Blindengeld darf nicht mit Hartz IV verrechnet werden
35-Jähriger setzt sich vor Gericht gegen Jobcenter durch.nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf
rechtskräftig entschieden. Damit setzte sich ein 35-jähriger Blinder
gegen das Solinger Jobcenter (Werbeslogan: „Wir eröffnen Perspektiven
für Arbeit und Lebensunterhalt“) durch, wie das Gericht am Dienstag
mitteilte.
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