Zugang zu gleichen Rechten
Als gleichberechtigte Bürger haben Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie andere. Sie haben ein Recht auf Würde, Gleichbehandlung, unabhängige Lebensführung und uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Menschen mit Behinderungen zu ihren Rechten zu verhelfen, ist das Hauptanliegen der langfristigen Eingliederungsstrategie der EU. Wichtigster Bestandteil der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen (2004–2010) ist der Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen. Bis 2010 möchte die Europäische Kommission Fortschritte im Hinblick auf Beschäftigungsaussichten, Barrierefreiheit und unabhängige Lebensführung erzielen. Gemäß dem europäischen Grundsatz „Was behinderte Mitbürger betrifft, muss auch von ihnen mitbestimmt werden“ werden Menschen mit Behinderungen in diesen Prozess eingebunden.Menschen mit Behinderungen - EU
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