25.06.2012
Peinliche Wortwahl wird verändert: Keine „Behindertenwerkstätten” im neuen Schulgesetz
CDU-Landtagsfraktion: „Redaktionelles Versehen” wird korrigiert
Auf den Internetseiten der LAG:WfbM Niedersachsen wurde darauf hingewiesen, dass im neuen Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule die längst überholten und diskriminierenden Begriffe „Behindertenwerkstatt“ und „Trainingsphase“ verwendet wurden (Artikel siehe hier). In diesem unzulänglichen Gesetz sah die Landtagsfraktion der CDU sogar eine „Zeitwende“: „Wir übernehmen als Parlament hierbei eine Vorbildfunktion und große Verantwortung“, schreibt deren stellvertretender Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Klare.Für die Oppositionsfraktion BÜNDNIS 90 | DIE GRÜNEN hatte die bildungspolitische Sprecherin, Ina Korter (MdL), den sprachlichen Missgriff bedauert (Stellungnahme siehe hier). Zu dieser verbalen Peinlichkeit teilte Björn Thümler (MdL), Fraktionsvorsitzender der CDU im Niedersächsischen Landtag, der LAG:WfbM am 12. Juni 2012 schriftlich mit, dass das Thema im Kultusausschuss besprochen wurde:
„Es handelt sich hier um ein redaktionelles Versehen. Die Formulierung wird bei der nächsten Gesetzesänderung im Lichte der UN-Behindertenkonvention angepasst und durch die Begrifflichkeit ‚Werkstatt für behinderte Menschen’ ersetzt.“
Auf seiner Internetseite verspricht der CDU-Abgeordnete: „Inklusion wird in Niedersachsen in aller Konsequenz umgesetzt.“ Es ist zu hoffen, dass das auch für den noch ausstehenden Aktionsplan zur Umsetzung des Gesetzes zum UNO-Übereinkommens über die Rechte behinderter Menschen gilt.
LAG Niedersachsen WfbM :: Aktuelles
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