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2013-11-21

Transparenter Pflege-TÜV? - Transparenter Pflege-TÜV? - ARD | Das Erste


Transparenter Pflege-TÜV?

Transparenter Pflege-TÜV? | Video verfügbar bis 21.11.2014

Wie steht es in Deutschland um die Pflege?
Der größte Teil aller Pflegeheime in Deutschland hat die Pflege-TÜV-Noten 1,1 oder 1,2. Gleichzeitig werden aber immer wieder Vorwürfe laut, dass Heimbewohner nicht richtig ernährt oder gepflegt werden. Was ist der neu geplante Pflege-TÜV wert?
Transparenter Pflege-TÜV? - Transparenter Pflege-TÜV? - ARD | Das Erste

2012-04-24

Neuer Pflege-Bericht: Jeder 5. Heimbewohner wird eingesperrt! - Ratgeber - Bild.de

Neuer Pflege-Bericht Jeder 5. Heimbewohner wird eingesperrt

24.04.2012 — 15:29 Uhr
Horror Heim? Vor fünf Jahren schockte der Pflege-Qualitätsbericht der Krankenkassen: Unterernährung und Wundliegen in den Heimen. Diese Mängel werden langsam behoben, dafür zeigt der neue Bericht, dass immer mehr Heimbewohner eingesperrt oder gar gefesselt werden!
Neuer Pflege-Bericht: Jeder 5. Heimbewohner wird eingesperrt! - Ratgeber - Bild.de

2011-10-15

70.000 Euro - Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an - Inland - Berliner Morgenpost - Berlin

70.000 Euro

Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an


Der Klinikkonzern Vivantes hat der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch 70.000 Euro angeboten und strebt damit eine außergerichtliche Einigung an. Die Berlinerin, die Missstände in ihrem Betrieb angeprangert hatte, wurde nach ihrer Kritik fristlos gekündigt.

Brigitte Heinisch mit ihren Unterlagen im Fall Vivantes1
Foto: Jakob Hoff
Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch in ihrem Garten. „Deutschland braucht Gesetze, die gefährliche Pflege verhindert“, sagt die Berlinerin
Der Berliner Klinikbetreiber Vivantes strebt eine außergerichtliche Einigung mit der entlassenen Altenpflegerin Brigitte Heinisch an und hat ihr 70.000 Euro angeboten. „Wir wollen einen Rechtsfrieden mit Frau Heinisch erreichen“, sagte Sprecherin Kristina Tschenett am Dienstag in Berlin. Heinisch hatte Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber Vivantes erstattet, weil das Unternehmen zu wenig Personal habe und deshalb nicht in der Lage sei, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin wurde ihr gekündigt. Vivantes kündigte außerdem an, die Mitarbeiter besser über Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.
Spätestens seit dem 21. Juli dürfen sogenannte Whistleblower (Tippgeber, Flüsterer) auch in Deutschland auf richterlichen Schutz zählen. An diesem Tag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden, dass die Entlassung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch nicht rechtens war. Die Frau hatte auf Pflegemängel an ihrem Arbeitsplatz hinweisen wollen.

70.000 Euro - Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an - Inland - Berliner Morgenpost - Berlin

Vivantes

Der Fall Heinisch

Von Thorkit Treichel

Die vom Klinikkonzern Vivantes gekündigte Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Die vom Klinikkonzern Vivantes gekündigte Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Foto: dapd
Berlin –  
Eine Altenpflegerin machte Missstände bei Vivantes publik und wurde entlassen. Nun will der Klinikkonzern am liebsten einen weiteren Rechtsstreit vermeiden.
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hat schwere Missstände in einem Pflegeheim von Vivantes öffentlich gemacht und wurde daraufhin fristlos entlassen. Jetzt will sich ihr ehemaliger Arbeitgeber außergerichtlich mit ihr einigen. "Wir wollen Frieden schließen mit Frau Heinisch und haben ihr ein Gespräch angeboten", sagte Vivantes-Chef Joachim Bovelet am Dienstag. Aber danach sieht es zurzeit nicht aus. Während Heinischs Anwalt eine Abfindung von 200.000 Euro netto, also etwa 350.000 Euro brutto, fordert, will Vivantes seiner ehemaligen Mitarbeiterin lediglich 70.000 Euro brutto bezahlen. "Wir haben die Summe nach bestem Wissen und Gewissen in Bezug auf entgangene Einkünfte und Altersansprüche berechnet", sagte Bovelet. Eine solche Berechnung sei auch vor Gericht üblich.
Heinisch hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Im Juli gewann die 50-Jährige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Klage gegen die Bundesrepublik wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention, die Berliner Zeitung berichtete. Die Richter in Straßburg urteilten, dass Arbeitnehmer im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung Missstände im eigenen Unternehmen publik machen dürfen. Heinisch hatte Strafanzeige gegen Vivantes gestellt. Nun muss sie sich auf einen neuen Rechtsstreit einstellen. Ihr Fall wird am 21. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht neu aufgerollt. Bis zu dem Urteil aus Straßburg hatten deutsche Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts die Kündigung durch Vivantes für rechtens erklärt.
"Bewohner waren unterernährt"
Heinisch, die nach eigenen Angaben inzwischen voll erwerbsgemindert ist, sagte: "Ich habe sechs Jahre gegen meine Kündigung gekämpft und bin darüber krank geworden". Sie leide unter schweren Depressionen und müsse von ihrer kleinen Rente monatlich 180 Euro für nicht rezeptpflichtige Medikamente finanzieren.
Während ihrer Tätigkeit bei Vivantes habe sie zahlreiche Überlastungsanzeigen geschrieben, "um Schaden von den Bewohnern abzuwenden". Für 45 Pflegebedürftige seien nur zwei Mitarbeiter zuständig gewesen. "Die Bewohner waren unterernährt, sie mussten teilweise bis mittags in ihrem Kot liegen und wurden ohne richterlichen Beschluss in ihren Betten fixiert." Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen bemängelte die Zustände in dem Heim. Erst nachdem Heinisch Anzeige gestellt hatte, wurden die Missstände behoben.
berliner-zeitung.de

