2011-04-10

Deutschland Deine Kinder (7) | hpd

 BERLIN. (hpd) Neben Kindern, die in Heime der DDR eingewiesen wurden, blieben bisher auch andere unbeachtet: Kinder mit Behinderungen, untergebracht in Heilpädagogischen Einrichtungen. Ihnen widmet sich der 7. Teil der Serie. Das Unrecht auch an den behinderten Heimkindern 1949-1975 geschah in unserer Demokratie – nur waren die Kinder dennoch entrechtet.(...)

Exklusion oder Inklusion von ehemaligen Heimkindern mit Behinderungen?

Seit dem 19. Januar 2011 liegt der Abschlussbericht des „Runden Tisches Heimerziehung 1949-1975“ dem Bundestag vor – seither warten die Betroffenen auf die Einlösung von Entschädigungen für erlittenes Unrecht. Bisher wurden noch nicht einmal Übergangslösungen für Stützpunkte für ehemalige Heimkinder geschaffen. Der Runde Tisch Heimerziehung gab Empfehlungen für das Entschädigungsverfahren für Betroffene der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Behinderte Überlebende der heilpädagogischen Heime wurden jedoch von dem Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen - eine Entscheidung, die alarmieren muss.

Die UN-Behindertenrechtskonvention markiert einen Paradigmenwechsel

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 26. März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Die UN-Konvention markiert einen Paradigmenwechsel vom medizinischen Modell der Behinderung zum sozialen Modell der Behinderung.
Die Interessenvertreter der Institutionen und die evangelische Theologin Antje Vollmer, die den Runden Tisch Heimerziehung moderiert hat, haben mit ihrer Entscheidung, behinderte ehemalige Heimkinder vom Entschädigungsverfahren auszuschließen, jedoch am alten Modell der „medizinischen“ Klassifizierung von Menschen festgehalten.

Inklusion – Ziel ist ein neuer Zugang zum Komplex Wertschätzung

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesrepublik Deutschland die Herausforderung zu einer grundlegenden Haltungsänderung angenommen. Damit hat der Kampf um die Interpretation und Umsetzung begonnen, denn es geht um Interessenkonflikte zwischen denen, die sich die Definitionsmacht anmaßen und denjenigen, die gleichberechtigt sein wollen. Die Konvention verwendet den Begriff „Inklusion“ - also Zugehörigkeit, Einbezogenheit von Behinderten als grundlegendes Menschenrecht. In der offiziellen deutschen Übersetzung wird jedoch der Begriff „Integration“ benutzt – was hereinholen in die herrschende Gesellschaft, die Leitkultur, Anpassung an die Durchschnittsnorm bedeutet. Der Inklusionsansatz will jedoch die Klassifizierung in Behinderte und Nicht-Behinderte aufheben und eine Perspektive auf alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Merkmalen eröffnen. Ziel ist ein neuer Zugang zum Komplex Wertschätzung. Nicht neue „Institutionen“ sollen geschaffen werden, sondern verbesserte Strukturen. (1)
Von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland noch weit entfernt. Dies wurde an der Entscheidung des Runden Tisches Heimerziehung, der seine Arbeit im Dezember 2010 beendet hat, deutlich. Die betroffenen ehemaligen Heimkinder, die in Behindertenheimen untergebracht waren, müssen nun gesondert für ihr Recht auf Entschädigung und Rehabilitation kämpfen.

Deutschland Deine Kinder (7) | hpd

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