (Wirkungskreis) der Gesundheitsfürsorge dürfe der Betreuer zwar gegebenenfalls auch anstelle des Betreuten einer ärztlichen Behandlung zustimmen, erklärte hierzu der BGH.
Nach früherer Rechtsprechung sei dies auch gegen den Willen der Betroffenen möglich gewesen. (..)
Davon rückte der BGH nun aber ab. (...)
Zwangsbehandlung von Betreuten verboten


 taz logo klein
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde schätzt, dass jährlich rund 50.000 Betreuungsfälle von Zwangsmedikation betroffen sind.
Unter Ärzten sorgt das Urteil für Unruhe, denn sie dürfen ab sofort keine Zwangsmedikationen mehr vornehmen.
Johannes Georg Bischoff vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener begrüßte hingegen die Entwicklung. „Darauf haben wir lange gewartet. Die Freiheit, eine eigene Entscheidung zu fällen, muss an erster Stelle stehen. Auch wenn das bedeuten kann, dass eine Person länger in einer Anstalt bleibt“, sagte er.

Das Bundesjustizministerium will die „Konsequenzen, die gegebenenfalls aus dem Urteil gezogen werden müssen“ nun prüfen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. „Uns ist völlig klar: Das muss schnell gehen.“

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie : Gericht stärkt Patientenrechte






 Zur Startseite

BGH: Betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung ist unzulässig

 

 

 Sozialverband VdK Deutschland - Solidarität macht stark!

Keine Zwangsbehandlung von Betreuten

 

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


Zwangsbehandlung illegal


Demonstration vor dem Sozialministerium während einer Anhörung unter Ausschluß aller Kritiker am 14.5.2012
Vor dem Sozialministerium während einer Anhörung unter Ausschluß aller Kritiker am 14.5.2012
 www.zwangspsychiatrie.de

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Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlicht in einer neuen Publikation die Ergebnisse einer Untersuchung über die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen. Untersucht wurden für beide Personengruppen die Bereiche Wohnen, Arbeitsmarkt, rechtliche Vertretung, Betreuung, politische Partizipation und finanzielle Möglichkeiten. Dabei stellte sich heraus, dass sowohl Menschen mit geistiger Behinderung als auch Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen in allen genannten Bereichen stark benachteiligt sind und nur selten die Wahl oder die Kontrolle über ihr eigenes Leben haben.

www.bizeps.or.at



 

Involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems

07/06/2012 - June 2012

This report, based on fieldwork in nine EU Member States, summarises the experiences of involuntary placement and involuntary treatment of persons with mental health problems.





2012-06-26

Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – BGH gegen richterliche Bevormundung | Betreuungsrecht

Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – 

BGH gegen richterliche Bevormundung

Rechtsgebiete: Betreuungsrecht, Erbrecht, Familienrecht
Rechtstipp vom 22.06.2012
Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, so bedarf es keiner gerichtlichen Bestellung eines Betreuers. Trotzdem gibt es immer wieder Gerichte, die auf Anregung wohlmeinender Dritter hin der Auffassung folgen, der Bevollmächtigte wäre ungeeignet und eine gerichtliche Betreuung müsse eingerichtet werden. Eine solche Anregung kam von einem Gerichtsvollzieher (!), der eine Forderung von 39,00 € beitreiben wollte, weil der Bevollmächtigte sich - im Interesse des Vollmachtgebers - gegen die Zahlungsverpflichtung wehrte. Daraufhin wurde eine umfassende gerichtliche Betreuung eingesetzt.
Andreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, www.Kanzlei-Andreas-Kessler.de, weist darauf hin, dass hier das oberste deutsche Zivilgericht (Beschluss vom 7.3.2012, XII ZB 583/11) erfreulicherweise die Rechte des Vollmachtgebers und den Schutz vor staatlicher Bevormundung gestärkt hat. (...)
Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – BGH gegen richterliche Bevormundung | Betreuungsrecht

