BGH: Heimbewohner dürfen nur mit richterlicher Genehmigung fixiert werden
In Pflegeheimen werden Demenzkranke oft mit Gurten oder Gittern daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Dabei handelt es sich um Freiheitsentzug, entschied der Bundesgerichtshof – ein überfälliges Urteil.
Tut uns leid. Aber dieses Bild musste mal in diesem Zusammenhang gezeigt werden. (Foto: PeTA Deutschland e.V./pixelio.de)
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Nach im Frühjahr veröffentlichten Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen werden rund 140.000 Menschen mit Gittern, Gurten oder anderen Barrieren daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Bei 14.000 von ihnen fehle die richterliche Genehmigung, stellte der Medizinische Dienst fest.
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