2011-08-05

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

05.08.2011 - 21:41

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert.

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute über den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterrichtet. Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion der Linken erklärte: "Die Bundesregierung bleibt sich treu in Selbstgefälligkeit und Ignoranz: die massive Kritik behinderter Menschen und ihrer Verbände an dem Nationalen Aktionsplan wurde kaum berücksichtigt und spiegelt sich auch im ersten Staatenbericht der Bundesregierung in keiner Weise wider."

Der Staatenbericht sei im Gegenteil ein noch größerer Verschleierungsversuch, so Ilja Seifert. Der Umstand, dass ein großer Teil von Menschen mit Behinderungen im reichsten europäischen Land in Armut leben müsse, "weil die Gesetzeslage Teilhabeleistungen an vorhandene Armut bindet, also erst arm macht – wird völlig ausgeblendet".

Die Forderung der Behindertenverbände nach voller Teilhabe werde konsequent nicht als soziale Teilhabe, sondern beschränkt als vor allem rechtliche Teilhabemöglichkeit interpretiert, kritisiert Seifert. "Der eklatante Widerspruch zwischen rechtlichen Möglichkeiten und ihrer oft fehlenden Umsetzung in der Praxis wird weder untersucht noch eingeräumt. Die Frage, inwieweit die UN-Konvention eine Überarbeitung und Fortentwicklung deutscher Gesetze notwendig macht, ist gar nicht zugelassen. Allenfalls auf der Ebene von Verordnungen soll modifiziert werden. So wundert es nicht, dass der Bericht mit keinem Wort auf den vorliegenden Teilhabe-Gesetzentwurf der behinderten Juristinnen und Juristen eingeht."

Der diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Behinderungsbegriff unterscheide sich von dem durch die Bundesregierung sowohl im Aktionsplan als auch in diesem Staatenbericht verwendeten deutlich, macht Seifert deutlich: "Der Gesetzentwurf geht von der Verantwortung der Politik für eine inklusive Gesellschaft insgesamt aus – fordert also eine andere Politik, die die Wahrnehmung von Menschenrechten einkommens- und vermögensunabhängig sichert."

Die Bundesregierung erklärt dagegen, „eine erfolgreiche Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft lässt sich finanziell kaum messbar darstellen“. Damit klammert sie zugleich den §13 des SGB XII, der die Gewährung von Leistungen unter Kostenvorbehalt stellt, aus dem Bericht aus.

"Die nicht erfolgreiche Inklusion lässt sich allerdings in Zahlen darstellen: anhand der Armutsquote, der Arbeitslosenquote, der Zahl von Menschen in Sondereinrichtungen, fehlender Ausbildungsplätze und armutsichernder Vergütungen von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Darüber schweigt die Regierung im Bericht", moniert der Abgeordnete.

Ebenfalls unerwähnt bleiben notwendige Regelungen zur Assistenz für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Gesprochen wird über das „Persönliche Budget“ – das die Nutzung sozialer Leistungen als Einkauf auf dem freien Markt gestaltet - und deren mangelhafte Akzeptanz in Deutschland.

Wer, wie die Bundesregierung die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Kostenvorbehalt stelle, entwickele natürlich keine Politik, die „Mehrkosten“ verursacht. Wenn die Bundesregierung die Umsetzung von Menschenrechten zu einer Kostenfrage mache, höhle sie Menschenrechte aus und verhindere die Umsetzung der UN-Konvention. Wenn „Diskriminierung bedeutet, Menschen zu benachteiligen“ wie es im Bericht heißt, dann diskriminiere die Bundesregierung, in dem sie es unterlasse, politische Maßnahmen aufzuzeigen, um die reale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag sicher zu stellen. Dazu würde ebenfalls gehören, Sanktionen bei Verstößen gegen bestehende rechtliche Regelungen deutlich zu verschärfen.

In dem Bericht der Bundesregierung werden Prinzipien und Rechte der Konvention entweder für bereits umgesetzt oder zur Verhandlungsache erklärt. Insbesondere gilt Barrierefreiheit entweder als rein technisches Problem oder als Verhandlungsgegenstand vor Ort. "Erst mit dieser Grundhaltung wird eine Novelle wie die Fernbusrichtlinie des Verkehrsministeriums möglich, die barrierefreie Fahrzeuge eben nicht zwingend vorschreibt und so Menschen mit Handicap bewusst in ihrer Mobilität einschränkt", stellt Seifert fest. "Die Bundesregierung berichtet nicht über die Umsetzung der UN-Konvention, sondern legt ein Armutszeugnis ab über ihr Politikverständnis, das Verwirklichung von Menschenrechten immer noch als Gnadenakt versteht und damit den Menschen doch wieder zum Objekt der Fürsorge herabsetzt." sch

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...