Politik
Gericht untersagt Veröffentlichung von Pflegeheim-Berichten
Donnerstag, 12. Januar 2012
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| dpa |
München – Die Prüfberichte von Behörden über bayerische Pflegeheime dürfen nicht von den Verwaltungen selbst veröffentlicht werden. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen.
Deutsches Ärzteblatt: Gericht untersagt Veröffentlichung von Pflegeheim-Berichten
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