2011-08-16

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert -- kobinet

16.08.2011 - 15:32

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert.

Berlin (kobinet) Nach fünf Jahren Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden heute in Berlin fünf Forderungen für einen stärkeren Diskriminierungsschutz in Deutschland vorgelegt. Am 18. August 2006 trat das Gesetz in Kraft. Gleichzeitig wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Anlässlich des fünften Jahrestags fordert deren Leiterin Christine Lüders eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes.

„Das AGG hat in Deutschland ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt“, sagt Lüders. Ziel des Gesetzes ist, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen und wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diskriminierung sei aber immer noch Alltag in Deutschland, sagt Lüders. „Wir müssen den Diskriminierungsschutz weiter stärken. Die bestehenden Regelungen reichen noch nicht aus, um Diskriminierungen konsequent abzubauen.“

1. Klagerecht für Verbände und die Antidiskriminierungsstelle

Als wichtigste Forderung nennt sie ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Laut AGG müssen Betroffene in Deutschland persönlich klagen. „Nur wenige Menschen trauen sich aber, gegen den eigenen Arbeitgeber oder Vermieter vor Gericht zu ziehen“, erklärt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. Auch schreckten viele wegen der Kosten einer Klage davor zurück. „Wer geht denn das Risiko ein, alleine gegen einen großen Konzern vor Gericht zu ziehen?“ Oft hätten Diskriminierungen deshalb keinerlei Konsequenzen, „das ist fatal für eine moderne Gesellschaft“. Lüders weist darauf hin, dass die Mehrheit der Antidiskriminierungsstellen in EU-Mitgliedstaaten bereits ein Klagerecht hat, wie etwa in Irland, Großbritannien, Belgien und zahlreichen osteuropäischen Ländern.

„In Deutschland haben bislang Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbraucher- und Naturschutzverbände Klagerechte“, sagt Lüders, „ein Klagerecht sollte auch für Antidiskriminierungsverbände geschaffen werden, um die Rechtsdurchsetzung zu stärken.“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes könne im Fall einer Diskriminierung zwar Arbeitgeber, Vermieter oder Versicherungen anschreiben, um eine gütliche Einigung zu erzielen. „Doch wir können nicht juristisch gegen sie vorgehen, wenn sie sich darauf nicht einlassen“, sagt Lüders.

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert -- kobinet

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