11.10.2011
Pressemitteilung: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat Änderungen des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes zu den nächsten anstehenden Wahlen gefordert. "Immer noch wird in Deutschland manchen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht komplett abgesprochen. Das deutsche Wahlrecht ist alles andere als inklusiv", erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Vorstellung seines Positionspapiers "Gleiches Wahlrecht für alle? - Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland". Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssten die entsprechenden Paragrafen im Bundeswahlgesetz, im Europawahlgesetz und in den landesrechtlichen Vorschriften streichen.Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung
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