Behindertenrechtskonvention im Deutschen Bundestag
21.03.2011: Zwei Jahre nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht ist, brachten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP vergangenen Freitag zum ersten Mal in dieser Legislatur einen Antrag im Zusammenhang mit der Konvention in den Bundestag ein. Dieser Antrag wurde zusammen mit zwei Anträgen der Linksfraktion debattiert.
In ihrem Antrag stellen die Koalitionsfraktionen eine Vielzahl von wichtigen Vorhaben unter einen Haushaltsvorbehalt. In meinem Beitrag habe ich daran erinnert, dass es sich bei der Konvention um ein Menschenrechtsdokument handelt. Sie formuliert wichtige Anspruchsrechte behinderter Menschen, die nicht nur dann gültig sind, wenn der Sozialhilfeträger entscheidet, dass er für eine bestimmte Maßnahme aufkommt. Wie das Recht auf freie Meinungsäußerung muss auch das Recht auf Teilhabe immer gelten. Nachteilsausgleiche, die sich ausschließlich auf die Behinderung beziehen, müssen aus dem Fürsorgerecht entfernt und als Teilhabeansprüche eigenständig, am besten im Sozialgesetzbuch IX, verankert werden.
Einen Auszug aus dem Plenarprotokoll finden Sie im Anhang.
Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier:
Markus Kurth, MdB - Behindertenrechtskonvention im Deutschen Bundestag