Behindertenrechtskonvention umsetzen
Veröffentlicht amvon Franz Schmahl
Valentin Aichele
© kobinet/rba
Berlin
(kobinet) Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt. Die 2006
verabschiedete Konvention ist seit März 2009 für Deutschland
völkerrechtlich verbindlich. Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention forderte heute die politisch
Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das 1.
Staatenprüfungsverfahren bereits jetzt aktiv mitzugestalten. „Das
Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Deutschland zu stärken“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle.
(kobinet) Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt. Die 2006
verabschiedete Konvention ist seit März 2009 für Deutschland
völkerrechtlich verbindlich. Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention forderte heute die politisch
Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das 1.
Staatenprüfungsverfahren bereits jetzt aktiv mitzugestalten. „Das
Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Deutschland zu stärken“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle.
In der neuen Ausgabe der Publikationsreihe „aktuell“
stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und
spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und
Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung
beteiligen können.
stellt die Monitoring-Stelle das internationale Prüfverfahren vor und
spricht konkrete Empfehlungen aus, wie sich die Regierungen und
Parlamente in Bund und Ländern sowie die Kommunen an der Prüfung
beteiligen können.
Mehr auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Behindertenrechtskonvention umsetzen | kobinet-nachrichten
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