24.06.11
Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland geschieht u.a. durch den beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelten Inklusionsbeirat und die von ihm koordinierten Fachausschüsse. Der Fachausschuss Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Familie und Partnerschaft, Bioethik wurde mit dem Thema betraut, Vorschläge zur Reform des Betreuungsrechts zu entwickeln.
Wie der Bundesverband der BerufsbetreuerInnen (BdB) in seinem aktuellen Newsletter mitteilt hat der Fachausschuss zu diesem Zwecke eine Arbeitsgruppe eingerichtet in dem, neben anderen, der BdB und der Betreuungsgerichtstag vertreten sind. Die Arbeitsgruppe wird im August ihre Tätigkeit aufnehmen.
Nach Auffassung des BdB ist "die rechtliche Betreuung zu einem Unterstützungssystem für Menschen mit eingeschränkten Selbstsorgemöglichkeiten zu entwickeln."
Wie der Bundesverband der BerufsbetreuerInnen (BdB) in seinem aktuellen Newsletter mitteilt hat der Fachausschuss zu diesem Zwecke eine Arbeitsgruppe eingerichtet in dem, neben anderen, der BdB und der Betreuungsgerichtstag vertreten sind. Die Arbeitsgruppe wird im August ihre Tätigkeit aufnehmen.
Nach Auffassung des BdB ist "die rechtliche Betreuung zu einem Unterstützungssystem für Menschen mit eingeschränkten Selbstsorgemöglichkeiten zu entwickeln."
Bundesanzeiger Verlag : Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen