Bundeskinderschutzgesetz muss behinderte Kinder und behinderte Eltern in den Blick nehmen
Weibernetz e.V. kritisiert, dass Eltern mit Behinderung und behinderte Kinder und Jugendliche noch nicht ausreichend berücksichtigt sind.
„Es wäre nicht nur eine verpasste Chance, wenn behinderte Kinder und behinderte Eltern im geplanten Bundeskinderschutzgesetz nicht ausreichend sichtbar würden. Vielmehr hat sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention verpflichtet, zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte im gleichen Umfang wahrnehmen können wie alle anderen auch“, resümiert Martina Puschke vom Weibernetz e.V.
Weibernetz e.V. - die bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen