Strukturelle Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Veröffentlicht amvon Ottmar Miles-Paul
Fragezeichen
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Berlin
(kobinet) Nach Auffassung der Bundesregierung muss die finanzielle
Entlastung der Kommunen im Rahmen der Schaffung eines
Bundesteilhabegesetzes mit einer strukturellen Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe verknüpft werden mit dem Ziel, diese zu einem
modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. So heißt es in einer Antwort
des Bundesministeriums der Finanzen auf eine schriftliche Frage der
behindertenpolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Corinna
Rüffer im Deutschen Bundestag.
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