Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke
Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 09.06.2011
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, fordern, alle chronisch kranken Menschen vor Benachteiligungen zu schützen. Das AGG schützt vor Benachteiligungen wegen einer Behinderung. Die Auslegung des Begriffs ist in Rechtsprechung und Lehre jedoch noch immer nicht geklärt. Manche sehen beispielsweise eine HIV-Infektion oder Diabetes nicht als Behinderung an. Diese Menschen hätten dann keinen Diskriminierungsschutz. Jedoch sollte auch chronisch Kranken Diskriminierungsschutz zustehen.Erscheinungsdatum 09.06.2011
Lüders und Hüppe unterstrichen: „Ein enges Verständnis des Behinderungsbegriffs schließt Menschen mit chronischen Krankheiten aus. Gerade auch nicht sichtbare Beeinträchtigungen wie chronische Krankheiten stellen für Menschen eine Behinderung im Arbeitsleben und im Alltag dar. "Hier ist zunächst die Rechtsprechung gefordert, ihre enge Definition von Behinderung aufzugeben. Falls sich keine Verbesserungen einstellen, besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", betonten Lüders und Hüppe.
Etwa 25 Prozent aller Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen den Diskriminierungsgrund Behinderung. Eine Vielzahl von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder der HIV-Infektion wandte sich rat- und hilfesuchend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie Diskriminierungserfahrungen an ihrer Arbeitsstelle und teilweise auch schon im Bewerbungsverfahren gemacht haben.
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