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2013-07-05

Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit | kobinet-nachrichten



Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Protest vor der Hochschule in Senftenberg
Protest vor der Hochschule in Senftenberg
© attac Cottbus
Cottbus (kobinet) Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit, so betitelte attac Cottbus seine Pressemitteilung zu einem bevorstehenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht, bei dem Ingo Karras hofft Recht zu bekommen: Ganze vier Kündigungen erhielt Ingo Karras, weil er gegen Missstände in der Behandlung von Studierenden mit Behinderung an der Hochschule Lausitz protestierte. Nach langen internen Klärungsversuchen hatte er diese öffentlich gemacht und diese Missstände sind inzwischen behoben – nur seine Kündigungen bleiben. Vor der Arbeitsgerichtskammer Senftenberg kommt es nun, nach zahlreichen Verschiebungen, am 18. Juli zum Prozess.
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2011-07-29

Pflegeheime: Seinen Arbeitgeber anzuzeigen muss kein Entlassungsgrund sein -Daheim statt Heim e. V. -

Pflegeheime: Seinen Arbeitgeber anzuzeigen muss kein Entlassungsgrund sein


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Aufsehen erregenden Urteil entschieden: Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiterin nicht fristlos entlassen, weil diese Mißstände anprangert und Anzeige erstattet, weil das Unternehmen diese Missstände nicht abstellt.

Straßburg, Juli 2011. Geklagt hatte eine Pflegekraft, die bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH beschäftigt war. Mehrfach hatte sie darauf hingewiesen, dass in dem Altenheim, in dem sie arbeitete, drastische Pflegemängel durch Überlastung der Mitarbeiter vorliegen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bestätigte die Missstände, die Geschäftsleitung wies die Vorwürfe zurück.
Die Pflegerin erstattete Strafanzeige wegen Betrugs gegen die GmbH. Der Grund: Das Unternehmen leiste wissentlich nicht die in ihrer Werbung versprochene hochwertige Pflege, erbringe also nicht die bezahlten Dienstleistungen und gefährde die Patienten. Auch habe der Konzern systematisch versucht, die Probleme zu verschleiern, indem Pflegekräfte dazu angehalten worden seien, Leistungen zu dokumentieren, die so nicht erbracht worden seien. Der Pflegerin wurde fristlos gekündigt. Die Arbeitsgerichte in Deutschland sahen das als rechtens an, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht.
Besonders interessant an dem Fall ist die Urteilsbegründung. Ihre drei wichtigsten Argumente: Erstens bestehe ein öffentliches Interesse an Informationen über die in Rede stehenden Mängel, und dieses Interesse sei höher zu bewerten als das Interesse des Unternehmens am Schutz seiner Geschäftsinteressen. Zweitens widerspreche die fristlose Kündigung dem Recht auf freie Meinungsäußerung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Drittens schließlich habe die Kündigung eine abschreckende Wirkung auf andere Mitarbeiter des Unternehmens und deren Bereitschaft gehabt, ihrerseits auf Mängel hinzuweisen.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde dazu verurteilt, der Altenpflegerin 10.000 Euro für den immateriellen Schaden und 5.000 Euro für die Erstattung der Kosten zu bezahlen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Daheim statt Heim e. V. - Thema Detailseite
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