Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf das deutsche Betreuungsrecht
Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V
Die Garantie gleicher und uneingeschränkter Menschenrechte ist Kernziel der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Mit der in Artikel 12 verankerten Garantie der Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen anerkennt Deutschland, dass Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung ihren Lebensalltag selbst bestimmen können. Die hohe Bedeutung, die Artikel 12 dem Selbstbestimmungsrecht beimisst machen eine Überprüfung und Weiterentwicklung des Betreuungsrechts erforderlich!
Das Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. zu den Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf das deutsche Betreuungsrecht liegt nun vor. Es ist ein Kernanliegen der Lebenshilfe die bestmögliche Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu ermöglichen. Die Lebenshilfe setzt daher mit dieser klaren Positionierung vor vielen anderen Akteuren nun ein Zeichen, in welche Richtung eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechtes in Deutschland gehen muss.
Das Positionspapier können Sie hier (pdf - 205.3 KB)
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Das Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. zu den Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf das deutsche Betreuungsrecht liegt nun vor. Es ist ein Kernanliegen der Lebenshilfe die bestmögliche Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu ermöglichen. Die Lebenshilfe setzt daher mit dieser klaren Positionierung vor vielen anderen Akteuren nun ein Zeichen, in welche Richtung eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechtes in Deutschland gehen muss.
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Organisation
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Veröffentlichung
05.02.2013, 08:53 Uhr
Betreuungsrecht - Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. - Der Selbsthilfeverband für Menschen mit geistiger Behinderung
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