28.08.2011 - 11:06
Führen Fehler bei der Budgetbearbeitung zur Klage in den USA?
Allseits ungeliebtes Budget – Behörden ignorieren SGB IX
Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
"Sie wollen nur spielen", lautet ein Absatz in den Geschichten aus Absurdistan, die ForseA auf seinen Internetseiten aufgelistet hat. Nicht nur in Remscheid drängt sich der Gedanke auf, dass Antragsteller auf ein Persönliches Budget regelrecht abgeschreckt werden sollen.
Die Fristen des § 14 SGB IX werden nicht eingehalten, ebenso wenig das Weitergabeverbot nach Ablauf der Frist oder nach der ersten Weitergabe. Gerichte setzen diese Bestimmungen zwar durch, aber soweit muss man erst mal kommen. So wartet eine Frau seit zwei Jahren (!) auf einen Bescheid der Krankenkasse. Sie ist im Heim und will ihr Recht auf Auszug geltend machen. Sie findet jedoch nicht mal einen Anwalt, der diesen Fall übernehmen will. Anwälte wünschen oft noch weitere Honorare abzurechnen und dies ist nun mal bei Heimbewohnern nicht möglich. Der Gesetzgeber, der mit einer eindeutigen Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Klarheit schaffen und die Prozesse überflüssig machen könnte, kneift nach wie vor. Selbst bei der Bewusstseinsbildung hält er sich nicht nur zurück sondern vernebelt zusätzlich den Blick auf die Fakten. Beispiele hierfür sind der Aktionsplan und der Staatenbericht, der im Namen Deutschlands, also von uns Allen, an die UN abgeliefert werden soll (näheres auf der ForseA-Homepage). Die Sozialämter in Deutschland sind sich in einem Punkt einig. Niemand will das Persönliche Budget. Also wird desinformiert, genötigt, Unterstützung verweigert, manchmal auch um Leistungen betrogen. Standardsätze, die man immer mal wieder zu hören bekommt: "Arbeitgebermodell oder Persönliches Budget? Beides geht nicht!" oder auch: "Sie liegen mit Ihrem Einkommen knapp über der Grenze, da bekommen Sie gar nichts!". Oder einfach nur die sofortige Drohung mit dem Heim. Es ist schon klar, dass die Kommunen verhindern wollen, dass ihre Behindertenanstalten leer stehen. Aber dass sie dafür Gesetzesverletzungen in Kauf nehmen, stimmt nachdenklich. Daher ist der Weg, die Verantwortlichen mit Strafanzeigen und Schadensersatzansprüchen zu konfrontieren, durchaus zu begrüßen. Ich habe längst den Verdacht, dass Sachbearbeiter, die sich im Abwehrkampf gegen Antragsteller mit illegalen Mitteln zur Wehr setzen, Belobigungen erhalten. Deshalb muss man wirklich oben ansetzen: Bei den Verantwortlichen der Behörden, den Landräten und Oberbürgermeistern. Wie bereits erwähnt, wird die Behindertenrechtskonvention von Gerichten durchgesetzt. Denn erfahrene Richter wissen, dass diese als neueres Recht älteres Recht interpretiert und auch korrigiert. Wir brauchen jedoch das Gesetz zur Sozialen Teilhabe, damit der zermürbende Weg zum Recht endlich von Umleitungen und Schikanen befreit wird.
Führen Fehler bei der Budgetbearbeitung zur Klage in den USA? -- kobinet
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