UN-Behindertenrechtskonvention
Vizepräsidentin Petra Pau:Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Markus Kurth das Wort.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-legen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir hängt immer noch die gestrige Debatte zur Präimplantationsdiagnostik nach, und mir klingen noch gut die Beschwörungen der Befürworter ei-ner Freigabe der PID im Ohr, die oft gesagt ha-ben, sie wollten Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren, und auf die Verhältnisse in Skandinavien verwiesen haben, um zu zeigen, dass PID und ein vernünftiger Standard von Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen möglich sind. Eigentlich müssten alle diejenigen, die dies beteuert und mit dem Beispiel Skandinavien argumentiert haben, den Aktionsplan der Bundesregierung auf das Schärfste kritisieren und eine ganz andere Rich-tung einschlagen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)
Angesichts ihres Auftritts während der gestri-gen PID-Debatte fordere ich die Ministerin Ursula von der Leyen, die jetzt nicht hier ist, auf, den Aktionsplan zurückzuziehen und zu überarbeiten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Ich will ein Zitat anführen, das mich schon – das muss ich wirklich so sagen – mit Bitterkeit erfüllt hat. Sie sagte über die PID:
Ein Totalverbot geht eher von einem un-mündigen Menschen aus. Wir
– also die PID-Befürworter –
gehen von einem mündigen Menschen aus.
Im Zusammenhang mit der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung und vor allen Dingen im Zusammenhang mit dem weitgehend ambitionslosen Aktionsplan ist das schockierend. Der mündige Bürger darf entscheiden, was lebenswertes Leben und was nicht lebenswertes Leben ist. Dem Menschen mit Beeinträchtigungen, dem Menschen mit Behinderung bleibt in vielen Lebensbereichen die Mündigkeit einfach versagt.
(Beifall der Abg. Silvia Schmidt [Eisleben] [SPD])
Der Mensch mit Behinderung muss im Heim oder sogar im Pflegeheim bleiben, wenn der Sozialhilfeträger die Kosten einer eigenen Häuslichkeit für unangemessen hält. Er muss sein Einkommen für die Teilhabe an gesellschaftlichem, sozialem und kulturellem Leben einsetzen. Allein die Tatsache, dass er behindert ist, macht ihn sein Leben lang zum Sozialhilfeempfänger.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Ein Mensch mit Behinderung mit Assistenzbe-darf kann keinen Masterabschluss machen, wenn er kein eigenes Geld einsetzen kann, weil die Assistenz nur bis zum ersten berufsbildenden Abschluss gewährt wird. Ein psychisch behinder-ter Mensch kann gegen seinen Willen in eine Kli-nik eingewiesen werden. Die Liste der Beispiele von Bevormundungen und Menschenrechtsver-stößen ließe sich fortsetzen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Wenn die Bundesregierung und die sie tra-genden Koalitionsfraktionen Menschen mit Be-hinderungen als mündige Bürger mit vollen Men-schenrechten wirklich anerkennen und die Ver-wirklichung dieser Menschenrechte vorantreiben wollten, dann müssten sie den Nationalen Aktionsplan völlig neu entwerfen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Sie müssten vor allen Dingen damit anfangen, die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aus dem Fürsorgerecht herauszulösen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Der Menschenrechtsansatz verbietet es, dass Teilhabe und Selbstbestimmung vom Einsatz von Einkommen abhängig gemacht werden.
Ich habe manchmal schon den Eindruck: Wir stehen am Scheideweg. Wir müssen uns ernsthaft mit der Möglichkeit auseinandersetzen, dass eine Zeit der Rückschritte bei der Entwicklung von Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung anbrechen könnte. Nicht nur die gestrige Entscheidung für die PID ist aus meiner Sicht ein Indiz dafür. Auch der Bestand an mühsam erkämpften sozialen Rechten ist ständig in Gefahr.
Ein bedrohliches Zeichen waren und sind die Vorschläge der AG „Standards“ der Gemeindefinanzkommission. Würden diese Vorschläge im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe umgesetzt werden, dann bedeutete dies ein beispielloses Rollback: die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, eine verstärkte Anrechnung des Einkommens der Eltern, die Anrechnung des Arbeitsförderungsgeldes bei Werkstattbeschäftigten, die Anrechnung des Kindergeldes und vieles andere mehr bei gleichzeitiger völliger Abwesenheit von wirksamen Strukturveränderungen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜND-NIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)
Die Bundesregierung treibt die Rechtsentwicklung an dieser Stelle leider nicht voran. Man hat stellenweise den Eindruck, als wüssten Sie überhaupt nicht, worum es geht, beispielsweise wenn Sie davon sprechen, dass Sie Problemen beim persönlichen Budget durch eine verbesserte Informations- und Kommunikationstechnologie begegnen wollen. Als ob das das Problem beim persönlichen Budget wäre! Wenn es nicht so traurig wäre, dann müsste man eigentlich darüber lachen.
Ich komme zum Schluss. Wir müssen – ich spreche auch die wackeren Sozialpolitiker der Union an – vom Parlament aus die Rechtsentwicklung vorantreiben. Von der Regierung ist dies jedenfalls nicht zu erwarten.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – UN-Behindertenrechtskonvention