2011-06-29

Deutsches Institut für Menschenrechte - Parallelberichterstattung

Parallelberichterstattung

Parallelberichterstattung von behindertenpolitischen Verbänden und Organisationen an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Ende Juni 2011 soll der Erste Staatenbericht der Bundesregierung an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben NGOs das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder "Schattenberichte" zu verfassen und vorzulegen. Aus diesem Anlass haben wir nützliche Informationen rund um das Thema Parallelberichterstattung an den CRPD-Ausschuss für Sie zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie hier über die aktuellen Entwicklungen der koordinierten Parallelberichterstattung deutscher behindertenpolitischer Verbände.

Deutsches Institut für Menschenrechte - Parallelberichterstattung

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...