Russland-News - 27 Tote in Behindertenheim: Unterschlagungen aufgedeckt

Mittwoch, 12.10.2011

27 Tote in Behindertenheim: Unterschlagungen aufgedeckt

Kemerowo. Gegen den Direktor eines sibirischen Heimes für geistig behinderte Kinder wird wegen fahrlässiger Tötung und Amtsmissbrauch ermittelt. In dem Heim häuften sich Todesfälle – wie sich nun herausstellte, blieben die Kinder dort ohne geregelte Versorgung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft des zentralsibirischen Gebietes Kemerowo starben in dem Kinderheim in der Stadt Myski 2009 neun Insassen, 2010 waren es 15 Todesfälle und im ersten Halbjahr 2011 nochmals drei.

Bei den Heimkindern seien von Ärzten starke Unterernährung und Pflegemängel festgestellt worden. In dem Heim war keine verlässliche Versorgung mit Essen und Trinken gewährleistet , die medizinische Versorgung war mangelhaft. So seien den Kindern von ärztlich nicht ausgebildeten Personal auch abgelaufene Medikamente verabreicht worden, heißt es.

Nach Angaben der Internetzeitung Wsgljad wurden in den letzten drei Jahren auch 670.000 Rubel (ca. 15.000 Euro) von den persönlichen Konten der Heimkinder zweckentfremdet.

Das Geld sei für den Erwerb von Baumaterial, Haushaltsgeräten und Autoersatzteilen verwendet worden.

Russland-News - 27 Tote in Behindertenheim: Unterschlagungen aufgedeckt

2011-07-09

Tausendfache Körperverletzung an alten Menschen darf nicht länger ignoriert werden – Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssen für Ermittlungsdruck sorgen | Katholisches

Tausendfache Körperverletzung an alten Menschen darf nicht länger ignoriert werden – Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssen für Ermittlungsdruck sorgen

(Berlin/ Hamburg) “Was mit pflegebedürftigen, alten Menschen in Deutschland geschieht, ist tausendfache Körperverletzung. Und das täglich”, sagt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zu der gestern von der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vorgestellten Studie. Die Forscher hatten 8.500 tote Senioren untersucht und alarmierende Beweise für Pflegemängel wie schwere Druckgeschwüre, desolate Gebisse und Unterernährung festgestellt. “Erschreckend an dieser Studie ist vor allem, daß die Ergebnisse nicht neu sind”, kommentiert Brysch. “Die Katastrophe in der Pflege ist bekannt. Was folgt, wenn wieder einmal ein Pflegeskandal an die Oberfläche kommt, ist immer das Gleiche: Zunächst gibt es einen kollektiven Aufschrei des Entsetzens, und dann gehen alle wieder zur Tagesordnung über.”
Jetzt müssten endlich Lehren gezogen werden, fordert Brysch. “Falschparken wird in Deutschland konsequenter bestraft als Körperverletzung gegenüber pflegebedürftigen Menschen. Es gibt keinen Ermittlungsdruck. Damit sich das ändert, müssen Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden. Zuständig hierfür sind die Bundesländer. Die Justizminister müssen ihre Generalstaatsanwaltschaften dazu anweisen. Nur wenn kompromißlos gegen die andauernde Körperverletzung an alten Menschen vorgegangen wird, kann sich die momentane Situation ändern.”
(PM/JF)

Tausendfache Körperverletzung an alten Menschen darf nicht länger ignoriert werden – Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssen für Ermittlungsdruck sorgen | Katholisches
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