Grün-Rote Landesregierung Baden-Württemberg lässt trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter zwangsbehandeln.
Mit seinem Urteil mit dem Az: 2 BvR 633/11 vom 11.10.11 hat das Bundesverfassungsgericht den § 8 Absatz 2 Satz 2 des Unterbringungsgesetzes Baden-Württemberg für nichtig erklärt. weil er gegen das Grundgesetz verstößt.Die Entscheidung hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.
Trotzdem liegen der Landesarbeitsgemeinschaft-Psychiatrie-Erfahrener-BW im BPE e.V. Berichte vor, das in mehreren Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg weiter Menschen gegen deren erklärten Willen Psychopharmaka verabreicht werden.
Grün-Rote Landesregierung Baden-Württemberg lässt trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter zwangsbehandeln. « Psychiatrie no go
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