Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
Die Interdisziplinäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist seinerzeit gestartet mit dem Ziel, zu prüfen, wie das Betreuungsrecht weiterentwickelt und verbessert werden kann. Die Arbeitsgruppe erörterte daher im Schwerpunkt die Frage einer etwaigen Strukturreform im Betreuungsrecht. Diese Fragestellung war mit der weiteren Überlegung verknüpft, wie das Betreuungswesen unter dem Blickwinkel der UN-Behindertenrechtskonvention verbessert werden kann. Dazu gehörte insbesondere eine noch stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts. Wir begrüßen daher einen Gesetzentwurf, der den Grundsatz der Erforderlichkeit umsetzt.
- Download:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen