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2011-12-16

Rhein-Main - Hessen Altenpflege Protest gegen Pflegegesetz

Altenpflege

Protest gegen Pflegegesetz

Krankenpfleger protestieren
In Wiesbaden haben am Dienstag rund 100 Pflegekräfte gegen die Pflegepolitik der Landesregierung protestiert. Der Protest richtet sich gegen einen vorgelegten Pflegegesetz-Entwurf.
Quelle: © hr | hessenschau, 13.12.2011
Rhein-Main - Hessen | Nachrichten | Hessischer Rundfunk | hr-online.de

2011-12-13

NRW: Eckpunkte für eine Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgestellt

PRESSEFACH

Pressemitteilung vom 13.12.2011 | 11:35
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW)
Pflege: Ministerin Steffens: Wir wollen passgenauere Strukturen für ältere Menschen fördern - Eckpunkte für eine Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes vorgestellt


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Ihre Vorschläge für eine Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) hat Pflegeministerin Barbara Steffens heute (13.12. 2011) in Düsseldorf den am Novellierungsprozess beteiligten Verbänden, Institutionen und Interessengruppen vorgestellt. Vorausgegangen war ein mehrmonatiger intensiver Beratungsprozess mit den Betroffenen.

"Wir brauchen eine massive Veränderung in der Struktur unserer Angebote für alte und pflegebedürftige Menschen, sonst werden wir die Herausforderungen des demographischen Wandels nicht bewältigen", sagte Steffens. "Wenn wir die Pflegebedürftigen von morgen in den Strukturen von heute betreuen wollen, werden wir sehenden Auges in einen Pflegenotstand laufen. Unsere Gesellschaft würde an der Kostenlast zerbrechen. Zudem würden wir niemals die hierfür erforderliche Zahl an Pflegekräften gewinnen können. Und: Die Menschen wollen auch andere Strukturen", so Steffens weiter.

Die Pflegestruktur und auch die gesellschaftliche Teilhabe müssen viel stärker quartiersorientiert organisiert werden. "Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnumgebung leben. Deshalb müssen dort Angebote vom Einkaufsdienst bis zur hochprofessionellen ambulanten Pflege, der gesellschaftlichen Teilhabe, der gesundheitlichen Rehabilitation und der Unterstützung pflegender Angehöriger optimal verknüpft werden. Nur wenn es uns gelingt, den Menschen ein möglichst langes Leben zuhause zu ermöglichen und so die Notwendigkeit einer stationären Pflege so lange wie möglich zu verhindern, werden wir unserer Verantwortung gegenüber den Wünschen der Menschen und dem Erhalt der Funktionsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme gerecht", hob Ministerin Steffens hervor.

Im Rahmen der Reform des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes will Ministerin Steffens daher folgende Eckpunkte zur Umsetzung vorschlagen:
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) | Pflege: Ministerin Steffens: Wir wollen passgenauere Strukturen für ältere Menschen fördern - Eckpunkte für eine Reform des Landespflegerechts und des

2011-08-29

Interview: Selbsthilfe Netzwerk Pro Pflege über Pflegeeinrichtungen

Selbsthilfe Netzwerk Pro Pflege über Pflegeeinrichtungen

Interview mit Werner Schell
PresseAnzeiger: Herr Schell, Sie engagieren sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Bereich Pflege. - Was ist das Ziel Ihrer Arbeit?
Werner Schell: Als langjähriger Dozent für Pflegerecht bin ich mit der Qualifizierung von Pflegekräften in Aus-, Fort- und Weiterbildung bestens vertraut und muss mich zunehmend damit befassen, Anspruch und Wirklichkeit in den verschiedenen Pflegesystemen (Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) zu beleuchten. In diesem Zusammenhang war es nicht schwer zu erkennen, dass sich die Pflege-Rahmenbedingungen durch gesetzgeberische und sonstige Vorgaben so entwickelt haben, dass wirklich gute Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann.
Interview: Selbsthilfe Netzwerk Pro Pflege über Pflegeeinrichtungen

