Urteil: Kommunen müssen Integrationshelfer finanzieren
DÜSSELDORF. Integrationshelfer bereitzustellen, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen sei keine Leistung der Schule, sondern des Sozialhilfeträgers, hat das Landessozialgericht NRW entschieden. Die Finanzierung obliegt damit den Kommunen. Schulministerin Löhrmann will Geld vom Bund.Urteil: Kommunen müssen Integrationshelfer finanzieren | News4teachers
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen