07.06.2011 - 18:15
Rechte behinderter Frauen weltweit
Arnade + Häfner © NW3
Schon in der Erarbeitungsphase der UN-Konvention hat sich das Netzwerk Artikel 3 für eine Verankerung der Frauenperspektive stark gemacht. Dazu wurde die Kampagne „Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!“ ins Leben gerufen. Fachtexte wurden verfasst und veröffentlicht und dreimal haben Frauen vom Netzwerk in New York an den Verhandlungen zur Behindertenrechtskonvention teilgenommen.
Im Anschluss verfassten Sigrid Arnade und Sabine Häfner den „Interpretationsstandard der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht“, der in einer Langfassung (115 Seiten) und einer Kurzfassung (23 Seiten) erhältlich ist. Mit diesem Text erhalten Staaten und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) konkrete Hinweise darauf, wie die Behindertenrechtskonvention aus Sicht und im Sinne von Frauen mit Behinderungen umzusetzen ist.
Rechte behinderter Frauen weltweit -- kobinet
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 6 - Frauen mit Behinderungen
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.
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