Aufruf zum diesjährigen T4 Umzug zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin
Schleswig-Holstein erstes Folterland in der
BRD?
Aufruf zum T4 Umzug
Zum internationalen
Day of
Remembrance and Resistance 2013 treffen wir uns am
2.
Mai zum 19. mal in der
Tiergartenstr.
4 am Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen
Massenmords von 1939 - 1949. Nach dem Gedenken werden wir dieses
Jahr protestierend zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein
in Berlin,
In den
Ministergärten 8 ziehen. Schleswig-Holstein versucht als
erstes Bundesland, psychiatrische Zwangsbehandlung in einer
Novelle des sog. PsychKG zu legalisieren, nachdem das
Bundesverfassungsgericht in 3 Beschlüssen drei entsprechende
Landesgesetze genichtet hat, weil alle diese Gesetze seit
Bestehen der Bundesrepublik mit der Verfassung unvereinbar, also
illegal waren. Diese Nichtung wird verstärkt durch die Vereinten
Nationen, deren Sonderberichterstatter über Folter, Juan E.
Méndez, in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4.
März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu grausamer,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, bzw. Folter
erklärt hat. Er betonte:
"Das Verbot der Folter ist eines der wenigen
absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius
cogens, also eine zwingende Norm des internationalen
Rechts."*
Entsprechend forderte er, dass
"alle Staaten ein absolutes Verbot aller
medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen
von Personen mit Behinderungen verhängen sollten,
einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie,
Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder
Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die
Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen
einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen
und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen
Aufschub der Umsetzung rechtfertigen."**
In Folge der Erklärung von Juan Méndez hat sich am 2. April 2013
das "Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie" (
http://www.folter-abschaffen.de)
gegründet. Es ist ein Bündnis von Organisationen, das die
sofortige Nichtung aller Sondergesetze fordert, die
psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.
Das immer und unbedingt gültige Folterverbot darf kein
Gesetzgesetzgeber durch eine scheinlegale Gesetzgebung versuchen
zu unterlaufen. Aber genau das hat sich der Kieler Landtag
vorgenommen!
Am 20.3.2013 hat er in 1. Lesung sogar ohne Aussprache den
Gesetzentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung
mit der
Drucksachennummer
18/606 angenommen und in zwei Ausschüsse verwiesen, die am
10. und 18.4. dazu beraten haben. Alle Fraktionen des Kieler
Landtags tun also so, als ob man über ein völkerrechtswidriges,
also illegales Foltergesetz überhaupt beraten könne!
Zum T4 Umzug rufen auf:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
Irren-Offensive Landesverband
Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg Werner-Fuß-Zentrum
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* Aus dem Bericht
A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar
2013, Abschnitt 82.: "The prohibition of torture is one of the
few absolute and non-derogable human rights, a matter of jus
cogens, a peremptory norm of customary international law."
**
Seite 5 der Rede
von Juan E. Méndez: "States should impose an absolute
ban on all forced and non-consensual medical interventions
against persons with disabilities, including the
non-consensual administration of psychosurgery, electroshock
and mind-altering drugs, for both long- and short- term
application. The obligation to end forced psychiatric
interventions based on grounds of disability is of immediate
application and scarce financial resources cannot justify
postponement of its implementation."