18.05.2011 - 06:37
Eingliederungshilfereform nicht an Betroffenen vorbei entscheiden
Hannover (kobinet) Der niedersächsische Landesbehindertenbeirat (LBBR) befasste sich unter Leitung des niedersächsischen Landesbehindertenbeauftragten Karl Finke bei seiner letzten Sitzung mit der geplanten Neuordnung der Eingliederungshilfe und fordert, dass diese nicht an den Betroffenen vorbei entschieden wird.
Um über die aktuellen Entwicklungen der Eingliederungshilfegesetzgebung zu informieren, referierte Prof. Dr. Wolfgang Schütte von der Hochschule für angewandte Wissenschaften aus Hamburg über die Novellierungsplanungen bei der Beratssitzung. Es stellte sich heraus, dass derzeit die regional und funktional stark gegliederten Zuständigkeiten bei den Leistungsträgern sich leider auch unterschiedlich auf das Leistungsgefüge auswirken, was vereinzelt sogar schon zum Wegzug betroffener Menschen aus deren Wohngemeinden geführt hat. "Hier muss für die Zukunft unter Beteiligung behinderter Menschen durch Schaffung geeigneter Standards, gegebenenfalls mit gezielten Kontrollen, gegengesteuert werden", so Karl Finke.
Die Beteiligung betroffener Menschen – wie auch von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert - führt nach Ansicht von Karl Finke zu einer qualitativen Steigerung der Leistungsgesetzgebung und damit des gesamten sozialen Umfeldes. In diese Richtung zielt auch die vom Landesbehindertenbeirat erarbeitete Evaluation (Qualitätsüberprüfung) zum niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG), die während der Sitzung vom Landesbeauftragten an Dirk Gerstle, den Leiter des Ministerbüros im niedersächsischen Sozialministerium, persönlich ausgehändigt wurde. Dirk Gerstle versicherte bei der Entgegennahme, sich eingehend mit den erarbeiteten Anregungen zu befassen und diese in die weitere Betrachtung einfließen zu lassen. cm
Um über die aktuellen Entwicklungen der Eingliederungshilfegesetzgebung zu informieren, referierte Prof. Dr. Wolfgang Schütte von der Hochschule für angewandte Wissenschaften aus Hamburg über die Novellierungsplanungen bei der Beratssitzung. Es stellte sich heraus, dass derzeit die regional und funktional stark gegliederten Zuständigkeiten bei den Leistungsträgern sich leider auch unterschiedlich auf das Leistungsgefüge auswirken, was vereinzelt sogar schon zum Wegzug betroffener Menschen aus deren Wohngemeinden geführt hat. "Hier muss für die Zukunft unter Beteiligung behinderter Menschen durch Schaffung geeigneter Standards, gegebenenfalls mit gezielten Kontrollen, gegengesteuert werden", so Karl Finke.
Die Beteiligung betroffener Menschen – wie auch von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert - führt nach Ansicht von Karl Finke zu einer qualitativen Steigerung der Leistungsgesetzgebung und damit des gesamten sozialen Umfeldes. In diese Richtung zielt auch die vom Landesbehindertenbeirat erarbeitete Evaluation (Qualitätsüberprüfung) zum niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG), die während der Sitzung vom Landesbeauftragten an Dirk Gerstle, den Leiter des Ministerbüros im niedersächsischen Sozialministerium, persönlich ausgehändigt wurde. Dirk Gerstle versicherte bei der Entgegennahme, sich eingehend mit den erarbeiteten Anregungen zu befassen und diese in die weitere Betrachtung einfließen zu lassen. cm
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