Entspricht das Betreuungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention?
Veröffentlicht amInklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung.
Ob das in Deutschland geltende Betreuungsrecht den Forderungen der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entspricht, wird seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland diskutiert.
Der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat aus diesem Anlass ein Positionspapier erstellt. Insbesondere werden in diesem Papier Fragestellungen für eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht dargestellt.
Das Positionspapier stellt im Wesentlichen vier Forderungen auf:
Entspricht das Betreuungsrecht der UN-Behindertenrechtskonvention? | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren
Bundesamt für Justiz
Statistik: Betreuungsverfahren 1992-2012 Betreuungsverfahren 1992-2012 - Stand: 5. Juli 2013.pdf
Fachtagung: Die Verankerung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – den Prozess mitgestalten am 25. Juni 2009 in Berlin
Arbeitsgruppe 4: Gleiche Anerkennung als Rechtsperson – Was muss sich in Betreuungsrecht und –praxis ändern?
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