“Das war wirklich Spitze!” - EKD bat frühere Heimkinder um Verzeihung – Anpassung der Entschädigungsforderungen überfällig
Mittwoch, den 14. September 2011 um 18:33 Uhr von Helmut Jacob
54.000 Euro bar auf die Hand oder eine monatliche Opferrente von 300 Euro bis zum Lebensende fordern die Opfer der Gewalt in den drei Nachkriegsjahrzehnten in überwiegend kirchlich getragenen Heimen. Die Gruppe der ehemaligen behinderten Klein- und Schulkindern aus den damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein (heute Evangelische Stiftung Volmarstein) verlangt 400 Euro Opferrente, weil sie sich behinderungsbedingt nicht der Verbrechen erwehren konnten und nun besondere Hilfe im Alter brauchen. Was zunächst, vorwiegend an Stammtischen, als “Abzocke” beschimpft wurde, findet allmählich im Bewusstsein sozial denkender und mitfühlender Mitmenschen als berechtigte Mindestforderung Zustimmung.Sind diese Forderungen noch zeit- und situationsgemäß?
Entsprechen sie noch den Fakten und dem Ausmaß des Leides, für das diese Entschädigungsleistungen gefordert werden. Ich meine nein; eine Anpassung nach oben ist dringend angezeigt. Mit 300 Euro Opferrente oder einmalig 54.000 Euro sollen die Schäden wenigstens symbolisch abgegolten werden, die Säuglinge, behinderte und nichtbehinderte Schulkinder, Kinder und Jugendliche in der Psychiatrie und in Erziehungsheimen erlitten haben. Im Zuge der Aufarbeitung ist diesen Opfern jedoch weiteres nicht zumutbares Leid, sind ihnen weitere Demütigungen und Beleidigungen angetan worden. Auch diese müssen wiedergutgemacht werden.
Nehmen wir den Runden Tisch Heimerziehung: Da war Ursula von der Leyen die erste, die den Opfern rechts und links eins um die Ohren haute:
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