Gleichbehandlung bei HIV
HIV ist kein Kündigungsgrund
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung von HIV-Infizierten erschwert. Foto: Arne Dedert
Sind HIV-Infizierte ehrlich und legen ihre Krankheit offen, überstehen sie oft die Probezeit in Unternehmen nicht. Mit einem Urteil des obersten Arbeitsgerichts dürfte sich das jetzt ändern.
Gleichbehandlung bei HIV: HIV ist kein Kündigungsgrund | Frankfurter Neue Presse
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