2011-06-21

DBfK - - Der DBfK informiert: Maßstäbe und Grundsätze gem. §113 SGB XI

Maßstäbe und Grundsätze gem. §113 SGB XI: Der DBfK informiert ...
Maßstäbe zur Qualitätssicherung sind in Kraft
Mit der Pflegereform 2008 wurden die Vertragspartner auf Bundesebene aufgefordert, eine neue Vereinbarung zu Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und die Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen zu treffen. Nicht zu allen Punkten konnte ein Konsens auf Verhandlungsebene erreicht werden, so dass letztendlich einige Sachverhalte über die Schiedsstelle geklärt wurden. Mit Vorliegen des Schiedsspruchs Ende Mai trat nur wenige Tage später zum 01.06.2011 die neue Vereinbarung der Maßstäbe und Grundsätze gem. §113 SGB XI in Kraft. Sie löst damit die Gemeinsamen Qualitätsgrundsätze gem. §80 SGB XI von 1996 ab.
Hervorzuheben ist die explizite Benennung der Relevanz dieser Regelung auf nachfolgende Vereinbarungen, wie Versorgungsverträge, Rahmenverträge, Vergütungsvereinbarungen sowie Pflege-Transparenzvereinbarungen. Hier werden Anpassungen und Ergänzungen erforderlich sein. Einen völlig neuen Aspekt stellen die Regelungen für gleichwertige Prüfungen dar. Unter Beachtung der vereinbarten Anforderungen können Prüfinstitutionen und Sachverständige künftig vergleichbare Prüfungen der PTVS oder PTVA jenseits des MDK den Pflegeeinrichtungen anbieten.

Die aktuellen Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI finden Sie unter
www.nw-ambulant.de/download

DBfK - - Der DBfK informiert: Maßstäbe und Grundsätze gem. §113 SGB XI

2011-03-04

ForseA - Horst Frehe: Aussonderung behinderter Menschen oder Leben in Gleichberechtigung ?

Persönliche Assistenz - Politik in der Verantwortung
Aussonderung behinderter Menschen oder Leben in Gleichberechtigung ?

Vortrag von Horst Frehe, Bremen am 1.2.2001 in Würzburg

„In einigen Gesellschaften gibt man sich große Mühe, behindertengerechte Bedingungen zu schaffen, um den betreffenden Personen einen möglichst großen Handlungsspielraum zu geben. In anderen Gesellschaften hingegen sehen sich Behinderte unaufhörlich demütigenden Situationen ausgesetzt, weil sie auf die Hilfsbereitschaft anderer Menschen angewiesen sind. Und dies kommt auch in Gesellschaften vor, die durchaus über die notwendigen materiellen Mittel verfügen, Behinderten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit zu ermöglichen. Eine Gesellschaft ist entwürdigend, wenn sie die erforderlichen Mittel hat, aber keine Bereitschaft zeigt, diese den Behinderten zur Verfügung zu stellen.“( Avishai Margalit, Politik der Würde – Über Achtung und Verachtung, Berlin 1997, S. 218)

Der Philosoph Avishai Margalit untersucht in seinem Buch „Politik der Würde“ die Grundlagen einer „anständigen Gesellschaft“. Er geht davon aus, dass es illusorisch ist, eine „gerechte“ Gesellschaft - wie John Rawls (John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt 1979 und ders., Politischer Liberalismus, Frankfurt 1998) es fordert – zu erreichen. Er definiert unterhalb eines solchen Anspruches Anforderungen an Institutionen, die er als Mindeststandards für deren „Anständigkeit“ versteht. Eine Gesellschaft ist nach Margalit „anständig“, wenn ihre Institutionen die Menschen nicht demütigen. Unter Demütigung versteht er
  • den Ausschluss aus der Menschengemeinschaft,
  • die gezielte Freiheitsbegrenzung und
  • den Verlust von Kontrollfähigkeit.
(A. Margalit, a.a.O., S. 177). Menschen, die in ihrem Alltag regelmäßig auf Hilfen angewiesen sind, erleben in einem hohen Maße den Ausschluss aus der Gesellschaft, sehen ihre Freiheit stark eingeschränkt und fühlen sich von Pflegekräften weitgehend fremdbestimmt. Das gegenwärtige Pflegerecht ermöglicht behinderten und alten Menschen mit Assistenzbedarf kaum ein integriertes, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben. Damit verletzt es nach Margalit für viele die Grundlagen einer „anständigen“ Gesellschaft.
Wie hat sich dieses Pflegerecht entwickelt?...

ForseA - Horst Frehe: Aussonderung behinderter Menschen oder Leben in Gleichberechtigung ?
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