2011-12-14

Standhafter Jurist der Nazi-Zeit - mz-web.de

 
Bernburg

Standhafter Jurist der Nazi-Zeit

VON PAUL SPENGLER, 11.12.11, 18:18h, aktualisiert 11.12.11, 20:12h
Jochen Kreyssig (l.)
Jochen Kreyssig (l.), letzter noch lebender Sohn von Lothar Kreyssig, kam am Freitag zur Ausstellungseröffnung aus Berlin nach Bernburg. In der Mitte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo C. Rautenberg. Rechts Tobias Hoffmann, Direktor des Bernburger Amtsgerichts. (FOTO: ENGELBERT PÜLICHER)
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BERNBURG/MZ. "Lothar Kreyssig war einer der wenigen, die aus der Justiz heraus Nein gesagt haben". Nicht nur Tobias Hoffmann, Direktor des Amtsgerichts Bernburg, sieht in dem standhaften Justizjuristen der Nazi-Zeit einen Mann, der heute unbedingt in den Blickpunkt von Richtern und Staatsanwälten gehört. (...)Rautenberg wies darauf hin, dass sein Arbeitsplatz in jenem Gebäude liegt, in dem 1940 Kreyssig als Vormundschaftsrichter tätig war.
In dieser Funktion hat sich der Jurist ab August 1940 nachweislich geweigert, ihm anvertraute geistig behinderte oder psychisch kranke Mündel in die Tötungsanstalten der NS-"Euthanasie" verlegen zu lassen. Der Richter wurde beurlaubt und 1942 von der NS-Justiz zwangspensioniert. Den Krieg überstand er als Landwirt, der bereits ökologisch-dynamischen Landbau im Sinn hatte. Seit 1934 Mitglied der "Bekennenden Kirche", übernahm er nach dem Krieg wichtige Aufgaben innerhalb der Evangelischen Kirche. Kreyssig war Mitbegründer der "Aktion Sühnezeichen" in der DDR, die sich die Aussöhnung mit östlichen Nachbarn zum Ziel gesetzt hat.(..)
. Mit Ehrungen habe sein Vater nie viel am Hut gehabt, erklärte Jochen Kreyssig. 14 mal sei ihm von internationalen Universitäten eine Ehrendoktorwürde angetragen worden. Keine davon habe er angenommen.
Die Ausstellung "Lothar Kreyssig - Richter, Bauer, Kirchenmann" ist von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten des Bernburger Amtsgerichts zu sehen.

Standhafter Jurist der Nazi-Zeit - mz-web.de

2011-10-23

SCHATTENBLICK - RECHT/679: Ist das Unterbringungsrecht mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar? (Soziale Psychiatrie)

RECHT/679: Ist das Unterbringungsrecht mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar? (Soziale Psychiatrie)


Soziale Psychiatrie Nr. 134 - Heft 4, Oktober 2011
Rundbrief der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.
Ist das Unterbringungsrecht mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar?
Eine Analyse der Ländergesetze von Nordrhein-Westfalen und Hessen und des Betreuungsrechts zur Unterbringung und Zwangsbehandlung psychisch Erkrankter
Von Jana Offergeld

Vor dem Hintergrund des im Juni 2011 veröffentlichten "Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" werden die Ergebnisse einer Analyse der gesetzlichen Vorgaben zur Unterbringung und Zwangsbehandlung psychisch erkrankter Menschen in Deutschland zusammengefasst. Anhand einer Checkliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden die Ländergesetze Hessens und Nordrhein-Westfalens sowie die Vorgaben des Betreuungsrechts untersucht und Anhaltspunkte für notwendige Revisionen identifiziert.

Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Unterbringung psychisch erkrankter Menschen überhaupt mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar ist, wurde sowohl während der Entstehung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)(1) als auch im Rahmen deren Ratifizierung kontrovers diskutiert. Noch ist unklar, inwiefern das neue internationale Menschenrechtsinstrument Einfluss auf die Situation untergebrachter Personen in Deutschland nehmen wird. Zwei Jahre nach Ratifizierung hat die Bundesregierung im Juni 2011 ihren "Nationalen Aktionsplan" (NAP)(2) veröffentlicht. In diesem wird die Unterbringungsthematik in Bezug auf das Handlungsfeld Persönlichkeitsrechte adressiert. In der Kategorie Freiheitsentzug werden hier die rechtliche Etablierung von Aufsichtsmechanismen, z.B. in Form von Besuchskommissionen, und eine systematische, transparente Qualitätssicherung für psychiatrische Einrichtungen angeregt. In der Auflistung der insgesamt 213 Einzelstrategien und -projekte des NAP lassen sich aber keine diesbezüglichen Vorhaben finden. Während die Regierung die Einberufung einer Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht und die Evaluation des "Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG) vorsieht, ist keine Untersuchung der Ländergesetze zur psychiatrischen Unterbringung im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit der Konvention angedacht. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Unterbringung und Zwangsbehandlung psychisch erkrankter Menschen eine schwere Beschneidung ihrer Freiheits- und Schutzrechte darstellt und von Betroffenen häufig als traumatisch erlebt wird, sollte der Frage nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen genauer nachgegangen werden.

(...)

Fazit
Im Rückschluss auf die vorangestellten Fragen lässt sich feststellen: In Deutschland können die rechtlichen Vorgaben zur Unterbringung und Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen je nach Bundesland und gesetzlicher Verfahrensgrundlage voneinander abweichen. Außerdem weisen die Ergebnisse der Analyse mithilfe der WHO-Checkliste darauf hin, dass keines der hier untersuchten Gesetze mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar ist. Während das Betreuungsrecht nach der Reform 2009, insbesondere seit der Einführung der Patientenverfügung, schon gute Ansätze für den Schutz Betroffener liefert, scheint eine erneute Überprüfung der rechtlichen Vorgaben - wie im Nationalen Aktionsplan bereits angedacht - sinnvoll und notwendig. Das gilt auch für die Vorgaben des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Hier sollten insbesondere die Richtlinien für die regelmäßige, unabhängige Überprüfung von Unterbringungsfällen und Fällen von Zwangsbehandlung überarbeitet werden. Die bundesweite gesetzliche Rahmung unabhängiger Aufsichtsmechanismen, inklusive einer konkreten Festlegung ihrer Verfügungsgewalt, ist für die Gewährung des Schutzes psychiatrischer Patientinnen und Patienten nicht nur "wünschenswert" (NAP), sondern dringend erforderlich. Fortbildungsangebote zur Konvention, die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Richterinnen und Richter des Betreuungsgerichts initiiert werden, sind zu begrüßen. Allerdings sollten sich die Fortbildungen vor dem Hintergrund der diesbezüglichen Entscheidungsgewalt der Gerichte thematisch nicht auf das Betreuungsrecht begrenzen, sondern auch die Implikationen für (sowohl öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche) Unterbringungsverfahren und die Autorisierung von Zwangsbehandlungen adressieren. Nach der Analyse des PsychKG NRW und des HEFG Hessen scheint die Tatsache, dass im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens keine Überprüfung der psychiatrischen Ländergesetze angedacht ist, äußerst fragwürdig. Gerade das HEFG, das noch deutlich von einer veralteten und stigmatisierenden Sichtweise auf psychisch kranke Menschen geprägt ist, steht im starken Kontrast zu den Grundsätzen der Behindertenrechtskonvention. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten ausdrücklich, alle notwendigen Maßnahmen "einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen" zu treffen, um behinderten Menschen die volle Ausübung ihrer Menschenrechte zu ermöglichen. Diese Verpflichtung besteht explizit "ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats" (Art. 4).
"Die Ergebnisse der Analyse mithilfe der WHO-Checkliste weisen darauf hin, dass keines der hier untersuchten Gesetze mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar ist"
Der Nationale Aktionsplan ist auf zehn Jahre angelegt, soll aber fortlaufend in zweijährigen Abständen evaluiert und gegebenenfalls modifiziert werden. Den in der Behindertenrechtskonvention deklarierten Freiheits- und Schutzrechten und ihre Implikationen für die nicht freiwillige Behandlung psychisch kranker Menschen ist in der bisherigen politischen Auseinandersetzung vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit gewidmet worden. Es bleibt zu hoffen, dass dieses vernachlässigte, aber essenzielle Thema in Zukunft in den weiteren Umsetzungsbemühungen mehr Beachtung findet.

SCHATTENBLICK - RECHT/679: Ist das Unterbringungsrecht mit der Behindertenrechtskonvention vereinbar? (Soziale Psychiatrie)

2011-04-03

Neue Wege in der Pflege: Alte Menschen von ihren Fesseln befreien - Menden - DerWesten

Neue Wege in der Pflege Alte Menschen von ihren Fesseln befreien

Menden, 01.04.2011, Thekla Hanke
Menden. In Alten- und Pflegeheimen gehört das Fixieren von desorientierten Menschen oftmals zum Alltag. Marie-Ellen Krause, Beate Wirth und Jörg Löwner von der Betreuungsstelle des Märkischen Kreises in Menden wollen das ändern und neue Wege beschreiten. Unter dem Namen „Märkischer FeLs“ starten sie am 5. April eine Kampagne mit dem Ziel, auf Fixierung möglichst zu verzichten. Dafür bringen sie alle an der Entscheidung Beteiligten an einen Tisch und zeigen Alternativen auf.
Die Vorstellung, selbst im Bett zu liegen und sich nicht mehr bewegen zu können, ist für Marie-Ellen Krause „das Schlimmste“. Das Bettgitter soll den alten Menschen vor Verletzungen bewahren, der Bauchgurt Stürze verhindern. „Für den Betroffenen aber ist diese Situation entwürdigend“, sagt die Mendenerin. Ihr Kollege Jörg Löwner formuliert es drastisch: Im Extremfall sei der alte Mensch auf zwei Quadratmetern eingesperrt. Zudem seien die Folgen einer längeren Fixierung massiv: „Verstärkter Muskelabbau, typische Durchliegestellen und massivste Herz-Kreislaufstörungen“, zählt Löwner auf. Es gebe genug Beispiele, dass sich Menschen an diesen fixierenden Hilfsmitteln auch verletzt haben, erklärt Marie-Ellen Krause. Auch Todesfälle habe bereits gegeben.
Die Zahl der Anträge auf freiheitsentziehende Maßnahmen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Auch eine Folge des demografischen Wandels: Die Zahl der alten Menschen wächst, die Lebenserwartung steigt. Am Amtsgericht Menden, das für die Städte Menden und Balve zuständig ist, wurden im vergangenen Jahr 64 solcher Anträge gestellt. Denn ohne richterliche Absicherung darf keine Einrichtung diese Maßnahmen anwenden.(...)
 „Es geht dabei um die Rechtssicherheit des Pflegepersonals“, erklärt Löwner. Immer noch werde vielfach von Seiten der Krankenkassen, aber auch der Angehörigen die Meinung vertreten, dass es unverantwortlich sei, den alten Menschen eben nicht zu fixieren. ­Letztendlich gehe es hier eben vor allem um die Frage, wer verantwortlich ist, falls dem Betreuten etwas passieren sollte. „Pflegekräfte können im Grunde im Moment nicht anders“, weiß Beate Wirth um die Angst des Personals, haftbar gemacht zu werden. Und aus dieser Angst heraus würde häufig eine freiheitsentziehende Maßnahme befürwortet – obwohl Alternativen bekannt seien. Dem Urteil des Fachpersonals schlössen sich die anderen Entscheidungsträger – Richter, Angehörige bzw. Betreuer und meist ein Jurist als Verfahrenspfleger – in den meisten Fällen an, erläutert Jörg Löwner.
Neue Wege in der Pflege: Alte Menschen von ihren Fesseln befreien - Menden - DerWesten
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